Reißerischer Titel? Nicht, wenn man festhalten muß, daß in Deutschland ungefähr jedes zweite Tötungsdelikt unbemerkt bleibt:

Nach einer rechtsmedizinischen Studie [1] ereignen sich jedes Jahr in Deutschland zwischen 11.000 und 22.000 nicht-natürliche Todesfälle, die bei der vom nächstbesten Arzt vorzunehmenden Leichenschau aber fälschlicherweise als “natürlich” klassifiziert und damit sofort zur Bestattung “freigegeben” werden. Unter diesen falsch beurteilten Fällen finden sich zwischen 1200 und 2400 Tötungsdelikte – Mord und Totschlag also – die niemals untersucht werden. Und das sind in etwa soviele, wie in Deutschland jedes Jahr offiziell gemeldet werden. Man hat also als Mörder schon von vorneherein, eine 50%-Chance, unentdeckt zu bleiben. Wenn man sich dann auch noch clever anstellt… paradiesisch oder? q.e.d.

Aber wie kann es sein, daß in einer angeblich hochentwickelten Industrienation wie Deutschland, die sich zudem viel auf ihre Justiz einbildet, solche bananenrepublikanische Zustände herrschen?
Ein Teil des Problems ist nicht die Frage wie, sondern ob ermittelt wird. Wenn ermittelt wird, ist die Erfolgsquote für das Überführen der Täter sogar recht hoch, nur kommt es tatsächlich viel zu selten dazu: wie angedeutet, ist die größte Schwachstelle dabei die äußere Leichenschau, die an jeder verstorbenen Person per Gesetz durchzuführen ist. Eine korrekte und vorschriftsmäßige äußere Leichenschau ist aber eine umfangreiche und sehr genaue Untersuchung, bei der es viele Details zu beachten und viele mögliche Fehler, z.B. die Leiche nicht vollständig zu entkleiden, zu begehen gibt.

Katastrophale Beispiele von solchen Fehlern fallen bisweilen bei der Kremationsleichenschau auf: Diese zweite Leichenschau wird, zufolge einer zur Abwechslung mal sinnvollen Regelung in diesem an unsinnigen Regelungen nicht armen Land, grundsätzlich vor der Einäscherung einer Leiche und zwar von „Profis”, also Amtsärzten oder Rechtsmedizinern durchgeführt. Da nach einer Einäscherung jede Möglichkeit einer postmortalen Beweissicherung ausgeschlossen ist, soll dadurch sichergestellt werden, daß nichts übersehen worden ist. Sollte bei der Kremationsleichenschau etwas auffälliges oder verdächtiges bemerkt werden, so wird die Leiche „angehalten” und die Ermittlungsbehörden informiert. Und hier zeigen sich dann auch die Qualitätsunterschiede der Leichenschauen, denn die Rechtsmediziner schauen sich wirklich alles genau an, untersuchen u.a. die Kopfhaut auf Einstiche, prüfen Gelenke auf falsche Beweglichkeit, nehmen Behaarungsmuster, Narben und feinste Unterblutungen in Augenschein und beziehen die medizinische Vorgeschichte des Verstorbenen mit ein. Manchmal aber müssen sie nicht allzu genau hinschauen, um die grobe Fehlleistung des ersten Leichenschauers zu bemerken: es kam vor, daß sich der Arzt, der die erste Leichenschau durchgeführt hatte, nicht einmal die Mühe gemacht hatte, die hochgeschlossen angezogene Leiche zu entkleiden. Er hatte ihr dennoch bedenkenlos einen natürlichen Tod bescheinigt. So fielen erst bei der Kremationsleichenschau die deutlich sichtbaren Würgemale (!) am Hals auf und erst danach wurden Ermittlungen in Gang gesetzt, die letztlich einen Mord aufdeckten. Das erschreckende ist: hätte die verstorbene Person nicht ihre Kremierung verfügt, wäre sie erst gar von Rechtsmedizinern untersucht und unbesehen im Erdgrab bestattet und ihr Mörder nicht nur nie gefasst, sondern ihre Ermordung nie erkannt worden. Der Leser mag selbst spekulieren, wieviele Mordopfer, denen durch eine solchermaßen unzureichende Leichenschau und völlig vermeidbar ein natürlicher Tod bescheinigt wurde, still in deutscher Erde ruhen und wieviele Mörder sich daraufhin eines Lebens in Freiheit erfreuen.

