Neulich stieß ich auf einen Artikel aus Forensic Science International, in dem von einem türkischen Elternpaar berichtet wurde, das der Kindstötung verdächtigt wurde, nachdem nach den ersten beiden auch ihr drittes Kind kurz nach der Geburt vermeintlich an SIDS verstorben war.
ResearchBlogging.org

Das dritte Kind wurde daraufhin obduziert, es konnten jedoch weder eine eindeutige Todesursache noch Hinweise auf Mißhandlungen, die zum Tode hätten führen können, festgestellt werden. Das vierte Kind des Paares überlebte und ist gesund. Das fünfte Kind wurde kurz nach der Geburt in einer pädiatrischen Klinik untersucht. Es ergaben sich Hinweise auf eine erbliche Stoffwechselerkrankung, die durch eine nachfolgende genetische Untersuchung bestätigt werden konnte und die eingängige Bezeichnung „very-long-chain coenzyme-A dehydrogenase deficiency”, nicht viel weniger sperrig abgekürzt durch „VLCADD”, trägt.

Die dieser Krankheit zugrundeliegende(n) Veränderung(en) im Erbgut führen durch einen Defekt des Enzyms Very-long-chain-coenzyme-A-Dehydrogenase zu einer gestörten ?-Oxidation von Fettsäuren in den Mitochondrien. Dadurch können schwere hypoketotische Hypoglykämie, krankhafte Veränderungen des Hirns, Lethargie, Leberfunktionsstörung mit krankhafter Vergrößerung, Erkrankung des Herzmuskels, metabolische Azidose, Hyperammonämie und plötzlicher Tod hervorgerufen werden.
Die von den Autoren gefundenen Mutationen im Erbgut des Kindes waren zum Teil noch nie vorher beschrieben. Die Eltern des Kindes verweigerten jedoch eine Analyse ihres eigenen Erbgutes, so daß nicht bestimmt werden konnte, wie genau in diesem Fall die Vererbungsverhältnisse der Erkrankung lagen. Dies ist besonders erwähnenswert angesichts der Tatsache, daß das Elternpaar Cousin und Cousine waren, wie der Familienstammbaum zeigt:

i-c10b979f4575734875afb42e28ceb885-stammbaum.jpg

Quadrat: Mann, Kreis: Frau, durchgestrichen: verstorben; gefüllt: das untersuchte Kind, bei dem VLCADD festgestellt wurde – Quelle: s. Literatur

Durch nahe Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Elternteilen steigt das Risiko für Reinerbigkeit oder Homozygotie für einzelne Merkmale und damit die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kind aus solchen Verbindungen eine seltene (weil rezessive und damit nur bei Homozygotie bemerkbare) Erbkrankheit bekommt.

[An dieser Stelle ein kleiner Exkurs ins deutsche Strafrecht, dessen 2008 durch das BVG als verfassungsmäßig bestätigter §173 den „Beischlaf” zwischen direkt Verwandten unter Strafe stellt, bizarrerweise aber nicht die Zeugung eines Kindes durch solchermaßen Verwandte. Diese Regelung verhindert so also nicht, was angeblich ihr Zweck sein soll, daß nämlich Erbkrankheiten unter deren Nachkommen sich häufen (weil man auch ohne Geschlechtsverkehr ein Kind zeugen kann) und greift zudem in die sexuelle Selbstbestimmung ein (weil ja auch Geschlechtsverkehr ohne Zeugungsabsicht und/oder -fähigkeit möglich sein soll, wie man hört). Man sollte daher vielleicht so ehrlich sein, zuzugeben, daß der §173 nichts mit angeblichem Gesundheitsschutz der Nachkommen (ob es zudem überhaupt zulässig wäre, zum Schutz der Nachkommen in die reproduktive Freiheit zweier Menschen einzugreifen, darf wohl bezweifelt werden) oder der Bewahrung irgendwelcher Familienrollen und dafür alles mit einer durch religiöses Herkommen gefärbten, staatlich verordneten und daher eigentlich unzulässigen Moralauffassung zu tun hat. Es wird sich also zeigen, ob §173 einer Prüfung durch den EUGH für Menschenrechte standzuhalten vermag.]

Trotz der frühen Diagnose der VLCADD und einer sofort begonnenen geeigneten Diät verstarb jedenfalls auch dieses Kind einen Monat später relativ plötzlich in einer anderen Klinik. Die Todesursache wurde mit „Herzarrhythmie infolge intraventrikulären Septums und linksventrikulärer Hypertrophie” bezeichnet. Eine Obduktion hielt man in diesem Krankenhaus für nicht notwendig, angesichts der zuvor andernorts von den Autoren gestellten Diagnose VLCADD.

Der vorliegende durchaus tragische Fall verdeutlicht, daß ein verstorbener Säugling, bei dem vermeintlich SIDS diagnostiziert wurde, auf mögliche Stoffwechselerkrankungen untersucht werden sollte, insbesondere dann, wenn die Eltern bereits entschlossen sind, noch Kinder zu zeugen und/oder wenn bekannt ist, daß die Eltern (nahe) verwandt sind. Die Autoren empfehlen die Analyse von Aminosäuren im Plasma, organischen Säuren im Urin und Acylcarnitinen im Blut. Eine genetische Analyse ist dann nach verdächtigem Befund immer noch möglich.
In diesem Fall hier, der durch das Verwandtschaftsverhältnis der Eltern und ihre Weigerung, der Vorgeschichte zum Trotz, ihr eigenes Erbgut untersuchen zu lassen, noch verkompliziert wird, hätte so vielleicht der Tod des zweiten, dritten und fünften Kindes verhindert oder sogar eine Erkrankung schon vor der Geburt festgestellt werden können. In der Tat gibt es Vermutungen, denen zufolge ein Teil der SIDS-Fälle durch solche erblichen Störungen der Fettsäureoxidation (mit)erklärt wird.

Ob das Versäumnis allerdings strafrechtlich relevant ist oder sein sollte, ist eine schwierige Frage und wieder einmal zeigt sich, daß SIDS gewissermaßen zwischen den „Stühlen” des Medizin- und des Rechtssystems sitzt: es gibt eine ungeschriebene Regel, die besagt: „Ein Fall von SIDS ist eine Tragödie, zwei sind verdächtig, drei sind Mord.” Dieser Regel liegt natürlich die Seltenheit von SIDS zugrunde, indem das Auftreten von drei unabhängigen SIDS-Ereignissen in einer Familie als so unwahrscheinlich bewertet werden müsse, daß die absichtliche Tötung des Kindes als plausibler angesehen werden sollte. Die Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Regel ist natürlich, daß die Diagnose SIDS sicher ist, daß also nicht nur der Anschein des SIDS besteht, sondern selbst Todesursachen, die morphologisch, feingeweblich und toxikologisch nicht erfasst werden können, wie z.B. eine solche erbliche Stoffwechselstörung ausgeschlossen worden sind.
Im hier besprochenen Fall ist genau wegen der zuvor nicht durchgeführten genetischen Untersuchung nach zwei Fällen nach dem dritten Fall von – vermeintlich – SIDS wegen Kindstötung ermittelt worden, obwohl wahrscheinlich bereits nach dem ersten Todesfall die Diagnose VLCADD hätte gestellt und die Eltern entlastet aber auch gewarnt werden können.

