Die Vertreter der Universitären Forensischen Genetik (UFG), einem Zusammenschluss von DNA-Laboren der universitären rechtsmedizinischen Institute, erbringen essentielle Leistungen v. a. für Justiz und Polizei, wie z.B. die Untersuchung von biologischen Tatortspuren und die Bestimmung von Verwandtschaftsverhältnissen. Vor allem ist die UFG maßgeblich für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Methoden in der Fallarbeit verantwortlich sowie der akademischen Lehre an medizinischen, natur- und rechtswissenschaftlichen Fakultäten verpflichtet. Aber auch die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Bachelor- und Masterstudierende, Promovierende) und die Fort- und Weiterbildung der zukünftigen Dienstleister in der Forensischen Genetik, der (rechtsmedizinischen) Fachärztinnen und Fachärzte sowie von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sind Kernaufgaben der UFG. Die universitäre Anbindung des Faches gewährleistet, dass neueste Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft unmittelbar für die Beurteilung rechtlicher Sachverhalte nutzbar werden, und dass das Fach unparteiisch von Polizei und Justiz agieren kann. Somit hat die forensische Genetik einen umfassenden gesellschafts- und damit demokratierelevanten Auftrag: sie leistet unverzichtbare Beiträge zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sowie zu einer funktionierenden Rechtspflege und trägt somit in besonderem Maße zum Schutz der Grundrechte der Bürger bei.

Obwohl die Strafverfolgung und Rechtsprechung in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe darstellen, ist die Existenz der universitären forensisch-genetischen Labore nicht gesichert. Dies gipfelte jüngst in der geplanten Schließung des renommierten forensischen DNA-Labors des Instituts für Rechtsmedizin an der Berliner Charité, welche nur nach massiver Intervention aus Wissenschaft und Politik zu einer Schrumpfung und letztlich teilweisen Privatisierung des Labors abgewendet werden konnte.

Der Erhalt und die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der universitären Abteilungen für forensische Genetik ist an vielen Standorten zumindest mittelbar von der Zuweisung von Untersuchungsaufträgen durch Ermittlungsbehörden abhängig. Die Anwendung von EU-weiten Vergabeverfahren auf forensisch-genetische Analysen hat eine zentrale kostenbetonte Ausschreibung von sog. „Spurenpaketen“ zur Folge. Da die UFG als öffentliche Forschungseinrichtungen im privatwirtschaftlichen Wettbewerb nicht konkurrieren können, resultiert daraus zunehmend eine Beauftragung preisgünstigerer Privatlabore.

Neben hochwertigen Dienstleistungen garantieren die universitären forensisch-genetischen Labore wissenschaftliche Forschung und technologische (Weiter-)Entwicklung neuer und bestehender Methoden. Dabei bieten sie häufig auch komplexe und kaum automatisierbare Untersuchungsverfahren an, deren Implementierung sehr aufwendig ist, die jedoch entscheidend für Ermittlungen und die Aufklärung schwerster Straftaten sein können. Hierunter fallen spezielle Verfahren, deren Bereitstellung für ein Hochdurchsatzlabor in der Regel keinen finanziellen Anreiz bieten, wie z.B. die forensische DNA-Phänotypisierung[1], molekularbiologische Altersschätzung[2] (gem. §81 e Abs. 2 StPO), forensische RNA-Analyse[3] sowie Untersuchungen zum indirekten DNA-Transfer[4].

Sowohl die anwendungsbezogene Forschung, als auch die an der Berufsrealität ausgerichtete wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung beziehen ihre Anregungen und Orientierung aus den konkreten Fragestellungen des Rechtslebens und bedürfen zur Durchführung eines ausreichend großen und repräsentativen Untersuchungsumfangs an fallbezogenen Laboranalysen und Begutachtungen.