Dennoch darf und muß nach wie vor die äußere Leichenschau in Deutschland von jedem beliebigen approbierten Arzt durchgeführt werden, wenn dieser zuerst zum Leichenfundort gerufen wird oder zufällig in der Nähe ist, selbst wenn er seit 20 Jahren keine Leiche mehr gesehen und noch nie eine untersucht hat. Das ist, wie wenn man ins AKW, in dem eine Kernschmelze droht, einen Astrophysiker ruft, der im fünften Semester mal eine Vorlesung über Nuklearphysik gehört hat. Es wäre dringend geboten, wie es in anderen Ländern auch selbstverständlich der Fall ist, gesetzlich vorzusehen, daß nur speziell ausgebildete Ärzte, eben vor allem Rechtsmediziner, eine Leichenschau lege artis durchführen dürfen. Dies würde nicht nur die Qualität der Leichenschau (s.o.) sicherstellen, sondern auch die Unparteilichkeit und Vorurteilsfreiheit des leichenschauenden Arztes ermöglichen. Auch dies ist häufig nämlich nicht gegeben, z.B. wenn der Hausarzt, der zur Leichschau bei einem seiner verstorbenen Patienten gerufen und seitens der Familie auf Erkennung einer „natürlichen Todesursache” gedrängt wird, damit am Verstorbenen keine Obduktion durchgeführt werden muß. Oft kommt es in solchen Fällen dazu, daß sich der Arzt überreden oder einschüchtern lässt oder daß er meint, die Todesursache habe notwendig mit dem Leiden, weswegen der Patient bei ihm in Behandlung war zu tun, woraufhin er „natürliche Todesursache” ankreuzt, selbst wenn er Bedenken hat oder die Todesart aufgrund der von ihm vorgenommenen Leichenschau gar nicht sicher erkennen konnte.
Aber selbst wenn nach der Leichenschau auf dem Totenschein “nicht-natürliche” oder “unklare” Todesart angekreuzt wurde, bedeutet auch dies nicht automatisch, daß die Leiche tatsächlich von Rechtsmedizinern obduziert wird. Es wird lediglich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und mit Ermittlungen betraut, die sich jedoch oft genug und teils trotz einer haarsträubenden Sachlage entscheidet, den Fall eben nicht als solchen anzusehen und zu den Akten und die Leiche zur ewigen Ruhe zu legen.
Dies alles führt dazu, daß in Deutschland gerade einmal 2% der Leichen rechtsmedizinisch autopsiert werden und eine erschreckende Dunkelziffer nie entdeckter Tötungsdelikte besteht. In Schweden, wo viel häufiger obduziert wird, wurde eine deutlich höhere Rate von Tötungsdelikten festgestellt, die auf die Ausmaße des Dunkelfeldes hinweist (und nicht, wie jetzt vielleicht jemand annehmen mag, daß in Schweden mehr gemordet wird).

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Kommentare (34)

  1. #1 Schmidts Katze
    20/04/2011

    Inwieweit wird denn der Hausarzt, der die Würgemale übersehen hat, zur Verantwortung gezogen?
    Das ist ja schon fahrlässige Beihilfe.

    Und zu dem misshandelten Kind:
    Das ist doch Gleichgültigkeit der Klinik-Ärzte, da nutzt doch auch die Rechtsmedizin nichts, wenn sie nicht eingeschaltet wird.

  2. #2 KommentarAbo
    20/04/2011

  3. #3 Cornelius Courts
    20/04/2011

    @Schmidts Katze: “da nutzt doch auch die Rechtsmedizin nichts, wenn sie nicht eingeschaltet wird.”
    anders herum: warum gibt es nicht in jedem Krankenhaus einen Rechtsmediziner? Warum existiert keine Regelung, daß bei bestimmten Verletzungen, Verletzungsmustern, zumindest aber aufeinanderfolgenden Konsultationen mit entspr. Befund notwendig ein Rechtsmediziner dazugerufen wird?

  4. #4 noch'n Flo
    20/04/2011

    Uns hat man mal in der Rechtsmedizin-Vorlesung im 9.Semester erzählt, dass es von Seiten der Hausärzte vor allem falsche Pietät gegenüber den Angehörigen wäre, die eine ausführliche Leichenschau verhindert.

    Von einem in der Rettungsmedizin sehr erfahrenen Kollegen erfuhr ich von einem weiteren Problem:
    dem die Leichenschau ausführenden Arzt ist es nämlich in Deutschland ausdrücklich verboten, die Kleidung des Toten zu zerschneiden (sonst muss er für die zerstörte Kleidung nämlich Schadensersatz leisten!). Er muss den Toten also (trotz Leichenstarre) aufwändig entkleiden. Die Rettungssanitäter verpieseln sich dabei wohl regelmässig (weil es nicht ihre Aufgabe ist, bei einer Leichenschau zu helfen). Und die Angehörigen haben meistens eine Scheu, bei der Entkleidung des Verstorbenen mitzuhelfen.
    Also unterlassen viele Notärzte die Entkleidung des Toten und damit die eingehende Leichenschau.

