Die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit des sogenannten Waterboardings – einer nach den Anschlägen des 11. September 2001 leider auch von westlichen Geheimdiensten eingesetzten Verhörmethode, in deren Rahmen Gefangenen durch das Übergießen mit Wasser wiederholt das Gefühl vermittelt wird, ersticken zu müssen – ist in den vergangenen Jahren sicher an niemandem vorbeigegangen. Was mir bislang noch unbekannt war ist, dass ein simuliertes Ersticken (bei dem das Opfer weiß, dass es nicht getötet wird, die körperlichen Reflexe aber dennoch greifen) auch von der Gestapo als Verhörmethode eingesetzt wurde. Einen Hinweis darauf fand ich kürzlich zufällig in einem Zeitzeugeninterview mit Rosemarie Reichwein (1904 – 2002), der Witwe des SPD-Kulturpolitikers Adolf Reichwein, der als Mitglied des sogenannten Kreisauer Kreises nach dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 verhaftet und im Oktober 1944 in Berlin hingerichtet wurde.
Eine Transkription der Aussagen von Frau Reichwein möchte ich daher hier im Blog sozusagen als historischen Kommentar zu “enhanced interrogation methods” festhalten (ab Minute 46:12):
“Sie schilderten mir auch die Art der Folter. Leber [gemeint ist der SPD-Politiker Julius Leber] und ihm wurden die Kehlen zugedrückt, weil sie absolut von ihnen Aussagen erzwingen wollten. Und wenn sie beinahe schon hinüber waren, dann haben sie sie mit Kaltwasser übergossen. Und dabei sind seine Stimmbänder verletzt worden und dadurch hat er nur noch flüstern können. Auch am Schluss bei der Volksgerichtsverhandlung.”
Der wesentliche Unterschied zum Waterboarding als sogenannter “weißer Folter” besteht hier darin, dass es den Verhörenden offenkundig gleichgültig war, ob die Folter erkennbare Spuren hinterließ. Abgesehen davon ist die Vorgehensweise unbestreitbar ähnlich – und im übrigen nicht zu vergleichen mit der als “Badewannenfolter” bekannten Gestapo-Verhörmethode der früheren Kriegsjahre, die gelegentlich als historische Analogie zum Waterboarding herangezogen wird. Bei letzterer war die Bedrohung der Opfer mit dem Erstickungstod mehr als “nur” eine Methode zur Erzwingung von Geständnissen – sehr viele Opfer überlebten die “Badewanne” nicht, während man die Gefangenen des 20. Juli für einen unwürdigen Schauprozess am Leben lassen wollte.
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