Unter diesen Voraussetzungen kann man dann die kombinierte Häufigkeit eines DNA-Profils als Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten der Genotypen aller vom Profil umfassten STR-Systeme berechnen. Nehmen wir noch mal unser altes DNA-Profil her:
STR-System | Allele von Person X |
Häufigkeit der Allele |
Häufigkeit des Genotyps |
SE33 |
15,29.2 |
0,051 / 0,005 |
0,00051 |
D21S11 |
27 |
0,037 |
0,001369 |
vWA |
16,20 |
0,214 / 0,0165 |
0,007062 |
TH01 |
9.3 |
0,3031 |
0,09186961 |
FGA |
23,26 |
0,1439 / 0,0152 |
0,00437456 |
D3S1358 |
13,17 |
0,0071 / 0,2186 |
0,00310412 |
D8S1179 |
9 |
0,011 |
0,000121 |
D18S51 |
11,21 |
0,02 / 0,01 |
0,0004 |
Wenn man jetzt die Einzelhäufigkeiten der Genotypen multipliziert, kommt man auf eine Gesamthäufigkeit dieses Profils von 0,00000000000000000001, d.h. nur 0,000000000000000001% der Bevölkerung hat dieses Profil. In anderen Worten: dieses Profil würde bei weit (!) weniger als einer Person von 7.000.000.000 (= derzeitige Weltbevölkerung) zufällig noch einmal auftreten, womit man jenseits jeden vernünftigen Zweifels davon ausgehen darf, daß es einmalig auf der Welt (und sogar in der Menschheitsgeschichte) ist.
Wenn also beispielsweise ein solches DNA-Profil, das aus der Hautabriebspur an einer Mordwaffe erzeugt worden ist, voll übereinstimmt mit dem DNA-Profil eines Tatverdächtigen, so kann man sicher sein, daß diese Spur vom Tatverdächtigen stammt (hingegen nicht, daß er den Mord auch wirklich begangen hat!).
So. Und damit endet diese Serie, in deren Verlauf wir die Grundlagen und einzelnen Stufen eines forensischen Spurengutachtens kennengelernt haben:
Für das tiefere Verständnis gab es dazu noch folgende Basics-Artikel:
Danke und Respekt für alle, die bis hierhin durchgehalten haben.
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