Obwohl in China die Verwendung von PAAG für kosmetische Zwecke seit 2006 verboten ist, wird es immer noch in vielen Kliniken und ambulanten “Salons” eingesetzt. Grund dafür sei laut den Autoren vermutlich der geringe Preis des Materials. Es gibt zahlreiche Berichte über Embolien in der frühen post-operativen Phase nach Injektion von Füllmaterialien, die sogar zum Tod führen können. Es gebe mehrere Wege, wie eine solche Embolie nach Füllmaterialinjektion entstehen könne, so die Autoren. Als Injektionsstelle für PAAG sei 2004 das Unterhautfettgewebe, die Muskelschicht oder der Bereich über der Knochenhaut empfohlen worden. Um jedoch eine Verschiebung oder Abwanderung des Materials zu verhindern, sollte PAAG nicht in Muskelschichten mit aktiver Bewegung gegeben werden, wie z.B. die Muskelschicht um die Vagina, beim hier besprochenen Fall. Diese Schicht ist von einem dichten Venennetz umgeben und so kann das durch die Bewegung freigesetzte Material direkt in die Blutbahn gelangen. Das Zeitintervall zwischen Behandlung und Todeseintritt belegt, daß das PAAG hier wohl nicht direkt in das Gefäß gespritzt wurde, sondern erst später durch Betätigung der Beckenbodenmuskulatur ausgetrieben wurde und letztlich die tödliche Lungenembolie verursachte.
Referenzen:
[1] Duan, Y., Zhang, L., Li, S., Yang, Y., Xing, J., Li, W., Wang, X., & Zhou, Y. (2014). Polyacrylamide hydrogel pulmonary embolism—A fatal consequence of an illegal cosmetic vaginal tightening procedure: A case report Forensic Science International, 238 DOI: 10.1016/j.forsciint.2014.02.021
[2] Committee on Gynecologic Practice, American College of Obstetricians and Gynecologists. ACOG Committee Opinion No. 378: Vaginal “rejuvenation” and cosmetic vaginal procedures. Obstet Gynecol. 2007 Sep;110(3):737-8.
[3] H.J. Park, K.H. Jung, S.Y. Kim, J.H. Lee, J.Y. Jeong, J.H. Kim, Hyaluronic acid pulmonary embolism: a critical consequence of an illegal cosmetic vaginal procedure, Thorax 65 (2010) 360–361.
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