In Rumänien ist dieser Tage passiert, was auch in Deutschland längst überfällig ist: Hexen, Astrologen, Wahrsager und andere esoterische Praktiker haften künftig – wenn auch nur begrenzt – für die Richtigkeit ihrer Vorhersagen. Die Branche steht Kopf – und droht mit esoterischer Vergeltung…

Ich frage mich ja schon lange, warum bei Geschäftsmodellen wie etwa der “radonischen Besendung” oder dem Verkauf von Geistern in Flaschen und “Original-Atlantiswasser” so gar kein Verbraucherschutz greift. In Rumänien hat man dieses Problem nun erkannt und führt – neben der allgemeinen Einkommensteuerpflicht für alle Astrologen und sonstigen Hellseher – auch eine Regressmöglichkeit bei nicht zutreffenden Vorhersagen ein. Die Financial Times Deutschland berichtet in ihrer Ausgabe von Montag:

Den Vertretern der Magie droht weiteres Ungemach. Sie müssen künftig nicht nur von ihren Kunden eine Quittung verlangen und diese fürs Finanzamt aufbewahren. Die Klienten können sogar anhand des Belegs vor Gericht Schadensersatz einklagen, falls die Prognose nicht eintritt. “Wenn etwa die Hellseherin verspricht, der untreue Gatte kehre binnen drei Monaten reuevoll nach Hause zurück, der Herr sich jedoch nicht einstellt, hat die Wahrsagerin ein Problem”, sagt der liberaldemokratische Senator Alin Popoviciu.

Die Reaktion einiger Vertreter der besagten Branche auf diese Ankündigung lässt sich an Irrationalität und Geschmacklosigkeit kaum überbieten. Der Spiegel schreibt:

Doch die Zukunftsbranche ist empört und droht mit ernsthaften Konsequenzen. Bislang habe sie regelmäßig geheime Rituale abgehalten, damit Rumänien von Naturkatastrophen verschont bleibe, erklärte eine Hexe mit dem Namen “Die weißmagische Königin”. Bislang.

Wenn man der Frau auch nur für eine Sekunde unterstellt, dass sie zumindest selbst an ihre vermeintlichen “Fähigkeiten” glaubt, kündigt die Dame nicht weniger an, als dass sie eher dazu bereit ist, ihre Mitbürger in einer Naturkatastrophe zugrunde gehen zu sehen, als sich mit ihrer Einkommensteuer- und Regresspflicht abzufinden. Das rangiert in meinen Augen auf der nach unten offenen Skala menschlicher Ethik in etwa gleichauf mit der Behauptung, das katastrophale Erdbeben von Haiti sei problemlos vorhersagbar gewesen, hätte nur mal jemand rechtzeitig etwas Geld für ein Horoskop herausgerückt…

Wobei ich gar nicht so streng urteilen möchte, ist die Diskussion um den rumänischen Gesetzesentwurf doch ein Quell äußerst erheiternder Ankündigungen:

Tatsächlich hatte eine Hexe erklärt, sie habe bereits einen “Fluch” vorbe- reitet. Demnächst werde sie eine Mixtur bestehend aus schwarzem Pfeffer, Hefe und Paprika nahe dem Parlament deponieren, damit der Zauber seine Wirkung entfalten und Zwietracht in der Koalitionsregierung säen könne.

Wohl bekomms. Meine Prognose für die Zeit nach der Regresspflicht steht jedenfalls schon fest: Die Vorhersagen der rumänischen Hellseherbranche werden merklich vager ausfallen…

Kommentare (51)

  1. #1 H.M.Voynich
    4. Januar 2011

    Gilt das auch für Meteorologen? 😉

  2. #2 schlappohr
    4. Januar 2011

    Ich bin zwar kein Hellseher, aber eine Mixtur aus Hefe, Malz und Alkohol wäre vermutlich wirkungsvoller.

  3. #3 Arnd
    4. Januar 2011

    Um Zwietracht in einer Koalition zu sähen braucht es normalerweise keinen Fluch…

  4. #4 Faustus
    4. Januar 2011

    Schwarzer Pfeffer, Hefe und Paprika? Keine Spinnenbeine und Molchaugen?
    Also früher waren die Hexen auch mal phantasievoller 😉

  5. #5 michael
    4. Januar 2011

    Find ich Klasse. Kann man das auch für Wahlvorhersagen einführen ?

  6. #6 yupyup
    5. Januar 2011

    Na, leck mich fett!

    Der Daniel ist doch wohl ein Scherz oder? Es kann doch nicht tatsächlich Menschen geben, die daran glauben oder?…

    Mit einem Kumpel und nach dem Konsum einiger Joints, kann das ja noch zum Ablästern recht lustig sein..

    Aber sich das ernsthaft reinzuziehen und auch noch daran zu glauben?!

    Wieso wird sowas nicht verboten? Und sowas kommt noch im TV? Mensch bin ich froh, seit 5 Jahren nicht mehr die Glotze (ausser für Videospiele und DVD/Blu RAY Filme) eingeschaltet zu haben.

  7. #7 Stefan W.
    5. Januar 2011

    Welcher Schaden muss denn ersetzt werden? Der Dachschaden war ja zweifelskaum bereits vorher vorhanden. Also die Kosten für die falsche Prognose?
    Wenn der Gatte ausbleibt ist ja noch nicht bewiesen, dass überhaupt ein Schaden vorliegt, und schwer wird es diesen zu beziffern – mal ab von der Kausalität, außer der Herr des Hauses erklärt, er sei wegen der Esoterik seiner Frau geflüchtet.

    Man muss wohl schon große Ersparnisse zur Börse tragen, und natürlich verlieren, wenn man die Wahrsager ruinieren will. Wer möchte schon das Gesicht verlieren, und vor Gericht bekunden, dass er den Schmonzes glaubt?

    Die christliche Religion ist übrigens fein raus – was sie verspricht kann man nicht mehr einklagen.

  8. #8 Arnd
    5. Januar 2011

    Na warts ab, wenn den Geistern erstmal Bürgerrechte eingeräumt werden dann können Sie auch vor Gericht klagen, dass sie nicht ins Paradies oder die Hölle gekommen sind. Aber ich wette auch dafür gibt’s ne passende Bibelauslegung.

  9. #9 miesepeter3
    5. Januar 2011

    Gilt das auch für unsere Wirtschaftswissenschaftler und deren Prognosen für die Konjunktur? Soll da ja auch erhebliche Abweichungen gegeben haben. 😉

  10. #10 pirx
    5. Januar 2011

    Um an die Fragen zur Analogie mit Meteorologen und Wirtschaftswissenschaftlern gleich noch eine anzuschließen: Ist es nicht ohnehin so, daß in Deutschland Meteorologen oder Wirtschaftswissenschaftler, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit falsche Prognosen erstellen, schadenersatzpflichtig sind?