    Hier in der Schweiz haben wir Hausärzte zumindest in einigen Kantonen eine gute Alternative: sollten wir uns bei einer Leichenschau überfordert fühlen, können wir über eine spezielle Rufnummer einen (im Schichtdienst Bereitschaft leistenden) speziell ausgebildeten Bezirks-Leichenschauer (auch ein Arzt, meistens Internisten mit besonderer Weiterbildung) anfordern, um uns zu assistieren.

    Besonders beeindruckt hat mich ja ein Satz unseres Kantonsarztes (seines Zeichens übrigens auch Rechtsmediziner!) anlässlich einer Schulung bei meiner Praxisübernahme: er ermahnte nämlich die anwesenden 3 frischgebackenen Hausärzte, die Leichenschau sehr, sehr ernst zu nehmen, nachdem er in den letzten 10 Monaten 2x aufgeregte Anrufe von Bestattern bekommen hatte: diese hatten nämlich an den Verstorbenen, denen vom Hausarzt ein “natürlicher Tod” (1) bescheinigt worden war, Einschusslöcher festgestellt…

    (1) Die Frage, was denn eigentlich ein “natürlicher Tod” sei, ist sowieso schon seit Jahrzehnten ein Reizthema in der Medizin in Deutschland. Streng genommen wäre dies nur ein Tod an Altersschwäche – selbst Herzinfarkte oder Schlaganfälle sind nämlich (im medizinischen Sinne) nicht wirklich “natürlich”.
    Da lobe ich mir die Totenscheine hier in der Schweiz – die fragen nur nach “Fremdeinwirkung wahrscheinlich? Ja/Nein”.

  5. #5 Mamasliebling
    20/04/2011

    dem die Leichenschau ausführenden Arzt ist es nämlich in Deutschland ausdrücklich verboten, die Kleidung des Toten zu zerschneiden

    Liebe Ärzte, nicht so schüchtern, ich selbst entkleide als dt. Kriminalbeamter die Leichen -soweit durch die Ärzte noch nicht geschehen- immer mit einer Schere.
    Schadensersatzforderungen sind bisher noch nie an mich herangetragen worden, von meinen Kollegen habe ich das auch noch nie gehört.

    Schadensersatz wäre doch nur zu leisten, wenn dieser auch tatsächlich von den Angehörigen gefordert wird, das ist doch höchst unwahrscheinlich, oder?
    Die Verstorbenen tragen doch in der Regel normale Freizeitkleidung oder Schlafkleidung, die von den Angehörigen dann doch nicht mehr benötigt wird. Wer will denn noch ein Kleidungsstück, das eine Leiche angehabt hat, benutzen.
    Der Verstorbene braucht die Kleidung auch nicht mehr, da er später doch im Anzug/Kleid oder einem Leichenhemd bestattet wird.

    Ein gesetzliches Verbot, die Kleidung zu zerstören, ist mir nicht bekannt.

    Also, los: Leiche entkleiden!

  6. #6 Mamasliebling
    20/04/2011

    @Cornelius Courts

    Es wird lediglich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und mit Ermittlungen betraut, die sich jedoch oft genug und teils trotz einer haarsträubenden Sachlage entscheidet, den Fall eben nicht als solchen anzusehen und zu den Akten und die Leiche zur ewigen Ruhe zu legen.

    Diese Erfahrung habe ich nicht gemacht.

    Zunächst wird ja die Kripo an den Leichenfundort gerufen.
    Die Kripo ist, was Todesermitlungen angeht, m.E. gut ausgebildet.
    Während der Ausbildung wurden mehrere Vorlesungen durch den Leiter der Rechtmedizin gehalten (Pflicht mit Kontrolle).
    Nach der Ausbildung haben wir die Möglichkeit, die rechtsmedizinischen Vorlesungen der Mediziner zu hören und es werden Lehrgänge für Todesermittlungen angeboten.

    Es erfolgt dann der Vortrag bei der Staatsanwaltschaft.
    Bisher wurde immer bei der kleinsten Unsicherheit die Leiche durch die Rechtsmedizin geöffnet.

  7. #7 BreitSide
    20/04/2011

    xxx!!!

  8. #8 noch'n Flo
    21/04/2011

    @ Mamasliebling:

    Bisher wurde immer bei der kleinsten Unsicherheit die Leiche durch die Rechtsmedizin geöffnet.

    Ich wünschte, ich könnte dies bestätigen.