Trifft die Eltern also eine Schuld? Und/oder die Ärzte? Und was wäre gewesen, hätten die Eltern gewußt, daß sie beide heterozygot für VLCADD sind, dennoch ein weiteres Kind gezeugt hätten und dieses (was bei 25% der Nachkommen dieses Paares zu erwarten ist) an VLCADD erkrankt gewesen und gestorben wäre? Und wie wäre in diesem Zusammenhang ihr Verwandtschaftsverhältnis zu bewerten gewesen?
Übrigens besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit (50%), daß das dritte, überlebende Kind ebenfalls heterozygot für VLCADD ist. Sollte man es untersuchen und ihm/den Eltern das Ergebnis mitteilen?

Solche Situationen sind meiner Meinung nach nicht leicht zu bewerten. Man muß ja bedenken, welche Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind. Die türkische Gesetzeslage kenne ich nicht, aber zumindest in Deutschland wären das wohl informationelle und sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Freiheit und Schutz vor vermeidbarem Leid/Tod.
Wie so häufig verkompliziert sich mit zunehmendem Wissen über einen Zusammenhang die ethische Bewertbarkeit desselben und ich erwarte schon gespannt die medizinethische Debatte, die sich ganz sicher entzünden wird, angesichts der nie dagewesenen Erkenntnismöglichkeit, die die Technik des Next Generation Sequencing (in absehbarer Zeit wird jeder Mensch sein gesamtes Genom in digitalisierter Form für unter 1000€ auf einem Speicherstick immer dabei haben können – darüber gibt es b.G. mal einen Basics-Artikel) eröffnen wird.

__________
Literatur:

Eminoglu, T., Tumer, L., Okur, I., Ezgu, F., Biberoglu, G., & Hasanoglu, A. (2011). Very long-chain acyl CoA dehydrogenase deficiency which was accepted as infanticide Forensic Science International, 210 (1-3) DOI: 10.1016/j.forsciint.2011.04.003

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Kommentare (59)

  1. #1 Dagda
    05/12/2011

    Ich meine mich daran zu erinnern, dass es im Buch Bad Science von Ben Goldacre auch eine Diskussion über genau dieses Thema (Mehrer tote Kinder innerhalb einer Familie) und da insbesondere betont wurde das die Wahrscheinlichkeit von Mehrfachmord kleiner ist als die Wahrscheinlichkeit mehrer SIDS Fällen in einer Familie zu haben.

    Und ich frage mich gerade wie unabhängig wären den diese SIDS Fälle? Es gibt doch auch bestimmt ein hereditäres Risiko (und seien es noch nicht beschriebene eigenständige Krankheiten)? Und dann noch Elternfaktoren: Rauchen und Cosleeping etc pp?

  2. #2 BreitSide
    05/12/2011

    xxx

  3. #3 Gustav
    06/12/2011

    @Dagda: Ich glaub da gings – wenn wir das selbe Buch und die selbe Geschichte meinen – um den Fall einer Familie, wo zwei Kinder an DIDS starben. Die Polizei behauptete, dass die Mutter das Kind ermordet hätten und ein Gutachter der Royal Society wollte zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit für beide Fälle in einer Familie unglaublich gering sei. Dabei hatte er zwei Fehler begangen: Er multiplizierte die Wahrscheinlichkeiten, was schon mal Unsinn ist und selbst wenn dann der falsche geringe Wert richtig gewesen wäre, bedeuet das noch nichts.

    In dem Buch (wobei da gibts mehrere die solche Fälle durchspielen) kamen noch mehrere interessante Fälle vor. So hat man Jus-StudentInnen (die Versuche gibts auch mit Polizisten, Richter, Anwälten, etc) ein Beispiel vorgegeben, nach dem ein Morddurchfall durchgespielt wurde und bei einer Person ein postiver Test auf DNA-Übereinstimmung durchgeführt wurde. Und von den StudentInnen wurde nun verlangt, wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit einschätzten, dass die Person tatsächlich der Mörder sei. Ohne auch nur ansatzweise den genauen Hintergrund zu kennen, behaupteten die meisten StudentInnen, dass die Peron zu 100% schuldig sei.

  4. #4 Rudi
    06/12/2011

    @Gustav
    wieso hat man die Versuche nur mit Studentinnen durchgeführt?

  5. #5 Arnd
    06/12/2011

    Du schriebst: “Übrigens besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit (50%), daß das dritte, überlebende Kind ebenfalls heterozygot für VLCADD ist.”

    Das ist glaube ich so nicht richtig. Es gibt vier Fälle. Bei einem davon stirbt das Kind früh. 2 weitere sind heterozygot für VLCADD und 1 hat gesunde Gene an dieser Stelle. Es besteht für alle überlebenden Kinder also eine 2/3 Wahrscheinlichkeit heterozygot für VLCADD zu sein.

  6. #6 Dagda
    06/12/2011

    @ Gustav
    Hm Wahrscheinlichkeiten kann man manchmal schon multiplizieren oder addieren, das geht schon, ich müsste jetzt das Buch raussuchen, dann könnte ich es genauer sagen:
    So Ben Goldacre beschreibt da den Fall von Sally Clark. Ihre 2 Kinder sind auch an SIDS gestorben und es kam dann zueinem Prozess wegen Kindesmord. Dabei wurde auch die statistische Wahrscheinlichkeit von 2 SIDS Fällen berechnet und dabei wurden dann 2 Fehler gemacht einerseits wurden beide als unabhängig voneinander betrachtet und dann wurde diese Wahrscheinlichkeit (73Mio.:1), auch noch als die Wahrscheinlichkeit angesehen das es sich bei Sally Clarks Kindern tatsächlich um 2 SIDS Fälle handelt.

  7. #7 Claudia
    06/12/2011

    Ha! Während des Durchlesens hatte ich mir schon vorgenommen, die Frage nach dem Next Generation Sequencing zu stellen, bis es tatsächlich im letzten Satz stand. 😉 Wenn man quasi einen Standard-Kanon abgefragter Erbkrankheiten direkt nach oder sogar schon vor der Geburt bei jedem Neugeborenen abfragen würde, wäre dann wohl VLCADD auch dabei? Und wie würde man entscheiden, was dabei wäre? Aufgrund von Risikofaktoren? Wie aufwändig wäre die Untersuchung denn “pro Defekt”? Und natürlich die Frage – wer will/darf/muß das Ergebnis kennen…? Das wird bestimmt wieder endlose Debatten lostreten…

  8. #8 Dagda
    06/12/2011

    @ Claudia
    Es gibt ja in Deutschland schon das Neugeborenescreening; Und da ist der VLCAD-Mangel schon mit dabei:
    https://www.screening-dgns.de/screening-5.htm
    Wenn man das ganze Genom Sequenzieren kann, kennt man prinzipiell alle krankheitsrelevanten Veränderungen (zumindest die, deren Bedeutung man schon kennt).