Die derzeitige Entwicklung führt zu einer Monopolisierung von DNA-Analysen in privater Hand und zu einem Herabwirtschaften der universitären Infrastruktur mit weitreichenden Folgen. So würde die wettbewerbsinduzierte Ausgrenzung der UFG-Labore von der Auftragsvergabe mittelfristig zu einem Stillstand in Forschung und Entwicklung, einem Mangel in der Lehre und in der Ausbildung von Nachwuchskräften und zu einem massiven Innovationsrückgang führen. Dies würde schlussendlich in reduzierten Möglichkeiten bei der Aufklärung von Straftaten und auf lange Sicht in einer Gefährdung der Rechtssicherheit münden. Ein konkretes Beispiel ist die unsichere Zukunft der wissenschaftlichen Y-Chromosom-Haplotyp-Referenzdatenbank (YHRD; https://yhrd.org), welche seit 2001 vom rechtsmedizinischen DNA-Labor der Berliner Charité kuratiert wurde. Diese einzigartige, kostenlos verfügbare Datenbank wird von den meisten Institutionen weltweit, die mit  DNA-Merkmalen auf dem Y-Chromosom (z. B. Y-STR[5], Y-SNP[6]) arbeiten, genutzt, um eine zuverlässige Häufigkeitsschätzung für eine konkret nachweisbare Merkmalskombination zu ermöglichen. Nur auf einer solchen Basis können Sachverständige überhaupt eine wissenschaftlich begründete Aussage zum “Beweiswert” einer Spur-Person-Übereinstimmung für Polizei und Justiz liefern.

Wir, die Vertreter der Universitären Forensischen Genetik, möchten öffentlich auf diese besorgniserregende Situation aufmerksam machen. Ein weiterer Abbau bzw. Rückbau der rechtsmedizinischen Institute und universitären DNA-Labore muss im Sinne der Gewährleistung von Forschung, Ausbildung und Lehre, akademischen Kompetenzerhalt, sowie der Entwicklung neuer Technologien unbedingt verhindert werden. Die Lösungsansätze liegen auf der Hand: eine gesetzlich geregelte Bestandssicherung universitärer Abteilungen für Forensische Genetik sowie eine Änderung der Ausschreibungspraxis unter Einbezug von Wissenschaft und Forschung als Zuschlagskriterien und/oder eine Mindestanzahl von Laboruntersuchungen als garantierte Grundauslastung für die universitär angesiedelte Forensische Genetik.

Zur Klärung von Fragen und für weiterführende Gespräche stehen ausgewählte Vertreter der UFG gerne zur Verfügung.

 

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[1] DNA-Phänotypisierung erlaubt Rückschlüsse auf äußere Merkmale einer Person

[2] molekularbiologische Altersschätzung erlaubt Rückschlüsse auf das biologische Alter einer Person

[3] Die forensische RNA-Analyse wird eingesetzt, um Information über Tatumstände, z.B. den Entstehenskontext einer Spur zu gewinnen

[4] Indirekter DNA-Transfer bezeichnet die Übertragung von DNA einer Person durch eine andere Person oder mittels eines Gegenstandes auf eine weitere Person oder einen Gegenstand

[5] Y-STR: variabel ausgeprägte DNA-Abschnitte auf dem männlichen Y-Chromosom (sog. short tandem repeats)

[6] Y-SNP: variabel ausgeprägte DNA-Einzelbausteine auf dem männlichen Y-Chromosom (sog. single nucleotide polymorphisms)

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Kommentare (11)

  1. #1 Sascha
    22/11/2022

    Wissenschaft und Bildung werden immer nur als Kosten gesehen, die keine kurzfristigen Gewinne liefern. Dass dadurch langfristig die Gesellschaft und damit auch die Wirtschaft leiden, interessiert die (alten) Politiker nicht.

  2. #2 zimtspinne
    22/11/2022

    Also Täterschutz durch die Blume.

    Die Gesamtaufklärungsrate/-quote lag 2021 bei 58,7 %.

    Wem jetzt ein erleichtertes “besser als ich befürchtet hatte” entfleucht:
    Das ist Polizei-(PKS)Jargon.

