Darauf warte ich schon lange: Das Verwaltungsgericht Münster hat die GEZ-Gebühr für Computer und andere internetfähige Geräte für unzulässig erklärt.
Geklagt hatte ein Student, der für seinen Computer Gebühren bezahlen sollte und sich damit nicht abfinden wollte. Nun hat er vor Gericht Recht bekommen – ein Urteil, das aufhorchen lässt, betrifft es doch tausende vermeintlich „gebührenpflichtiger” Internetnutzer:
Das Gericht war der Meinung, dass ein Computer noch zu vielen anderen Zwecken zu nutzen sei. Während bei herkömmlichen Rundfunkgeräten der Besitz auch den Empfang nahelege, sei dies bei einem Computer nicht der Fall. Damit stehe der Radioempfang nicht im Vordergrund und eine Gebührenerhebung sei nicht rechtens. Außerdem sei dem Studenten nicht nachzuweisen gewesen, dass er mit dem Computer Radio höre.
Es ist aber auch nicht einzusehen: Da soll der Besitzer eines Computers zur Zahlung von GEZ-Gebühren verpflichtet werden, weil er ja theoretisch auch die Online-Services und Streams von ARD und ZDF bzw. die öffentlich-rechtlichen Online-Radio-Angebote nutzen könnte. Die Betonung liegt hierbei auf könnte, denn man muss es ja nicht – und nur die wenigsten tun es. Die Zwangsgebühr für Internet-PCs entbehrt somit eigentlich jeder logischen Grundlage – denn dadurch, dass öffentlich-rechtliche Programminhalte im Internet veröffentlicht werden, entsteht noch längst nicht für jeden, der das Internet – und nicht etwa die öffentlich-rechtlichen Inhalte – nutzt, eine Verpflichtung zur Zahlung.
Dies entspricht in etwa der unaufgeforderten Zurschaustellung eines Kunstwerks in einem öffentlichen Park – und der anschließenden Eintreibung von Gebühren für jeden Parkbesucher, egal ob dieser das Kunstwerk gesehen hat, sehen wollte, oder sich dafür überhaupt interessiert. Schließlich hätte man es ja theoretisch sehen können…
Als besonders perfide empfinde ich, dass die Gebühr auch für Computer fällig wird, die nicht einmal über einen Internetzugang verfügen. Denn auch diese Computer sind ja theoretisch “empfangsbereit” – man müsste sie nur anschließen. Mit dieser Begründung – so der treffende Kommentar in einem Online-Forum – könnte man als Kinderloser eigentlich auch Kindergeld beantragen – zwar existieren keine Kinder, die theoretische Möglichkeit einer Zeugung bleibt davon jedoch unberührt.
Eigentlich unverständlich, dass so eine Gebührenordnung überhaupt von klar denkenden Menschen beschlossen werden konnte – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Überhaupt lohnt es sich, einmal aus volkswirtschaftlicher Sicht über die GEZ-Gebühren nachzudenken – und zwar nicht nur über die für Internet-PCs. Ich persönlich halte ja die Frage für durchaus berechtigt, ob eine staatliche Regulierung des Rundfunkmarktes durch einen mit Zwangsgebühren finanzierten und organisierten Betrieb staatlicher Sendeanstalten volkswirtschaftlich überhaupt gerechtfertigt ist.