    Wenn es so wäre, wäre es ja sogar noch weniger einzusehen, daß diese Schadenersatzpflicht für Wahrsager nicht gilt.

  11. #11 miesepeter3
    5. Januar 2011

    @pirx

    Wie weist man einem Wirtschaftswissenschaftler “Vorsatz” nach? Die haben ja sogar für `ne falsche Uhrzeit 33 Seiten wissenschaftliche Erklärungen.

  12. #12 pirx
    5. Januar 2011

    @miesepeter3:

    Das Problem der Beweisnot hat man so ziemlich in allen Schadenersatz-Prozessen. Aber gerade bei wirtschaftswissenschaftlichen Prognosen denke ich, daß es relativ klar nachvollziehbar sein müßte, ob sie mit angemessener Sorgfalt erstellt wurden. Das ist der Vorteil bei dreiunddreißigseitigen Begründungen für falsche Uhrzeiten: Es steht drin, wie man darauf kam.

  13. #13 Redfox
    5. Januar 2011

    Wenn man der Frau auch nur für eine Sekunde unterstellt, dass sie zumindest selbst an ihre vermeintlichen “Fähigkeiten” glaubt, kündigt die Dame nicht weniger an, als dass sie eher dazu bereit ist, ihre Mitbürger in einer Naturkatastrophe zugrunde gehen zu sehen, als sich mit ihrer Einkommensteuer- und Regresspflicht abzufinden.

    Ayn Rand wär stolz!

    😉

  14. #14 miesepeter3
    5. Januar 2011

    @pirx

    “Das ist der Vorteil bei dreiunddreißigseitigen Begründungen für falsche Uhrzeiten: Es steht drin, wie man darauf kam.”

    Aha, ich muß meine Blödheit nur ausführlich genug breittreten, dann ist das kein Vorsatz mehr?
    Interessante Rechtsauffassung. Werde ich bei meiner nächsten Bilanzfälschung mal vorsichtshalber mit einplanen.

  15. #15 pirx
    5. Januar 2011

    @miesepeter3:

    Wenn es Blödheit war und kein Vorsatz, dann war es eben Blödheit und kein Vorsatz. Aber was hat das mit miener Frage zu tun?

  16. #16 miesepeter3
    5. Januar 2011

    @pirx

    Gut, also zurück zu Deiner Frage :

    “Ist es nicht ohnehin so, daß in Deutschland Meteorologen oder Wirtschaftswissenschaftler, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit falsche Prognosen erstellen, schadenersatzpflichtig sind?”

    Kann ich mir nicht vorstellen, ist ja nicht so einfach wie z.B. ein Auto zu reparieren. Da heißt es : geht nicht-repariert-geht wieder (oder auch nicht-kommt auf die Werkstatt an).
    Wie will ein Ehepaar, das im Sommer seine Hochzeit im Freien nach den Vorgaben des Wetterberichtes plant, einen Vorsatz nachweisen, wenn es dann wie aus Kübeln schüttet? “Sie haben absichtlich das Tief über Skandinavien und deren Ausbreitungsbewegung nicht berücksichtigt!” Das würde wahrscheinlich von keinem Gericht der Welt als Klagegrund angenommen – auch Ernteeinsätze, die entgegen der Vorhersage ins Wasser gefallen sind, hätten da keine Chance.
    Und Wirtschaftswissenschaftler? Sehe ich so ähnlich. Ich bin zwar keiner, muß aber auch laufend irgendwelche Aussagen über wirtschaftliche Entwicklungen inner-und außerhalb des Konzerns, der meine Brötchen bezahlt, treffen. Wenn die andauernd falsch sind, wird keiner auf dei Idee kommen, mich wegen vorsätzlicher Falschaussage zu verklagen. Nach `ner gewissen Zeit wäre ich allerding wegen Unfähigkeit entlassen,
    Vorsatz hin oder her. Bedauerlicherweise hält mehrfaches Versagen der Auguren das Volk nicht davon ab, immer wieder auf deren Dienste zurückzugreifen.
    Andererseits macht das das Leben bunter und das kostet eben.

    Besser??

  17. #17 pirx
    5. Januar 2011

    @miesepeter3:

    Ja, deutlich besser.

    Allerdings enthält Deine Argumentation einen grundlegenden Denkfehler: Daß der Nachweis in der Praxis schwierig ist, bedeutet nicht, daß keine Haftung bei nachgewiesener Fahrlässigkeit besteht. Wie ich schon sagte, ist Beweisnot grundsätzlich ein Problem beim Einklagen von Schadenersatzansprüchen. Das gilt auch bei Autowerkstätten. Daß das naßgewordene Hochzeitspaar in der Regel Schwierigkeiten hätte, dem Deutschen Wetterdienst Schlampigkeit bei der Erstellung der Wettervorhersage nachzuweisen, heißt noch nicht, daß es keinen Schadenersatzanspruch hätte, wenn es das könnte.

    Im Übrigen finde ich dieses Beispiel nicht besonders glücklich gewählt. Denn öffentliche Wetterkarten sind relativ leicht mit Haftungsausschlüssen zu versehen. Ich dachte eher an sowas wie eine Reederei, die ein Schiff verliert, weil ein direkt beauftragter Gutachter (aufgrund von grober Faghrlässigkeit, nicht aus Unvermögen) eine zu niedrige Unwetter-Wahrscheinlichkeit vorausgesagt hat.

    Aber gut, auch dieses Beispiel ist konstruiert. Viel interessanter sind Fehlinvestitionen aufgrund von fehlerhaften Marktprognosen. Ich weiß wohl, daß sich Faulheit gut verschleiern läßt. Aber ich sehe nicht, warum sich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit prinzipiell nicht nachweisen lassen sollte. (Was wie gesagt, nichtmal etwas an dem grundsätzlichen Bestehen einer Schadenersatzpflicht ändern würde.) Der zweite Fehler, der Dir unterläuft, ist, daß Du wissenschaftliche Prognosen mit Wahrsagerei gleichsetzt. Wirtschaftsanalysten sind keine Auguren. Sie benutzen objektive Daten und anerkannte Vorhersagemodelle. Und deren Zuverlässigkeit läßt sich benennen.

