Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – und durch die für solche Fragen höchste Instanz – wurde heute über die Aberkennung eines Doktortitels durch die Technische Universität Freiberg entschieden. Die TU hatte einem promovierten Ingenieur nachträglich den Titel entzogen, da dieser zu Beginn der Promotionszeit durch eine Trickserei bei der Beantragung seines polizeilichen Führungszeugnisses eine kürzlich erfolgte…
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