…und der wird diesmal wirklich sehr schwer zu unterbieten sein: Bachblüten-Tropfen für 39 Euro pro 50ml als Heilmittel für emotionale Folgen von Kindesmissbrauch (via kinderdoc).
Und nein – es handelt sich leider nicht um ein Web-Fake. Der Anbieter ist eine der bei Google bestplatzierten Bachblüten-Webseiten (No-Follow-Link) – mit über 5.500 Fans bei Facebook.
Update vom 18.11.2013: Nachdem unter anderem die GWUP, die Ruhrbarone und die Grafikpolizei über das unseriöse Angebot berichtet haben, hagelte es beim Anbieter offenbar so viel Kritik, dass die Bachblütenmischung Nr. 79 vorerst aus dem Programm genommen wurde. In der Erklärung, die sich dazu auf der Webseite findet, räumt der Betreiber nicht nur ein, selbst keinen Wirkungsnachweis für das von ihm vertriebene Mittel erbringen zu können, sondern gibt auch an, dass tatsächlich Missbrauchstraumata mit seinem Produkt “behandelt” worden seien:
“17/11/2013: Seit gestern gibt es eine Menge Ärger um die Bachblüten-Mischung Nr. 79 “Kindesmisshandlung”. Ich bedauere die negativen Reaktionen sehr. Seit vielen Jahren versuche ich Menschen mit emotionalen Problemen zu helfen, unter anderem auch Menschen mit Traumata, die durch Kindesmissbrauch entstanden sind. Ich versuche zu helfen, von ganzem Herzen. Ich kann verstehen, dass manche von Ihnen nicht an Bachblüten glauben, einen wissenschaftlichen Nachweis kann ich selbst nicht erbringen. Aber ich habe ihre positive Wirkung bei vielen Menschen beobachten können. Natürlich können Bachblüten den Missbrauch von Kindern nicht verhindern. Aber sie können dabei helfen, das Trauma zu verarbeiten. Dennoch werde ich die Bachblüten-Mischung Nr. 79 von meiner Website nehmen.”
Die ebenfalls auf der Internetseite zu findenden Bachblütenmischungen gegen Autismus, manisch-depressive Erkrankungen, Burnout, Alkoholismus, Drogensucht, Magersucht und zahlreiche andere ernsthafte Krankheiten werden natürlich auch weiterhin angeboten.
Auf der Facebook-Seite des Betreibers hat ein Nutzer namens Christoph Bieber übrigens eine interessante Rechnung aufgestellt: Bei 39 Euro pro 50ml Bachblütentropfen wird im Grunde ein Liter Leitungswasser für 780 Euro verkauft – das 37.500-fache des derzeitigen Literpreises von 0,2 Cent. Warum sind solche Geschäfte eigentlich kein Wucher nach §138(2) BGB? (extreme Preisüberhöhung unter Ausnutzung eines Mangels an Urteilsvermögen auf Seiten der Käufer)
Kommentare (59)