  18. #18 miesepeter3
    5. Januar 2011

    @pirx

    Freut mich, das ich Dir entgegenkommen konnte.
    Mein erster Fehler ist gar keiner, weil ich Haftung bei Vorsatz nicht ausgeschlossen habe, lediglich der Nachweis erscheint mir in solchen Fällen meist extrem schwer zu führen zu sein.
    Mein zweiter Fehler ist auch keiner, das ist meine Meinung. Wenn Du hier mal auf “Panorama” klickst, wirst Du feststellen, dass es da noch einige gibt, die Voraussagen mit Erfolgsgarantie von Wirtschaftswissenschaftlern in die Nähe der Wahrsagerei rücken.
    Gerade in solchen Fällen kann eine halbwegs ordentliche Aussage mit wissenschaftlichem Anspruch nur lauten : Unter den Bedingungen eins bis elfundneunzig wird mit einer wahrscheinlichkeit von X % das Ereignis Y eintreten.
    Damit kann man keinen Hund hinter dem Ofen hervorlocken. Deshalb werden einige der elfundneunzig Bedingungen verschwiegen und der Eindruck erweckt, dass präzise Vorhersagen auf diesem Gebiet möglich seien. Das ist Spökenkiekerei.
    Sollte es jemanden gelingen nachzuweisen, dass man aufgrund einer vorsätzlichen Falschaussage einen wirtschagftlichen oder sonstigen Schaden erltten hat, wird ein Gericht wahrscheinlich einen Schadenersatz anordnen. Aber wie Du schon selbst meintest, ein solcher Vorsatz ist schwer zu beweisen. Und die von Dir angeführten objektiven Daten und anerkannten Vorhersagemodelle sind von den Vorhersagern selbst”erfunden”. So kann jeder vorhersagen. Bedauerlicherweise ist das sehr viel schwerer, als die meisten Wirtschaftswissenschaftler zugeben. Und wenn zwei aus unterschiedlichen aber untauglichen Quellen Daten zur Vorhersage beziehen, sind beide eben Auguren. Der Unterschied liegt nur im Auge des Betrachters, welche Quelle empfindet er als zuverlässig und welche nicht. Eingeweide erfüllen sicherlich
    nicht diesen Anspruch, viele Interpretationen von Daten leider auch nicht.

  19. #19 pirx
    5. Januar 2011

    @miesepeter3

    “Mein erster Fehler ist gar keiner, weil ich Haftung bei Vorsatz nicht ausgeschlossen habe, lediglich der Nachweis erscheint mir in solchen Fällen meist extrem schwer zu führen zu sein.”

    Dann verstehe ich nicht, worauf Du mit “wie willst du beweisen…” hinaus wolltest. Daß Nachweise meistens schwierig zu erbringen sind, sollte klar sein. Und ich habe es ja auch mehrmals gesagt.

    “Mein zweiter Fehler ist auch keiner, das ist meine Meinung.”

    Das eine schließt das andere nicht aus. Meinungen können auf Denkfehlern beruhen. Und daß viele Wirtschaftsprognosen in die Nähe von Wahrsagerei stellen, macht das noch längst nicht richtiger. Es gibt klare Kriterien, die beides voneinander unterscheiden. Übrigens hat niemand behauptet, daß Wirtschaftsmodelle exakt sind oder für alle Situationen zuverlässig.

    “Unter den Bedingungen eins bis elfundneunzig wird mit einer wahrscheinlichkeit von X % das Ereignis Y eintreten.”

    Ja, und wenn die Bedingungen eins und elfundneunzig für den untersuchten Zusammenhang sinnvolle Voraussetzungen sind, das Ereignis Y eine flasifizierbare Vorhersage ist und die Wahrscheinlichkeit X% besser als mit der Zufallserwartung zutrifft, dann ist das eine fundierte Prognose – im Gegensatz zu “Pluto in Opposition zu Jupiter deutet auf überraschende Ereignisse hin”. Wo ist das Problem?

    “Sollte es jemanden gelingen nachzuweisen, dass man aufgrund einer vorsätzlichen Falschaussage einen wirtschagftlichen oder sonstigen Schaden erltten hat, wird ein Gericht wahrscheinlich einen Schadenersatz anordnen.”

    Na, dan sind wir uns ja einig.

    “Aber wie Du schon selbst meintest, ein solcher Vorsatz ist schwer zu beweisen.”

    Was, wie gesagt, nichts am bestehen der Schadenersatzpflicht ändert.

    Aber das – und genau deshalb habe ich die Frage gestellt – ist auch einer der Punkte, die Wirtschaftsprognosen vor Wahrsagerei unterschieden. Denn Wirtschftsanalysten arbeiten – ich sagte es schon – nach anerkannten Verfahren. Und man muß ihnen erstmal nachweisen, daß sie diese wissentlich unsauber oder wissentlich unvorsichtig angewandt haben. Wahrsager dagegen arbeiten nach nciht anerkannten Verfahren, erwecken aber trotzdem den Eindruck, daß ihre Vorhersagen zuverlässig sind. Und das kann man grundsätzlich als grobe Fahrlässigkeit interpretieren. Die Beweisnot ergibt sich hier also nicht. Und damit wird das Thema Schadenersatz hier interessant.

  20. #20 miesepeter3
    5. Januar 2011

    @pirx

    Mann, so viel Übereinstimmung, ist ja schon fast peinlich.
    Aber ich wäre nicht miesepeter3, wenn ich nicht noch einen hätte:
    Du scheinst fest damit zu rechnen, das die “Wissenschaftlerin” Justitia Deinen anerkannten Verfahren einen Gesetzescharakter verleiht. Tut sie aber nicht. Auch die Justiz handelt nach sich selbst gegebenen – und meist von der Öffentlichkeit anerkannten – Regeln und die setzt wissenschaftliche Erkenntnis nicht unbedingt gleich rechtliche Norm. Sie unterscheidet nur nach rechtlichem Gewicht.
    Ein schönes Beispiel ist die vom Bundesverfassungsgericht erlaubte Geistheilung gegen Honorar von 2004. Das Gericht hat mitnichten eine wissenschaftliche Bestätigung der Geistheilung angenommen, es hat lediglich zwischen zwei Rechtsinstituten entschieden. Zur Auswahl stand die freie Berufswahl und der Schutz der Volksgesundheit bzw. Betrug am Patienten. Das Gericht hat in eigener Verantwortung und Tradition der Rechtsprechung das Institut der freien Berufswahl wesentlich höher eingeschätzt, als die wissenschaftlichen Gründe, die gegen eine solche Betätigung sprachen. Das hat das Gericht dann auch sehr schön begründet.
    Ergo : Rechtsprechung hält sich nicht zwingend an wissenschaftliche Erkenntnisse.
    Sollte aber der Gesetzgeber, das ist eine andere Liga, entscheiden, dass ein Gesetz gegen “unwissenschaftlicher” Wahrsagerei sinnvoll sei und dann auch ein solches erläßt, dann wird Dein Gedankengang -keine Beweisnot für Vorsatz- bei der Wahrsagerei nach unwissenschaftlichen Methoden erstmals richtig sein. Gott sei Dank
    kann in diesem unseren Land eine solche gesetzgeberische Entscheidung wiederum gerichtlich überprüft werden.
    Aber vielleicht tröstet es dich, dass Honorare aus der unwissenschaftlichen Wahrsagerei und der Geistheilung nicht einklagbar sind. Aber das hat wieder ein anderes Gericht entschieden. Justizia ist eben nicht unbedingt gradlinig, dafür aber sehr kapriziös.