  9. #9 Wolfgang
    06/12/2011

    Ich war mal auf einem Kinderärztekongress in Berlin, da wurden in einem Genetik Workshop praktisch ausschließlich schwere genetische Defekte präsentiert- alle von Eltern die verwandt waren- und die Verwandtenheirat ist in der Türkei sehr üblich.
    Information und Aufklärung tut not, denn selbst wenn das arrangierte Ehen sind, wollen die Eltern ja keine behinderten Kinder und Tote schon gar nicht.

  10. #10 Cornelius
    06/12/2011

    @Arnd: “Es besteht für alle überlebenden Kinder also eine 2/3 Wahrscheinlichkeit heterozygot für VLCADD zu sein.”

    Das ist nur dann richtig, wenn VLCADD immer zum Tode führt bzw. Überleben und VLCADD sich ausschließen. Solange wir nicht wissen, ob oder ob nicht das überlebende Kind, das bisher nicht untersucht wurde, VLCADD hat, ist es mit 0,5 Wahrscheinlichkeit heterozygot für VLCADD.

    @Claudia: Wenn erstmal die Genomsequenzierung mittels NGS Standard ist, dann wird man zu bedenken haben, ob bei der Geburt eines Kindes nicht grundsätzlich alle bekannten Loci für Erbkrankheuten aber eben auch (@Dagda) alle mit solchen Defekten assoziierten SNPs analysiert und ggf. angezeigt werden sollen/müssen. Es müssen zur Bewältigung dieser Datenflut natürlich Hochleistungsrechner und entspr. gute neue Algorithmen her, aber das wird kommen. Der technische Aufwand wird also in absehbarer Zeit nicht mehr der Flaschenhals sein, sondern man wird sich auseinandersetzen müssen mit den folgenden Fragen (frei nach Kant): was kann ich wissen? Was soll ich (mit dem Wissen) tun? Was darf ich hoffen (oder muß ich befürchten)?…

  11. #11 Dagda
    06/12/2011

    Hm so lange man noch nicht alle Veränderungen auswerten kann (Zeitgründe oder Ökonomische Gründe, weil das dann ja auch wieder etwas kostet ), ist es ja noch relativ einfach oder?
    Also ich würde dann relativ häufige (1:1.000.000 ?) Veränderungen, die zu behandelbaren Krankheiten führen, untersuchen. Relativ häufig unter der Vorraussetzung, dass das ja irgendwie ökonomisch sein soll und behandelbar, weil ich keinen Sinn darin sehe meine nicht behandelbaren Erkrankungen zu kennen.

  12. #12 Claudia
    06/12/2011

    @Cornelius; @ Dagda: Danke. 😉
    Dagda: ich als Elternteil wüßte schon ganz gern, ob mein Kind früh stirbt oder pflegebedürftig wird – auch wenn es sich um eine unbehandelbare Krankheit handelt. Um sich darauf einzustellen. Natürlich werden das nicht alle wissen wollen und da kommen wir zu den von Cornelius aufgeworfenen Fragen. Aber auf solche Krankheiten aus Prinzip nicht zu untersuchen, hielte ich auch für falsch. Oder habe ich Dich da falsch verstanden?

  13. #13 Dagda
    06/12/2011

    @ Claudia
    Mir erschließt sich der Sinn hinter der Diagnostik unbehandelbarer Krankheiten bei Kindern nur nicht; Den welchen Unterschied macht es denn ob man weiß dass ein Kind eine Mukoviszidose hat oder nicht? Ändern kann man es nicht und dass das Kind früher sterben wird, erfährt man ja auch mit dem Eintritt der ersten Symptome. Wirklich ändern tut sich dadurch nichts.
    Eine andere Frage ist ja die, ob man wenn klar ist das beide Partner heterozygote Träger sind, überhaupt Kinder bekommt;

  14. #14 Stefan W.
    07/12/2011

    @cc:
    Man sollte daher vielleicht so ehrlich sein, zuzugeben, dass der §173 nichts mit angeblichem Gesundheitsschutz der Nachkommen (ob es zudem überhaupt zulässig wäre, zum Schutz der Nachkommen in die reproduktive Freiheit zweier Menschen einzugreifen, darf wohl bezweifelt werden) oder der Bewahrung irgendwelcher Familienrollen und dafür alles mit einer durch religiöses Herkommen gefärbten, staatlich verordneten und daher eigentlich unzulässigen Moralauffassung zu tun hat.

    a) Ist das so? Ist die Moralauffassung nicht wahrscheinlich aus gehäuften Krankheitsfällen entstanden, und als Zeichen, als Wille Gottes, als Strafe Gottes gedeutet worden?

    Ich würde dann verneinen, dass der Paragraph nichts mit dem Gesundheitsschutz zu tun hat, wenn auch sehen, dass sich die Moral von ihrer Ursache entfernt, und auf schlechte Weise verselbständigt hat. Auch würde ich zustimmen, dass der Paragraph unter diesem Gesichtspunkt revidiert gehört, was letztlich ohne eine Lektion der Gesellschaft in Sachen Religionskritik, also atheistischem Unterricht, schwer fallen dürfte.

    b) Zum Schutz der Nachkommen in die reproduktive Freiheit zweier Menschen einzugreifen erscheint mir als plausibles Motiv – generell wegwischen würde ich es nicht.

    c) Sind manche Moralauffassungen unzulässig? Das ist schwierig. Die Motive hinter den Moralauffassungen sollten die Gesetzgebung nicht leiten, aber man kann niemanden zwingen die Moralauffassung zu ändern oder offen zu legen.

  15. #15 roel
    07/12/2011

    @Dagda · 06.12.11 · 17:36 Uhr Diese Antwort ist nicht beschränkt auf Mukoviszidose, die es (soweit ich weiß) in verschieden starken Ausprägungen gibt. Allgemein kann eine Gewissheit ein Wechselbatd aus Hoffnung und Verzweifelung verhindern. Und Allgemein kann es, wenn es auch keine Heilung gibt, durch Behandlung Linderung geben.

