Die forensische Genetik in den Diensten von Gericht und Ermittlern wird oft als Instrument zur Überführung von Tatverdächtigen und zur Gründung von Verurteilungen auf harte wissenschaftliche Belege gesehen und gezeigt. Genauso wichtig aber ist ihre Funktion und Rolle als Mittel der Entlastung und des Freispruchs, mit dem die Unschuld zu Unrecht Verdächtigter oder, zum Beispiel im Rahmen des Innocence-Projekts, sogar Verurteilter nachgewiesen werden kann.

Besonders wichtig ist das natürlich in Ländern, die zivilisatorisch so weit abständig sind, daß sie noch immer nicht der barbarischen und eben im Ergebnis nicht zu korrigierenden Todesstrafe einer menschenrechtswidrigen Vergeltungsjustiz entsagen zu können glauben. Die Tatsache (!) des Justizmords, also unschuldig Hingerichteter, nehmen diese Länder dafür offenbar billigend in Kauf. Dazu gehören unter vielen anderen natürlich der Unrechtsstaat China und die USA mit ihrem bananenrepublikanischen Justizsystem, aber auch, was nicht viele wissen, Japan, wo man mit den zum Tode Verurteilten sogar ganz besonders grausam umgeht.

Ich will von einem inzwischen berühmten Fall aus Japan berichten, in dem es durch forensisch-genetische Untersuchungen gelang, nach 48 Jahren einen Freispruch zu erwirken [1].

Etwa um Mitternacht des 30. Juni im Jahr 1966 wurde im Büro- und Wohngebäude des Chefs einer Miso-Fabrik, einem Familienbetrieb, ein Feuer gelegt, das das Gebäude zerstörte. In den ausgebrannten Ruinen fand man die Leichen des Chefs, seiner Frau, deren Sohn und zweiter Tochter, deren Mord durch das Feuer offenbar hatte vertuscht werden sollen: Alle Leichen wiesen noch deutliche Spuren von zahlreichen Stichverletzungen auf. Zwei Monate später wurde der 30-jährige Iwao Hakamada, der ein Angestellter des Betriebs war, auf Indiziengrundlage verhaftet. Er beteuerte zunächst seine Unschuld, legte dann nach einem Verhörmarathon von 240 Stunden (je 12 h an 20 Tagen), während dessen er offenbar mißhandelt wurde, ein Geständnis ab, das er später jedoch widerrief.

Die Staatanwaltschaft nahm an, Hakamada habe während der Tat seinen Pyjama getragen.  Obwohl die Opfer brutal erstochen worden waren, fanden sich auf dem Pyjama, den Hakamada in der Tatnacht getragen hatte, jedoch keinerlei Blutspuren. Schlüssige Beweise für die Schuld Hakamadas lagen nicht vor und 44 von 45 Beweisstücken, die die Staatsanwaltschaft vorlegte, wurden vom Gericht abgelehnt, da sie nicht zur Hypothese der Anklage passten.

14 Monate später, das Verfahren lief noch, fanden sich plötzlich fünf blutbesudelte Kleidungsstücke in einem Miso-Faß in der Fabrik, die eigentlich von der Polizei während der anfänglichen Ermittlungen hätten entdeckt werden müssen. Die Blutflecken auf den Kleidungsstücken wiesen zudem kein typisches Spritzmuster auf, wie es bei Stichverletzungen entsteht, sondern sahen aus wie unnatürliche, unregelmäßige Tropfspuren. Trotzdem wurden die Kleidungsstücke als Beweisstücke und als die Bekleidung anerkannt, die der Tatverdächtige bei der Tat getragen hatte. Grund hierfür war, daß die Blutgruppe der Flecken, B, mit derjenigen Hakamadas übereinstimmte. Hakamada wurde zum Tode verurteilt.

