Den Entschluss, bei einer Kollision religiös begründeter Ansprüche mit anderen Grundrechten jene immer diesen nachzuordnen, müssen in meinen Augen deshalb auch und gerade Politiker und Juristen fassen, wenn sie angesichts eines neu erlassenen Gesetzes oder einer Auslegung bestehenden Rechts mit instrumentalisierten Vorwürfen von Rassismus oder Antisemitismus konfrontiert werden. Statt zurückzuzucken (bzw. –zurudern) sollten sie ruhig aber bestimmt erklären, warum dieses Gesetz oder jene Entscheidung sich gerade nicht gegen eine ethnische Herkunft richtet oder der Erzwingung einer “Leitkultur” dient, sondern notwendig und im Einklang mit den Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit gleichen Rechten für alle und Sonderrechten für niemanden, immer im Geiste des Ansinnens „Wehret den Anfängen“ sind.
Zum Weiterlesen:
- Zu den Auswirkungen und Auswüchsen der ultraorthodoxen Auslegung der jüdischen Religion: „Ich bin verboten“ von A. Markovits und ein Artikel in der SZ
- Sein Lebenswerk, die Kriminalgeschichte des Christentums, hat Karlheinz Deschner unlängst abgeschlossen
- Artikel des HPD zur Nichtidentität von Islamkritik und Rassismus, Aufsatz zur Unvereinbarkeit des Islam mit dem Grundgesetz und ein Bericht zu einem aktuellen Fall, in dem willentlich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verstoßen wird, indem diesem religiöse Befindlichkeiten übergeordnet werden (plus Kommentar)
*Pat Condell Disclaimer (08/2020): inzwischen ist es leider nötig, sich von der aktuellen Version von Pat Condell zu distanzieren. Ich stehe zwar nach wie vor zu seinen humanistischen, religionskritischen (v.a. Islam und Christentum) Beiträgen von früher (aus der Zeit, aus der auch dieser Beitrag stammt), heute jedoch tritt er als eher rechter, reaktionärer Trump-Fanboy (!) auf. Damit hat er sich für mich völlig disqualifiziert. Ich habe u.a. den Link zu seinem Blog/Podcast aus meiner Blogroll getilgt. Schade, aber geht echt nicht mehr.
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