In der aktuellen Bürgerbefragung der CDU Sachsen-Anhalt bin ich heute über ein schönes Beispiel für eine sogenannte “leading question” gestolpert, d.h. eine gebiaste Frage, die aufgrund ihrer Formulierung zu einer erwünschten Aussage verführt.
Wie aus dem Lehrbuch:
In wie weit ist es gerechtfertigt, dass Verbände und Einzelpersonen bei naturschutzrechtlichen Bedenken gegen Planungen von Bau- und Verkehrs- projekten klagen können und damit Verzögerungen und Mehrkosten des Projekts verursachen?
Man beachte, dass es dem Fragesteller nicht nur hervorragend gelingt, ausschließlich negative Folgen einer möglichen Klage in die Frageformulierung einfließen zu lassen, sondern auch noch die Verantwortung für mögliche Verzögerungen und Mehrkosten auf subtile Art und Weise auf den Klagenden abzuschieben – und nicht etwa auf den Planer,
der einen naturschutzrechtlich relevanten Umweltaspekt übersehen hat.
Für die nächste Bürgerbefragung der Grünen schlage ich daher vor:
Wie wichtig ist es Ihnen, dass die Möglichkeiten von Verbänden und Einzelpersonen, gegen naturschutzrechtlich bedenkliche Bauvorhaben gerichtlich vorgehen zu können, und damit lebensnotwendige Habitate
für geschützte Arten zu erhalten, keinesfalls eingeschränkt werden?
Von Sir Humphrey Appleby kann man eben immer etwas lernen…
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