Stellenausschreibung für den neuen Master-Studiengang Homöopathie an der Uni Magdeburg: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht man einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin mit Sozialwissenschafts-Background sowie Erfahrungen mit Homöopathie.
Eigentlich wollte ich mich aus der Diskussion um den Homöopathie-Master in den nächsten Wochen erst einmal raushalten und mich wieder auf meine Kernthemen konzentrieren. Diese Stellenausschreibung konnte ich dann aber doch nicht unkommentiert lassen:
Stellenausschreibung mit der Referenz-Nr. 182/2009
Im Rahmen eines geplanten gebührenpflichtigen Weiterbildungs-Masterstudiengangs
“Wissensentwicklung und Qualitätsförderung in homöopathischer Medizin
(Integrated Practice in Homeopathy) (M.A.)”
ist an der Otto-von-Guericke-Universität
die Stelle einer/ eineswissenschaftlichen Mitarbeiterin / Mitarbeiters
zum nächstmöglichen Zeitpunkt für zunächst ein Jahr zu besetzen. Die Vergütung
erfolgt nach TV-L E13.Aufgabengebiete:
- Aufbau und Koordination des neuen Studiengangs
- Erstellung der Studiendokumente
- Beteiligung bei der Akquise von Fördergeldern
- Beteiligung bei der Akquise von Teilnehmerinnen/Teilnehmer für den
StudiengangAnforderungen:
- sehr gut abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium der
Sozialwissenschaften- Kenntnisse in wissenschaftlicher Arbeit und/oder im Projektmanagement
- Erfahrungen in der Studienkoordination
Interesse und Erfahrungen an/mit Homöopathie sind erwünscht.
Nun bin ich zwar erstens gar kein Sozialwissenschaftler und hätte zweitens ohnehin den Ausschreibungstermin (22.09) knapp verpasst, trotzdem drängt sich mir bei der Lektüre dieser Stellenausschreibung eine Frage auf (neben der offensichtlichen Frage warum man explizit einen Sozialwissenschaftler und nicht etwa einen Naturwissenschaftler oder einen Mediziner sucht), die es sich möglicherweise im Blog zu diskutieren lohnt.
Denn was würde passieren, wenn sich ein Sozialwissenschaftler oder -wissenschaftlerin mit einem exzellenten Abschluss und allen geforderten Erfahrungen – inklusive denen mit der Homöopathie – auf die Stelle bewerben, dabei aber deutlich zum Ausdruck bringen würde, dass er oder sie die Homöopathie für eine reine Placebo- oder gar eine Pseudo-Medizin hält (Erfahrungen mit Homöopathie schließen eine negative Meinung ja keineswegs aus)?
Wäre eine solche Geisteshaltung ein Ausschlusskriterium – und dürfte es eines sein? Könnte man einen ansonsten vielversprechenden Bewerber mit dem Hinweis darauf ablehnen, dass die wissenschaftliche Mitarbeiterstelle nur an Kandidaten vergeben werden kann, die von der Wirksamkeit der Homöopathie überzeugt sind? Würden in einem solchen Fall die Anti-Diskriminierungs-Gesetze greifen oder könnte die Uni den “Glauben” an die Homöopathie zur Voraussetzung für die Stellenvergabe machen?
Mich zumindest beschäftigt diese Frage, seit ich die Stellenausschreibung gelesen habe – was meint die ScienceBlogs-Leserschaft dazu? Ganz unabhängig davon ob man in Sachen Homöopathie nun zur Pro- oder Contra-Fraktion gehört, halte ich das für eine durchaus diskussionswürdige Frage – schließlich ist es sicher nicht die letzte Stelle, die für diesen Studiengang ausgeschrieben wird. Kann die persönliche Meinung in Sachen Homöopathie – zumindest hypothetisch – als Lackmustest dienen oder nicht?
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