    “Aufklärungsquote” bezeichnet das Verhältnis der aufgeklärten Fälle zu allen polizeilich registrierten Fällen.
    In der Terminologie der PKS gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.

    Die PKS erfasst keineswegs Täter und Täterinnen, und erst recht keine angeklagten und rechtskräftig verurteilten.
    Diese erfreulichen Fälle wiederum erscheinen in entsprechenden Statistiken der Justiz.
    Die werden aber leider nicht geschwungen, wenn von “Aufklärungsraten” die Rede ist.

    Ein Fall ist bereits geboren (und wird Eingang in die PKS finden) bei Strafanzeige durch zB einen Bürger.
    Liefert der Anzeigende gleich einen namentlich bekannten Tatverdächtigen im Paket mit, beispielsweise bei einer Kneipenschlägerei, wird das von einem Polizeibeamten aufgenommen und ‘geprüft’ und gleichzeitig gilt dieser Fall bereits als “aufkeklärt”.
    Selbst wenn sich der Tatverdacht in Schall und Rauch auflöst.

    Ob das unsere Nancy auch schon mal gehört hat?

    Oder ist sie einfach nur eine Frohnatur, die gerne gute Nachrichten verbreitet?

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser: “”Die Kriminalstatistik zeigt in den meisten Bereichen eine positive Entwicklung. Die erneut gestiegene Aufklärungsquote zeigt, dass sich die Stärkung der Polizei auszahlt. Wir sind ein sehr sicheres Land und ein starker Rechtsstaat. Doch das entsetzliche Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist für mich ein klarer Handlungsauftrag, hier mit aller Konsequenz vorzugehen. Für mich hat die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von abscheulichen Missbrauchs-Fotos und Videos über das Internet oberste Priorität. Wir werden das Bundeskriminalamt weiter stärken und den Ermittlungsdruck weiter erhöhen. Die Auswertung von Daten werden wir deutlich verbessern, auch durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mein Ziel ist klar: Kein Täter darf sich sicher fühlen.””

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/pks2021.html

    Ähm ja.
    Wie relevant ist denn der Bereich Rechtsmedizin für die gerade um satte 108 % gestiegenen Delikte rund um Kinderporonografie? Vielleicht braucht man dort zur Bekämpfung ja gar keine Laborarbeiten…. sondern KI.

  3. #3 zimtspinne
    22/11/2022

    “Täter und Täterinnen”
    hatte ich eigentlich auch getippt, ging leider irgendwie wieder verloren (jaja, ich bin doch weitaus besser konditioniert als ich selbst geglaubt habe. Die Genderfetischisten vergessen ja bei solch negativen ‘Berufs’bezeichnungen das Gendern allzu gerne. Oder schon mal von einer “Querdenkerin” gehört?)

    ah, ok, mein no-gender add-on hatte das gerade autokorrigiert… so geht das natürlich nicht! Wenn ich gendern will, will ich gendern.

  4. #4 Sascha
    23/11/2022

    @zimtspinne
    Der Großteil dieser “KiPo”-Delikte werden von den Kindern und Jugendlichen selbst herbeigeführt, weil sie sich mit ihren Smartphones oder sogar Webcams filmen und das untereinander teilen.
    Da muss viel mehr Aufklärung gemacht und Medien-Kompetenz vermittelt werden.
    PS: Das KI-Gebrabbel von Frau Faeser ist reine Augenwischerei. Der Polizei fehlen einfach die Kompetenzen in Sachen IT, Medien und so.

  5. #5 zimtspinne
    23/11/2022

    @Sascha

    Das selbstgemachte Zeug landet doch aber erstmal gar nicht in der Kriminalstatistik – dafür bedarf es doch Meldungen und Anzeigen.
    Ermittlungsbehörden versuchen sich zwar auch als Lockvögel und versuchen, auf bestimmten Plattformen oder Bereiche einzuschleusen… aber doch nicht normalerweise auf den Spielwiesen der Teenies.
    Oder meinst du, der untereinander geteilte Kram landet in Pädokreisen?

