Eine solche Tat an seinen eigenen Kindern, Schutzbefohlenen, gleich ob Mädchen oder Jungen, die man doch lieb haben und zur Not mit dem eigenen Leben vor Gefahr und Verletzung verteidigen sollte, zu verüben, zeigt, wie sehr der menschliche Geist und das eigentlich natürliche menschliche Mitgefühl durch Religion oder allgemeiner die unreflektierte Übernahme und Anwendung von auf irrationalen Annahmen beruhenden Traditionen verdorben und entstellt werden kann. Sie befähigen zu jedem denkbaren Verbrechen.
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Nachtrag 20.07.: Es gibt nun eine Petition der Deutsche Kinderhilfe, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), des Bund Deutscher Kriminalbeamter und zahlreicher Einzelpersonen als Antwort auf die gestrige Resolution des Bundestages. Ich hoffe, dieser Irrsinn ist noch zu stoppen…
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Literatur und Links:
Integra: Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung
R. Dettmeyer, J. Laux, H. Friedl, B. Zedler, H. Bratzke, M. Parzeller. Medizinische und rechtliche Aspekte der Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung, Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung; Archiv für Kriminologie; Band 227, Heft 1 und 2; Jan/Feb 2011, Seite 1
Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum [Taschenbuch]
Marion Hulverscheidt (Autor)
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