…denn er kostet das Leben. Bei Dr. Kusch kommen nun noch 8.000 Euro hinzu.
Der selbst ernannte Sterbehelfer und ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch (übrigens kein Mediziner, wie man vielleicht denken könnte) hat in den letzten Tagen mal wieder für Schlagzeilen gesorgt. Über seinen Verein “Roger Kusch Sterbehilfe e.V.” (ja, diesen Verein gibt es wirklich) soll der Ex-Politiker (“Das Boot ist voll”) laut Medienberichten “Suizidhilfen” zum Preis von 8.000 Euro (pro Suizid) vermitteln.
Da dies ein wenig unglaubwürdig klingt, habe ich mir die beiden Webseiten kuschsterbehilfe.de und suizidbegleitung.de einmal angesehen und war angesichts der Laienhaftigkeit des bizarren Internetauftritts überrascht:
So sieht es also aus, wenn ein deutscher Ex-Senator den Tod verkauft – und ja, es scheint sich tatsächlich um die Seite von Kusch zu handeln, denn zumindest sind beide Domains laut DENIC auf einen Roger Kusch aus Hamburg registriert. Wofür genau die 8.000 Euro benötigt werden, hat Kusch leider nicht aufgeschlüsselt.
Aufschlussreich lesen sich dagegen die Voraussetzungen: Der “Kunde” muss nachweisen können, an einer unheilbaren Krankheit zu leiden. Dies sah bei Kuschs erstem Sterbehilfefall (den er übrigens kostenlos “begleitete”) noch ganz anders aus: Im Juni diesen Jahres half Kusch eigenen Aussagen zufolge beim Freitod der Rentnerin Bettina S., die keineswegs krank war, sondern lediglich Angst davor hatte, is Pflegeheim zu kommen.
Nachdem Kusch um den Tod der Rentnerin ein öffentliches Medienspektakel inszenierte und sogar ihren Abschiedsbrief im Internet veröffentlichte, hagelte es Kritik von allen Seiten. Deutliche Worte fand beispielsweise die Bischöfin der Hannoverschen Landeskirche:
Ich finde es einfach abstoßend. Er hätte der älteren Dame, die nicht krank war, sondern Angst vor dem Pflegeheim hatte, einfach sagen können, ich nehme sie bei mir auf, ich pflege und kümmere mich um sie.
Da Frau Käßmann zu Kuschs wiederholten Versuchen, sich auf Kosten leidender Menschen zu profilieren, im Grunde bereits alles gesagt hat, was zu sagen wäre, bleibt mir abschließend nur die Frage, wie ein solches Internet-Angebot juristisch zu bewerten ist. Denn noch ist die Tötung auf Verlangen eine strafbare Handlung – und wird es hoffentlich auch noch lange bleiben, damit nicht aus dem “Sterberecht” angesichts des fortschreitenden demographischen Wandels irgendwann eine “Sterbepflicht” wird.
Kommentare (3)