Das Urteil, das Hakamada, der stets seine Unschuld beteuerte, immer wieder angefochten hatte, wurde 1980 vom Obersten Gericht Japans auf Grundlage dieser “Beweisstücke” bestätigt. Dennoch forderten Hakamada und sein Rechtsbeistand eine Wiederaufnahme des Verfahrens und es gelang ihnen nach langer Zeit schließlich, das Gericht von der Durchführung einer DNA-Analyse der Blutflecke auf den Kleidungsstücken zu überzeugen. Erst im Jahr 2011 stimmte das Bezirksgericht Shizuoka der DNA-Analyse zu und betraute die Herren Dr. H. und Dr. Y. mit der Durchführung. Insgesamt wurden 10 Proben von den gefundenen Kleidungsstücken genommen und zusätzlich 9 Proben von blutbefleckten Teilen der Kleidung der Opfer, sowie 10 Negativproben (nicht blutbefleckte Teile) als Kontrollen.

Aus diesen Proben wurde mittels eines magnetic-bead-Verfahrens DNA extrahiert und mittels Multiplex-PCR STR-Profile erstellt. Auf diese Weise konnten aus allen Proben DNA-Profile erzeugt werden, die aufgrund des Alters und des Zustands der Proben jedoch nicht vollständig waren, sogenannte Teilprofile (die Profile der Opfer konnten allerdings nicht verifiziert werden, da für die Opfer Vergleichsprofile fehlten).

egram

obere Reihe: Ausschnitt aus einem Teilprofil eines Beweisstücks; man erkennt den Ausfall von Allelen im Locus TPOX
untere Reihe: Wiederholung der Untersuchung desselben Beweisstücks: hier ist es gelungen, ein Allel aus dem TPOX-Locus darzustellen, dafür sind andere Loci ganz (D19 und D18) oder zum Teil (vWA) ausgefallen
aus [1]

Die Teilprofile wurden mit einer Probe von Hakamada verglichen, die ihm im März 2012 in einem Gefängnis in Tokio abgenommen worden war. Am 12. April 2012 stellte Dr. H. dann fest, daß das Profil der Blutspur auf der Kleidung, auf deren Grundlage Hakamada verurteilt worden war, in mindestens 6 STR-Systemen nicht zu Hakamadas Vergleichsprofil passte. Das Blut konnte nicht von ihm stammen.

table

Vergleich der Blutspur (Q) mit der Vergleichsprobe Hakamadas (K)
Locus: das betrachtete STR-System
Q-K-comparison: Ergebnis des Vergleichs pro Locus; überall, wo “no match” steht, gibt es keine Übereinstimmung
aus [1]

Auch die Analyse der mtDNA aus Spur und Vergleichsprobe durch Dr. Y. erbrachte nicht übereinstimmende Haplotypen. Am 27. März 2014 entschied das Bezirksgericht in Shizuoka schließlich und im Licht der neuen DNA-Befunde, daß die fünf Kleidungsstücke offenbar gefälscht worden waren und daß Iwao Hakamada sofort freizusprechen sei.

Einen Tag nach seiner Freilassung wurde die älteste Tochter des ermordeten Fabrikchefs, die als letzte Kontakt zu den Toten gehabt hatte, tot aufgefunden, so daß sie nicht mehr verhört werden konnte. Zur Todesursache gibt es bis heute keine offiziellen Aussagen…

_____

Natürlich ist es bemerkenswert und erfreulich, daß nach so langer Zeit mit Hilfe von DNA-Beweisen ein Freispruch für Hakamada erwirkt werden konnte. Dennoch besteht auch viel Anlass zu Bitterkeit und Entsetzen: aufgrund grotesk schlecht gefälschter Beweise (was man auch damals hätte erkennen müssen) hat dieser Mann den größten Teil seines dadurch zerstörten Lebens unschuldig in einer Todeszelle verbracht, in der er jeden einzelnen Tag mit seiner Hinrichtung rechnen mußte (in Japan wird das Datum der Hinrichtung erst am Tag ihrer Ausführung bekannt gegeben) und die er erst als 78 Jahre alter Mann verlassen konnte. Wer angesichts solcher Grausamkeit noch für die Todesstrafe eintritt, möge sich gefälligst vorstellen, er selbst oder ein geliebter Mensch gerate in eine solche Lage!