  21. #21 pirx
    5. Januar 2011

    @ miesepeter3

    “Mann, so viel Übereinstimmung, ist ja schon fast peinlich.”

    Ach, nur keine Scham.

    “Aber ich wäre nicht miesepeter3, wenn ich nicht noch einen hätte…”

    Ich habe mir schon Sorgen gemacht 😉

    “Du scheinst fest damit zu rechnen, das die “Wissenschaftlerin” Justitia Deinen anerkannten Verfahren einen Gesetzescharakter verleiht.”

    Nein, falsch. Das muß sie nicht. Für Gerichte existieren mitnichten nur Gesetze. Insbesondere bei Schadenersatzfällen sind vor allem auch die berufsständisch anerkannten Kriterien für qualitativ angemessene Arbeit relevant. Die Arbeit der von Dir bereits erwähnten Autowerkstätten wird – was die fachliche Ebene angeht – zum Beispiel nicht von Gesetzen sondern vor allem von Normen geregelt. Im technischen Bereich gibt es eine feste Hierarchie der Vorschriftenwerke. Ganz oben stehen die Gesetze. Danach kommen Verordnungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dann kommen DIN-Normen und Eurocodes. Dann kommen weichere Standards wie VDI-Richtlinien. Und alle richten sich ausschließlich nach wissenschaftliche anerkannten Verfahren und Erkenntnissen. Und wenn sich ein Techniker nicht an alle darin vorgegebenen Standards hält, dann muß er nachweisen, daß seine Lösung mindestens genauso sicher ist wie die vorgeschriebene, wiederum nach glasklaren wissenschaftlichen Kriterien (was in aller Regel praktisch nicht leistbar ist und deshalb praktisch nie vorkommt). Sonst bekommt er für ein Gebäude zum Beispiel garkeine Baugenehmigung. Und im Schadensfall ist er sowohl zivil- als auch strafrechtlich haftbart.

    Und genauso sieht es bei anderen Berufsständen auch aus. Wenn es um die Verantwortung von Fachleuten für ihre Arbeit geht, prüfen die Gerichte nicht nur, ob die Gesetze, sondern vor allem auch, ob die allgemein anerkannten Standards eingehalten wurden.

    “Ein schönes Beispiel ist die vom Bundesverfassungsgericht erlaubte Geistheilung gegen Honorar von 2004.”

    Dieser Fall hat, wie es schient, nichts mit der Haftung für Schäden aufgrund fehlerhafter Arbeit zu tun. Aber geschenkt, ich habe ja anfangs gesagt, daß es unverständlich ist, daß bei Esoterikern nicht zur Anwendung kommt, was bei ordentlichen Berufen ganz selbstverständlich ist. Insofern ist das vor allem ein schöner Beleg für meine Aussage, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

    “Ergo : Rechtsprechung hält sich nicht zwingend an wissenschaftliche Erkenntnisse.”

    Doch. Erstens sind die zum Glück immer noch die Grundlage für alle fachlichen Regelwerke. Und zweitens sind sie auch die Grundlage für jedes fachliche Gutachten, das im Zweifelsfall vom Gericht eingeholt wird.

  22. #22 miesepeter3
    6. Januar 2011

    @pirx

    “”Ergo : Rechtsprechung hält sich nicht zwingend an wissenschaftliche Erkenntnisse.”

    Doch. Erstens sind die zum Glück immer noch die Grundlage für alle fachlichen Regelwerke. Und zweitens sind sie auch die Grundlage für jedes fachliche Gutachten, das im Zweifelsfall vom Gericht eingeholt wird.”

    Es gibt noch gute Staatsbürger, die den Glauben an die Gerechtigkeit noch nicht vertloren haben. Rührend.

    In der Praxis sieht das so aus: Der oder die Richter haben von nichts `ne Ahnung, außer von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien etc. pp.. Um Licht in ihr Dunkel zu bringen, bestellen sie einen Gutachter. Der trägt vor, eine der beiden Streitprteien ist nicht einverstanden, bestellt Gegengutachter, der trägt auch vor und keiner ist mehr zufrieden. Es wird ein dritter Gutachter bestellt, der dann etwas ganz anderes sagt und die Verwirrung ist komplett. Natürlich alles im Rahmen anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der oder die Richter urteilen dann nach dem, was ihnen am besten gefallen hat, also was irgendwie rechtlich gut klingt.
    Und um auf den Schadenersatz bei Geistheilung zurückzukommen : wenn jemand für gesetzlich nicht erlaubte Handlungen Geld nimmt und dann kein Ergebnis bringen kann oder sogar schadet, so ist die Durchführung der nicht erlaubten Handlung rechtlich fast immer Vorsatz. Und bei Vorsatz…. lies Deine eigenen Kommentare.
    Erst durch dieses Urteil ist die gesetzlich nicht erlaubte Handlung in eine erlaubte umgewandelt worden und der automatische Vorsatz ist perdue. Hat also schon was mit Schadenersatz zu tun. Es gibt viel mehr Urteile, als der Gerechte sich vorstellen kann.

  23. #23 pirx
    6. Januar 2011

    @miesepeter3:

    “Es gibt noch gute Staatsbürger, die den Glauben an die Gerechtigkeit noch nicht vertloren haben. Rührend.”

    Der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit ist Dir aber schon geläufig, oder?

    Ich spreche hier die ganze Zeit von Grundlagen der Rechtsprechung. Und daß die Praxis schwierig ist und deswegen ganz anders aussieht, habe ich schon gefühlte zwei Milliarden Male eingeräumt.

    “wenn jemand für gesetzlich nicht erlaubte Handlungen Geld nimmt…”

    Desgleichen für den Unterschied zwischen der Ausführung unerlaubter Handlungen und Schaden aufgrund unsachgemäßer Ausführung erlaubter Handlungen.

