Die gaschromatographisch-massenspektrometrische Untersuchung des Blutes, Augapfels und Urins der Verstorbenen erbrachte schließlich extrem hohe Konzentrationen von Methamphetamin (42,6 mg/l, 20,1 mg/l und 771 mg/l) und dessen Metaboliten Amphetamin (1,3 mg/l, 0,5 mg/l und 20,4 mg/l), die zwanglos den Tod durch toxische Überdosis von Methamphetamin erklärten. Man stirbt dann an den Folgen schwerer Krampfanfälle, Herzrhythmusstörungen und letztlich dem Zusammenbrechen des Kreislaufs.
Offenbar hatte sich die Verstorbene, als ihr Auto von der Polizei angehalten worden war, die Plastiktüte mit den Drogenbeuteln rasch vaginal eingeführt, um einer Entdeckung zu entgehen. Dabei oder beim Hervorholen bei der Durchsuchung im Gefängnis, muß sich eines der verbliebenen Beutelchen geöffnet und das Meth darin freigesetzt haben. Die intravaginale Route ist für die Zufuhr von Drogen überaus geeignet, da das umliegende Gewebe sehr gut mit reichlich Blutgefäßen versorgt ist, die für viele Substanzarten leicht durchlässig sind. Hinzukommt, daß vaginal aufgenommene Wirkstoffe nicht vom first-pass-Effekt betroffen werden, was diesen Aufnahmeweg besonders effizient macht. Und während sowohl Todesfälle durch unbeabsichtigte Methüberdosis nach Inhalation, Injektion oder Schnupfen als auch orales, gastro-intestinales und rektales Meth-Body-Packing bekannte Phänomene sind, ist dieser Fall der erste in der Literatur beschriebene, in dem vaginales Body-Stuffing eine tödliche Methüberdosis zur Folge hatte.
Über die Dosis, ab der Methamphetamin bei Menschen tödlich wirkt, ist nicht viel bekannt. Es gibt einen Fallbericht [2] von einer jungen Frau, die eine toxische Methdosis eingenommen hatte, jedoch durch sofortige intensivmedizinische Maßnahmen gerettet werden konnte. In ihrem Blut fanden sich Meth und Amphetaminkonzentrationen von 3,1 mg/l und 0,11 mg/l, also ca. nur ein Vierzehntel der Menge wie im hier besprochenen Fall. Die extrem hohen Werte, die in den Körperflüssigkeiten der Verstorbenen festgestellt worden waren, erklären sich womöglich zu einem Teil durch die Umgehung des first-pass-Effekts.
Man muß jedoch auch ein Phänomen zur Erklärung heranziehen, das für viele forensische Toxikologen ein Alptraum ist, das als „postmortale Umverteilung“ bezeichnet wird und die Umverteilung vieler Xenobiotika, darunter Methamphetamin, zwischen den Organen, Geweben und Körperflüssigkeiten auch noch nach Eintreten des Todes beschreibt, wodurch natürlich die leichentoxikologische Beurteilung erheblich erschwert werden kann. Bei Verdacht auf Methamphetamin-Vergiftungen sollte die Möglichkeit postmortaler Umverteilung daher immer in Betracht gezogen werden, da die Meth-Konzentration im Blut postmortal deutlich höher sein kann als vor dem Tod und zwar umso mehr, desto länger der Tod zurück liegt.
Die Autoren stellen jedoch fest, daß auch unter Einbeziehung dieser Effekte die Meth-Konzentration im hier untersuchten Fall immer noch ausnehmend hoch und absolut sicher tödlich war. Zum Schluß ergeht noch die Feststellung, daß die intravaginale Route eine überaus effiziente Aufnahme von Methamphetamin gestattet und daher die Empfehlung, die Durchsuchung der Körperöffnungen im Rahmen von Verhaftungen wegen Drogendelikten auch dann fortzusetzen, wenn ein/e Delinquent/in zugibt, etwas versteckt zu haben und es hervorholt. Es könnten noch Reste in der Körperöffnung verblieben sein und später zum Tod durch Überdosis führen.
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Referenzen:
[1] Jones, P., Mutsvunguma, R., & Prahlow, J. A. (2014). Accidental death via intravaginal absorption of methamphetamine. Forensic science, medicine, and pathology, 10(2), 234-238.
[2] Kashani, J., & Ruha, A. M. (2004). Methamphetamine toxicity secondary to intravaginal body stuffing. Journal of Toxicology: Clinical Toxicology, 42(7), 987-989.
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