_______

P.S.: Wer einmal einen Einblick in das Leben, Denken und Fühlen eines US-Häftlings, der seit über 20 Jahren in einer Todeszelle sitzt, nehmen will, dem/der empfehle ich sehr, die hier verlinkten WDR5-Beiträge, die im Rahmen der LifeSpark-Initiative entstanden, anzuhören.

 

Referenz:

[1] K. Honda, DNA analysis overturns the death sentence of a condemned criminal held in custody for 48 years, Forensic Sci. Int. Genet. (2014), https://dx.doi.org/10.1016/j.fsigen.2014.11.003

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Kommentare (28)

  1. #1 Dr. Webbaer
    08/04/2015

    Sicherlich wichtig der Hinweis, dass die Forensik gerade auch mutmaßliche Täter zu entlasten in der Lage ist, am Rande bliebe aber vielleicht noch anzumerken, dass die Todesstrafe keineswegs per se antiaufklärerisch ist und möglicherweise auch sinnhaft angewendet werden kann, wenn vom bereits in Gewahrsam genommenen Täter weitergehend Gefahr ausgeht, sei es durch Agitation, die auch im Strafvollzug nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann, wenn dieser human ausfallen soll, sei es durch Heroisierung oder Anbetung außerhalb der Justizvollzugsveranstaltungen, sei es durch a(n)visierte Befreiungsmaßnahmen, die Geiselnahme und weitere Verbrechen bedeuten könnten.

    So wie im Artikel ‘Barbarei’ notiert worden ist, könnten oder müssten die seinerzeitigen Alliierten als barbarisch verstanden werden.

    Der Zweck heiligt nicht die Mittel, der Zweck ist aber in der Lage anzuleiten.

    HTH
    Dr. W

  2. #2 Bullet
    08/04/2015

    am Rande bliebe aber vielleicht noch anzumerken, dass die Todesstrafe […] möglicherweise auch sinnhaft angewendet werden kann, wenn vom bereits in Gewahrsam genommenen Täter weitergehend Gefahr ausgeht

    am Rande bliebe aber vielleicht noch anzumerken, dass du offenbar nicht mehr alle Latten am Zaun hast. Aus mehreren Gründen. Nur soviel: “…weitergehend Gefahr ausgeht …” entscheidet wer?
    Im Übrigen bliebe anzumerken, daß wirklich kluge Leute weniger geschwollen daherquatschen. Nur die, die sich (fälschlicherweise) für klug halten, hauen den größten Bullshit in – vermeintlich – eloquentem Gesülze raus.

  3. #3 Dr. Webbaer
    08/04/2015

    Geht’s auch zur Sache, Bully?

    MFG
    Dr. W

  4. #4 rolak
    08/04/2015

    hier verlinkten WDR5-Beiträge, die im Rahmen

    [imho] Wesentlich unaufwendiger (und damit auch flotter trotz DLdichter Leitung) sind die Liste (103KiB pdf) und die UnterSeite direkt aufzurufen, wobei letzteres eher unsinnig ist, da nur der link zu ersterem geliefert wird. Nichts gegen die wayback-machine, doch hier ists wie mit Kanonen auf Spatzen…

    sogar ganz besonders grausam

    Im ersten Moment ploppte ein “ja was soll denn da noch schlimmer werden?’ hoch, ärgerlich, weil völlig falsch.

    entscheidet wer?

    Da hast Du Dich wohl verschrieben, Bullet, es scheint oben ein deutliches “entscheidet W!” durchzuschimmern.

  5. #5 Cornelius Courts
    08/04/2015

    @Webbaer: “keineswegs per se antiaufklärerisch ist und möglicherweise auch sinnhaft”

    dies ist falsch. Der abschreckende Effekt der Todesstrafe ist erwiesenermaßen nonexistent und eine mögliche Agitation durch einen Häftling rechtfertigt keinesfalls seine Ermordung, zumal Agitation auch von nicht zum Tode Verurteilten verübt werden kann. Ich sage es nochmal: die bloße Möglichkeit (leider ist man darüber seit langem weit hinaus) der Hinrichtung einer unschuldigen Person sollte in einem zivilisierten Rechtsstaat sofort jeden Gedanken an die Todesstrafe ersticken.