  16. #16 Cornelius Courts
    07/12/2011

    @StefanW:
    ad a) wenn es um den Gesundheitsschutz ginge (der Paragraph stammt ja nicht aus der voraufgeklärten Zeit, als man noch gesundheitliche Aspekte mit Gottesstrafen assoziierte), dann würde er die Zeugung, nicht den Beischlaf unter Strafe stellen. Der Wille zur Regulierung bzw. zum Verbot/Stigmatisierung nicht genehmen jedoch niemandem Schaden oder Leid zufügenden, solange zwischen einvernehmlichen Erwachsenen sich vollziehenden Sexualverhaltens ist seit jeher ein Kennzeichen der monot. Religionen (s. Homosexualität).
    “was letztlich ohne eine Lektion der Gesellschaft in Sachen Religionskritik, also atheistischem Unterricht, schwer fallen dürfte.”
    Damit hast Du vermutlich leider nicht ganz unrecht….

    ad b) wenn das ein plausibles Motiv wäre, müßte folgerichtig allen Menschen mit erblicher Krankheit/Behinderung etc. die Zeugung zum Schutz möglicher Nachkommen verboten werden. Darüberhinaus solchen Menschen, die, wie die Eltern im Artikel, selber gesund aber heterozygot für solche erblichen Leiden sind und mit 25% Wahrscheinlichkeit ein krankes Kind hervorbringen werden (denn 25% ist wesentlich höher, als die statistische Wahrscheinlichkeit, daß zwei nahe Verwandte ein erbkrankes Kind zeugen). Das aber wäre nichts (!) anderers, als staatlich verordnete Eugenik reinsten bzw. trübsten Wassers.

    ad c) “Sind manche Moralauffassungen unzulässig?” Nein, nicht Moralauffassungen als solche, sondern, wie ich in der Formulierung auszudrücken versuchte, “staatlich verordnete” Moralauffassungen. Es ist nicht Aufgabe und nicht Recht des Staates, den Bürgern eine bestimmte (ggf. sogar von der Mehrheit geteilte) Moralauffassung qua Gesetz aufzuzwingen, wie es z.B. beim Verbot der Homosexualität viel zu lange der Fall war. Der Staat hat die Rechte (zu denen nicht das Recht, nicht empört oder beleidigt zu sein, gehört), nicht das moralische Empfinden der Bürger zu schützen.
    Natürlich können gesetzgebende Menschen ihre Moralvorstellungen nicht ausblenden, aber sie können ja zum Glück auch nicht allein ein Gesetz verabschieden.
    Ich persönlich finde Inzest zwischen einvernehmlichen Erwachsenen zwar unappetitlich (genau wie Rosenkohl), nehme aber zur Kenntnis, daß andere das anders sehen und daß dadurch (wie durch den Verzehr von Rosenkohl) niemandes Menschenrechte verletzt werden. Ich halte §173 deshalb tatsächlich für verfassungswidrig und das Urteil des BVG dazu für einen Fehler. Es dürfte ziemlich peinlich sein, wenn der EUGH für Menschenrechte darüber befinden und feststellen sollte, daß das deutsche Strafrecht menschenrechtswidrige Verbote enthält…

  17. #17 parker
    07/12/2011

    ich will dem autor nichts nuterstellen und auch die diskussion hier nicht unterbrechen, nur ein kleiner einwurf und ich bin schon wieder weg:

    warum wird in diesem beitrag erwähnt, dass die eltern türken sind? was spielt das für eine rolle? richtig. gar keine. ich bin kein großer fan von politcal crrectnes, aber es besteht hierbei leider die gefahr, dass dies irgendwelche islamophoben oder “schwarzkopp-hasser” mit ihrem kranken bewusstsein lesen und wieder bestätigt werden: “scheiß türken, ficken ihre schwester und cousinen, und machen behinderte kinder”.

    wie gesagt, ich will hier nichts unterstellen, ich selbst mache solche fehler zuhauf und muss mich immer selbst berichtigen, außerdem sehe ich solche fehler oft in “qualitätsjournalistischen” medien, was mich sehr ärgert, da es zur grundausbildung und zur journalistischen ethik gehört, die nationalitäten außen vor zu lassen, insofern sie keine rolle spielen, da dies aufhetztend auf manch seichtes gemüt wirken kann.

    danke.

  18. #18 Andrea N.D.
    07/12/2011

    @Cornelius:
    “Es ist nicht Aufgabe und nicht Recht des Staates, den Bürgern eine bestimmte (ggf. sogar von der Mehrheit geteilte) Moralauffassung qua Gesetz aufzuzwingen,…”

    Hui! Nein? Sagt wer?
    🙂

  19. #19 Dagda
    07/12/2011

    @ Roel
    Hä?
    Es ging doch um die frühzeitige Gendiagnostik. Und da macht es in meinen Augen keinen Sinn nach unbehandelbaren Krankheiten (Und das ist schon ein ziemlich schwammiger Begriff, den welche Krankheit ist schon unbehandelbar) zu suchen. Bei den wenigen Krankheiten, bei denen nur eine symptomatische Therapie möglich ist nützt eine frühzeitige Diagnose exakt gar nichts.
    Und Sicherheit kann man immer noch bei eintreten von Symptomen gewinnen; CFTR Mutationen nachweisen und voila;

  20. #20 Stefan W.
    07/12/2011

    a)

    wenn es um den Gesundheitsschutz ginge (der Paragraph stammt ja nicht aus der voraufgeklärten Zeit, als man noch gesundheitliche Aspekte mit Gottesstrafen assoziierte), dann würde er die Zeugung, nicht den Beischlaf unter Strafe stellen.

    Gibt es das – eine voraufgeklärte Zeit und eine nachaufgeklärte Zeit? Ich meine, dass wir nur partial aufgeklärt sind, nur wichtige Teilerkenntnisse erworben haben, und Muster des Selbstbetrugs erkannt haben, aber von unserer Struktur sind wir anfällig für Selbstbetrug und Betrug, daher bin ich sehr skeptisch für die Gesellschaft als Ganzes, ein Ereignis zu erleben, nachdem diese digital als aufgeklärt gelten kann – im Ggs. zum davor.

    Und außerdem muss jedes Individuum für sich diesen Aufklärungsprozess durchlaufen, und zwar immer wieder, weil in allen Gebieten des Nichtwissens, die ja immer hinter den neu erworbenen Horizonten lauern, neue Mythenbildungen drohen.

    Ich weiß auch nicht, ob religiöse Inzesttabus tatsächlich auf Beobachtungen von Krankheitshäufungen zurückgehen, aber finde die Erklärung recht plausibel.

    Im religiösen Bewußtsein ist jedoch Tabu und Krankheit verpanscht und verwoben, d.h. die, die ein solches haben, sehen gar nicht, dass die Krankheitshäufungen das Tabu produziert haben, sondern glauben oft umgekehrt, dass das religiöse Tabu ein Geschenk Gottes ist, welches uns vor den Krankheiten warnen soll. Und führt dabei dann sowas wie eine Dankbarkeit gegenüber Gott ein, derentwegen man am Tabu festhalten soll, auch wenn sie nicht bestreiten, dass ein gesteigertes Risiko heute nichts mythisches ist.

    ad b) wenn das ein plausibles Motiv wäre, müßte folgerichtig allen Menschen mit erblicher Krankheit/Behinderung etc. die Zeugung zum Schutz möglicher Nachkommen verboten werden.

    Nein, nein – mit Motiv meine ich, dass es eine notwendige Bedingung ist, um die Frage zu diskutieren, aber nicht hinreichend, um hopplahopp Verbote auszusprechen.

    Leider sind ja die meisten Leute mehr oder weniger krank und krankheitsanfällig – viele sterben sogar! Begreift man dies als Defekt, dann dürfte sich ja niemand mehr fortpflanzen. 🙂

    zu c) Ich denke da stimmen wir überein, dass der Staat nur da das Recht hat regelnd einzugreifen, wo Personen zu Schaden kommen. Ja. Und bei Rosenkohl übrigens auch. 🙂 Schwierig wird es natürlich, wenn der geschädigte Mensch durch die Tat überhaupt erst entsteht, und auch nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entsteht. Die sehr hohe Wahrscheinlichkeit läßt mich hier aber zweifeln, verbunden mit der Schwere der Schädigung. Eine hohe Wahrscheinlichkeit von Altersdiabetes oder Farbenblindheit würde man sicher nicht zum Anlass nehmen über ein Verbot nachzudenken.

