Manchmal glaubt man ja gar nicht, mit welcher unglaublichen Dreistigkeit manche Abzocker im Internet agieren. Bei einem meiner Kollegen trudelte heute ein (klimaschädliches) Spam-Highlight ein, in dem mit einem Strafverfahren und einer Hausdurchsuchung gedroht wird.
Man lese und staune:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der
Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliess- lichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: XX.XXX.XX.XXX
Ihre E-Mail Adresse: XXX@XXXX.de
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
[https://www.petanews.de/it-news/urheberrecht-magdeburger-muss-3000-euro-schadensersatz-fur-132-musiktitel-zahlen/]
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: https://www.ukash.com/de.
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info. Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermitt- lungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
Unfassbar – ich gehe jede Wette ein, dass sich der eine oder andere Empfänger dieser E-Mail genug einschüchtern lässt, um die gemachten Angaben nicht weiter zu prüfen. In der Tat gibt es sowohl eine Videorama GmbH als auch einen Rechtsanwalt Florian Giese, der allerdings unter www.rechtsanwalt-giese.de und nicht unter www.rechtsanwalt-giese.info
zu finden ist – letztere Webseite ist eine ziemliche unverfrorene Kopie und ein klarer Fall von Identitätsdiebstahl. Ich habe gerade noch überlegt, ob ich dem Kollegen eventuell
raten soll, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten, dann aber gesehen, dass der
echte Rechtsanwalt Giese das erfreulicherweise bereits erledigt hat:
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und insbesondere Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@ rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist die Kanzlei Giese oder RA Florian Giese nicht Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info” und daher auch nicht in Besitz der vorgenannten Absende-Adressen.
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