    ” könnten oder müssten die seinerzeitigen Alliierten als barbarisch verstanden werden.”

    Kein Konjunktiv. Müssen. In der Tat: die USA haben ein barbarisches Rechtssystem, das nichts mit Resozialisierung und alles mit Vergeltung/Rache zu tun hat. Siehe auch den katastrophal fehlgeschlagenen, höchstpuritanischen War-on-Drugs: https://de.wikipedia.org/wiki/War_on_Drugs

  6. #6 Dr. Webbaer
    08/04/2015

    Es ging weiter oben nicht um den ‘abschreckenden Effekt der Todesstrafe’, sondern um die Entsorgung von Tätern um tätergebundene Folgetaten auszuschließen: das mit dem ‘barbarischen Rechtssystem der USA’ spricht gegen Dich.

    MFG
    Dr. W

  7. #7 Cornelius Courts
    08/04/2015

    “sondern um die Entsorgung von Tätern um tätergebundene Folgetaten auszuschließen”

    auch darauf ging ich ein.

    “das mit dem ‘barbarischen Rechtssystem der USA’ spricht gegen Dich.”

    alles, was Du hier von Dir gibst, spricht, schreit gegen Dich!

  8. #8 Chemiker
    08/04/2015

    Wer angesichts solcher Grausamkeit noch für die Todesstrafe eintritt, möge sich gefälligst vorstellen, er selbst oder ein geliebter Mensch gerate in eine solche Lage!

    Ehrlich gesagt finde ich dieses Argument ziemlich falsch. Es wäre doch kaum besser gewesen, wenn der Ver­urteilte unschuldig eine lebenslange Freiheits­strafe absitzen hätte müssen. In beiden Fällen ist sein Leben zerstört.

    Der Horror, den diese Geschichte in mir auslöst begründet sich in der Unschuld des Verurteilten, die jede Strafe zu einem Unrecht macht.

    Würde ich das oben gegebene Argument erst­nehmen, müßte ich gegen jede Form von Bestrafung eintreten, den Unschuldige kommen immer wieder unter die Räder, oft mit Todesfolge. Der Fall Arnold zeigt, daß das auch in Deutsch­land passiert und daß, noch wichtiger, alle staatlichen Stellen zusammen­arbeiten um dem Justizopfer die Gerechtigkeit zu versagen. Herr Arnold hat weder eine Entschädigung für sein zerstortes Leben gesehen, noch eine Genugtuung durch die Ver­antwort­lichen erhalten. Stattdessen hat man ihm auch nach Aufklärung eine Wieder­anstellung als Lehrer verweigert.

    Es ist richtig, daß die Todesstrafe keinen Spielraum für Korrektur bei Irrtum offen­läßt und allein aus diesem Grund un­akzepta­bel ist. Aber dieses Argument verliert an Glanz, sobald man in die Praxis sieht und feststellt, daß der Staat auch in Fällen, in denen eine Korrektur möglich wäre, selbige verweigert.

  9. #9 noch'n Flo
    Schoggiland
    08/04/2015

    @ CC:

    die bloße Möglichkeit der Hinrichtung einer unschuldigen Person

    Oder auch einer nicht bzw. vermindert schuldfähigen Person. Insbesondere die US of A haben ja kein grosses Problem damit, auch mal geistig Behinderte hinzurichten.

    Und über die grausamen Menschenversuche, die in Amerika derzeit gemacht werden, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, weiterhin die Medikamente für die “Giftspritze” zu liefern – gruselig was da in den Hinrichtungskammern so abläuft auf der Suche nach dem neuen Tötungsmedikament.

    Oder auch der Verurteilte, bei dem mitten in der Hinrichtung die Vene geplatzt ist und wo es der Arzt nicht fertiggebracht hat, einen Ersatz zu finden – der Deliquent starb dann eine Dreiviertelstunde später an einem Herzinfarkt.