  24. #24 miesepeter3
    6. Januar 2011

    @pirx

    Es scheint, als hätte ich Dich gründlich mißverstanden. Du sprichst von Recht und Gesetz in der Theorie…… ja dann…………

    Aber um den Bogen zurück zum Thema zu schlagen, ich befürchte, dass in unserem Rechtstaat, Rumänien würde ich noch nicht unbedingt unter diesem Begriff subsumieren, ein solches Gesetz es sehr schwer hätte, verabschiedet zu werden. Ich weiß von keinem Gesetz, das einen Freiberufler im Heil- und Rechtsbereich zu einem bestimmtes Ergebnis seiner Handlungen verpflichtet. Da wird grundsätzlich nur das “Bemühen” honoriert. Nun ja, bemühen tun sich die Esos hierzulande genau so stark, wie anderswo. Und ein “Zuwenig” an Bemühung dürfte dann wieder bei unsicherer Erkenntsnislage ziemlich schwer fallen.

  25. #25 S.S.T.
    6. Januar 2011

    Ein kleiner Überblick zu Gerichtsurteilen findet sich hier: Allgemeiner Tenor:

    Das Gericht sah die Sache anders. Dass der Mann möglicherweise an die Existenz der “weißen Magie” oder der Parapsychologie geglaubt habe, ändere an der objektiven Unmöglichkeit der versprochenen Leistungen nichts. Da die breite Masse der vernünftig denkenden Menschen derartige Verfahren für Aberglauben hielte, sei der Vertrag unwirksam – und das Geld müsse erstattet werden. (AG Grevenbroich, Az. 11 C 232–97)

    https://www.focus.de/finanzen/recht/tid-20627/wahrsagerei-die-hexenprozesse-der-neuzeit_aid_577930.html

  26. #26 pirx
    6. Januar 2011

    “Es scheint, als hätte ich Dich gründlich mißverstanden. Du sprichst von Recht und Gesetz in der Theorie…… ja dann…………”

    Ja, so ist es. Ich bin froh, daß das geklärt ist.

    “…ich befürchte, dass in unserem Rechtstaat … ein solches Gesetz es sehr schwer hätte, verabschiedet zu werden.”

    Diese Einschätzung teile ich. Aber – und damit kommen wir so langsam auf meine Schlußfolgerung zurück – ich denke, daß es dafür garkein Gesetz bräuchte. Astrologie ist keine taugliche Methode, um zuverlässige Vorhersagen zu treffen. Damit hat jemand, der sie dafür benutzt, per se keinen irgendwie fachgerechten Standard eingehalten. Daraus schlußfolgere ich, daß jemand, der damit den Eindruck einer fachmännischen Vorhersage erweckt, per se schadenersatzpflichtig sein müßte.

    Und jetzt kommt der Clou: Das besondere Bauanträgen und Wirtschaftsprognosen ist der, daß man diese auch fachgerecht erstellen kann. Wenn im Einzelfall die an sich anerkannten Methoden schludrig und damit nicht fachmännisch angewandt wurden, ist das sehr schwer nachweisbar, da hast Du vollkommen recht. Aber wenn ein Horoskop als Nachweis vorgelegt wird, dann liegt auf der Hand, daß kein fachgerechtes Verfahren angewandt wurde. Somit entfällt das Problem der Beweisnot hier; die Sachlage ist klar.

    Wenn ein Baustatiker auf die absonderliche Idee käme, die Standsicherheit eines Gebäudes mit einem Horoskop für das Datum des Richtfestes nachzuweisen, dann bekäme er auch niemals eine Baugenehmigung. Und die Begründung für den abschlägigen Bescheid wäre nicht ein Rechenfehler im Horoskop. Der Antrag würde abgelehnt werden, weil das Nachweisverfahren als solches nicht tauglich wäre.

    Klar, was ich meine?

  27. #27 miesepeter3
    6. Januar 2011

    @pirx

    Ja, nee …. is klar.

    @S.S.T.

    Woher hast Du das? Aus dem Grevenbroicher Tageblatt? 😀

    Das zeigt doch nur, was ich oben versucht habe auszudrücken : Unsere Rechtsprechung ist uneinheitlich. Und ja, sittenwidrige Forderungen können nicht eingeklagt werden und nach diesem Urteil sogar zurückverlangt werden.
    Allerdings hätte ein Widerspruchg dagegen gute Chancen, von einem anderen Gericht wieder einkassiert zu werden.

  28. #28 S.S.T.
    6. Januar 2011

    @miesepeter³

    Die Quelle (Focus, Anf. Dez. 2010) steht unter dem Zitat. Der Tenor ist in allen fünf Fällen, die dort aufgeführt sind, einheitlich.

  29. #29 miesepeter3
    6. Januar 2011

    @S.S.T.

    “Der Tenor ist in allen fünf Fällen, die dort aufgeführt sind, einheitlich.”

    Wunderbar. Ist es in der Wissenschaft nicht üblich, Studien als nicht relevant zu bezeichnen, die sich auf 5 untersuchte Fälle stützen oder nur 5 Probanden untersuchen?

    Tja, in der Rechtsprechnung ist das ähnlich, 5 Urteile sind ja ganz schön, haben aber noch keine Aussagekraft über die ganze Rechtsprechung bei unserer Problemstellung.
    Um Dir aber nicht gleich gnz den Mut zu nehmen, kann ich bestätigen, dass es solche oder ähnliche Urteile noch eine ganze Reihe gibt, bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
    Allerdings auch welche, die genau das Gegenteil aussagen. Da stehen sich immer rechtliche Gewichtungen gegenüber. Bei eindeutiger Betrugsabsicht in Verbindung mit hohen Beträgen können die Richter sich leicht hinter objektiver Unmöglichkeit der Leistung verstecken. Bedauerlicherweise ist das bei fehlender Betrugsabsicht schon etwas schwieriger. Hinzu kommt, das solche Urteile sich fast immer auf Einzelfälle beziehen und schon geringfügigste Veränderungen des Sachverhaltes die Beurteilungsgrundlage völlig verändern. Man muß dabei auch berücksichtigen, dass Gesetze keine feststehende Bedeutung haben, sondern im Einzelfall immer ausgelegt werden. Was heute noch falsch ist, kann morgen schon wieder anders sein. Man könnte fast vermuten, dass Urteile und Gesetze fast modischen Strömungen folgen.
    Im Moment sind die Gerichte eher liberal in Sachen Esoterik. Das war vor zwei, drei Jahren noch ganz anders.
    Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass in den meisten Fällen die Gierigen der Esoszene schlechte Karten haben vor einem deutschen Gericht.

  30. #30 S.S.T.
    6. Januar 2011

    Sag mal @miesepeter³, bist Du noch ganz dicht? Mir ist durchaus geläufig, dass der Focus nicht die NJW ist. Ich hatte nicht vor und habe nicht vor, die diversen Urteile zu Para-Schnickschnack heraus zu suchen, zu listen und zu kommentieren. Es sollte, wie ich schreib, “ein kleiner Überblick” sein, nicht mehr.

