Warnung: in dieser Reihe stelle ich schräge, drastische, extreme oder auf andere Weise merkwürdige Studien und Fallberichte vor, die die Forensischen Wissenschaften in ihrer ganzen Breite und Vielseitigkeit portraitieren sollen, die aber in ihrer Thematik und/oder den beigefügten Abbildungen nicht für alle LeserInnen geeignet sind und obgleich ich mich stets bemühen werde, nicht ins Sensationalistische abzugleiten, mag bisweilen die unausgeschmückte/bebilderte Realität bereits mehr sein, als manche(r) erträgt.
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Methamphetamin oder „Meth“ ist eine ziemlich üble Droge, die nicht zuletzt durch die TV-Serie um einen mangels allgemeiner Krankenversicherung in den USA seine Krebsbehandlung durch Meth-Herstellung und –Verkauf finanzierenden High-School-Chemielehrer zu relativer Bekanntheit gelangt ist. Erstmals 1900 hergestellt wirkt Meth als ZNS-Stimulator vor allem des sympathischen Systems. Es ist hochgradig suchterzeugend und die leichte Verfügbarkeit von chemischen Vorstufen und Anleitungen für verschiedene Herstellungsprozeduren sowie der Reiz schnell verdienten Geldes haben zu einer immer weiteren Verbreitung geführt, die die Behörden vieler Länder derzeit vor erhebliche Probleme stellt. Dies führt unter anderem zu stark gestiegenen Inhaftierungsraten im Zusammenhang mit Meth, so daß Methabhängigkeit und-entzug in vielen Gefängnissen sehr verbreitet sind.
Zur Abschreckung von Meth wurden besonders in den USA mehrere Kampagnen lanciert, beispielhaft sei dieses drastische Plakat des Montana Meth Projects vorgestellt:
und es gibt sogar eine eigene Website, die durch methbedingten Mangel an Pflege- und Instandhaltungsmotivation ruinierte Gebisse von Methkonsumenten zeigt (Obacht, kein schöner Anblick) und zahlreiche weitere mit Voher-Nachher-Bildern von Methkonsumenten zu Beginn und Ende ihrer Meth-Karriere.
Daß Meth neben sozialer und gesellschaftlicher Verelendung bei Überdosierung auch eine gefährliche Toxizität entfalten kann, schildert der hier vorgestellte Fallbericht, der zudem noch das u.a. für die forensische Toxikologie immer mal wieder relevante Thema des „Bodypacking“ touchiert (doch dazu ein andermal mehr).
Im Fachjournal Forensic Science, Medicine and Pathology berichten Jones et al. erstmals von einer besonderen und in diesem Fall tödlich verlaufenen Form des Meth-Body-Stuffing [1]. (Im Gegensatz zu Body-Packing versteht man unter Body-Stuffing das plötzliche, hastige und eine Entdeckung vereiteln sollende Hineinstopfen von z.B. Drogentütchen in Körperöffnungen.)
Bei einer Polizeikontrolle eines auffällig fahrenden Kfz wurden der Fahrer und seine 23-jährige Beifahrerin wegen Mitführens von Material zur Drogenherstellung verhaftet und ins nahegelegene Provinzgefängnis gebracht. Bei der vorgeschriebenen Durchsuchung verhielt sich die Frau, deren Hosenknopf offen stand, auffällig und gestand auf Nachfrage, Drogen zu verstecken. Auf Aufforderung holte die Frau einen Plastikbeutel mit einer weißen, pudrigen Substanz aus ihrer Vagina hervor, woraufhin die Durchsuchung eingestellt und die Frau wegen Verdachts auf Drogenbesitz und –handel inhaftiert wurde. Die Substanz wurde später als Methamphetamin identifiziert.
Am Morgen des dritten Tages ihrer Haft wurde die Frau bäuchlings auf dem Boden ihrer Zelle liegend aufgefunden, nachdem sie ihr Frühstückstablett nicht angenommen hatte. Als sie sie reglos und ohne Reaktion auf äußere Reize vorfanden, führten die Wärter eine Herzlungenwiederbelebung durch bis zum Eintreffen des Notarztes, der, ca. 48 h nach ihrer Inhaftierung, nur noch ihren Tod feststellen konnte. Zuletzt war sie am Abend zuvor lebend gesehen worden.
21 Stunden nach der Feststellung des Todes wurde die 173 cm große und mit 45 kg auffällig leichtgewichtige Frau obduziert, wobei äußerlich und innerlich bis auf bagatellhafte, leichte Hautabschürfungen an den Zehen und einer Hand sowie einer Kontusion des Schienbeins keine Anzeichen für traumatische Verletzungen feststellbar waren. Es ergaben sich zudem weder bei makroskopischer Untersuchung der Organe noch feingeweblich Hinweise auf das Vorliegen einer todesursächlichen Erkrankung, jedoch fand sich bei Eröffnung der vorderen Vaginalwand ein farbloses Plastikfolienbündel, welches drei durchsichtige Plastikbeutelchen enthielt, darin jeweils eine weißliche, pastöse Substanz. Eines der Beutelchen war lose verschlossen und gefüllt mit der Substanz, die anderen beiden waren geöffnet, schienen aber zuvor verschlossen gewesen zu sein und enthielten kaum noch etwas von der Substanz, die später als Methamphetamin identifiziert wurde.
