Um zu beurteilen ob etwas im US Rechtssystem als obszön qualifiziert werden kann, überprüfen Juroren und Richter in US Gerichten ob die Sache “Community Standards” verletzt. Das Internet könnte die Wahrnehmung was diese Standards genau sind nun neu definieren.
Die New York Times berichtete gestern (und Democracy in America hat es heute auch aufgenommen) über ein Gerichtsverfahren in Florida zu Obszönität. Der Verteidiger eines Website Operators, der pornographische Inhalte anbietet, argumentierte erfolglos mit Google Trends Daten, dass eben diese Standards durch die fraglichen pornographischen Inhalte nicht verletzt wurden. Dazu verglich er Statistiken der Suchanfragen für eine lokale Stadt nach den Stichworten ‘Surfen’, ‘Orgie’ und das wohl amerikanischste aller Dinge ‘Apfelkuchen’ (1).
Das grosse Problem für die Juristen ist eines, welches wohl den meisten Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler bekannt vorkommen wird. Wie misst man einen solchen kollektiven Standard? Bis jetzt versuchte man festzustellen, was in einer bestimmten Region zum Konsum angeboten wird (Magazine, Filme, etc.). Das Internet eröffnet nun ganz neue Möglichkeiten mit der riesigen Datenmenge die zur Verfügung steht. Aber das eigentliche juristische Problem ist wohl, dass es eine Lücke gibt, zwischen was öffentlich als obszön definieren und was die Leute in ihren eigenen vier Wänden dann tatsächlich googeln.
(1) Methodisch wohl nicht die beste Wahl, hingegen sehr publikumswirksam.
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