    Überhaupt diese dämliche Illusion vom “humanen” Töten. Gut, so mancher Befürworter der Todesstrafe wird nicht viel dagegen haben, wenn die Verurteilten elendig verrecken. Aber für den Grossteil der Bevölkerung muss immer noch die Illusion einer “sauberen” Exekution aufrecht erhalten werden.

  10. #10 Cornelius Courts
    08/04/2015

    @Chemiker: ” kaum besser gewesen”

    Was?! Natürlich wäre es “besser” oder deutlich weniger schlimm gewesen, wenn der Verurteilte nicht Todesangst hätte haben müssen und zwar 48 Jahre lang jeden einzelnen Tag!!

    Und das Empathie-Argument bleibt bestehen: den/die TodesstrafenbefürworterIn will ich sehen, der/die unschuldig in der Todeszelle hockt und dann noch für die Todesstrafe plädiert.

    “Aber dieses Argument verliert an Glanz, sobald man in die Praxis sieht und feststellt, daß der Staat auch in Fällen, in denen eine Korrektur möglich wäre, selbige verweigert.”

    Was heißt Glanz? Es bleibt vollumfänglich gültig und daß der Staat auch ohne Todesstrafe Scheiße baut, kratz nicht im Mindesten an den Argumenten gegen sie.

    @noch’n Flo: ” dämliche Illusion vom “humanen” Töten. ”

    guter Punkt. Ich wollte eh schon länger mal einen eigenen Artikel zur Todesstrafe schreiben. Muß ich wirklich mal machen. Die Situation ist völlig grotesk: weil die Gifthinrichtung entweder “inhuman” ist oder weil es kein Gift aus Europa mehr gibt, fangen die Amis jetzt wieder an zu erschießen, zu hängen und auch der gute alte E-Stuhl, eine der schlimmsten Monstrositäten, ist wohl wieder im Gespräch (/https://www.welt.de/vermischtes/article126897849/Haeftlinge-sollen-wieder-auf-den-elektrischen-Stuhl.html).
    Ich bin oft so ratlos und wütend, wenn ich an dieses Land denke… >:-((

  11. #11 noch'n Flo
    Schoggiland
    08/04/2015

    @ CC:

    Vor allem, wenn man bedenkt, dass im amerikanischen Strafrecht die Urteile nicht von Profis, sondern von Laien gefällt werden, so dass eine gute Show im Gerichtssaal oftmals wichtiger ist als solche Nebensächlichkeiten wie Beweise. Und wo die Hautfarbe immer noch ein entscheidendes Kriterium bei der Strafbemessung ist und weisse Polizisten immer wieder ungestraft unschuldige Schwarze abknallen dürfen, ohne mit Strafverfolgung rechnen zu müssen (es sei denn, dummerweise macht jemand ein Handyvideo davon).

  12. #12 noch'n Flo
    Schoggiland
    08/04/2015

    nochmal @ CC:

    So gesehen, dürfte neben der Giftspritze wohl die Guillotine noch die “humanste” Tötungsmethode sein. (Nur fürs Protokoll)

  13. #13 Chemiker
    08/04/2015

    @ CC

    Was?! Natürlich wäre es “besser” oder deutlich weniger schlimm gewesen, wenn der Verurteilte nicht Todesangst hätte haben müssen und zwar 48 Jahre lang jeden einzelnen Tag!!

    48 Jahr unschuldig im Gefängnis leben zu müssen, ist für mich eine so unsagbar schreck­liche Vor­stellung, daß sie durch täg­lich mögliche Exe­ku­tion kaum noch an Schrecken ge­winnen kann. Zumal ich im Ge­fängnis sowieso täg­lich¹ mit Gewalt (auch töd­licher) rechnen müßte — zu­gegebenermaßen weiß ich nicht, ob es in japanischen Ge­fäng­nis­sen so gewalt­sam zugeht wie in ameri­kani­schen (mein Wissen beschränkt sich hier auf das Sehen einschlägiger Kino­filme).

