Private Sicherheitsfirmen in Kriegsgebieten sind ein Boomsektor (zugegeben, ebenso über diese Artikel zu schreiben). Fragen nach juristischer Verantwortung und geltendem Recht müssen gestellt werden. Einige machten sich zum Beispiel im Irak an Verletzungen des Kriegsvölkerrechts schuldig. Wem gegenüber sie verantwortlich sind, wer sie kontrolliert und wie man dem humanitären Völkerrecht auch bei den neuen Söldnern Nachdruck verschaffen kann, ist Gegenstand von Debatten. Am Dienstag wurde in Genf ein erster Schritt in Richtung mehr Klarheit gemacht.

60 solcher Sicherheitsfirmen haben in Genf einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Sie werden also nicht direkt juristisch an die Kandare genommen, sondern sie unterzeichneten eine Art selbstauferlegte Benimmregeln.

Etwas erschreckend ist es, schaut man sich an, was diese Qualitätssicherung im privaten Sicherheitsbereich so beinhaltet. Viele dieser Regeln sind eigentlich sowieso zwingendes Völkerrecht so zum Beispiel das Folterverbot (35 ff.) oder das Verbot Sklaven zu halten (40). Man kann nur hoffen, dass diese nur als Offensichtlichkeiten ihren Weg in das Dokument gefunden haben und nicht weil eine Notwendigkeit bestand, dies tatsächlich schriftlich festzulegen.

Der Teil des Verhaltenskodex der das Management und die Implementierung der Regeln behandelt (G 44. bis 58.) erscheint als grösserer Durchbruch. Darin werden Dinge von Ausbildung, Kontrolle von ausgelagerten Verträgen, Umgang mit Waffen etc, geregelt. Dies heisst nicht, dass die privaten Sicherheitsfirmen sich plötzlich auf ihre Tugenden zurückbesinnen, dies anzunehmen wäre sicherlich naiv. Aber diese Umsetzungsbestimmungen sind natürlich ein erster Schritt, wie Regeln des humanitären Völkerrechts sozusagen ‘institutionell’ verinnerlicht werden können. Ein grosser Teil der Regeln im Krieg werden gerade wegen dem hartnäckigen und beständigen unterrichten eben dieser auch weitgehend befolgt. Systeme die dies für bewaffnete Gruppen und Armeen sicherstellen, sind ein wichtiger Pfeiler des humanitären Völkerrechts.

Dieser Verhaltenskodex kann aber nur ein erster Schritt sein. Das eigentliche Problem ist, dass private, gewinnorientierte Firmen Aufträge für Staaten ausführen, die diese früher zu ihren eigenen Aufgaben zählten. Dies geschieht meist in einem Kontext von (staatlich initiierter) Gewalt, oft in einem geografischen Rechtsbereich, der nicht jener des auftraggebenden Staates ist. Schon bei einer staatlichen Ausübung solcher Massnahmen ausserhalb der eigenen nationalen Grenzen ist die Durchsetzung von geltendem Recht problematisch. Viel Energie wurde darauf verwendet trotzdem Minimalstandards zu setzen. Deren Durchsetzung ist mit dem Auftauchen dieser neuen Akteure auf einen Schlag wieder in Frage gestellt, da das System nicht auf solche ausgerichtet ist. Der Verhaltenskodex ist daher nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Implementierung und Rechtsdurchsetzung sind nach wie vor nicht klar, da die Staaten nicht teil der Vereinbarung sind. Hingegen werden die verschiedenen Verteidigungsministerien von nun an bei der Vertragsvergabe wohl verlangen, dass dieser Verhaltenskodex unterzeichnet wurde.

Nachtrag: Ich habe mir die Liste der Unterzeichnenden angesehen. Wie um alles in der Welt kommt man auf die Idee eine private Sicherheitsfirma “The Four Horsemen” zu nennen? Ich hätte da eine Empfehlung für einen Slogan: The Four Horsemen: Apocalypse Now!R

Kommentare (3)

  1. #1 michael
    November 11, 2010

    Wann unterzeichnen denn die Drogen- und Waffenhändler eine freiwilligem Verhaltenskodex?

  2. #2 KommentarAbo
    November 11, 2010

  3. #3 Randifan
    November 12, 2010

    Um die Moral der UN-Truppen kümmert sich kaum ein Politiker, obwohl die Verfehlungen vieler Soldaten nicht zu übersehen ist und eine Diskussion aus politischen Gründen nicht erwünscht ist.
    https://kriegsreisende.de/wieder/blauhelme.htm