Eine Anzeige aus dem Ärzteblatt, die ich hier einfach mal kommentarlos wiedergebe.

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(Quelle: A Blog Of One’s Own, gefunden via Stationäre Aufnahme)

Zitat von www.hochschulstiftung.de:

Wie kann es sein, dass die Tochter eines Landarztes, die die Praxis ihres Vaters fortführen will und damit die ärtzliche Versorgung sichern würde, sechs Jahre warten muss?

Ohne Worte.

Kommentare (13)

  1. #1 Florian Freistetter
    17. September 2009

    Prinzipiell ist der Satz “Unabhängig von der Abiturnote, denn nur die Motivation sollte zählen” ja gar nicht so unsinnig. Wenn es nach meinen Schulnoten gegangen wäre, dann wäre ich völlig ungeeignet für ein naturwissenschaftliches Studium gewesen. Aber Schule ist halt was anderes als Uni – und ich war eben motiviert genug, um trotzdem Astronomie zu studieren.

    Aber jetzt herumklagen ist natürlich keine Lösung. Da gehört das ganze System und der Unsinn mit dem NC geändert…

  2. #2 Christian Reinboth
    17. September 2009

    @Florian: Prinzipiell ist das ja sicher nicht verkehrt. Aber wenn in einer Zeitung die sich quasi exklusiv an Ärzte wendet eine solche Anzeige mit dem Subtext “Ihr Kind hat die Zulassung zum Medizinstudium nicht erhalten? Klagen” bzw. “Die Tochter muss warten, bis sie die Praxis übernehmen kann? Klagen” erscheint, dann hat das schon ein leichtes Geschmäckle…. (Stichwort: Abhängigkeit der Bildungschancen vom familiären Background)

  3. #3 Soziobloge
    17. September 2009

    Das ist halt der Informationsvorsprung den die oberen Schichten haben. Jemand ohne akademischen Hintergrund würde es wohl dann einfach hinnehmen und warten. Ein Faktor, warum man mit “besserem” sozialen Hintergrund erfolgreicher im Schulsystem ist.

  4. #4 radicchio
    17. September 2009

    … solls halt homöopath werden, das missratene kind.

    ernsthaft: fähigkeiten kann man doch nicht einklagen!

  5. #5 RabenAas
    17. September 2009

    Also dass man sich in NC-beschränkte Studiengänge einklagen kann, ist ein derart alter Hut, dass es dazu nun wirklich keines akademischen Hintergrundes (und schon gar nicht der Anzeigenseite des DÄ) bedarf, immerhin gibt es den NC (und die Klage als Hintertür) schon seit den 70er Jahren! Anders sieht es mit dem finanziellen Hintergrund aus, der dürfte die grundsätzliche Bereitschaft zu einer Klage wohl viel eher beeinflussen.

    Im Übrigen: der Ärztemangel in Deutschland nimmt (zumindest außerhalb der Metropolen) weiterhin deutlich zu. Ich würde mich deshalb überhaupt nicht wundern, wenn in den nächsten Jahren ein Teil der Studienplätze an Studenten vergeben wird, die sich vor dem Studium für mehrere Jahre zur Arbeit in einer Landarztpraxis verpflichtet haben (ähnlich wie früher bei der Bundeswehr).

  6. #6 strappato
    17. September 2009

    Vielleicht sollte man einfach verlangen, dass der Arzt auf sein Praxisschild schreiben muss:

    —————————————
    | Dr. med. Kevin Klein
    | Arzt für Allgemeinmedizin
    | (Studienplatz eingeklagt)
    |
    | Alles Kassen
    |
    ————————————–

  7. #7 Marc Scheloske
    17. September 2009

    Die Geschichte mit dem Einklagen des Medizinstudienplatzes ist natürlich wirklich ne olle Kamelle. Dennoch hochinteressant, wie das fragliche Klientel (für die der Rechtsweg eine Option zu sein scheint) umworben wird.

    Für mich steht außer Frage, daß der NC nur ein unzureichendes Kriterium ist, allerdings finde ich es doch erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit sich manche über bestimmte Regularien hinwegsetzen (möchten).

    Und noch etwas finde ich bei der Geschichte interessant. Nämlich diese “Deutsche Hochschulstiftung”. Auf der Website stellt man zunächst nur fest, daß sie es mit der Rechtschreibung nicht so genau nehmen und in der Eile viele, viele Buchstabendreher passiert sind. Und dann hält man sich natürlich sehr bedeckt, was denn nun Sinn und Zweck der “Stiftung” ist. Angeblich die Förderung von Wissenschaft und Bildung. So, so… wenn ich Zeit finde, werde ich mal versuchen, dem Verein etwas auf den Zahl zu fühlen.

  8. #8 Ramose
    17. September 2009

    Sehr interessant finde ich auch den Sponsor der Anzeige rechts unten.
    Damit ist es doch keine Information mehr (wie die Deutsche Hochschulstiftung links unten meint), sondern Werbung, oder?

  9. #9 strappato
    17. September 2009

    Diese “Stiftung” ist nur ein Alibi, um ungehemmt als Anwälte werben zu können. Trotz aller Lockerungen dürfen Anwälte nicht um konkrete Mandate werben und sie dürfen nicht unsachlich werben. Was hier der Fall sein würde, wenn der “Sponsor” die Werbung geschaltet hätte.

  10. #10 Marc Scheloske
    18. September 2009

    Ach, Strappato, sei doch nicht immer so vorlaut. Dann brauche ich meinem Verdacht ja nicht mehr nachzugehen. 😉

  11. #11 wolfgang
    18. September 2009

    Zumindest für Zahnärzte gehts inzwischen auch ohne NC. Kostet eh nur 24.000 € pro Jahr. Muss Pappi halt ein wenig mehr bohren

    https://derstandard.at/fs/1250690971166/Zahnmedizin-Neues-Studium-Zahnaerztekammer-kritisiert-Akkreditierungsrat

  12. #12 strappato
    18. September 2009

    Für Humanmediziner geht das auch einfacher: Asklepios Medical School in Hamburg. Für 14.400 Euro im Jahr können dort die klinischen Semester des Medizinstudiums nach ungarischem Recht in deutscher Sprache absolviert werden. Vorklinik ist dann in Budepest an der Semmelweis-Universität, auch in Deutsch für 6.000 Euro pro Semester. In Ungarn geht es auf englisch noch an der Universität von Debrecen. Tschechien ist auch möglich, aber die Studiengebühren sind dort noch etwas teurer.

  13. #13 MoritzT
    18. September 2009

    Das lohnt sich ja RICHTIG. Und die frischgebackenen Mediziner haben dann gleich noch ein Argument, höhere Gehälter zu fordern.

    Übrigens: Lest mal das Dossier der aktuellen ZEIT-Ausgabe … da lernt man was über wahre Giganten der Medizin! Vielleicht (aber nur als unverbindlicher Vorschlag) sollten wir bei der Auswahl der Studierenden mal auf eventuell vorhandene Persönlichkeitsstörungen achten. Oder hat sich Herr Professor Broelsch auch nur eingeklagt? Das wär ja sagenhaft!