Der Deutsche Zentralverein homöpathischer Ärzte hat Vertreter aller wichtigen deutschen Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl zum Thema Homöopathie interviewt. Zentrale Frage: Welche Rolle wird die Komplementärmedizin in der kommenden Legislatur spielen?
Position von Bündnis90/Die Grünen
Da das Verhältnis der Grünen zur Homöopathie auf den ScienceBlogs in den letzten Wochen viel und kontrovers diskutiert wurde, beginne ich mit dem Statement von Biggi Bender.
Zur Aufnahme der Homöopathie als Regelleistung:
Der Modellversuch Homöopathie der IKK Hamburg hat deutlich gemacht, dass bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen die homöopathische Therapie im Vergleich zur „Schulmedizin” die gleichen Kosten verursachte, bei Kindern stärkere Besserungen als die konventionelle Therapien zeigte, bei Erwachsenen (nach deren Selbsteinschätzung) ebenfalls bessere, aus Sicht der Behandelnden gleich gute Ergebnisse erzielt wurden. Das spricht klar für den Einsatz der Homöopathie in diesen Fällen. Diese Ergebnisse müssen durch weitere Studien in anderen Bereichen ergänzt werden, damit sich in Fachkreisen und der Gesellschaft eine starke Lobby und dann politische Mehrheiten für die Aufnahme der Homöopathie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen finden.
Zur Rolle der anderen Parteien:
Rot-grünes Ziel der damaligen Gesundheitsreform war eine Positivliste, die – den Grünen sei Dank – auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel enthielt. Damit sind wir an der Union gescheitert, und der Ausschluss von – verkürzt gesprochen – nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wurde beschlossen.
Zur öffentlichen Förderung von Homöpathie-Forschung:
[W]ir sehen hier ebenso wie in der Versorgungsforschung großen Bedarf und werden uns für die Verankerung in einem Koalitionsvertrag einsetzen.
Fragen an Biggi Bender lassen sich via abgeordnetenwatch.de hier stellen.
Position der FDP
Da wir mit einer der kleineren Parteien angefangen haben, machen wir gleich mit der FDP weiter. Hier tritt Dr. Konrad Schily an, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Zur Wirksamkeit von Homöopathie:
Nur weil ich jetzt kein Modell habe, nach der ich die Homöopathie ganz verstehen kann, ist sie ja deswegen nicht unwirksam.
Zum Einsatz von Homöopathie in kritischen Situationen:
Man muss eine der Situation adäquate Therapie machen und es obliegt dem Arzt, ob er beispielsweise in der Intensivmedizin auch die Homöopathie einsetzt.
Zu Doppelbild-Studien in der Medizin:
Ein Wirksamkeitsnachweis ist heute nicht gegeben, wenn er nicht zufallsverteilt und doppelblind durchgeführt wird. Damit machen wir die Patienten zu Versuchsobjekten und grenzen den ärztlichen Heilerwillen bewusst aus. Die Ergebnisse sind durch diese Fragestellung vorgegeben. Wirkliche klinische Beobachtungen gelten nichts mehr.
Fragen an Dr. Schily lassen sich via abgeordnetenwatch.de hier stellen.
Position der SPD
Weiter geht es mit Dr. med. Marlies Volkmer von der SPD.
Zum Nachweis der Wirksamkeit von Komplementärmedizin:
Ich bin überzeugt davon, dass der Nutzennachweis komplementärmedizinischer Verfahren geführt werden kann – die entscheidende Frage ist, mit welcher Methode dies gemessen wird. Eine Diskussion über das Thema Methodenpluralismus steht in meiner Partei/Fraktion erst am Anfang.
Zur öffentlichen Förderung von Homöopathie-Forschung:
Für den Bereich der Komplementärmedizin ist nach meiner Auffassung vor allem der Bereich der Versorgungsforschung interessant. Hier könnte ein Ansatzpunkt liegen, an dem Komplementär- und Schulmedizin sich gemeinsam auf den Weg machen, um der Frage nach dem individuellen Nutzen einer Behandlungsmethode stärker auf den Grund zu gehen. Nach meiner Überzeugung bedarf dieser wichtige Bereich dringend einer besseren Förderung durch die öffentliche Hand, da sie, wie wir sehen, sonst nicht stattfindet.