    @parker: Ich finde die Frage der Nationalität nicht fehl am Platze, da es ja auch um die Frage des Einflusses der Religion geht, und um Rechtsnormen, sowie um Aufklärung und Bewusstsein i.d. Bevölkerung.

  21. #21 Statistiker
    07/12/2011

    @ Andrea N.D. : Das Grundgesetz. Übrigens sehr schön umgesetzt im “Eckernförder Nacktbadeurteil”.

    Wer´s nicht kennt: Als in den 60´er-Jahren am Eckernförder Strand die ersten Nacktbader auftauchten, fühlte sich ein Anlieger, der von seinem Grundstück auf den Strand gucken konnte, davon in seinem sittlichen und moralischen Empfinden gestört und hat dagegen geklagt. Tenor des Richters: “Wenn es dir nicht passt, schau halt nicht hin…”

    @ cornelius : “genau wie Rosenkohl” … you made my day …. ;;;;-))))))))

    @ an etliche Kommentatoren: cornelius schrieb völlig korrekt: “Durch nahe Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Elternteilen steigt das Risiko für Reinerbigkeit” Genau lesen und nachdenken, was dies bedeutet. dann vermeidet man solche Trugschlüsse wie F-J Wagner in der BILD, der von “einem Aussterben der blonden Menschen” schwafelt…

  22. #22 roel
    07/12/2011

    @Dagda “Mir erschließt sich der Sinn hinter der Diagnostik unbehandelbarer Krankheiten bei Kindern nur nicht; Den welchen Unterschied macht es denn ob man weiß dass ein Kind eine Mukoviszidose hat oder nicht? Ändern kann man es nicht und dass das Kind früher sterben wird, erfährt man ja auch mit dem Eintritt der ersten Symptome. Wirklich ändern tut sich dadurch nichts.”

    Hierauf bezog sich mein Kommentar. Insbesondere auf “Diagnostik unbehandelbarer Krankheiten bei Kindern”, “dass das Kind früher sterben wird”, “Wirklich ändern tut sich dadurch nichts”.

    Und je eher da eine Krankheit bekannt ist, desto besser ist das für das Kind und für die Eltern (es sei denn, diese können mit diesem Wissen nicht umgehen). GGf. können so Unverträglichkeiten eher berücksichtigt werden, Linderungen eher eingeleitet werden, Besonderheiten eher berücksichtigt werden etc.

    “Den welchen Unterschied macht es denn ob man weiß dass ein Kind eine Mukoviszidose hat oder nicht? Ändern kann man es nicht und dass das Kind früher sterben wird, erfährt man ja auch mit dem Eintritt der ersten Symptome.”

  23. #23 roel
    07/12/2011

    @Stefan W “@parker: Ich finde die Frage der Nationalität nicht fehl am Platze, da es ja auch um die Frage des Einflusses der Religion geht, und um Rechtsnormen, sowie um Aufklärung und Bewusstsein i.d. Bevölkerung.”

    OK, welche Religion haben türkische Eltern? Und wie aufgeklärt sind türkische Eltern?

  24. #24 Stefan W.
    07/12/2011

    Gegenfrage: Hätte man die Namen der Forscher auch weglassen sollen, um eine Zuordnung zu einer Nation zu erschweren?

  25. #25 Ludger
    07/12/2011

    roel·
    07.12.11 · 14:00 Uhr […]
    OK, welche Religion haben türkische Eltern? Und wie aufgeklärt sind türkische Eltern?

    Welche Religion hat denn der europäische Hochadel?

    Zitat aus Wikipedia, (Hämophilie A)
    Geschichte […]
    In der Vergangenheit litten überdurchschnittlich viele Mitglieder des europäischen Hochadels und der Herrscherfamilien an Hämophilie, weshalb sie auch den Namen „Krankheit der Könige“ erhielt. Bekannte Beispiele dafür sind die britische Königs- und die russische Zarenfamilie. Ausgangspunkt war hier die Trägerin der Krankheit Queen Victoria von Großbritannien, deren Enkelin Alix von Hessen-Darmstadt den Zaren Nikolaus II. heiratete und die Krankheit auf ihren gemeinsamen Sohn Alexei übertrug.

    Da gehts wohl eher um den Zusammenhalt des Besitzes in der Familie.

  26. #26 Andrea N.D.
    07/12/2011

    @Statistiker:
    Der Kommenar war nicht an Dich gerichtet, weil die Vorgeschichte einen langen Bart hat. Ich erinnere mich schon an durchaus kompetente Kommentatoren, die die christliche Moral (gekennzeichnet als angebliche Ethik) als demokratischen “Mehrheitsbeschluss” begründet gesehen haben (auch mit dem Zensus ala “wenn die Mehrheit der Bevölkerung christlich ist …”). Wenn das so klar im Grundgesetz stünde, dass es eben “nicht Aufgabe und Recht des Staates” ist, dann hätte die damalige Diskusison sehr schnell beendet werden können.

    Aus dem letztwöchigen Spiegel (leider noch nicht als Link verfügbar):
    112 ARCHÄOLOGIE – Götterdämmerung am Nil: Eine Analyse an Mumien der 18. Dynastie – Ägyptens Blütezeit – hat verstörende Befunde erbracht: Tutanchamun humpelte als Folge einer bizarren Erbkrankheit, nach seinem Tod musste seine Witwe den eigenen Großvater heiraten. Starb der Pharaonenclan durch Inzucht aus?
    Hier ging es wohl um alles: Religion, Herrschaft, Macht, Patriarchat …

  27. #27 roel
    07/12/2011

    @Ludger “Da gehts wohl eher um den Zusammenhalt des Besitzes in der Familie.” Ja klar. Bei “dörflicher” Inzucht vielleicht auch um Mangel an Auswahlmöglichkeiten. Ab und zu sicher auch weil Verwandschaftsverhältnisse nicht bekannt sind. Aber hier https://www.scienceblogs.de/bloodnacid/2011/12/krankheit-oder-kindstotung.php#comment279898 wird gleich mit der Religion und Nichtaufgeklärtheit der türkischen Eltern argumentiert.

  28. #28 Ludger
    07/12/2011

    roel·
    07.12.11 · 15:10 Uhr
    […]
    wird gleich mit der Religion und Nichtaufgeklärtheit der türkischen Eltern argumentiert.