(Bildquelle: BITKOM)
Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang beispielsweise ein Blick auf die deutsche Presselandschaft: Denn obwohl es natürlich jede Menge seichter und einfältiger Zeitschriften und auch Zeitungen mit geringem Informationsgehalt zu kaufen gibt, existieren auf der anderen Seite trotzdem die hochwertigen Angebote des SPIEGEL, FOCUS und STERN oder aber der WELT, der ZEIT und der FAZ – wie auch immer man zu einzelnen Inhalten dieser Publikationen stehen mag…
Darüber hinaus existieren Sonder- und Nischenangebote, die ein breites Spekturm an Sachgebieten abdecken, beispielsweise ct, Spektrum der Wissenschaft, AutoCAD, Junge Karriere etc. Für fast jedes Wissensgebiet, jedes Hobby oder jeden Beruf lässt sich mindestens eine spezialisierte Zeitschrift entdecken. Fazit: Auf dem Pressemarkt ist es möglich, dass allein durch die Kräfte des Marktes und ohne Aufbau eines „öffentlich-rechtlinen Zeitungs- und Zeitschriftenverlages” und dessen Finanzierung über Zwangsabgaben (einzutreiben von jedem, der des Lesens mächtig ist) ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Informationsangebot entsteht.
Ähnlich sieht es bei Büchern aus – obwohl zweifellos viele seichte Romane und auch etliche fragwürdige Sachbücher erscheinen, gibt es dennoch jedes Jahr Neuerscheinungen sowohl hochkarätiger Belletristik als auch wissenschaftlich erstklassiger Sachbücher – auch dies ohne einen „öffentlich-rechtlichen Buchverlag”. Aus welchem Grund ist man also der Meinung, dass sich ein solches Gleichgewicht nicht auch auf dem Rundfunk- und Fernsehmarkt einstellen sollte? Und warum sollte man zur Versorgung der Öffentlichkeit mit den wichtigsten Informationen unbedingt 11 öffentlich-rechtliche TV-Anstalten und ganze 66 Radiosender benötigen – würde nicht auch die Hälfte davon reichen? Oder ein Drittel?
Wobei man sich ja ganz generell auch einmal darüber unterhalten könnte, ob denn der seichte Mist, der teilweise im öffentlich-rechtlichen TV gesendet wird, noch zur “Grundversorgung” gehört. Letztendlich werden selbst die deutlichen Worte von Marcel Reich-Ranicki anlässlich der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises das Niveau nicht anheben (wobei das natürlich auch für etliche Sendungen in den Privaten gilt – aber die werden wenigstens nicht “zwangsfinanziert”).
Dazu kommt noch, dass man durch die Zwangsgebühren das in einer Marktwirtschaft eigentlich vorherrschende Leistungsprinzip ad absurdum führt, da letztendlich immer weniger Gebührenzahler immer höhere Gebühren entrichten müssen, um das System zu finanzieren. Beispielhaft hierfür ist die 2005 durchgeführte Gebührenerhöhung, die mit keinerlei erkennbaren Verbesserungen an der erbrachten Leistung verbunden war, sondern die lediglich eine Reaktion auf sinkende Einnahmen darstellte – quasi eine Maßnahme zur Sicherung des finanziellen Status Quo bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Mir jedenfalls war das alles schon immer ein Rätsel – und schon vor einiger Zeit hat sich mir der Verdacht aufgedrängt, dass wir dieses System mit all seinen Auswüchsen und logischen Mängeln vor allem deshalb beibehalten, weil etliche Leute damit sehr gut verdienen – darunter nicht zuletzt die GEZ-Mitarbeiter selbst. Zu dieser Gruppe gehören übrigens – das sei der Vollständigkeit halber erwähnt – nicht unbedingt diejenigen Journalisten, die tatsächlich für qualitativ hochwertige Inhalte im öffentlich-rechtlichen Programm sorgen…
Die GEZ-Internet-Gebühr, die ich für eine vollkommen unbegründete Abzock-Gebühr halte, die teilweise (wie auch die übrigen GEZ-Gebühren) auch noch mit üblen Raubrittermethoden eingetrieben wird, hat diesen negativen Eindruck bei mir nur noch verstärkt. Nun wurde der erste Schritt getan, um zumindest diese Gebühr endgültig zu beseitigen.
Da kann man vermutlich nur hoffen, dass keine höhere Instanz dieses Urteil wieder einkassiert – und die Internet-Gebühr bald nicht nur in NRW, sondern in der ganzen Bundesrepublik zu Fall gebracht wird.
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