Zur zukünftigen Rolle der Komplementärmedizin:
Deshalb sollten wir die Diskussion nicht scheuen, wie z.B. der Sachverstand der Komplementärmedizin stärker in die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses einbezogen werden kann.
Fragen an Dr. Volkmer lassen sich via abgeordnetenwatch.de hier stellen.
Position der CDU/CSU
Für die CDU/CSU tritt im Interview Annette Widmann-Mauz an, die Vorsitzende der Arbeitsguppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Zum Wert der Komplementärmedizin für die Union:
Die Union setzt sich seit jeher für die freie Arztwahl und für die Therapiefreiheit der Ärzte ein und wird dies auch weiterhin tun. Sie hat – der Hinweis auf Frau Prof. Dr. med. Veronica Carstens sei erlaubt – den Naturheilmitteln und der Naturheilmedizin seit jeher große Bedeutung beigemessen.
Zur zukünftigen Bedeutung der Homöopathie für das Gesundheitswesen:
Die Union geht davon aus, dass die Versicherten die vermehrten Wahlmöglichkeiten wahrnehmen und über die vermehrte Nachfrage von komplementärmedizinischen Wahltarifen die Homöopathie weiter gestärkt wird. […] Damit bietet sich die Chance, die Stärken der Komplementärmedizin, ihre Wirksamkeit und ggf. Überlegenheit für die Versicherten und Krankenkassen zu dokumentieren.
Zur Übernahme homöopathischer Leistungen durch die GKV:
[Wir wollen] dem Wunsch vieler Versicherter Rechnung tragen, Leistungen der Naturheilmedizin zu Lasten einer Kasse abrechnen zu können.
Zur Forschung im Bereich der Komplementärmedizin:
Die Forschung an Arzneimitteln der Komplementärmedizin ist für viele Universitätskliniken nicht attraktiv genug und für die betroffenen pharmazeutischen Hersteller oft zu aufwändig. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für Arzneimittel der Komplementärmedizin eine Chance zur Durchführung von klinischen Studien besteht. Erste Ansätze dazu gibt es bereits, wie beispielsweise die Professur zur Komplementärmedizin an der Charité.
Fragen an Annette Widmann-Mauz können via abgeordnetenwatch.de hier gestellt werden.
Position der Linkspartei
Eine kleine Überraschung zum Schluss – die Position der Linkspartei. Für diese geht Frank Spieth mit immerhin im Ansatz kritischen Äußerungen ins Rennen.
Zur Berücksichtigung der Homöopathie in der GKV:
Leistungen der Homöopathie müssen in der GKV besser berücksichtigt werden, Vorraussetzung hierfür ist aber die nachgewiesene Wirksamkeit. Ich finde es allerdings auch wichtig, dass Mediziner überhaupt für Gesprächsleistungen adäquat honoriert werden.
Zur Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel:
Wenn die Wirksamkeit nachgewiesen ist, müssen die homöopathischen Arzneien auch erstattet werden. Es muss generell einen nachvollziehbaren Beleg der Wirksamkeit von Präparaten geben. Ich habe was gegen Hokuspokus.
Zur öffentlichen Förderung von Homöopathie-Forschung:
Das ist ein prinzipielles Problem, das Versorgungsforschung so gut wie unbekannt ist, das gilt generell für das Gesundheitswesen und nicht nur für die Komplementärmedizin. Wir wissen viel zu wenig über Ursachen und Wirkzusammenhänge. Es gibt hier in der Tat erheblichen Forschungsbedarf.
Zum Konflikt zwischen Schul- und Komplementärmedizin:
Die ärztliche Selbstverwaltung muss es schaffen, dass dort nicht nur die Schulmedizin am Tisch sitzt, zumindest dann, wenn es um die entsprechenden Themen geht.
Fragen an Frank Spieth können via abgeordnetenwatch.de hier gestellt werden.
Abgeordnetenwatch ist übrigens ein wirklich großartiges Tool – möge es häufig, weise und möglichst ohne jede Polemik genutzt werden…
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