    Ob es einen Zusammenhang mit der Religion gibt, weiß ich nicht. Dann müsste das Verhalten ja auch in Indonesien verbreitet sein. Bei Türken / Kurden kommt es offenbar häufiger vor als bei z.B. im Sarntal/Südtirol. Dort rief die Mutter ihrem Sohn, der das sehr abgeschlossene Tal auf “Brautschau” verließ, hinterher:” Nimm ne hübsche! Die essen auch nicht mehr als die hässlichen!” siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/berlin/wenn-cousins-cousinen-heiraten/416332.html

    Zitat daraus:” […] Es gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass in Berlin – ähnlich wie in der Türkei – mindestens jede fünfte Ehe unter Verwandten geschlossen wird.Dafür spricht etwa eine Befragung, die im Rahmen eines Forschungsprojekts am Universitätsklinikum Rudolf Virchow unter der Leitung von Professor Heribert Kentenich stattfand: Dabei gab jede fünfte von über 300 Frauen an, einen Verwandten geheiratet zu haben. In ländlichen Regionen der Türkei heiraten mitunter sogar über 40 Prozent innerhalb der Familie, wie eine Untersuchung der Universität Diyarbakir von 1996 ergab. Im Landesdurchschnitt sind es über 20 Prozent – überwiegend Cousins und Cousinen. […]

    Ich habe mal ein Ehepaar aus dem Kosovo (auch Muslime) gefragt, ob sie Cousin und Cousine seien. Das haben die weit von sich gewiesen, das sei bei ihnen unüblich. Eine Frau, die ich in mehreren Schwangerschaften betreut habe und die mehrere Kinder an spinaler Muskeldystrophie verloren hat, war mit ihrem Cousin verheiratet und kurdischer Herkunft.

  29. #29 roel
    07/12/2011

    @Ludger Ja klar fast (!) mit allem einverstanden. Bis auf die Bemerkung “auch Muslime”. Erstens setzt du damit voraus, dass das türkische Ehepaar Muslime sind und zweitens liegt dann der Schluß von Stefan W nahe, dass der Islam etwas mit der Inzucht zu tun hat.

    Aus wikipedia: „Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt…Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben…“

    – Sura 4, Vers 23, Übersetzung: Spiegel-Online, Projekt Gutenberg”

    Hiernach ist also Inzucht im Islam verboten.

    @Stefan W es hängt immer davon ab, zu welchem Zweck die Nationalität genannt wird.

  30. #30 Jules
    07/12/2011

    So, wie ich die Diskussion hier grade überblicke, wurde ein Detail noch nicht genannt: Der §173 StGB stellt lediglich den vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten unter Strafe, nicht aber andere Spielarten.
    Insofern kann schon davon ausgegangen, dass die Intention diejenige ist, die Zeugung von Menschen mit Behinderungen oder Erbkrankheiten zu verhindern. Denn zur Zeugung ist der vaginale Geschlechtsverkehr ja nun mal die sicherste (wenn auch nicht die einzige) Variante.
    Würde der Paragraph nur dahin abzielen, diese Art der Sexualität moralisch zu verurteilen, müsste man ja konsequenterweise auch alle anderen Arten des GV verbieten.

  31. #31 Ludger
    07/12/2011

    roel·
    07.12.11 · 18:24 Uhr
    @Ludger Ja klar fast (!) mit allem einverstanden. Bis auf die Bemerkung “auch Muslime”.

    Da hast Du mich offenbar falsch verstanden.

    Ludger·
    07.12.11 · 16:25 Uhr
    […]
    Ich habe mal ein Ehepaar aus dem Kosovo (auch Muslime) gefragt, ob sie Cousin und Cousine seien. Das haben die weit von sich gewiesen, das sei bei ihnen unüblich. Eine Frau, die ich in mehreren Schwangerschaften betreut habe und die mehrere Kinder an spinaler Muskeldystrophie verloren hat, war mit ihrem Cousin verheiratet und kurdischer Herkunft.

    Das soll heißen: Es ist eine Tradition bestimmter Landstriche, nicht ein Phänomen eines bestimmten Glaubens. Oben hatte irgendjemand den Eindruck erweckt, es hinge mit einem Glauben zusammen. Dem wollte ich widersprechen.

  32. #32 roel
    07/12/2011

    @Ludger Ich streiche das fast!

  33. #33 Stefan W.
    08/12/2011

    roel· 07.12.11 · 18:24 Uhŕ
    und zweitens liegt dann der Schluss von Stefan W nahe, dass der Islam etwas mit der Inzucht zu tun hat.

    Vielleicht ist das Dein Schluss – meiner ist es nicht. Dieses Vorurteil ist mir völlig fremd – ich kannte bislang nur Anspielungen auf Schafe und Hammel.

  34. #34 roel
    08/12/2011

    @Stefan W

    “Ich finde die Frage der Nationalität nicht fehl am Platze, da es ja auch um die Frage des Einflusses der Religion geht,” und “Dieses Vorurteil ist mir völlig fremd”.

  35. #35 Stefan W.
    08/12/2011

    Bitte wo habe ich den Schluss gezogen, der Islam habe etwas mit der Inzucht zu tun?

  36. #36 roel
    08/12/2011

    @Stefan W Sie haben Recht. Ich streiche Islam und ersetze das durch Religion.

  37. #37 roel
    08/12/2011

    @Stefan W aber Sie meinen auch Rückschlüsse von der Nationalität auf die Religion ziehen zu können: “Ich finde die Frage der Nationalität nicht fehl am Platze, da es ja auch um die Frage des Einflusses der Religion geht”. Aus Wikipedia “Nach offiziellen Statistiken sind beinahe 99 % der türkischen Bevölkerung Muslime”. Wahrscheinlich haben sie nicht die übrigen 1% gemeint.

  38. #38 BreitSide
    08/12/2011

    Also, was Stefan W über den Eingang sinnvoller Bestimmungen in religiöse Vorschriften schrub, kann ich gut nachvollziehen.
    Ein Schweinefleischverbot ist zB in einer Gegend, wo Schweine mühsam aufzuziehen sind und auch noch direkte Nahrungskonkurrenten zum Menschen, äußerst sinnvoll.
    Und es hat jemand mal ausgerechnet, dass die Inder mehr Nutzen aus ihren Rindern ziehen, wenn sie sie als “heilig” halten, also nur nutzen und nicht schlachten.
    Rituelle Waschungen sind sowieso ein Segen. Da fragt man sich, wie die stinkenden christlichen Europäer (diese Empfindung hatten sehr viele der eroberten “Barbaren”) so lange durchgehalten haben. Jesus (oder eher Paulus) hatte wohl kein besonderes Verhältnis zu Körperhygiene.

    Die Fokussierung auf Türken ist wohl auch einfach eine Sache der Menge. Und des eisernen Vorhangs bis vor 20 Jahren. Nicht umsonst lebt die Familie, bei der einige Kinder auf 4 Beinen laufen, in der Türkei (im hinteren Anatolien, soviel ich weiß).

    Die Sache mit dem Inzest wurde ja sogar in einem Tatort thematisiert. Da waren es Aleviten, die offenbar in der Türkei unter diesem dort allgemein bekannten Vorurteil leben müssen. Deren Vertreter waren dann auch entsprechend ungehalten, dass die ARD – offensichtlich ohne weitere Recherchen – dieses Vorurteil kritiklos übernommen hatte.

  39. #39 BreitSide
    08/12/2011

    Zum Glauben des Hochadels: ich denke, dass gerade die den Glauben ihrer Zeit am meisten hinterfragen konnten.