Die gaschromatographisch-massenspektrometrische Untersuchung des Blutes, Augapfels und Urins der Verstorbenen erbrachte schließlich extrem hohe Konzentrationen von Methamphetamin (42,6 mg/l, 20,1 mg/l und 771 mg/l) und dessen Metaboliten Amphetamin (1,3 mg/l, 0,5 mg/l und 20,4 mg/l), die zwanglos den Tod durch toxische Überdosis von Methamphetamin erklärten. Man stirbt dann an den Folgen schwerer Krampfanfälle, Herzrhythmusstörungen und letztlich dem Zusammenbrechen des Kreislaufs.
Offenbar hatte sich die Verstorbene, als ihr Auto von der Polizei angehalten worden war, die Plastiktüte mit den Drogenbeuteln rasch vaginal eingeführt, um einer Entdeckung zu entgehen. Dabei oder beim Hervorholen bei der Durchsuchung im Gefängnis, muß sich eines der verbliebenen Beutelchen geöffnet und das Meth darin freigesetzt haben. Die intravaginale Route ist für die Zufuhr von Drogen überaus geeignet, da das umliegende Gewebe sehr gut mit reichlich Blutgefäßen versorgt ist, die für viele Substanzarten leicht durchlässig sind. Hinzukommt, daß vaginal aufgenommene Wirkstoffe nicht vom first-pass-Effekt betroffen werden, was diesen Aufnahmeweg besonders effizient macht. Und während sowohl Todesfälle durch unbeabsichtigte Methüberdosis nach Inhalation, Injektion oder Schnupfen als auch orales, gastro-intestinales und rektales Meth-Body-Packing bekannte Phänomene sind, ist dieser Fall der erste in der Literatur beschriebene, in dem vaginales Body-Stuffing eine tödliche Methüberdosis zur Folge hatte.
Über die Dosis, ab der Methamphetamin bei Menschen tödlich wirkt, ist nicht viel bekannt. Es gibt einen Fallbericht [2] von einer jungen Frau, die eine toxische Methdosis eingenommen hatte, jedoch durch sofortige intensivmedizinische Maßnahmen gerettet werden konnte. In ihrem Blut fanden sich Meth und Amphetaminkonzentrationen von 3,1 mg/l und 0,11 mg/l, also ca. nur ein Vierzehntel der Menge wie im hier besprochenen Fall. Die extrem hohen Werte, die in den Körperflüssigkeiten der Verstorbenen festgestellt worden waren, erklären sich womöglich zu einem Teil durch die Umgehung des first-pass-Effekts.
Man muß jedoch auch ein Phänomen zur Erklärung heranziehen, das für viele forensische Toxikologen ein Alptraum ist, das als „postmortale Umverteilung“ bezeichnet wird und die Umverteilung vieler Xenobiotika, darunter Methamphetamin, zwischen den Organen, Geweben und Körperflüssigkeiten auch noch nach Eintreten des Todes beschreibt, wodurch natürlich die leichentoxikologische Beurteilung erheblich erschwert werden kann. Bei Verdacht auf Methamphetamin-Vergiftungen sollte die Möglichkeit postmortaler Umverteilung daher immer in Betracht gezogen werden, da die Meth-Konzentration im Blut postmortal deutlich höher sein kann als vor dem Tod und zwar umso mehr, desto länger der Tod zurück liegt.
Die Autoren stellen jedoch fest, daß auch unter Einbeziehung dieser Effekte die Meth-Konzentration im hier untersuchten Fall immer noch ausnehmend hoch und absolut sicher tödlich war. Zum Schluß ergeht noch die Feststellung, daß die intravaginale Route eine überaus effiziente Aufnahme von Methamphetamin gestattet und daher die Empfehlung, die Durchsuchung der Körperöffnungen im Rahmen von Verhaftungen wegen Drogendelikten auch dann fortzusetzen, wenn ein/e Delinquent/in zugibt, etwas versteckt zu haben und es hervorholt. Es könnten noch Reste in der Körperöffnung verblieben sein und später zum Tod durch Überdosis führen.
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Referenzen:
[1] Jones, P., Mutsvunguma, R., & Prahlow, J. A. (2014). Accidental death via intravaginal absorption of methamphetamine. Forensic science, medicine, and pathology, 10(2), 234-238.
[2] Kashani, J., & Ruha, A. M. (2004). Methamphetamine toxicity secondary to intravaginal body stuffing. Journal of Toxicology: Clinical Toxicology, 42(7), 987-989.
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