Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat in der FAZ und im Fraktionsblog Stellung zur Open Access-Petition des Scilogs-Bloggers Lars Fischer bezogen. Das erfreuliche Fazit: Es spricht vieles dafür, die Open Access-Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zur Vorbedingung für die Vergabe staatlicher Fördermittel zu machen.

Michael Kretschmer, Generalsekretär der CDU Sachsen und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, greift im Fraktionsblog das Problem der Doppel- und Dreifachsubventionierung der Verlage durch exklusive Publikationsrechte auf:

Wo Ergebnisse aus staatlich geförderter Forschung hervorgehen und in Fachzeitschriften mit Peer Review veröffentlicht werden, muss eine parallele, zeitgleiche Veröffentlichung in einer offenen Datenbank möglich sein. Andernfalls wird das Forschungswissen von den Förderern nochmals bezahlt, denn es muss zum Nachlesen zurückgekauft werden. […]

Knapp 11 Milliarden Euro stellt allein der Bund 2010 für Forschung und Bildung bereit. Wenn also dort, wo Forschung aus Steuermitteln finanziert wird, die Ergebnisse zugleich in öffentlichen Datenbanken kostenfrei nachlesbar sein müssten – wäre das nun konsequent oder unverschämt?

Mit dieser Forderung liegt Kretschmer, der übrigens auch einen Sitz im Senat der Helmholtz-Gesellschaft innehat, auf einer Linie mit dem Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, den Grünen, zahlreichen Universitäten und Uni-Bibliotheken sowie der Piratenpartei (eine Konstellation, die noch nicht wirklich häufig vorgekommen ist). Eine klare Absage erteilt Kretschmer dagegen öffentlichen Bedenkenträgern wie Roland Reuß:

Für den Literaturwissenschaftler Roland Reuß läuft die Open-Access-Richtlinie der DFG auf „kollektive Enteignung” hinaus. Was freilich auf einem gewollten Missverständnis beruht. Die DFG verlangt von Herausgebern und Verlagen nur in einem einzigen Programm, dass sämtliche Beiträge auch in einem fachlichen oder institutionellen Repositorium eingestellt werden müssen. Im Übrigen fordert sie alle Projektnehmer auf, möglichst auch im Open Access zu publizieren, doch bleibt das dem Autor überlassen. Von beschnittenen Autorenrechten kann somit keine Rede sein.

Den kompletten Artikel kann man hier lesen (und kommentieren).

Im Sinne des Open Access-Gedankens hoffe ich mal, dass dieses starke Pro-OA-Plädoyer als deutlicher Hinweis darauf gewertet werden kann, dass die Koalition die Forderungen der von über 23.000 Bürgern unterzeichneten Petition, die sich derzeitig in der parlamentarischen Prüfung befindet, mit Nachdruck unterstützen wird, sobald der Ausschusstermin ansteht. Und da das Open Access-Prinzip auch in den Parteien der Opposition viele Unterstützer haben dürfte, könnte ein entsprechendes Gesetz vielleicht noch in dieser Legislatur entworfen und verabschiedet werden…

Das macht Hoffnung. In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende!

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