AlBashir.jpg

Am 4 März hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Hag einen Haftbefehl für den momentanen Präsidenten Sudans erlassen. Er soll wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt gestellt werden. Ein bedeutender Schritt für den Sudan und das Völkerrecht.

Um die Tragweite dieses Entscheides und dessen Zustandekommen zu verstehen, lohnt es sich, einen Blick auf die Geschichte und das Funktionieren des internationalen Strafegrichtshofes (ICC) zu werfen.

Der ICC ist permanent und funktioniert nicht ad hoc wie die von der UN eingesetzten Tribunale für das ehemalige Jugoslawien, Ruanda, Kambodscha oder Sierra Leone. Er ist vom Statut her viel unabhängiger von der UN als diese ad hoc Tribunale. Der ICC kann Personen für gewisse schwere Verbrechen anklagen im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof der UN, welcher fast ausschliesslich Länder als Subjekte kennt.

Eine Anklage kann von den Mitgliedstaaten, dem Chefankläger oder dem UN Sicherheitsrat eingeleitet werden. Er kann nur Vergehen ahnden, die nach dem Inkrafttreten des Gründungsvertrages begangen wurden. Verbrechen, die keine direkte Verbindung zu einem Mitgliedland aufweisen, können nur behandelt werden, wenn sie vom Sicherheitsrat an das Gericht überwiesen werden, sie liegen sonst ausserhalb der Jurisdiktion des ICC.

Da mit den USA, Russland und China im UN Sicherheitsrat auch Länder ein Vetorecht besitzen, welche nicht das Römer Statut (den Gründungsvertrag des ICC) unterzeichnet haben, ist die Rolle des Sicherheitsrates von spezieller politischer Bedeutung. Vor allem die USA haben unter Bush lange aktive das Funktionieren des ICC zu untergraben versucht.

Für eine Anklage im Zusammenhang mit dem Sudan brauchte es also die Zustimmung oder Enthaltung aller fünf Vetomächte im Sicherheitsrat. Dies wurde 2004 gemacht und nun wurde die Anklage gegen den Präsidenten Sudans erhoben und ein Haftbefehl ausgestellt. Der Sicherheitsrat kann nun das Verfahren auf ein Jahr aussetzen mit Option auf Erneuerung (die kann bis zum Sanktnimmerleinstag weitergeführt werden). Das heisst jetzt aber, dass es kein Veto geben darf im Sicherheitsrat für die Aussetzung des Verfahrens. Das so oft kritisierte Veto wird also vom Bremsklotz zum Beschleuniger.

Der amtierende sudanische Präsident el-Baschir wurde wie schon erwähnt zur Verhaftung ausgeschrieben um sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu Verantworten (die Klage auf Genozid wurde wohl wegen der schwierigen juristischen Beweisbarkeit fallen gelassen). Ein starkes Signal, dass nicht automatisch Straffreiheit für solche schwere Verbrechen gilt, auch nicht für die Mächtigsten. Nun sind auch die 108 Mitgliedstaaten aufgefordert, bei der Ergreifung von el-Baschir zu kooperieren.

Selbst wenn das Verfahren vom Sicherheitsrat suspendiert würde, passierte dies wohl erst, nachdem die Vetomächte, die Mitglied sind vom ICC, in Bezug auf Darfur Konzessionen erhalten haben, was vor allem Russland und China zu einer geänderten Haltung bringen könnte (die Administration Obama scheint sowieso flexibler). Zudem muss immer wieder abgestimmt werden, da die Suspendierung nur befristet sein kann. Es gibt also einen Mechanismus der das Einhalten dieser Konzessionen sichern kann. Vielleicht wird sich el-Baschir selber auch mehr dem internationalen Druck beugen, in der Hoffnung einer Verhaftung und gar Verurteilung entgehen zu können.

Nun ist aber nicht alles nur rosig. Man kann sich natürlich fragen, ob diese Einbindung des Sicherheitsrates nicht eine unnötige Politisierung darstellt. Im Idealfall müsste Recht gesprochen werden, Unabhängigkeit von der Politik. Soll jemand aus politischen Gründen für solche schwere Verbrechen nicht verurteilt werden? Aber die Beziehungen zwischen Nationen und das Völkerrecht haben schon immer einen gewissen Pragmatismus abgefordert, der nicht immer ‘Ideallösungen’ zulässt.

Es bleibt zu hoffen, dass el-Baschir sich nun nicht vollständig isoliert und die gemeinsamen Friedenstruppen der UN und der Afrikanischen Union, die von den Rebellen in den letzten Wochen vermehrt angegriffen wurden, nun nicht auch noch von staatlicher Seite unter Beschuss kommen oder el-Baschir sie gar ausweist. Es kommt aber bestimmt etwas Bewegung in die Darfur Frage.

Bildquelle: Wikimedia

Kommentare (1)

  1. #1 Jane
    März 10, 2009

    “Aber die Beziehungen zwischen Nationen und das Völkerrecht haben schon immer einen gewissen Pragmatismus abgefordert, der nicht immer ‘Ideallösungen’ zulässt.”

    Ich denke das ist der springende Punkt: Während in demokratisch verfassten Rechtsstaaten eine klare Gewaltenteilung gegeben sein muss, die Judikative also möglichst neutral und politikfrei sein soll (v.a. im Strafrecht) so ist dies im internationalen Rahmen schlicht unmöglich. Völkerrecht ist immer auch Politik. Wir haben eben keinen Weltstaat. Daher wird das Völkerrecht auch nur sehr selektiv durchgesetzt. Was nicht heißt, dass es nicht auch qua seiner Existenz Wirksamkeit entfalten kann, selbst ohne die Androhung der gewaltsamen Durchsetzung. Die Effektivität eines funktionierenden Rechtstaats wird natürlich trotzdem nicht erreicht.