  9. #9 Cornelius Courts
    21/04/2011

    @Flo @Mamasliebling:
    Danke für Eure Beiträge. Was noch’nFlo sagt, bestätigt die mißliche Lage, zeigt aber auch gleich, daß es in anderen Ländern (Schweiz) besser geht.
    Daß es bei Euch, Mamasliebling, so ordentlich und genau zugeht, freut und beruhigt mich und die Kripo-Kollegen, die ich hier in Bonn kenne, sind auch alles gute Leute.
    Dennoch belegen diverse Beispiele von Fällen, bei denen es sich im Nachhinein als fataler Irrtum erwiesen hat, sie nicht zu verfolgen, meine Aussage und ich weise daraufhin, daß es in den meisten Fällen, die fälschlicherweise ad acta gelegt werden, ja eben gerade nicht mehr zu einer nachträglichen Ermittlung kommt. Auch da gibt es also eine Dunkelziffer…

  10. #10 Markus
    21/04/2011

    Hab gelesen das man Verfügen kann beim Tod das die “rechtsmedizin” den Leichnahm untersucht.. Ist das so? Und wenn ja wie sollte man sowas genau schreiben??

  11. #11 Cornelius
    21/04/2011

    @Markus: “Hab gelesen das man Verfügen kann beim Tod das die “rechtsmedizin” den Leichnahm untersucht.. Ist das so? Und wenn ja wie sollte man sowas genau schreiben??”

    Sorry, in Testamentrecht kenne ich mich nicht gut aus. Aber feststeht, daß der Inhaber des Leichenfürsorgerechts auch eine private Obduktion an einem Verstorbenen beauftragen kann. Solche Privatobduktionen werden hier auch regelmäßig durchgeführt. Ich nehme an, daß man solches auch testamentarisch verfügen kann.

  12. #12 Markus
    21/04/2011

    Also wenn ich schreibe das ichd as will dan muss des gemacht werden? ich nhehmen an das ich selbst der Inhaber der Leiche bin oder??? ( man solche wörter gibts in deutschland)

  13. #13 Skrazor
    21/04/2011

    Eine echt gruselige Vorstellung, das das echt so häufig passiert… Hin und wieder hätt ich gesagt kanns ja leider schon mal passieren… Aber mehrmals täglich!?
    *bibber*

    Ich werd jetzt wohl mal recherchieren müssen, wie das bei uns in Österreich so ausschaut…

    Wenigstens habe ich (zumindest, wenn ich nicht hinterhältig durch Gift oder auf andere versteckte Arten umgebracht wurde) die Gewissheit, dass mir sowas nicht so einfach passieren kann. Ich hab schon 2 Tage nach meinem 18ten Geburtstag festlegen lassen, dass mein Körper im Todesfall der medizinischen Universität Graz zur Verfügung gestellt wird. (Wenn ich tot bin, brauch ich meinen Körper sowieso nicht mehr. Und die Stundenten sind sicher froh über was zum Üben ^^)
    Ich denk mal, wenn ich Teil für Teil zerlegt werde, dann würde irgendwem wohl früher oder später zwangsläufig auffallen, dass mir das Sterben nicht ganz ohne Hilfe gelungen ist (zumindest wird man dann doch wenigstens offensichtliche Fremdeinwirkung nicht einfach übersehen –> siehe nochn’ Flo’s Einschusslöcher :-S)

  14. #14 Andrea N.D.
    21/04/2011

    Wenn die Kripo erst einmal da ist, wird’s gründlich, keine Frage. Vorher gibt es GOÄ (Privatsatz!) 14,57 einfacher Satz für eine Leichenschau für einen Hausarzt, der sich unter Umständen noch durch Kotze, Blut, Exkremente und Dreck wühlen muss. Wen wunderts?

  15. #15 Intensivpfleger
    21/04/2011

    Bei jedem Patient, der auf unserer Intensivstation mit dem Status “Todesursache ungeklärt” verstirbt, wird anschliessend der Leichnahm beschlagnahmt und der Rechtsmedizin überführt, bzw. eine Leichenschau durch die Kripo durchgeführt.
    Also zumindest für all jene Menschen, die es noch lebend in unser Krankenhaus schaffen kann ich bestätigen, dass sie nicht ohne Leichenschau begraben werden, falls es irgendwelche Unklarheiten gibt wodurch der Tod herbeigeführt wurde.
    Ist natürlich für ein großes Uniklinikum mit angeschlossener Rechtsmedizin nicht wirklich ein Problem. Das Ganze wird wohl eher ein ländliches Phänomen sein. Für die größeren Ballungsräume sehe ich da nicht so sehr eine Versorgungslücke. Oder täusche ich mich da?

    Gruß vom
    Intensivpfleger

  16. #16 S.S.T.
    26/04/2011

    Ein wesentliches Problem liegt darin, dass überhaupt erst einmal einmal eine Fremdeinwirkung in Betracht gezogen werden muss.