    Liest Du eigentlich Deinen eigenen Links, die Du natürlich sicherheitshalber garnicht erst angibst, damit Deine kühnen Schlussfolgerungen möglichst nicht überprüft werden, Du Wissenschaftler, Du? Ich meine damit das BVerfG-Urteil von 2006. Der Kasus-Knusus dort ist, dass der Geistheiler ausdrücklich angegeben hat, mit seinem Handauflegen NICHT heilen zu wollen/können. Daraus schlossen die Richter, dass diese Tätigkeit nicht dem Heilpraktiker-Gesetz unterliegt und nicht damit begründet verboten werden kann. Das Urteil beschäftigt sich nicht mit Schadensersatz und Honorar-Rückzahlungen. Eine Wirksamkeit der Methode wurde auch nicht bescheinigt.

    Wo ist eigentlich Dein Beleg dafür, dass sich die Rechtssprechung dazu in den letzten Jahren gewandelt hat, Du Wissenschaftler, Du?

    Nachzulesen z.B. hier unter 6. : https://www.vikas.de/DOKUMENTE/IDS%20Halle%20-%20was%20ist%20erlaubt.html

    Dass das Urteil nicht nur Freude ausgelöst hat, kann man dort auch nachlesen:

    Selbst der Gründer des Dachverbandes Geistiges Heilen, Dr. Harald Wiesendanger, gesellt sich unter die Kritiker der Entscheidung des BVG: …Auf dem Cover seines Buches heißt es: „Auf dem alternativen Gesundheitsmarkt boomt Geistiges Heilen mehr denn je. Weit über zehntausend Anbieter werben in Deutschland mittlerweile um notleidende Kundschaft. Ihren Versprechen erliegen jährlich Hunderttausende von chronisch Kranken. Hunderte von Heilerschulen verdienen an der Serienproduktion von ‚ausgebildetem’ Nachwuchs…Inzwischen überwiegen aufrichtig bemühte Dilettanten: unerfahrene, mäßig begabte, sich selbstüberschätzende Möchtegerns, die mit wolkiger Esoterik, mit dubiosen Titeln und Diplomen wettzumachen versuchen, was ihnen an therapeutischer Befähigung abgeht. Sie enttäuschen und gefährden unzählige Kranke, die bei ihnen arglos Hilfe suchen.“

    In ein paar Tagen wissen wir eh mehr, dann wird der BGH sein Urteil fällen: https://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article11927218/Das-Geschaeft-mit-den-Sternen.html (s. Fall 1 aus dem Focus-Link)

    Und noch was, wo hast Du eigentlich Deine extrem kruden Auffassungen von Gutachtern bei Gericht her? Klar es kommt schon mal vor, dass sich Gutachter vor Gericht zoffen, jedoch ist das extrem selten (selektive Wahrnehmung: Spektakuläre Fälle mit unklarem Bild, über die ausgiebig überall berichtet wird).
    Merke: Ein Gutachter soll vor Gericht das ‘Material’ mit Hilfe seines Fachwissens beurteilen und Interpretationen (Meinungen) abgeben. Sind die zu klärenden Fragen sehr komplex und selbst vorsichtige Antworten darauf rel. spekulativ, sind durchaus diametrale Meinungen möglich, dass ist aber i.d.R. sehr selten. Ein erfahrener und guter Experte wird übrigens sowohl in seinem Gutachten bzw. Vortrag auf so etwas hinweisen.

    Überlicherweise wird, wenn erforderlich, genau ein Gutachter zu jeder spez. Fachgebietsfrage geladen. Und alle sind zufrieden. Zahllose Gutachten werden im allgem. Einverständnis vor Gericht auch nur verlesen, obwohl jeder Prozessbeteiligte die Ladung des Sachverständigen verlangen könnte. Das gilt ggf. selbst auch bei Tötungsdelikten. Warum: Weil Alle dort wissen, dass das Gros der Gutachter nach dem Stand der Wissenschaft vorgegangen ist und die Ergebnisse, bei allen vorsichtigen Formulierungen, recht dicht an der ‘Wahrheit’ liegen.

    Bei Gelegenheit, bitte untermauer doch mal Deine Behauptungen mit Belegen.

  31. #31 JV
    6. Januar 2011

    Am meisten wundert mich, dass keiner der Wahrsager dieses Gesetz hat kommen sehen… 😉

  32. #32 miesepeter3
    7. Januar 2011

    @S.S.T.

    “Sag mal @miesepeter³, bist Du noch ganz dicht? ”

    Schwer zu beantworten, da gibt es ziemlich unterschiedliche Meinungen sogar in meinem unmittelbarem Umkreis.
    Ich weiß nicht, welches Urteil Du meinst mit dem BverfG von 2006?
    Ich bezog mich, und das ziemlich eindeutig, auf das Urteil BVerfG 1BvR 784/03 vom 2.3.2004. Und die Interpretation, dass der Kläger gesagt haben soll, er heile gar nicht, ist so nie zur Sprache gekommen. Er hat lediglich behauptet, dass er durch Gebete und Handauflegen die körpereigenen Selbstheilungskräfte aktiviert.
    Ist Dir da irgend etwas “durchgerutscht” aufgrund irgendwelcher Undichtigkeiten?
    Zum Thema Gutachter: Ich habe als Firmenbevollmächtiger für ein Bauunternehmen etwa 10 Jahre lang bei Schadensersatzprozessen dieses vor Gericht vertreten (mit einem RA natürlich). Da geht nix ohne Gutachter und jeder hatet seinen eigenen
    und manchmal wurde noch ein dritter vom Gericht bestellt. Also nix krude Auffassung, reine Praxis. Du scheinst noch nicht allzuviele Schadenersatzverfahren
    mitgemacht zu haben. Übrigens, diese Gutachter lagen alle ziemlich dicht an der Wahrheit. Bloß was die Wahrheit ist, wurde sehr unterschiedlich gesehen.

  33. #33 S.S.T.
    7. Januar 2011

    @miesepeter³

    Ja, ich meinte die Entscheidung aus 2004, möglicherweise habe ich die Jahreszahl mit einer Entscheidung aus 2007 (Az. aus 2006) verschwurbelt, bei der es um den Versuch ging, die Werbung für diesen Quark einzudämmen.

    Aus den Entscheidungsgründen:

    Es wurde entschieden, dass Geistheilung keine Heilung im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist. Zusammengefasst ist folgendes nachzulesen:
    1.Ein Geistheiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen erstellt, benötigt keine Zulassung als Heilpraktiker.
    2.Das Gewerbe der Geistheiler ist von den Ordnungsbehörden, insbesondere von den Gewerbeämtern, zu überwachen.