    Außerdem war die Heirat innerhalb der Adels”familie” ja zur Sicherung der Machtansprüche gedacht. Anderes musste dahinter zurücktreten, eins der vielen erwarteten Kinder wird ja schon werden…

    Aber auch bei Bauern war es beliebt, zu heiraten, wenn die Flurstücke passen. Nicht umsonst heißt es “Liebe vergeht, Hektar besteht”.

    Der Einzelne in seinem Motivationsgeflecht trifft halt andere Entscheidungen als es der Gruppe (oder seinen eigenen Nachkommen) lieb wäre.

  40. #40 roel
    08/12/2011

    @BreitSide Wie oben zitiert verbietet der Islam inzucht. Wenn trotzdem Inzucht betrieben wird hat das einen anderen Ursprung.

  41. #41 BreitSide
    08/12/2011

    @roel: kam das so rüber? War nicht beabsichtigt.

    Was die Religion vorschreibt und was der Einzelne tut, ist eben nicht deckungsgleich. Das Hemd ist dem Einzelnen doch näher als die Jacke. Und wenn die Kusine hübsch ist (oder willig) und die ganze Verwandtschaft das schon immer so gemacht hat, dann hab ich halt nur kurz ein schlechtes Gewissen oder das ist halt die “richtigere” Auslegung des heiligen Buches.

    Diese Privatauslegungen kannte ich auch von meiner Oma, die äußerst katholisch war.

  42. #42 Eisentor
    08/12/2011

    Sagen wir mal so. Es gibt Länder bzw. Regionen in denen es heutzutage üblicher ist das Cousinen zu heiraten als hier in Deutschland (Ok noch genauer: Die Gebiete die ich kenne). Eine Bekannte von mir die Lehrerin an einer “Behinderten Schule” ist konnte bestätigen das ein recht hoher Anteil der Eltern Cousinen sind.

  43. #43 Ludger
    08/12/2011

    Eisentor·
    08.12.11 · 11:16 Uhr […]
    Eine Bekannte von mir die Lehrerin an einer “Behinderten Schule” ist konnte bestätigen das ein recht hoher Anteil der Eltern Cousinen sind.

    Wenn die Eltern Cousinen sind, muss man sich über nichts mehr wundern!

  44. #44 Fritz Schmude
    08/12/2011

    Von vielen wurde hier behauptet, dass Kusinenheirat nichts mit dem Islam zu tun hätte. Das Gegenteil davon ist richtig. Das oberste Vorbild für den gläubigen Muslim ist nun mal nicht Immanuel Kant oder Richard Dawkins, sondern ein Mensch namens Mohammed. Dieser hatte 11 Ehefrauen, deren eine seine Kusine ersten Grades war. Um sie (Zaynab, dt. eigtl. Saynab) zu heiraten, ließ er sie kraft eigens herabgesandter Offenbarung (Koran 33:36-38) von einem seiner Anhänger scheiden. Dies war für die damalige Zeit ein Riesen-Skandal.

    Das hier erwähnte Inzest-Verbot im Koran (steht in 4:23) hat nur solche Verwandtschaftsgrade in der Aufzählung, die noch enger als Vetter-Kusine sind.

    Das Bemühen, Rassisten keine Steilvorlagen zu liefern, ist sicher löblich. Aber bei der Wahrheit sollte man doch bleiben.

    VG fs

  45. #45 Roland Tluk
    08/12/2011

    Es ist zweifelsohne bekannt, dass Verwandtschaftsehen zu genetischen Komplikationen führen.

    Die Frage ist, wieso darauf noch nicht reagiert wurde. Ich vermute mal, dass gewisse alte Strukturen im sog. “Adel” das verhindert haben und immer noch verhindern.

  46. #46 roel
    08/12/2011

    @Fritz Schmude Aber in Deutschland ist z.B. die Kusinenheirat auch nicht verboten.
    Es gibt die Kreuzkusinenheirat und die Parallelkusinenheirat. Aus wikipedia: “Heiraten zwischen Vettern und Kusinen waren und sind bei vielen Völkern verbreitet und lassen sich für alle Zeiten belegen. Auffällig ist, dass Kreuzkusinenheirat bei vielen ethnischen Gruppen die bevorzugte oder sogar vorgeschriebene Art der Eheschließung war bzw. noch ist, während es im Gegensatz dazu nur wenige Belege für Parallelkusinenheirat gibt.”

  47. #47 Stefan W.
    08/12/2011

    roel· 08.12.11 · 09:28 Uhr
    @Stefan W aber Sie meinen auch Rückschlüsse von der Nationalität auf die Religion ziehen zu können: “Ich finde die Frage der Nationalität nicht fehl am Platze, da es ja auch um die Frage des Einflusses der Religion geht”. Aus Wikipedia “Nach offiziellen Statistiken sind beinahe 99 % der türkischen Bevölkerung Muslime”. Wahrscheinlich haben sie nicht die übrigen 1% gemeint.

    Ich weiß nicht, was Du hier für ein Faß aufmachen möchtest. Der Artikel sprach doch von einer einzigen Familie. Parker verglich darauafhin die Leser eines Wissenschaftsblogs mit den Lesern von Boulevardzeitungen, und die Motive der Schreiber hier wie dort.

    Mir ist weder bekannt, dass es Vorurteile über Inzucht bei Türken gäbe, noch dass es Vorurteile über Inzucht bei Muslimen gäbe, aber ich muss ja auch nicht jedes Vorurteil kennen – wenn ich das nicht kenne beweist das natürlich nicht, dass es das Vorurteil nicht gibt.

    Ich halte aber die meisten Leser hier für fähig zwischen einer türkischen Familie und den Türken schlechthin zu unterscheiden. Insofern ist die Nationalität nur eine Zusatzinformation, die vielleicht etwas besagen kann, vielleicht auch nicht – vorläufig weiß man es nicht.

    Ludger hat daraufhin Überlegungen zu Inzucht in verschiedenen Kulturen beigesteuert die mir bislang unbekannt waren. Deren Güte kann ich nicht beurteilen, und ohne weitere Zahlen kann man die Relevanz vielleicht bezweifeln.

    Kaum bezweifeln läßt sich, dass es um generell sehr seltene Fälle geht.

  48. #48 roel
    08/12/2011

    @Stefan W Wenn ich das falsch eingeordnet habe, möchte ich mich dafür entschuldigen! Aber wozu dann die Frage nach dem Einfluss der Religion?

  49. #49 Stefan W.
    08/12/2011

    Ich weiß nicht welche Frage. Meine Frage, oder Cornelius’ Frage? Die Frage nach dem historischen Einfluss der Religion auf das betreffende, dt. Gesetz? Oder nach einem heutigen Einfluss?

