Vom Juristen- oder Beamtendeutsch wird ja hartnäckig behauptet, die oft mangelhafte Verständlichkeit ergebe sich nicht aus der notwendigen Rechtssicherheit der Texte, sondern aus dem Wunsch, den Inhalt so weit wie möglich zu verschleiern. Dass es zumindest mit der Verständlichkeit auch vor 300 Jahren nicht weit her war, zeigt ein Beispiel aus Walkenried.