Folgende Pressemitteilung gaben gestern Terre des Femmes und MOGiS e.V. zur Verstümmelung von Jungen ab:
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BERLIN 12.12.2012
Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes abgestimmt. Zur Abstimmung stand weiterhin ein alternativer Gesetzesentwurf, der eine wirksame Einwilligung des betroffenen Jungen ab Religionsmündigkeit als Voraussetzung gehabt hätte sowie diverse Änderungsanträge die auf verschiedene strittige Punkte des Gesetzesentwurf eingingen. Der Entwurf der Bundesregierung wurde ohne Änderungen verabschiedet.
Dazu meint Irmingard Schewe-Gerigk, die sich als Vorsitzende von Terre des Femmes seit Jahrzehnten gegen die weibliche Genitalverstümmelung einsetzt: “Das war ein schwarzer Tag für die Kinderrechte – Kindern wurde das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit genommen. Menschenrechte von Kindern können jetzt legal im wahrsten Sinne des Wortes beschnitten werden.”
Der von einer Vorhautamputation als Kind negativ betroffene Alexander Bachl – Sohn eines syrischen Vaters – und Sprecher des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. ergänzt: “Dieses Gesetz raubt mir meine Würde ein weiteres Mal. Das Gesetz verneint ja nicht nur eine Strafbarkeit der Beschneidung ohne therapeutischen Nutzen, sondern stellt die Betroffenen auch zivilrechtlich gegenüber ihren Eltern komplett rechtlos. Mein Leiden und das vieler andere negativ Betroffener wird ignoriert. So wie Betroffene auch schon im ganzen Gesetzgebungsprozess konsequent ignoriert wurden. Von Anfang an stand fest, dass Beschneidung erlaubt werden soll, eine Debatte über die nicht-therapeutischer Vorhautamputation und ihre tatsächlichen Folgen fand gar nicht richtig und vor allem in der Abwesenheit der davon negativ Betroffenen statt.”
Christian Bahls, Vorsitzender von MOGiS e.V.: “Der Gesetzgeber hat es konsequent vermieden sich tatsächlich mit den Folgen dessen, was verniedlichend Beschneidung genannt wird, auseinanderzusetzen. Zudem ist das Gesetz mit seinem fehlenden Respekt vor dem natürlichen Vetorecht des Kindes zutiefst menschenverachtend: Eltern können sich – mit dem Gesetz ganz legal – über den erklärten Willen des Kindes hinwegsetzen. Er geht nicht darauf ein, dass es unterschiedliche Beschneidungsstile und damit unterschiedliche Eingriffstiefen und damit -folgen gibt. Nein, er hat sich in der Abstimmung heute gegen eine Evaluation in 5 Jahren ausgesprochen – was erstaunt, angesichts der vorgeschobenen unklaren Studienlage, die überhaupt erst die Legalisierung der nicht-therapeutischen Vorhautamputation ermöglichte.”
Irmingard Schewe-Gerigk
Christian Bahls
Alexander Bachl
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# Links
[0] Stellungnahme Alexander Bachls für den Familienausschuss
[1] Drucksache 17/11295 (Regierungsentwurf)
[2] Drucksache 17/11430 (Alternativentwurf)
[3] Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
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# Verweise
* Der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. hat seine Homepage hier
* Alexander Bachl ein, von einer religiös motivierten Beschneidung, Betroffener am 10. Oktober 2012 für MOGiS e.V. im heute Journal
* Önder Özgeday, ein weiteres Mitglied des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., in der WAZ
* Christian Bahls als 1. Vorsitzender von MOGiS e.V. im Freitag
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# Zum Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
Der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. vereint Männer, die negativ von ihrer Vorhautamputation (als Kind) betroffen sind. Sie versuchen dem Leiden derjenigen in der Debatte eine Stimme zu geben, die bisher marginalisiert werden – den negativ von ihrer Vorhautamputation betroffenen, deren Leiden bisher nicht angemessen wahrgenommen wird.
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# Zu MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene
MOGiS e.V. ist ein ursprünglich von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs gegründeter Verein. Er begreift sich als eine Stimme für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie Missbrauch und Misshandlung im Kindesalter. Er setzt sich für den Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Kindern ein. Zudem engagiert er sich für den Erhalt und die Stärkung von Menschenrechten on- und offline.
MOGiS e.V. nahm 2011 mit zwei Mitgliedern am Runden Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich” und den Sitzungen seiner Arbeitsgruppen teil.
Seit 2010, sowie verstärkt seit dem Urteil des Landgerichts Köln, beschäftigt sich der Verein mit dem Schutz der Körperlichen Unversehrtheit von Jungen vor nicht-therapeutischen Vorhautamputationen. Im Rahmen dieser Arbeit kommen immer wieder Betroffene auf den Verein zu um Ihre Betroffenheit öffentlich kund zu tun und damit Gehör zu finden.
V.i.S.d.P.:
Christian Bahls; 1. Vorsitzender
MOGiS e.V. – “Eine Stimme für Betroffene”
Kopernikusstraße 11
18057 Rostock
Web: https://mogis-verein.de
Community: https://mogis-und-freunde.de
MOGiS ist in Rostock (VR 10117) registriert
und als gemeinnützig (079/141/16826) anerkannt.
Jeweils alleinvertretungsberechtigt sind die beiden
Vorsitzenden Christian Bahls und Gabriele Gawlich
Bankverbindung MOGiS e.V.
Geschäftskonto: Ethikbank, Kto. 3138844, BLZ 83094495
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft: Kto 1246400, BLZ 10020500
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Jetzt kann man nur noch auf das Verfassungsgericht hoffen…
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