    Glaubst Du wirklich, daß ich mir inmitten sadistischer² Wärter und Mit­gefange­ner Sorgen um den Henker machen würde? Auch ohne näherungs­weise jemals in einer solchen Situation gewesen zu sein, sage ich: Wohl eher nicht.

    daß der Staat auch ohne Todesstrafe Scheiße baut, kratz nicht im Mindesten an den Argumenten gegen sie.

    Das stimmt sicherlich. Aber ein valides Argu­ment nur in eine Richtung an­zuwen­den und die andere Richtung zu ignorie­ren ist auch nicht redlich.

    Es läßt mich an der humanen Ein­stel­lung vieler Anti-Todes­strafen-Aktivisten³ zweifeln, wenn diese die tat­säch­liche Grau­sam­keit der Todes­strafe (an Schul­digen oder Un­schuldi­gen) in einem fernen, für uns eher be­deu­tungs­losen Land immer wieder medial auf­berei­ten, während gleich­zeitig die reale Grau­sam­keit des eigenen Justiz­betriebes an Un­schuldi­gen bis zum Tod (Arnold starb vmtl. an den körper­lichen oder sozialen Folgen der Haft) kaum eine Er­wäh­nung wert ist.

    ¹ Das liegt sicher auch daran, daß ich unter ungerechtem Zwang nicht gerne kooperiere und nicht zum Stock­holm-Syndrom neige. Daher wäre ich ein Muster­­beispiel eines „un­angepaß­ten Häft­lings“, mit allen Folgen.

    ² Ich verwende dieses Wort nicht für die Motiva­tion der Täter (die ich ja nicht kennen kann), sondern um ihre Taten zu beschreiben: Lang­fristi­ges, sys­temati­sches Aus­üben von un­gerech­tem Zwang unter Einsatz von Macht­gefälle und viel­fältigen büro­krati­schen Ressourcen.

    ³ Ich meine hier vornehmlich den SPIEGEL, der gerne über die absurde Situation in den USA geifert, statt einfach anzumerken Wer „human“ töten will, hat verloren, bevor das Spiel beginnt. Danke Arizona und Texas, daß ihr uns das so schön de­mon­striert. Gleich­zeitig sind das sadist­ische², elf­jährige zu-Tode-Quälen Arnolds und die Opfer des Wormer Hexen­prozes­ses (ja, auch da starb jemand) keine Zeile wert. Und erst die Dunkelziffer…

  14. #14 Ludger
    08/04/2015

    WB: …”Entsorgung von Tätern…”

    Abgesehen von der völlig inakzeptablen Formulierung, darum geht es den entsprechenden Staaten bei der Vollstreckung der Todesstrafe nicht. Man könnte ja den Delinquenten eine ausreichende Dosis Phenobarbital geben, damit sie sich in Ruhe selber umbringen. Der entsprechende Staat will aber Rache. So wird ein Selbstmordversuch verhindert, damit die staatliche Rache zum Zuge kommen kann. Notfalls wird der suizidale Delinquent dazu wiederbelebt. Nur, wie soll es in einem Staat weniger Gewaltstraftaten aufgrund niederer Instinkte geben, wenn derselbe Staat solche Instinkte selber nutzt?

  15. #15 DH
    08/04/2015

    @Cornelius Courts

    “die USA haben ein barbarisches Rechtssystem , daß nichts mit Resozialisierung und alles mit Vergeltung/Rache zu tun hat”

    Volltreffer , und es entsteht immer wieder der Eindruck , daß sich die Rache nicht beschränkt auf begangene Taten , sondern ein allgemeines Rachebedürfnis aus der Mitte der Gesellschaft heraus besteht , daß dazu führt , daß immer mal wieder Einer gelyncht werden muß .

    @Ludger

    Das Laien-System ist in der Tat höchst fragwürdig und mehr als anfällig für Populismus u.ä.
    Fragt sich auch , wieviele da in der Jury (nennt man so?) sitzen , die die Lebenswelt schwarzer und vor allem armer Angeklagter überhaupt kennen .

