Ein Bekannter von mir zeigte mir heute ein Schreiben seiner Krankenversicherung, in dem für die elektronische Gesundheitskarte geworben wird. Dabei wird insbesondere auf die Möglichkeiten der besseren Kontrolle über die eigenen Daten verwiesen.
Ein wenig irritiert hat mich insbesondere dieser Abschnitt:
Zum ersten Mal in der Geschichte der Medizin haben Sie die Möglichkeit mitzubestimmen, was mit Ihren persönlichen medizinischen Daten geschieht, denn der Zugriff auf Ihre Daten ist nur in Ihrem Beisein möglich und mit Ihrer persönlichen Identifikations-Nummer (PIN) entscheiden Sie selbst, ob und welche Daten gespeichert werden und wer diese Daten einsehen darf.
Abgesehen vom Werbesprech (“Zum ersten Mal in der Geschichte der Medizin…”) und der Tatsache, dass sich so manches Problem bezüglich der Weitergabe medizinischer Daten ohne die Gesundheitskarte vermutlich gar nicht ergeben würde, habe ich mich vor allem gefragt, wie man diese Rechte in der Praxis überhaupt geltend machen kann.
Denn was passiert, wenn ich in einer Arztpraxis tatsächlich von diesem Recht Gebrauch mache und Einsicht oder Speicherung meiner Daten verweigere? Mal ganz abgesehen davon, warum ich das überhaupt wollen sollte, stellt sich doch die Frage, ob ich dann noch behandelt werde? Falls nicht, welchen Vorteil hätte ich noch von diesem Recht und worin bestünde noch der Unterschied zu einer einfachen Weigerung, die bisher gebräuchliche Versicherungskarte rauszurücken, wenn mich die Sprechstundenhilfe danach fragt?
Ich kann mir nicht helfen, aber der Vorteil der “besseren Kontrolle über die eigenen Daten” macht auf mich einen leicht konstruierten und bemühten Eindruck. Wobei sich zusätzlich noch die Frage stellt, ob ich überhaupt will, dass ein Mediziner nur “in meinem Beisein” auf die gespeicherten Daten zugreifen darf. Dass ich in einer kritischen Notfallsituation meine Krankenakte mit Angaben zu Allergien, Vorerkrankungen etc. quasi “in der Brieftasche” mit mir trage, scheint ja noch einer der wenigen echten Vorteile zu sein…
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