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Nachtrag vom 12.09.:
Nachdem es in New York mehrere Todesfälle bei Kindern nach der Beschneidung durch Herpesinfektion gegeben hat, die durch das Ritual der Metzitzah B’peh übertragen worden waren, wird nun überlegt, eine Aufklärung der Eltern über die damit verbundenen Risiken vor der Beschneidung verpflichtend zu machen.
Diverse Herren Rabbiner wollen sich, ich bin versucht zu sagen: natürlich weigern, dem nachzukommen. Denn wenn, so Rabbi David Niedermann, dieses Ritual gefährlich sei, wären sie ja wohl die ersten, die darauf verzichten würden. Aber selbstverständlich! Die Orthodoxie ist ja bekannt dafür, wissenschaftlicher Evidenz gegenüber flexibel und anpassungsbereit zu sein und nur zwei tote und zwei schwer geschädigte Kinder sind doch kein Anzeichen dafür, daß irgendwo eine Gefahr besteht! Man darf also erwarten, daß die Herren Orthodoxen inskünftig mit “Wenn wir nicht mehr mit dem Mund die blutenden Peniswunden unserer Neugeborenen aussaugen dürfen, ist jüdisches Leben im Staate XY nicht mehr möglich!”-Schildern auf den Strassen protestieren.
Ich finde es irgendwie bezeichnend, daß immer noch behauptet wird, das alles geschehe ja nur zum Wohle der Kinder…
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Nachtrag vom 11.10.2012:
Gestern war es also soweit. Indem ein Gesetzentwurf, der die rituelle Penisverstümmelung bei Säuglingen ohne medizinische Indikation, ohne Betäubung und ohne ärztliches Fachpersonal ausdrücklich erlaubt, auf den Weg gebracht wurde, hat man seitens der deutschen Politik den vollständigen und feigen Kotau vor einer lautstarken, orthodoxen, nicht repräsentativen und argumentativ nicht auf Fakten sondern wahlweise historisch oder integrationspolitisch begründete Schuldgefühle abstellenden Bekenntnis-Lobby geübt.
Natürlich und erwartungsgemäß ist dieses reaktionäre Schnellschußgesetz abscheulich schlecht geworden und das nicht nur in seiner eigentlichen Absicht, Kinderverstümmelung ausdrücklich zu gestatten. Es ist auch, z.B. hinsichtlich der Durchführung einer Anästhesie, bedenklich offen für Interpretierbarkeit und öffnet zudem dem Mißbrauch Tür und Tor, denn, weil sie religiöse Gründe nicht einmal nachweisen müssen, können auch Eltern, die eine Beschneidung einfach nur “ästhetischer” finden, ihrem Kind das problemlos antun lassen.
Ich rechne fest damit, daß es in kurzer Zeit eine Verfassungsklage gegen diesen Irrsinn geben wird und hoffe, daß uns das Bundesverfassungsgericht, obgleich es hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechten keine ganz weiße Weste hat, nicht enttäuscht und dieses schändliche Gesetz zu Fall bringt.
Eine ausgezeichnete Zusammenfassung und Beurteilung findet sich beim HPD. Folgender Auszug trifft es exakt:
Der Wille der politischen Klasse, den Forderungen der Religionsvertreter nach Erlaubnis ihrer archaischen Rituale schnellstmöglich und vollständig nachzukommen, lässt Kinder und ihren Schutz völlig aus dem Blickfeld geraten. Kinder haben in Deutschland offenbar doch keine starke Lobby, wie manch einer dies noch vor Jahresfrist angenommen hatte.
Hier noch ein kritischer Beitrag des “heute Journal”, in dem auch der von der Penisverstümmelung betroffene Alexander Bachl, auf dessen offen Brief ich oben einging, zu Wort kommt. Menschen wie er, die dieser barbarischen Praktik gegen ihren Willen unterzogen wurden, sind zu einer Interessengemeinschaft zusammengetreten, die man hier findet.
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Nachtrag vom 12.12.12:
Es ist passiert, Deutschland hat ein wieder neues menschenrechtswidriges Gesetz. Hier geht es zur Pressemitteilung von Terre des Femmes und MOGIS e.V.
Es bleibt nun, zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht das monströse Gesetz abschießt, wobei es diese Herrschaften ja mit den Menschenrechten erfahrungsgemäß nicht immer so genau nehmen…
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Lesenswertes
– ein sehr guter und ausführlicher Aufsatz anläßlich des Gesetzentwurfs aus der “Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdiagnostik” von Rolf Dietrich Herzberg
– “Gesetzentwurf à la carte religieuse“, Beitrag von HPD
– Fragen und Antworten zur Knabenbeschneidung bei pro-kinderrechte
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