Im Rahmen meiner Arbeit für das ZIM-NEMO-Netzwerk TECLA (über die ich ja im Blog schon hier, hier und hier berichtet hatte), sitze ich derzeit über mehreren Förderanträgen, darunter einem Antrag, der in das F&E-Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht werden soll. Unter Ziffer 4.6 der Förderrichtlinie ist mir dabei heute diese erfreuliche Passage aufgefallen:
Mit anderen Worten: Forschende Unternehmen können mit einem Förderbonus rechnen, wenn sie die Ergebnisse der über die F&E-Richtlinie geförderten Projekte über wissenschaftliche Konferenzen oder – noch besser – Open Access-Datenbanken veröffentlichen. Der Fördersatz kann dadurch etwa für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen von 50% um immerhin ganze 15% auf 65% angehoben werden. Bei einem Projektvolumen von 850.000 Euro für das Projekt, mit dem ich mich gerade befasse, machen diese 15% schon 127.500 Euro aus – ein mächtiger Anreiz für die Weiterverbreitung von Ergebnissen für alle beteiligten Unternehmen.
Das Land Sachsen-Anhalt setzt damit – zumindest im Ansatz – eine Forderung um, die schon seit Jahren von der Open Access-Community propagiert wird: Wenn der Steuerzahler schon die Kosten für Forschungsprojekte (zumindest teilweise) trägt, sollten neugewonnene Erkenntnisse ihm nach Projektabschluss auch zur Verfügung stehen – und zwar möglichst kostenfrei. Natürlich bleibt der Passus der Richtlinie noch hinter den Maximalforderungen zurück, da die Förderung nur teilweise (und nicht vollständig) von einer Veröffentlichung abhängig gemacht und eine Open Access-Veröffentlichung nur empfohlen (nicht aber zur Pflicht erklärt) wird.
Trotzdem eine Regelung, die ich vor dem Hintergrund der laufenden Open Access-Debatte nur begrüßen kann. Hut ab vor der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und dem Landesministerium für Wissenschaft und Wirtschaft. Und vielleicht wird dann ja in der nächsten Fassung der Richtline zumindest eine teilweise Veröffentlichung der Ergebnisse über Open Access-Zeitschriften oder -Datenbanken bereits verpflichtend vorgeschrieben…
Wie sieht es eigentlich in anderen Bundesländern aus? Sind dem einen oder anderen hier Mitlesenden schon mal solche Vorgaben begegnet? Mir jedenfalls bislang noch nicht…
(Warum Open Access in der Wissenschaft so wichtig ist – via Astrodicticum Simplex)
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