Vor drei Tagen wurde der im Mai als sogenannte kleine Anfrage (Drucksache 18/4853) der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereichte Fragenkatalog zum Thema Lichtverschmutzung öffentlich durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantwortet. Der Volltext der Fragen und Antworten lässt sich hier auf der BMUB-Webseite einsehen bzw. herunterladen (PDF). Obwohl die Antworten unter anderem eine lesenswerte Zusammenfassung der wichtigsten Forschungsergebnisse des Forschungsverbunds „Verlust der Nacht“ (großzügig durch den Bund mit insgesamt 3.096.757 Euro gefördert) enthalten – in denen sogar das von Dr. Christopher Kyba geleitete Citizen Science-Projekt zur Lichtsmog-Messung per App explizit hervorgehoben wird – findet sich in den getroffenen Aussagen leider mehr Schatten als Licht. Auf die Frage nach der Entwicklung der Lichtverschmutzung in Deutschland während der letzten zehn Jahre wird beispielsweise recht lapidar festgestellt:
„Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor, die eine quantitative Bewertung der Lichtverschmutzung über die vergangenen zehn Jahre erlauben.“
Dies ist insofern erstaunlich, als dass entsprechende Daten aus dem DMS-Programm (Defense Meteorological Satellite Program) des US-Militärs für Europa und Deutschland bereits seit 2010 (und rückwirkend bis 1992) in Form von Open Access-Datensammlungen zur freien Verfügung stehen (und selbstverständlich auch schon von Astronomen – darunter auch deutschen Forschern – ausgewertet wurden). Eine Auflistung weiterer potentieller Datenquellen für die quantitative Bewertung der Lichtverschmutzung findet sich hier auf der Internetseite der Fachgruppe „Dark Sky“ im VdS.
Obwohl eine seriöse Bewertung – wenn auch nicht auf Basis eigener Daten – zumindest meiner Einschätzung nach also durchaus möglich und zumutbar wäre, findet sie nicht statt – und wird vermutlich auch zukünftig nicht stattfinden, da die Antwort auf die Frage nach weiteren geplanten Forschungsvorhaben in diesem Bereich leider wie folgt ausfällt:
„Zum Thema Lichtverschmutzung sind derzeit keine weiteren Forschungsvorhaben seitens der Bundesregierung geplant.“
Dies ist insofern bedauerlich, als dass die im Rahmen der Antworten zuvor aufgeführten, negativen Folgen der Lichtverschmutzung sowie der Umstand, dass (aus welchen Gründen auch immer) weder eine offizielle Bewertung der quantitativen Entwicklung der Lichtverschmutzung für die Bundesrepublik existiert noch Vorschläge zur systematischen Erfassung und Eindämmung von Lichtverschmutzung durch Beleuchtung von Gebäuden des Bundes vorliegen (auch dies wurde im Rahmen der kleinen Anfrage erfragt) weitere Bemühungen in dieser Richtung durchaus sinnvoll erscheinen lassen.
Die größte Enttäuschung für Astronomen und Umweltschützer dürfte jedoch sein, dass die – bereits seit 2009 geforderte – Einführung einer TA (Technische Anleitung) Licht analog zu den existierenden TA Lärm und TA Luft auch weiterhin – aktuell mit Verweis auf die im Jahr 2012 durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) erfolgten Konkretisierungen zu schädlichen Lichtauswirkungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – abgelehnt wird:
„Eine ‚Technische Anleitung Licht‘ nach dem Vorbild der TA-Luft und der TA-Lärm wird nicht befürwortet, da angesichts der LAI-Lichthinweise für den Vollzug des BImSchG kein weiterer Bedarf für eine Konkretisierung der Anforderungen nach dem BImSchG gesehen wird.“
Als Lichtblick ist zu vermerken, dass offenbar ein – mit bisher noch nicht bekanntes – Projekt existiert (auch wenn der Projektträger leider nicht aufgeführt wird), in dessen Rahmen konkrete (vermutlich ja aber nicht verbindliche – das wäre wirklich zu schön…) Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erarbeitet werden:
„Die Bundesregierung hat das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ‚Handlungsleitfaden zur Bewältigung negativer Effekte von künstlichem Licht im Rahmen von Eingriffen‘ vergeben. Dieses hat eine Laufzeit vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2017.“
Eine Suche nach dem 2014 veröffentlichten Ausschreibungstext ergab, dass der zu erarbeitende Handlungsleitfaden sich nicht – wie man hätte vermuten können – auf die Straßenbeleuchtung beschränkt, sondern auch Hinweise für Innen- und Fahrzeugbeleuchtung beinhalten soll:
„Die zu erarbeitenden Handlungsempfehlungen für die Beeinträchtigungsbestimmung und für die Vermeidung negativer Effekte auf die biologische Vielfalt sollen auch auf die Einführung neuer Leuchtmittel sowie auf die Umrüstung herkömmlicher Leuchtmittel und Beleuchtungssysteme eingehen. Es ist zwischen Innen- und Außenbereich sowie zwischen Verkehrskörper, sonstigen baulichen Anlagen (z.B. Raststätten) und Fahrzeugen zu differenzieren.“
Immerhin auf dieses Ergebnis können sich Hobbyastronomen bis 2017 also noch freuen – darüber hinaus scheint man in Sachen Lichtverschmutzung zumindest auf Bundesebene in den kommenden Jahren aber weder auf neue Forschungsvorhaben noch auf Gesetzesinitiativen hoffen zu dürfen…
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