    ‘Hilft’ man dem Dahinscheiden eines siechen Anghörigen mit einem Kissen auf dem Gesicht nach, wird niemand auf einen Mord kommen.

    In England gab es mal einen Serienmörder, der seine kurz zuvor Angetrauten jeweils ein Bad nehmen ließ und sie dabei an den Füßen schlagartig unter Wasser zog, was keinerlei Spuren (und tiefergehende Fragen) hinterließ. Er wurde mehr oder weniger zufällig überführt.

    Ockhams Rasiermesser ist mitunter etwas stumpf.

  17. #17 Cornelius
    26/04/2011

    @Intensivpfleger: “Bei jedem Patient, der auf unserer Intensivstation mit dem Status “Todesursache ungeklärt” verstirbt, wird anschliessend der Leichnahm beschlagnahmt und der Rechtsmedizin überführt, bzw. eine Leichenschau durch die Kripo durchgeführt.

    Hier muß ich ein wenig entwirren:
    NACH der Leichenschau wird die Todesart (nicht zu verwechseln mit der Todesursache!!!) “natürlich”, “ungeklärt” oder “nicht natürlich” festgestellt. Und natürlich wird (meist) ermittelt, WENN “nicht natürlich” oder “ungeklärt” auf dem Totenschein angekreuzt wurde.
    Das Problem sind aber ja gerade die die, laut Totenschein, “natürlich” verstorbenen Leichen, bei denen eben nicht ermittelt wird. Wenn nämlich die Leichenschau nicht fachgerecht und im schlimmsten Fall noch von parteiischen Personen (z.B. Ärzten, an deren Kunstfehler der Patient möglicherweise verstorben ist) durchgeführt wird, kommt es, wie ausgeführt, häufig zu einer falschen Einschätzung der Todesart.

    “Also zumindest für all jene Menschen, die es noch lebend in unser Krankenhaus schaffen kann ich bestätigen, dass sie nicht ohne Leichenschau begraben werden, falls es irgendwelche Unklarheiten gibt wodurch der Tod herbeigeführt wurde.”

    Ich sage es noch mal: JEDE Leiche wird immer leichenbeschaut. Die Frage ist, von wem und ob es fachmännisch geschieht. Wir haben hier öfters Leichen, die im Krankenhaus verstorben sind und bei denen die Angehörigen nicht ganz so sicher sind, ob die Todesart wirklich, wie vom leichenschauenden Krankenhausarzt angegeben, “natürlich” war (und bisweilen haben sie recht!).
    Wer nichts zu verbergen hat, dürfte gegen die Hinzuziehung eines neutralen Rechtsmediziners als Leichenbeschauer ja nichts einzuwenden haben.

  18. #18 MoritzT
    27/04/2011

    ‘Hilft’ man dem Dahinscheiden eines siechen Anghörigen mit einem Kissen auf dem Gesicht nach, wird niemand auf einen Mord kommen.

    Gottseidank gehts so einfach dann doch nicht: Ersticken führt oft zu Einblutungen, die man unter den Lidern (oder ganz allgemein auf den Schleimhäuten am Kopf) auch ohne Ausziehen der Leiche sehen könnte – wenn man weiß, wie sie aussehen. Damit wären wir aber wieder beim Punkt Erfahrung …

  19. #19 Cornelius Courts
    28/04/2011

    @MoritzT: “Ersticken führt oft zu Einblutungen, die man unter den Lidern”

    Ohne jemanden hier auf falsche Gedanken bringen zu wollen: leider ist es nicht so einfach, denn gerade das Ersticken mit einem Kissen führt nur selten zu den von MoritzT angesprochenen Stauungsblutungen. Die sieht man eher bei Erwürgten oder Strangulierten.

  20. #20 noch'n Flo
    28/04/2011

    @ CC:

    Ohne jemanden hier auf falsche Gedanken bringen zu wollen

    Leider bringt es ein Blog über Rechtsmedizin nun mal so mit sich, dass uU Leute auf falsche Gedanken kommen können…

  21. #21 Schlotti
    28/04/2011

    @noch’n Flo:

    Leider bringt es ein Blog über Rechtsmedizin nun mal so mit sich, dass uU Leute auf falsche Gedanken kommen können…

    Nö, um darüber nachzudenken, wie man manche Leute “ruhig” stellen könnte, benötige ich diesen Artikel nicht.

    Da reicht die Lektüre mancher Kommentare hier bei SB … 😉

  22. #22 Norbert
    01/05/2011

    > Aber feststeht, daß der Inhaber des Leichenfürsorgerechts auch eine private Obduktion
    > an einem Verstorbenen beauftragen kann. Solche Privatobduktionen werden hier auch
    > regelmäßig durchgeführt. Ich nehme an, daß man solches auch testamentarisch verfügen
    > kann.

