Meiner Einschätzung nach spräche somit sogar einiges dafür, den Versuch zu wagen und die Möglichkeiten von Fachhochschulen zur Betreuung eigener Promovenden zu stärken. Dies kann ja durchaus in kleinen Schritten geschehen – beispielsweise dadurch, dass man den FHs bei kooperativen Promotionsverfahren zwischen Unis und Fachhochschulen das Recht einräumt, den fachlichen Erstbetreuer zu stellen. Oder auch dadurch, dass man das Promotionsrecht zunächst nur einigen ausgewählten und besonders forschungsstarken FHs zugesteht und die Resultate über einige Jahre beobachtet. Von einer pauschalen Verweigerung unter Ausklammerung der Bologna-Ziele halte ich dagegen wenig bis gar nichts.
Wer eine gut formulierte Gegenmeinung (Erhalt der fachlichen Differenzierung der Hochschullandschaft) zu meinen Überlegungen lesen möchte, der sei an dieser Stelle auf diesen Artikel von Christoph Ehrenberg auf academics.de verwiesen. Ansonsten interessiert mich natürlich die Meinung der geschätzten Leserinnen und Leser, die sich ja vermutlich aus Vertretern beider akademischer Welten zusammensetzt: Würdet ihr ein (vollständiges oder eingeschränktes) Promotionsrecht für (alle oder einige) Fachhochschulen begrüßen oder ablehnen – und warum?
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