  50. #50 roel
    09/12/2011

    @Stefan W Es geht um den letzten Absatz aus https://www.scienceblogs.de/bloodnacid/2011/12/krankheit-oder-kindstotung.php#comment279898 “@parker: Ich finde die Frage der Nationalität nicht fehl am Platze, da es ja auch um die Frage des Einflusses der Religion geht…”

  51. #51 Statistiker
    09/12/2011

    Sorry, aber mal ein Einwurf:

    Die ganzen Kommentare hier sind reichlich sinnlos, denn sie verkennen, dass Cornelius nur von der Reinerbigkeit spricht. Alle diese Vorurteile, die hier hinsichtlich Nationalität und Religion und insbesondere der Gleichsetzung von Nationalität und Religion erfolgen, sind doch nur Ausdruck eines latenten Faschismus.

    Was hat nationalität mit Religion zu tun? Bitte einmal eine sinnvolle Antwort? Nur einmal!!!!!!!

  52. #52 Stefan W.
    09/12/2011

    …, und um Rechtsnormen, sowie um Aufklärung und Bewusstsein i.d. Bevölkerung.

    Cornelius hat ja mehreres angesprochen – aber zu türkischen Eltern die dt. Rechtsnormen zur Sprache gebracht. Das hat mich erst denken lassen, wir redeten von in Deutschland lebenden Türken.

    Aus der Nation läßt sich natürlich nicht die Religion ableiten, aber gelegentlich korrelieren ja beide. Zur Frage, ob der Islam Aussagen zur Inzucht trifft, bin ich jetzt mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert worden. Mir hilft die Frage der Religion oder Nationalität der Eltern nicht wirklich weiter.

    Aus statistischen Gesichtspunkten könnte es aber vielleicht für einen Forensiker interessant sein – ich muss da an einen anderen Sb-Beitrag über farbige Taxis denken, und bedingte Wahrscheinlichkeiten.

  53. #53 Stefan W.
    09/12/2011

    Statistiker· 09.12.11 · 08:52 Uhr

    . Alle diese Vorurteile, die hier hinsichtlich Nationalität und Religion und insbesondere der Gleichsetzung von Nationalität und Religion erfolgen, sind doch nur Ausdruck eines latenten Faschismus.

    Ich glaube Sie haben Recht, Statistiker. Ich habe schonmal Selbstanzeige gegen mich erstattet, wg. Volksverhetzung.

  54. #54 Cornelius Courts
    09/12/2011

    kurze Klarstellung:
    der Artikel stammt von türkischen Ärzten/Wissenschaftlern aus der Uniklinik von Ankara. Die untersuchte Familie ist ebenfalls türkisch. Ich habe darauf hingewiesen, weil es nationale und regionale Unterschiede bei der Häufigkeit von SIDS, der Inzidenz von Erbkrankheiten, dem pop.genetisch relevanten Fixierungs-Index, der Populationssubstruktur, der durchschnittlichen Anzahl von Nachkommen pro Familie, sowie der Gesetzeslage und der Ermittlungsgepflogenheiten von Staatsanwaltschaften gibt.
    Generell gilt, daß regionale/nationale Unterschiede in der forensischen Genetik dann eine Rolle spielen, wenn sie populationsgenetisch abbildbar sind.

    Im Artikel beziehe ich mich auf die deutsche Gesetzeslage, weil mir die türkische nicht bekannt ist, aber so ein Fall auch in Deutschland hätte auftreten können.
    Ich bitte meine Betrachtungen daher völlig national- und herkunftsbefreit aufzufassen.
    Und auch der Vorwurf, daß monot. Religionen sich Befugnisse bei der Einschränkung von Sexualverhalten anmaßen, trifft Christentum und Islam im gleichen Maß.

  55. #55 Ludger
    09/12/2011

    Statistiker·
    09.12.11 · 08:52 Uhr
    […] dass Cornelius nur von der Reinerbigkeit spricht. […]

    Da es sich bei dem vorgestellten Fall um ein rezessives Erbleiden handelt, fällt es nur auf, wenn das Individuum reinerbig im Sinne von homozygot ist. Heterozygote genetische Veränderungen sind bei rezessiven Erbleiden weit verbreitet. Wahrscheinlich haben alle Menschen irgendwo irgendwelche rezessiven Erbleiden in ihrem Genom, für die sie heterozygot sind. Pech nur, wenn man sich mit einem Partner fortpflanzt, der zufälligerweise (*) dasselbe Erbmerkmal in rezessiver Form hat. Dann hat man bei jedem Kind nämlich eine 25%-ige Chance, dass das Erbleiden homozygot (reinerbig) und manifest wird. Rezessive Erbleiden sind oft sehr schwer. (*) Der Zufall ist natürlich bei Verwandtenehen ein ganz anderer.

  56. #56 Statistiker
    09/12/2011

    @ Ludger “Dann hat man bei jedem Kind nämlich eine 25%-ige Chance, dass das Erbleiden homozygot (reinerbig) und manifest wird.”

    Das gilt nur, wenn beide Eltern das rezesssive Gen haben. Und das setzt sich idR erst nach mehreren Generationen Inzucht durch, da diese Gene idR recht selten sind.

  57. #57 Ludger
    09/12/2011

    Statistiker·
    09.12.11 · 13:38 Uhr[…]
    Das gilt nur, wenn beide Eltern das rezesssive Gen haben. Und das setzt sich idR erst nach mehreren Generationen Inzucht durch, da diese Gene idR recht selten sind.

    Kurz vor der Arbeit: Alle Menschen haben Punktmutationen (rezessiv – heterozygot), die sie weitervererben. Bei eng verwandten Menschen werden dieselben Punktmutationen weitervererbt, macht nichts, man heiratet ja ausserhalb der Familie. Bei Verwandtenehen ist die Chance, dass sich solche Punktmutationen treffen, größer als bei nicht verwandten Menschen.

  58. #58 Joseph Kuhn
    09/12/2011

    Anmerkung am Rande:

    In Deutschland gehört das Screening auf VLCAD gemäß den “Kinder-Richtlinien” des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Routineprogramm des Neugeborenenscreenings (siehe in der verlinkten pdf auf Seite 16). Das Neugeborenenscreening sollen alle Neugeborenen durchlaufen, wobei aber mangels eines flächendeckenden Trackings nach wie vor Kinder durchs Netz fallen. Gescreent wird dabei grundsätzlich nur auf Krankheiten, für es eine Behandlungsoption gibt.

  59. #59 Zero the Hero
    26/02/2012

    Gehen wir mal davon aus, daß in räumlich abgeschlossenen Habitaten (um das Wort “Bergdorf” zu vermeiden) Verwandtenheirat teilweise noch üblich ist.
    Gehen wir weiter davon aus, daß es althergebrachte Sitten&Gebräuche sind die damit gepflegt werden.

    Sitten und Gebräuche kommen aber nicht von ungefähr, sie unterstützten das Überleben der Gemeinschaft. Jetzt stelle ich die Frage: welchen evolutionären bzw überlebenshelfenden Vorteil hatte die Verwandtenheirat und wie hat sie sich entwickelt? Wann und warum ging der Nettovorteil verloren? War der plötzliche Kindstod früher einfach nur ein Luxusproblem (die Säuglingssterblichkeit war recht hoch, bei 30% Säuglingssterblichkeit fällt das halbe Promille mit SIDS nicht auf)?