    Das wäre wenig sinnvoll, denn zur Testamentseröffnung kommt es erst lange nachdem der/die Verstorbene bestattet ist.

    Allenfalls könnte man es vielleicht dem Bestattungsinstitut sagen, mit dem eine Vorsorge abgeschlossen wurde.

  23. #23 Peer Spektive
    02/05/2011

    Das ist ja echt finster. Zum Glück habe ich kein Geld, so dass niemand von meinem Ableben profitiert…

  24. #24 Roland
    02/05/2011

    Na vielleicht will jemand deinen Job oder deine Wohnung? Oder du hast ihn/sie einfach geärgert.

  25. #25 josef
    03/05/2011

    Es kommt doch vor allem auf’s Alter des Verstorbenen an.
    Ich hab’ mal geraume Zeit im Rettungsdienst gearbeitet und dort mit vielen Toten zu tun gehabt.
    Manche sind uns auch im Rettungswagen verstorben. War der Patient 70+ oder drogenabhängig, war das Ausfüllen des Totenscheines im Krankenhaus eine Sache von nicht einmal einer Minute. Lungenembolie oder wasweißich.

    Bei Patienten, die zu Hause oder im Altenheim bei unserem Eintreffen bereits tot waren, gestaltet sich die Sache anders. Teilweise war dann auch die Polizei zugegeben (wenn zB die Tür aufgebrochen werden musste). Wenn der Tote aber nicht gerade am Strick baumelte oder ein Loch im Kopf hatte, dann sind die Polizisten auch abgezogen, sobald der Totenschein unterschrieben war.
    Vorausgesetzt, der Verstorbene war alt genug.

    Fazit: Wenn Opi alt genug ist, kann man ihn bequem um die Ecke bringen, solange man sich nicht total doof anstellt.

  26. #26 Cornelius Courts
    04/05/2011

    @josef:
    “War der Patient 70+ oder drogenabhängig, war das Ausfüllen des Totenscheines im Krankenhaus eine Sache von nicht einmal einer Minute.”

    Danke für diesen Einblick in die Praxis im Rettungs”alltag”. Es ist echt gruselig und bestätigt die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.

    “Fazit: Wenn Opi alt genug ist, kann man ihn bequem um die Ecke bringen, solange man sich nicht total doof anstellt.”

    So zynisch das klingt… so viel wahres ist leider dran.

  27. #27 Zoidberg
    04/05/2011

    Was josef sagt kann ich bestätigen. Diese Praxis wird teilweise durch die entsprechenden Landesgesetze noch gefördert, das muss man sich mal klar machen. Ich arbeite seit 2005 im Rettungsdienst, erst ein paar Jahre in NRW, jetzt seit einiger Zeit in Schleswig-Holstein. In NRW gibt es die Möglichkeit, auf dem Totenschein “unklare Todesursache” anzukreuzen, eine Variante die von 95% der Notärzte benutzt wurde, da man ja im Regelfall als Außenstehender zu einem Patienten kommt und keine Ahnung von Vorerkrankungen etc. hat. In Schleswig-Holstein gibt es diese Möglichkeit nicht. Dort gibt es nur die Frage, ob es Hinweise auf eine nicht-natürliche Todesursache gibt, die dann bitte benannt werden sollen. Und so wird hier im Regelfall, sollte es dazu kommen, dass ein Notarzt die Leichenschau vornimmt, natürliche Todesursache angekreuzt. Eine Leichenschau, die lege artis durchgeführt wurde, habe ich im Rettungsdienst noch nicht erlebt. Auch durch hinzugerufene Hausärzte nicht.

    Weiterer Knaller und hätte ich so nicht geglaubt wenn ich es nicht selbst erlebt hätte: eine Mitte 50jährige Frau wird morgens tot von ihrem Sohn, der nicht mehr zu Hause lebt, im Badezimmer vor der Toilette liegend vorgefunden. Der Sohn wurde vom Arbeitnehmer der Frau angerufen, weil diese nicht zur Arbeit erschienen war, fuhr nachschauen und fand seine Mutter in besagtem Zustand. Der Mann befindet sich auf Geschäftsreise. Vorerkrankungen, von milder Adipositas abgesehen, gibt es keine. Offensichtliche Hinweise auf eine Gewalteinwirkung von außen waren auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Ein typischer Fall für “unklare Todesursache”, der so in S-H nicht vorgesehen ist. Der Notarzt wurde von der Polizei am Telefon dazu gedrängt, einen natürlichen Tod zu bescheinigen – erfolgreich. Eine Leichenschau am vollständig unbekleideten Leichnam fand nicht statt. Immerhin hat er mal kurz den Oberkörper nach Einstichspuren etc. abgesucht… geil, oder?