    Link: s.o. Steht aber woanders auch nicht anders.

    O.K. Mit Zivilverfahren kenne ich mich nicht besonders gut aus. Meine Bemerkungen zu Gutachtern bezogen sich auf Strafverfahren.

  34. #34 miesepeter3
    7. Januar 2011

    @S.S.T.

    Jaaaa, nun stimmen wir ja mal so richtig überein. Wir sprechen vom selben Urteil und sind uns fast einig über den Kläger. Der hat zwar nie behauptet, nicht heilen zu können/wollen, sondern hat nur gesagt, dass er die Selbstheilungskräfte aktiviert, aber diesen feinen sprachlichen Unterschied kann man schnell mal überlesen.
    Der Kerl war irgendwie clever…. oder hatte `nen außerordentlich guten RA.
    Wer nur die Selbstheilungskräfte von anderen aktiviert, verspricht ja keine Heilung. Ergo braucht er keine Zulassung wie ein Arzt oder Heilpraktiker, läßt aber für seine Kundschaft Raum genug für eine Hoffnung auf Heilung. Wenn diese Selbstheilungkräfte dann doch nicht stark genug sind, das ist dann nicht mehr sein Problem. Das grenzt für mich von der Begründung her auch schon an Betrug. Aber bei der bestehenden Gesetzeslage muß man wohl so schizophren argumentieren.
    Tut mir leid, mit Erfahrungen in Strafverfahren kann ich nicht dienen. Gott sei Dank!

  35. #35 S.S.T.
    7. Januar 2011

    @miesepeter³

    Die Urteilsbegründung dürfte formal richtig sein. Das Gericht hatte ja auch offensichtlich keine Zweifel daran, dass der Kläger gar nicht heilen kann und war der Meinung, dass sofern so ein Hokuspokus nicht verboten ist (bzw. unter gesetzliche Bestimmungen, wie das Heilpraktikergesetz, fällt), er seinen ‘Beruf’ ausüben darf. Die formale Prüfung seiner Fähigkeiten stand nicht zur Debatte.

    Der Typ ist ja noch nicht einmal ein Betrüger, wenn er an seinen Mist selbst glaubt. Via Placebo wird er kaum weniger erfolgreich sein, als der durchschnittliche Homöo.- etc. Heilpraktiker.

    Auf einem völlig anderen Blatt stehen Honorar-Rückforderungen bzw. ggf. Schadensersatzansprüche. Wie gesagt, am nächsten Do. wird sich der BGH dazu äußern.

    Wenn hier jemand gefragt ist, dann ist es der Gesetzgeber, damit dieser Stuss unterbunden wird. Bei der weit verbreiteten Wundergläubigkeit in der Bevölkerung dürfte das allerdings ein sehr frommer Wunsch sein.

  36. #36 dokundur
    9. Januar 2011

    Ich finde, daß auch die Politiker dafür belangt werden sollten, wenn sie Ihre Versprechen und Vorhersagen nach den gewonnenen Wahlen nicht einhalten.

    Ich habe das Gefühl, daß die Politiker in diesem Bereich des Wunschdenkens und des Hoffens der Menschen auf etwas schöneres, Glück oder etwas Neues, eine Monopolstellung haben möchten und daher diesen Weg eingeschlagen haben.

    Oder, was meint Ihr?

  37. #37 S.S.T.
    9. Januar 2011

    @dokundur·

    Ich finde, daß auch die Politiker dafür belangt werden sollten, wenn sie Ihre Versprechen und Vorhersagen nach den gewonnenen Wahlen nicht einhalten.

    Leider gewinnt man keine Wahlen ohne unhaltbare Versprechen. Das ist eben eine sine qua non.

    Auch die Industrie sollte für ihre Werbe-Versprechen: schöner, schneller, besser, noch gesünder etc. belangt werden.

    Auch auf der indivduellen Ebene, ich bin der Mann/die Frau Deines Lebens, sollte Schadensersatz möglich sein.

    Nein, es gibt (fast) immer genug Lücken, um dabei nicht zur (finanz.) Rechenschaft gezogen zu werden (Betrug ist ein anderes Feld). Aus gutem Grund ist hier auch das Kranzgeld abgeschaft worden.

    Zur Diskussion: Im besten Fall wird der BGH in ein paar Tagen entscheiden, dass Para-Wissenschafts-Verträge sittenwidrig sind, also kein Honoraranspruch besteht.

  38. #38 Guido
    11. Januar 2011

    @ Christian Reinboth

    Dass der Schuss nur nicht nach hinten losgeht.
    Wenn man anfangen würde, Wissenschaftler für die Folgen ihrer Tätigkeiten zu belangen hätten die Gerichte Einiges zu tun und Oppenheimer, Teller, Fermi u. Co. wären z.B. am elektrischen Stuhl gelandet.
    Anklage : Massenmord.

  39. #39 michael
    12. Januar 2011

    Und wenn man Waffenhändler für die Folgen ihres Tuns … .
    Und wenn man Waffenproduzenten für die Folgen Ihres Tuns … .

    Mach Deine Häufchen wieder in Österreich. Die lieben Dich.

    Im übrigen werden diese Schalartane für ihre nicht erbrachten ‘Dienstleistungen’ belangt.

  40. #40 Christian Reinboth
    12. Januar 2011

    @Guido: Es geht bei der Gesetzesvorlage ja nicht um die “Folgen ihrer Tätigkeiten” (und schon gar nicht nach der im Kommentar angedeuteten Logik, nach der vermutlich auch jeder Automechaniker für Verkehrstote verantwortlich gemacht werden könnte), sondern um eindeutig nicht erbrachte Dienstleistungen: Wenn jemand eine konkrete Vorhersage zukünftiger Geschehnisse gegen Bezahlung anbietet, so liegt ja eigentlich auf der Hand, dass der Vertrag nicht eingehalten wurde, wenn besagte Geschehnisse nicht eintreten…

  41. #41 miesepeter3
    13. Januar 2011

    @ S.S.T.

    “Im besten Fall wird der BGH in ein paar Tagen entscheiden, dass Para-Wissenschafts-Verträge sittenwidrig sind, also kein Honoraranspruch besteht.”

    Tja, war wohl nicht so ganz richtig, die Vorhersage…äh hoffnung.
    Die Richter haben sich mal wieder elegant aber auf der Grundlage unseres Rechtsystems aus der Affäre gezogen.
    Urteil : Wer Unsinn bucht, muß auch Unsinn bezahlen. Bravo!
    Die Rückweisung an die untergeorneten Gerichte zur Untersuchung, ob die angeblich hellseherisch begabte Dame honorarmäßig nicht ein wenig übetrieben habe ist nur noch ein Feigenblatt für die Wissenschaftsjunkies.