    Das stimmt allerdings und was leider auch ein Fakt ist, die Anzahl der jugendlichen Täter im KiPo-Delikte-Bereich ist erschreckend hoch.
    Genaue Zahlen und Altersangaben dieser Tätergruppen und auch die Kriterien hab ich nicht im Kopf, hatte aber dazu erst neulich was gelesen.

  6. #6 hto
    25/11/2022

    “Somit hat die forensische Genetik einen umfassenden gesellschafts- und damit demokratierelevanten Auftrag: sie leistet unverzichtbare Beiträge zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sowie zu einer funktionierenden Rechtspflege und trägt somit in besonderem Maße zum Schutz der Grundrechte der Bürger bei.”

    Mit diesem Abschnitt habe ich ein massives Problem, denn ich kann mir eine Welt- und Werteordnung vorstellen, in der Demokratie und Grundrechte so gestaltet sind, daß wir auf eine solche “Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden” sehr wohl verzichten können – Man stelle sich eine Gesellschaft in grundsätzlichem Gemeinschaftseigentum vor, wo das MENSCHENRECHT zu KOSTENLOSER Nahrung, MIETFREIES Wohnen und ebenso KASSEN-/KLASSENLOSER Gesundheit UNKORRUMPIERBAR ist!

    In dieser jetzigen PRIVATISIERENDEN Welt- und “Werteordnung”, im “freiheitlichen” Wettbewerb, um die Deutungshoheit des imperialistisch-faschistischen Erbensystems im Geschäfts-Sinn, haben einfach zuviele eine Daseinsbegründung, die nicht nur einer Überprüfung mit einer wirklichen Wahrhaftigkeit von/zu Menschenwürde nicht zweifelsfrei standhalten. Jedenfalls ist die Priorität in der Reihenfolge von Wichtigkeit weiter unten!

  7. #7 RPGNo1
    25/11/2022

    @hto

    Falscher Artikel. Hier geht es um Wissenschaft und nicht um die wirren Ideen eines salonkommunistischen und vulgärmarxistischen Apologeten *scharfer Blick* sowie die Verbreitung entsprechender Propaganda.

  8. #8 Sascha
    25/11/2022

    Der @hto vergisst bei seinen Ausführungen, dass ein Großteil der Verbrechen aufgrund von Emotionen begangen werden. Da sind die Eigentumsverhältnisse komplett egal. Somit wird es auch im “wahren Kommunismus” weiterhin Verbrechen geben. Daher würde es auch dann die Forensik benötigen.

  9. #9 hto
    Gemeinschaftseigentum
    25/11/2022

    Es geht dem hto nicht darum, dass sich mit einer menschenwürdigeren Werteordnung auch die Emotionen verändern und weniger Verbrechen stattfinden werden, vielmehr geht es ihm um die derzeit vernachlässigte Menschlichkeit aus Kostengründen, wo z.B. ein Altenheim sozusagen zur Knochenmühle wird, auch für die Pfleger, die MINDESTENS ein dreimal stärkeres Team sein sollten, OHNE irgendwelchen Druck.

    Auch die anderen Bereiche für das absurde / heuchlerisch-verlogene Zusammenleben, die privatisiert oder einfach wettbewerbsbedingt um Existenz kämpfen, sollten um der Gerechtigkeit willen bedacht werden.

  10. #10 hto
    Holographische Konfusion
    25/11/2022

    @Sascha

    Ja, Emotionen, also Grundlage unserer Bewusstseinsschwäche in Angst, Gewalt und egozentriertem “Individualbewusstsein”, wurden im Kreislauf bis zum nun “gesunden” Konkurrenzdenken des “freiheitlichen” Wettbewerbs um die Deutungshoheit bewusstseinsbetäubend gepflegt – Nicht nur die daraus resultierende Hierarchie ist absurd!!!

  11. #11 ddd
    dd
    07/12/2022

    comprare patente.
    comprare patente di Guida