  28. #28 Streunerin
    04/05/2011

    [quote]Ein Kind wird wieder und wieder von seinen Eltern ins Krankenhaus gebracht. Es hat zahlreiche Hämatome, …….., Kratzer an Stellen, die es selber nicht erreichen kann, später auch Brandwunden und Verbrühungen sowie Vergiftungserscheinungen wegen angeblich versehentlich verwechselter Medikamente. [/quote]

    Da müsste man bei sehr vielen Famileien recherchieren. Abgesehen von den Vergiftungserscheinungen können diese Merkmale ganz normal sein für ein gewisses alter.
    Die Jugenämter sind auch völlig überlastet und würden sich mit solchem “kleinkram” nicht abgeben. (LEIDER)
    Da müsste ein Kinderarzt ja fast jedes zweite Kleinkind zur Sicherheit melden….

    Mein Sohn ist 3,5 Jahre und ein echter Rabauke. Er klettert, balanciert und fährt Dreirad und Laufrad wie der Teufel höchst persöhnlich. Er ist voll von Hämatomen und Schürfwunden, ob an den Beinen, an der Hüfte, den Rippen, Beulen am Kopf etc. was soll ich machen? Ihn vor den fernseher setzen in Schutzkleidung? Und er wird sicherlich NICHT misshandelt von uns.

    Was die Kratzer betrifft: es gibt keine Stelle an der sich ein Kind nicht selbst kratzspuren zufügen kann. Die sind nun mal beweglicher als die meisten Erwachsenen, wobei ich selbst auch JEDEN cm meines Rückens z.b. mir selbst kratzen kann ohne Hilfsmittel oder besondere Sportlichkeit. Daher denke ich kann man den Ärtzten da nicht unbedingt vorwürfe machen. (Natürlich mag die Sachlage anders aussehen wenn man die genauen Fakten kennt über die angeblichen Unfallberichte)

    Was ich mich im übrigen immer wieder frage: Wenn viele Tötungsdelikte nicht als solches erkannt werden. Wie kommt man dann auf die doch so hohe Quote von 50%?
    Das macht mich skeptisch. Das ist für mich wie die Aussage: Ich weiß zwar nicht wie viele Äpfel auf dem Tisch lagen aber ich wette es fehlt die Hälfte?!?

    Aber nicht um falsch rüber zu kommen. Natürlich bin ich FÜR eine Verbesserung in diesem Bereich, damit egal wie viele Tötungsdelikte durchrutschen möglichst viele entdeckt werden. Gibt es nicht sogar eine Obduktionspflicht bei Minderjährigen?

  29. #29 s.s.t.
    04/05/2011

    @Streunerin

    Was ich mich im übrigen immer wieder frage: Wenn viele Tötungsdelikte nicht als solches erkannt werden. Wie kommt man dann auf die doch so hohe Quote von 50%?

    Wohl auch aus den zufälligen Entdeckungen, wie z.B. den ‘Todesengeln’ in den Krankenhäusern; nur weil ein alter, siecher Mensch stirbt, ist ein natürlicher Tod zwar eine naheliegende, aber keine ausreichende Begründung (jedoch eine bequeme und kostengünstige): Würde auf dem Grab jedes Ermordeten ein Licht brennen, wären unsere Friedhöfe nachts taghell erleuchtet,.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Arzt, der regelmäßig als Todesursache ‘ungeklärt’ angibt, sich kaum viele Freunde schafft. Alle Fälle, die als ‘natürlich’ abgehakt werden können, werden dann gegen ihn verwandt.

    Spurenkunde bei Kindesmisshandlung und -missbrauch sind ein sinisteres Kapitel für sich.

  30. #30 Cornelius Courts
    05/05/2011

    @Streunerin: “Was ich mich im übrigen immer wieder frage: Wenn viele Tötungsdelikte nicht als solches erkannt werden. Wie kommt man dann auf die doch so hohe Quote von 50%? Das macht mich skeptisch.”

    Also, die “Herleitung” für diese, sicher mit einer gewissen Ungenauigkeit behafteten, aber der Größenordnung nach korrekten Zahl findet sich eigentlich im ersten Absatz. Ich schrieb:
    “Nach einer rechtsmedizinischen Studie ereignen sich jedes Jahr in Deutschland zwischen 11.000 und 22.000 nicht-natürliche Todesfälle, die bei der vom nächstbesten Arzt vorzunehmenden Leichenschau aber fälschlicherweise als “natürlich” klassifiziert und damit sofort zur Bestattung “freigegeben” werden. Unter diesen falsch beurteilten Fällen finden sich zwischen 1200 und 2400 Tötungsdelikte – Mord und Totschlag also – die niemals untersucht werden”
    Also kurz gesagt: ca. die Hälfte aller auftretenden (nicht gemeldeten) Tötungsdelikte entfallen auf fälschlicherweise als “natürlich” deklarierte Todesfälle. Damit ergibt sich, daß jedes zweite Tötungsdelikt unaufgeklärt (weil ununtersucht) bleibt und man, verübte man selbst eine Tötung, rein rechnerisch allein deshalb in etwa eine 50%-Chance hätte, daß der Todesfall, den man selbst verursacht hat, nicht untersucht wird.