  42. #42 S.S.T.
    13. Januar 2011

    @miesepeter³

    Ein echtes Wichi-Waschi-Urteil: Zwar ist Handlesen Humbug, aber es gibt sozusagen ein Recht auf Unsinn. Und wenn man Unsinn bestellt, dann muss man auch für Unsinn (das “objektiv unmögliche”) bezahlen, ABER das Ganze kann auch sittenwidrig sein, wenn “schwierigen Lebenssituationen” u.a. vorliegen. Nachzulesen z.B. hier:
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738996,00.html

    Diesen Kommentar dort fand ich gut:

    Die Wahrsagerin hätte doch wissen müssen,dass der Mann nicht zahlt. Wohl eher eine Low-Performerin

    Mit solchen Urteilen sorgen Richter wenigstens dafür, dass ihnen die Arbeit nicht ausgeht.

    Erstmal muss jedenfalls das OLG Stuttgart in der Sache entscheiden.

  43. #43 miesepeter3
    14. Januar 2011

    @S.S.T.

    Wieso ist das ein Wischi-Waschi Urteil? Weil es Dir nicht gefällt? Ganz klare Aussage des Gerichtes : Wer blöd ist, muß eben Lehrgeld zahlen. Und komm mir nicht mit dem “Schutz der Unwissenden”. Es ist so sehr Allgemeinwissen, dass es für solche und ähnliche Fälle keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt, dass man davon ausgehen muß, dass ein potentieller Auftraggeber sich darüber bewußt hinwegsetzt. Schön, dann soll er auch zahlen. Gegen Wucher, ein völlig anderes Problem, sollte er dann aber doch geschützt werden.

  44. #44 S.S.T.
    14. Januar 2011

    @miesepeter³

    Es ist für mich ein Wischi-Waschi-Urteil, weil es einerseits die Vertragsbindung hochhält, man sich aber in “schwierigen Lebenssituationen” wieder herausstehlen kann. Anstatt ein Urteil zu fällen, dass so oder so Klarheit geschaffen hätte, läßt dieses Raum für viele weitere Entscheidungen.

  45. #45 miesepeter3
    14. Januar 2011

    @S.S.T.

    “Anstatt ein Urteil zu fällen, dass so oder so Klarheit geschaffen hätte, läßt dieses Raum für viele weitere Entscheidungen.”

    Tja, aber so funktioniert nun mal unser Rechtssystem. Recht in der Demokratie ist nun mal kompliziert. Klar Kante gibt`s woanders.

  46. #46 miesepeter3
    14. Januar 2011

    @S.S.T.

    “Anstatt ein Urteil zu fällen, dass so oder so Klarheit geschaffen hätte, läßt dieses Raum für viele weitere Entscheidungen.”

    Tja, aber so funktioniert nun mal unser Rechtssystem. Recht in der Demokratie ist nun mal kompliziert. Klar Kante gibt`s woanders.

  47. #47 Günther Vennecke
    27. Januar 2011

    Eine interessante Debatte scheint sich in England herauszukristallisieren. Dort hat der Physiker Prof. Brian Cox in einer Fernsehsendung der BBC über Astronmie die Astrologie als “rubbish” bezeichnet.

    Daraufhin entstand eine Initative der “Astrological Association”, die vom BBC eine Entschuldigung verlangen. Ferner soll die BBC klarstellen, dass es sich bei der Aussage um die Privatmeinung des Professors handele, die sich nicht mit der Meinung der BBC zu dem Thema decke. Ferner soll die BBC aufgefordert werden, in Zukunft “ausgewogen” über Astrologie zu berichten:

    https://www.guardian.co.uk/science/the-lay-scientist/2011/jan/24/1

    Einhellige Meinung fast aller Kommentatoren zu diesem Artikel: “Astrology IS rubbish!”

  48. #48 Fox Hats
    28. März 2011

    In Rumänien ist dieser Tage passiert, was auch in Deutschland längst überfällig ist: Hexen, Astrologen, Wahrsager und andere esoterische Praktiker haften künftig – wenn auch nur begrenzt – für die Richtigkeit ihrer Vorhersagen. Die Branche steht Kopf – und droht mit esoterischer Vergeltung.

  49. #49 pirx
    28. März 2011

    @Fuchs-Hüte: Was war das jetzt? Der Werbeblock?

  50. #50 don_hasan
    13. August 2011

    lasst den Leuten doch ihren Spass und ihre Hoffnung. Wenn schon die Priester einem keine Glückseeligkeit versprechen können, dann wenigstens Tarotkarten oder der Kaffeesatz.

  51. #51 Hannes Bongard
    14. August 2011

    „In der Astrologie der Zukunft werden sich wohl die Astrologen und Ratsuchenden von der Vorstellung lösen, Schicksale zu verkünden bzw. verkündet zu bekommen; sie werden den Schritt von abergläubischer Wahrsagerei zur praktisch-beratenden Lebenshilfe, zur Vermittlung bewußtseinserweiternder Selbsterkenntnis vollziehen. Dafür wäre es wünschenswert, Institutionen zu gründen, die einführende Kurse, seminaristische Übungen und vergleichende Studien mit anderen Beratungsverfahren anböten – wie jedem Wissensgebiet bekommt auch der Astrologie die »Inzucht« schlecht; sie braucht die Auseinandersetzung mit den anderen Wissenschaften vom Menschen. Dagegen erschiene es mir noch nicht als wünschenswert, Astrologie an die Universitäten zu bringen; bei der hier herrschenden Einstellung, den Arbeitsmethoden und Zielsetzungen würde sie bald zu einem mathematisch-statistischen Testverfahren verarmen, wie solche in der akademischen Psychologie heute vorherrschen – die Astrologie wäre zu schade dafür. Denn sie bietet eine organisch-ganzheitliche Weltsicht an, die sie nicht aufgeben darf zugunsten der Einordnung in sie einengende Fachdisziplinen oder zugunsten einer Verwissenschaftlichung nach akademischen Maßstäben.“

    Fritz Riemann: Lebenshilfe Astrologie – Gedanken und Erfahrungen, 1976

    „In der Fixierung auf Prognosen für die Zukunft liegt die Hauptgefahr jeder Beschäftigung mit der Astrologie, auf die auch die Heilige Schrift (vgl. Gal 4,9; Kol 2,8ff) mit allem Nachdruck aufmerksam macht.“

    Pater Dr. Gerhard Voss: Astrologie christlich, F. Pustet Verlag Regensburg, 3. Auflage 1990, ISBN 3-7917-0643-8

    Pater Gerhard Voss über Astrologie (1-3):

    https://www.youtube.com/watch?v=SNLgSeZaMzo