  16. #16 Dr. Webbaer
    09/04/2015

    @ Cornelius :
    Das US-amerikanische Rechtssystem kann nicht als barbarisch bezeichnet werden, die Scharia könnte derart (metaphorisch) bezeichnet werden, das griechische System könnte als mangelhaft bezeichnet werden und in einigen Ländern gibt es keine funktionierenden Rechtssysteme, dort ließen sich die Rechtssysteme nicht einmal adjektivieren.

    Der Schreiber dieser Zeilen, der die Todesstrafe nicht befürwortet, zu heutiger Zeit auch gegnerisch ist, regt an zu formulieren, dass das US-amerikanische Rechtssystem, das übrigens ziemlich ausgefeilt ist, auch die Bürger-Partizipation ernster nimmt als andere Rechtssysteme, kritikwürdig ist.

    Wichtich ist immer bei Wertungen der Maßstab; dabei, dass es angemessen war in den Nürnberger Prozessen und den Nachfolgeprozessen gelegentlich wie beschrieben abzuurteilen, bleibt Dein Kommentatorenfreund.
    Oder war das D.E. auch ‘Barbarei’? Oder, schon netter, ‘kritikwürdig’?

    MFG
    Dr. W

  17. #17 Dr. Webbaer
    09/04/2015

    @ Ludger :
    Es ging selbstverständlich bei den Nürnberger Prozessen, darauf wurde sich weiter oben bezogen, um die Entsorgung von Tätern, damit sie inhaftiert keinen Grund mehr zur Sorge geben, warum genau, stand weiter oben.

    Die Forderung nach dem generellen Verzicht auf die Todesstrafe ist im Sinne der Aufklärung nicht begründbar, die Aufklärung arbeitet mit Menschenrechten, nicht mit einer abstrakten Menschenwürde, die im Nachkriegsdeutschland entwickelt worden ist und international keine besondere Rolle spielt, auch Täterwürde bedeuten könnte; es gibt hierzu eine Beleglage, auch bspw. die seinerzeit real existierende liberale bundesdeutsche Partei, die seinerzeit wohl “nationalliberal” war, hat dbzgl. nicht gut ausgesehen.
    Auf besonderen Wunsch wird auch recherchiert und verweisend beigebracht.

    Der generelle Verzicht auf die Hinrichtung könnte ideologisch vielleicht am ehesten durch den Pazifismus begründet werden, dieser ist aber sittlich inkohärent, auch weil er der Intoleranz gegenüber tolerant zu sein hätte, diesen Jokus kennen Sie vielleicht:
    ‘Pazifismus ist eine moralische Position, die man etwa so lange aushalten kann, wie den Lotussitz auf einer Kreissäge.’

    MFG
    Dr. W

  18. #18 Ludger
    09/04/2015

    @ WB
    Das Thema des Blogbeitrags lautet: “Freispruch durch DNA-Analyse nach 48 Jahren Todeszelle”. Irgendwie kommen dort die von Ihnen benutzten Wörter “Alliierte”, “Nürnberger Prozesse” und “Barbarei” nicht vor. Es geht um die Einstellung zum Thema in der Gegenwart. Haben Sie ein Problem mit den Nürnberger Prozessen?

  19. #19 DH
    09/04/2015

    Der untere Teil meines Kommentars #15 richtete sich an “noch´n Flo “,#11 , nicht an” Ludger “, was aus den geäußerten Inhalten ja auch hervorgeht , sorry.

  20. #20 noch'n Flo
    Schoggiland
    10/04/2015

    Und als wir schon glaubten, es geht nicht mehr grausamer, wird in den USA eine neue Hinrichtungsmethode ersonnen:

    https://www.huffingtonpost.de/2015/04/09/oklahoma-hinrichtung-stic_n_7038274.html?utm_hp_ref=germany&icid=maing-grid7

    Hat man denen jetzt komplett das Hirn zugeschissen?!?