    “Mein Sohn ist 3,5 Jahre und ein echter Rabauke. […]. Er ist voll von Hämatomen und Schürfwunden, ob an den Beinen, an der Hüfte, den Rippen, Beulen am Kopf etc. was soll ich machen? ”

    Auch hier verweise ich auf meinen Text: “[…]bedarf es einer guten, rechtsmedizinischen Ausbildung, durch die erst ein Arzt imstande ist, unter vielem anderen auch schwache oder verborgene Mißhandlungsspuren zu erkennen und eben nicht zu übersehen, Abwehrverletzungen oder Spuren von Folter und Gewalt von Unfall- oder selbst beigebrachten Verletzungen zu unterscheiden[…]”

    Es geht also gerade darum, Verletzungen und Verletzungsmuster deuten und einer Quelle oder einem Tathergang zuordnen zu können. Daß Kinder schon mal blaue Flecken haben, ist klar. Aber ein Rechtsmediziner kann solche Hämatome eben von anderen unterscheiden, die durch Faustschläge, Stockhiebe etc. erzeugt wurden.

    “Gibt es nicht sogar eine Obduktionspflicht bei Minderjährigen? ”

    Schön wär’s. Viele Rechtsmediziner plädieren genau dafür.

  31. #31 Michaela
    19/02/2013

    Hallo, ich bin bei meiner Internetrecherche zu meiner Bachelorarbeit auf dieser Seite gelandet. Ich kann vielen Kommentaren von oben nur zustimmen und mich mitgruseln. Doch mein Thema zeigt auch eine ganz andere Seite. Eltern von schwerbehinderten Kindern, wo die Kinder plötzlich versterben, (vielleicht an einem Hirnödem aufgrund von Krampfanfällen, Herzversagen aufgrund von unerkanntem Herzfehler…..) benachrichtigen den Notarzt und er stellt unnatürchliche Todesursache fest, da er das Behinderungsbild nicht kennt, es aber häufig zu plötzlichen todesfällen kommen kann. Die Eltern, die ich gesprochen habe, sind nicht gegen eine ausführliche Leichenschau gewesen und auch nicht gegen eine spätere Oduktion, aber es gab das Procedere Polizei und Beschlagnahmung des Kindes und Abtransport der Leiche. Die Eltern konnten von ihrem Kind keinen Abschied nehmen. Meine Frage an euch, ist immer der Ablauf so, dass bei unnatürlicher Todesursache die Polizei benachrichtigt wird? Würde bei einem Totenschein mit dem Vermerk, Fremdeinwirkung eher nicht, die Polizei nicht sofort benachrichtigt und die Eltern hätten die Möglichkeit Abschied zu nehmen? Oder müssen sie damit leben, dass erst der Verdacht auf Kindstötung ausgeräumt werden muss? Ich sehe das Dilemma, einerseits Kindstötungen aufzudecken, aber andererseits auch Eltern von schwerbehinderten Kindern eine würdevolle Verabschiedung zu ermöglichen, am besten noch Zuhause und nicht in der Gerichtsmedizin. Gibt es da Möglichkeiten, z.B. durch Patientenverfügungen oder ähnliches? Oder was können die Eltern tun? Wie gesagt, die Obduktion kann ja noch erfolgen, nur später…..Wäre über hilfreiche Infos sehr dankbar.

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    11/05/2016

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  33. #33 noch'n Flo
    Schoggiland
    11/05/2017

    Ich werde jetzt mal ganz zynisch: letztlich spart der Mangel an sachgerechten Leichenschauen dem Staat doch eine Menge Geld; würden pro Jahr zwischen 1’200 und 2’400 Mörder mehr überführt, würde das enorme Folgekosten nach sich ziehen – die ganzen Gerichtsverfahren, die Gefängnisunterbringung, vom Bau neuer Haftanstalten mal ganz zu schweigen… *enteundeinband*

  34. #34 Cornelius Courts
    11/05/2017

    och, die paar zusätzlichen gefaßten Mörder könnte man doch nach Erodstan (ehem. Türkei) verschieben (ist doch gute Praxis in D, dort Unliebsame aufbewahren zu lassen), wo sie ja gerade alles dran setzen, endlich wieder endgültige Menschenentsorgungsverfahren zu etablieren. /zynismus