Die vierte Anforderung besagt, daß Hypothesen konkret und detailreich sein müssen. Das Wort „irgendwie“ hat darin bspw. keinen Platz. Mit einer unkonkreten Verteidigungshypothese wie etwa: „Der Mandant ist unschuldig, seine DNA kam irgendwie anders an den Griff des Schraubenziehers“ könnte eine BAE nicht durchgeführt werden.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, dann kann eine BAE für die Beurteilung eines Spurenbilds sehr hilfreich, manchmal auch entscheidend sein.
In Folge 3 stelle ich die wichtigsten Empfehlungen und Richtlinien der wesentlichen Fachgesellschaften zur Durchführung einer BAE vor, nachdem entschieden wurde, daß überhaupt eine BAE erforderlich und sinnvoll ist.


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