  21. #21 Dr. Webbaer
    10/04/2015

    @ Ludger :
    Nein, gerade nicht.
    Die Benachrichtigung erfolgte nur punktuell und aus einem gewissen Ärger heraus wegen einer besonderen Adjektivierung und Wertung,
    Als Feedback (vs. Artikel-Rezension).
    MFG + ein schönes WE,
    Dr. W

  22. #22 Dr. Webbaer
    10/04/2015

    PS:
    Die Todesstrafe sollte nicht Vergeltung(sjustiz) meinen, sondern eben wie oben beschrieben begründet werden.
    Hier sieht es idT in den Staaten, möglicherweise historisch erklärbar, mau aus.
    Allerdings ist das (Re-)Sozialisierungsgeschwätz für den Schreiber dieser Zeilen schwer zu ertragen, das Strafmaß sollte dazu dienen, dass sich Straftaten nicht lohnen.
    Wirtschaftlich sozusagen, hier sieht es in Teilen Europas ebenfalls mau aus, was bestimmte Taten betrifft.

  23. #23 Wilhelm Leonhard Schuster
    11/04/2015

    Wer war nun der wahre Täter?
    Die älteste Tochter, die sich möglicher weise am Tag der Entlassung des “Tatverdächtigen” umgebracht hat?

  24. #24 gaius
    20/04/2015

    @Dr.Webbaer: “Das US-amerikanische Rechtssystem kann nicht als barbarisch bezeichnet werden”

    Da es offensichtlich auf Rachebedürfnis beruht, Gefängnisse von privaten Firmen betreiben lässt, Fotos von Beschuldigten vor dem Prozess veröffentlicht, willkürliche Beschlagnahmungen bei lächerlichen Vergehen vorsieht, Polizeiwillkür systematisch nicht bestraft und und und …
    kann man es gar nicht anders als barbarisch bezeichnen. Es ist eine Schande für die zivilisierte Welt und aufrechte Amerikaner schämen sich dafür.

  25. #25 Dr. Webbaer
    15/05/2015

    @ gaius :
    Jaja, so ist wohl die europäische Sicht von Kräften, die auf bestimmte Art und Weise politisch aufgestellt sind.
    Die Vermessenheit des Vorhalts der Barbarei, was immer dies auch genau bedeuten mag, reines Verbrechertum wird womöglich so kodiert, aber nicht ausgesprochen, bleibt atemberaubend, lol.

    MFG
    Dr. W (der im Abgang auch Herrn Schuster dankt, der sich in seiner Nachricht “trocken” mit dem kriminologischen Verhalt beschäftigt, nach Auflösung sucht, möglicherweise und wie gewohnt)

  26. #26 BreitSide
    17/07/2015

    @Ludger: Kennst Du den WeBBarsch noch nicht lange? Der nimmt jeden Krümel Trollfutter begierig auf…;-( Und schleimt sich gleich bei allen ein, indem er erst für und dann wieder gegen die Todesstrafe plädiert.

    Zum Thema: Nicht nur ist die Todesstrafe barbarisch wie auch das gesamte US-Justizsystem (oder sollte ich es einfach “bescheuert” nennen?), eine Exekution ist auch noch dreimal teurer als eine lebenslange Inhaftierung.

    In Wahrheit denke ich, sind die USA in vielen Dingen einfach hoffnungslos rückständig. Das ist wie mit den Bibel- oder Korangläubigen: Regelungen, die vor Hunderten von Jahren vielleicht sinnvoll waren, werden nicht hinterfragt. Siehe das völlig bescheuerte Wahlsystem, das den Wahlbetrug von GWBush 2.000 erst möglich gemacht hat. Oder das Gesundheitssystem oder oder…

    Noch ein Gedanke dazu: Am Beibehalten dieser Beklopptheiten verdienen viele Superreiche sehr viel Geld, warum sollten sie es ändern lassen? Ich habe mal gelesen, 70% aller Anwälte dieser Erde praktizieren in den USA. Warum sollten die sich dies Pfründe wegnehmen lassen?

  27. #27 Dr. Webbaer
    18/07/2015

    Und schleimt sich gleich bei allen ein, indem er erst für und dann wieder gegen die Todesstrafe plädiert.

    Oder schlicht ‘differenziert betrachtet’.

    Ansonsten weiterhin gute Besserung!
    MFG
    Dr. W

  28. #28 blood tests
    21/11/2015