Ich habe mich bis jetzt in meinem Blog noch nie zum Leistungsschutzrecht geäußert. Nicht weil ich dieses Thema ignoriert hätte. Als Blogger gehöre ich ja zu den Leuten, die von diesem Gesetz unter Umständen betroffen sind. Ich habe die ganze Geschichte schon seit längerer Zeit verfolgt. Aber ich dachte mir immer: “Ach, das wird doch nie etwas. Dieses Gesetz ist so offensichtlich so enorm absurd, das wird sowieso nie beschlossen werden.” Tja. Da war ich wohl etwas naiv.
Aber mal ernsthaft: Dieses Gesetz ist absurd! Ursprünglich ging es dabei ja mal um Google und Suchmaschinen. Wenn ich etwas suche, dann brauche ich eine Suchmaschine. Die Zeiten, wo man bei einem Thema noch einen halbwegs brauchbaren Überblick über die existierenden Homepages haben konnte, sind lange vorbei. Und eine Suchmaschine muss bei den Ergebnissen natürlich auch eine kurze Beschreibung dessen liefern, was sie gefunden hat. Man stelle sich vor, der Google-Output nach einer Suche würde lauten: “Wir haben 137 Ergebnisse gefunden: Ergebnis 1, Ergebnis 2, Ergebnis 3, Ergebnis 4, …”. Soll man dann alle 137 Links durchklicken, um zu sehen, was Google gefunden hat? Natürlich nicht, eine Suchmaschine macht eben nur dann Sinn, wenn die Ergebnisse auch beschrieben werden. Aber das ist ja nichts Neues. Der Computer, der z.B. in der Stadtbücherei Jena steht, macht genau das gleiche. Wenn ich da nach Büchern (oder Zeitungsartikeln) suche, dann kriege ich nicht nur ein “Ja, dazu haben wir ein Buch!” als Ergebnis, sondern auch Details und eine Beschreibung. So funktioniert auch ein Buchladen: Da steht im Schaufenster ja auch nicht einfach nur “Wir haben 1429 Bücher im Laden!”. Sondern da hängen Poster mit kurzen Anreißertexten der neuesten Bücher. Auf den Büchern selbst stehen Zitate und kurze Sätze um den Leuten zu zeigen, was man darin lesen kann. Usw. Das ist alles völlig normal.
Jetzt aber zu behaupten, eine Suchmaschine wie Google würde das Urheberrecht der Zeitungen verletzten, weil man bei der Auflistung der Ergebnisse eine oder zwei Sätze des jeweiligen Texts als Beschreibung hinzufügt, ist absurd (Selbst ganz normale Links, in deren URL zum Beispiel Teile der Artikelüberschrift vorkommen, sollten laut der ersten Entwürfe unter diese “Urheberrechtsverletzung” fallen). Es ist absurd, weil genau das die Art und Weise ist, wie Suchmaschinen funktionieren. Es ist absurd, weil genau das der Weg ist, wie Menschen überhaupt auf die Idee kommen, die Seiten der jeweiligen Zeitung zu lesen. Und es ist absurd, weil die Zeitungen das ja selbst ganz einfach abstellen könnten, wenn sie wollten (man kann bei der Programmierung seiner Internetseiten angeben, was bei Google auftauchen soll und was nicht). Klar, Google verdient Geld damit, dass es Suchergebnisse auflistet. Aber die Leistung die Google erbringt ist die Suche. Ein Taxifahrer verdient auch Geld damit, dass er Menschen an bestimmte Orte bringt. Aber es käme niemand auf die Idee, ein Taxiunternehmen müsse Geld an die Restaurants oder Theater zahlen, zu denen es Menschen bringt. Die Verlage, die sich fürs Leistungsrecht einsetzen, sagen im Wesentlichen: “Der Taxifahrer verdient Geld, weil die Menschen ins Restaurant gehen wollen und er sie dort hin fahren kann. Er profitiert von der Leistung des Restaurants, denn wenn dort nicht gut gekocht werden würde, würden die Leute dort nicht hin wollen. Der Profit aus dieser Leistung muss aber geschützt werden und deswegen muss der Taxifahrer dem Restaurant Geld zahlen, wenn er weiter Menschen dort hin fahren will.”
Ich sag ja, die Sache ist absurd. Der Gedankengang der Presseverlage scheint ungefähr so gelautet zu haben: “Hey! Da verdient jemand im Internet viel Geld! Und wir verdienen wenig Geld! Das darf nicht sein, da muss es ein Gesetz dagegen geben!!”. Noch viel absurder als diese Grundlage des Leistungsrecht ist aber die Tatsache, dass es nun tatsächlich beschlossen wurde. Es sind ja viele Vorurteile über Politiker im Umlauf, aber das sie so dumm sind, um die Absurdität dieses Gesetzes nicht zu sehen, überrascht mich. Aber vielleicht habe ich die Politiker wirklich überschätzt. In einem recht guten Beitrag über das Leistungsschutzrecht in der der 3sat-Sendung Kulturzeit (vom 03.03.2013) sagt Mario Sixtus dazu ein paar kluge Sätze:
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