Lysergsäurediethylamid, besser bekannt als LSD, ist eine halb-synthetische halluzinogene Substanz, die aus Mutterkorn gewonnen wird. 1943 fand A. Hofmann eher zufällig heraus, daß LSD schon in sehr kleinen Dosen sehr starke psychedelische Effekte hervorruft und in den 50er und 60er Jahren gab es reichlich Forschung an und mit LSD als potentiellem Therapeutikum für verschiedene schwere, rezidivierende und/oder therapierefraktäre psychiatrische Erkrankungen. Metaanalysen dieser Forschungsdaten befanden, daß LSD als relativ ungefährlich, also mit nur sehr wenigen schädlichen Nebenwirkungen assoziiert ist [2-4]. Mit dem CSA der FDA endete dann leider die Möglichkeit, LSD ungehindert zu erforschen.
Wie ich persönlich über Drogen, Drogenpolitik und das Recht Erwachsener auf Rausch denke, habe ich anderswo schon kenntlich gemacht und soll heute hier nicht Thema sein, nur diese Bemerkung noch: daß Ethanol frei verfügbar und LSD verboten ist, ist vollkommen absurd. Alkohol ist mit Abstand die gefährlichste Droge der Welt und laut dieser Darstellung viel, viel schlimmer als LSD, dessen Verbot, wie so vieles in der Drogenpolitik, ideologische und keine rationalen Gründe hat. (Das ist sehr schade, denn es gibt gute Anhaltspunkte für die Wirksamkeit von LSD-Mikrodosierung bei der Behandlung von Depressionen aber auch für mich persönlich, denn bevor ich DMT ausprobieren würde, würde ich mich gerne erstmal mit LSD „warmmachen“ ;-))
Der Position, daß LSD in niedrigen Dosen (50 – 200 µg) ungefährlich sei und es eigentlich keine guten Gründe für ein Verbot zum Freizeit- und schon gar nicht therapeutischen Gebrauch gebe, werden immer wieder wissenschaftliche Berichte und Studien zu angeblich LSD-assoziierten Todesfällen entgegengehalten. Tatsächlich haben einer Schätzung zufolge 10,2% der US-Amerikaner, also 31 Millionen Personen, schon mindestens ein Mal LSD eingenommen, ohne daß auch nur ein einziger Todesfall bei Einnahme üblicher Dosen aufgetreten wäre [5-7]. Nichols und Grob haben sich daher nun kürzlich einmal die Studien zu vermeintlichen LSD-Todesfällen aus forensischer Sicht näher angesehen und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft [1]. In ihrem Aufsatz in Forensic Science International diskutieren sie insgesamt 6 Fälle. Ihr Ausgangspunkt für die Bewertung der Toxizität von LSD ist die aus Tierstudien geschätzte tödliche orale LSD-Dosis bei Menschen von 100 mg (ein Vielfaches höher als eine übliche Strassendosis von 200 µg) [8].
Zusammenfassend stellten sie fest, daß in keinem der Fallberichte eine übliche Dosis von LSD plausiblermaßen die Todesursache gewesen sein könnte: Im ersten Fall wurde eine LSD-Konzentration in der Leber von 31,2 µg/ml festgestellt, dem die Einnahme einer massiven und sicher tödlichen Überdosis von ~320 mg vorausgegangen sein mußte (und mit den Möglichkeiten einer modernen Intensivstation wäre auch eine solche Vergiftung überlebbar gewesen).
Im zweiten Fall gab es nur eine lückenhafte Datenerhebung und nur einen LSD-Wert im Plasma vor dem Tod von 14,4 ng/ml, eine unbekannte Zeit nach der Einnahme. Auch hier sprach also alles für eine starke und eben toxische Überdosis.
Im dritten Fall hatte ein 14-jähriger nach LSD-Einnahme einen „schlechten Trip“ und rastete völlig aus. Um ihn zu kontrollieren, wurde er von vier Polizisten auf eine als „hogtie“ bezeichnete Weise gefesselt, die für davon Betroffene sehr belastend ist. Der Patient tobte weiter und kämpfte gegen die Fesselung an, woraufhin man erst Druck auf seinen Rücken ausübte und ihn schließlich gefesselt bäuchlings in eine Gummizelle legte. Dort verlor er das Bewußtsein und seine Atmung setzte aus. Er wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, starb dort jedoch nach siebentägigem Koma. Als Todesursache wurde auf „Tod durch Asphyxie bei Fesselung und agitiertem Delir“.
Im vierten Fall fixierten Polizisten einen 28-jährigen nach einem eskalierten Nachbarschaftsstreit, nachdem er zuvor mehrere Schlagstockhiebe erlitten hatte (einer an den Kopf), mittels der hogtie-Fesselung. Immer noch wütend und protestierend wurde er auf den engen Rücksitz eines Polizeifahrzeugs verbracht. Auf der Fahrt zum Gefängnis rutschte der Patient in den Zwischenraum zwischen Vordersitzen und Rückbank in eine Zwangslange. Drei Minuten später wurde sein Atemgeräusch gurgelartig und ein Notarztwagen wurde gerufen, der zur selben Zeit wie das Polizeifahrzeug am Gefängnis ankam, wo der Patient bereits bewußtlos war und nicht mehr reanimiert werden konnte. In seinem Blut fanden sich Alkohol (~1,1 ‰), LSD (3,2 ng/ml) und THC (4,1 ng/ml). Als Todesursache wurde auf positionale Asphyxie (auch als Gewahrsamstod bezeichnet) erkannt.
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