Ich bin wirklich entsetzt über diese Nachricht, sie ist ein ganz übles Signal! Und ich bin es leid, wirklich elend- und k*tzen-leid, daß an alles, egal wie wichtig und wie nützlich, ein Preisschild geklebt wird und was keinen Profit macht, kommt weg (außer der hier).

Seit 10 Jahren erzähle ich hier von der forensischen Genetik, ihren Möglichkeiten, Potentialen und ihrer Bedeutung für Recht und Sicherheit in einer freiheitlichen Demokratie. Ich bin zutiefst überzeugt, daß wir, als Gesellschaft und als Rechtsstaat, an den Universitäten (gern in der Rechtsmedizin) beheimatete, unabhängige Abteilungen für forensische Genetik brauchen, die neben der Routinearbeit auch Forschung und Lehre betreiben und die nachwachsenden Generationen forensischer Genetiker ausbilden. Ich selbst trage jeden Tag dazu bei und warum ich davon so überzeugt bin, ist, so hoffe ich, u.a. diesem Blog zu entnehmen, wo ich zu unserer Lage auch schon einen ganz konkreten Text geschrieben habe. Aber auch bei der Night of the Profs habe ich darüber gesprochen. 10 Jahre mag es auch her sein, ich weiß es nicht mehr so genau, daß einige KollegInnen und ich die UFG, die Arbeitsgemeinschaft für “Universitäre Forensische Genetik” gegründet haben, die heute eine offizielle Arbeitsgruppe der DGRM ist und die Position universitär eingebundener und akkreditierter forensisch – molekularbiologischer Laboratorien vertritt (vs. Priavatlabore und staatlicher Kriminalämter).

unser Logo

Der Vorstand der UFG, vertreten durch Prof. Sabine Lutz-Bonengel und der DGRM, vertreten durch ihre Präsidentin Prof. Stefanie Ritz-Timme, haben deshalb den folgenden offenen Brief anläßlich der Situation in Berlin verfasst:

Mit Bestürzung und Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass erstmalig ein rechtsmedizinisches DNA-Labor in Deutschland – offenbar aus Kostengründen – geschlossen wird. Es trifft das international anerkannte Labor der Berliner Charité. Dabei ist für uns nicht nur unbegreiflich, wie man auf die verdienten Mitarbeiter und deren Expertise dort verzichten kann, auch der dahinterstehende Trend erfüllt uns mit tiefer Sorge.

Die Konkurrenz zu privaten Unternehmen, welche unter streng ökonomischen Maßgaben arbeiten und  sind, hat dazu geführt, dass die Beauftragungen von Einrichtungen nicht der Lehre und Forschung verpflichtet der Rechtsmedizin in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind. Diese Entwicklung führt zu einer erheblichen Schwächung der universitären forensischen Molekulargenetik mit weitreichenden Folgen.

Neben der Gefährdung der Facharztausbildung für Rechtsmedizin sowie der Qualifikation von Naturwissenschaftler*innen in der Forensischen Molekulargenetik steht die wissenschaftliche Entwicklung des Faches auf dem Spiel. Ein Beispiel dafür ist die unsichere Zukunft der Y-Chromosom-Haplotyp-Referenzdatenbank (YHRD), welche in den letzten 20 Jahren im rechtsmedizinischen DNA-Labor der Charité entwickelt und gepflegt wurde. Diese Datenbank ist einzigartig und wird von den meisten Institutionen weltweit, die mit Y-STRs und SNPs arbeiten, genutzt, um zuverlässige Häufigkeitsschätzungen für einzelne Y-STR- und -SNP-Haplotypen zu ermitteln und schließlich Juristen eine wissenschaftlich begründete Aussage zum “Beweiswert” einer Spuren-Personen-Übereinstimmung zu liefern.

Wir bitten die Charité, ihre Entscheidung zu überdenken und appellieren an die Politik, die durch die Ökonomisierung der Spurenanalytik bedingte Problematik für die universitäre forensische DNA-Analyse zu erkennen, die erste Schließung eines universitären molekulargenetischen Labors in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen als Warnsignal zu verstehen und ein Umdenken bezüglich der Auftragsvergabe von forensischen DNA-Analysen einzuleiten.  (Hervorhebungen von CC)

Dem schließe ich mich natürlich rückhaltlos an! Lutz (Roewer) und Sascha (Willuweit) sind die geschätzten Kollegen, die die genannte, extrem wichtige und hilfreiche Datenbank YHRD aufgebaut und jahrelang gepflegt und kuratiert haben, die nun u.a. von der Schließung betroffen sind. Wenn der Betrieb dieser Datenbank nun eingestellt würde, wäre das ein enormes Problem für die routinemäßige forensische Y-chromosomale DNA-Analyse.

Viele besonders innovative, schwierige und validierungsintensive, also gerade nicht “profitoptimierte” und fließbandfähige Methoden, zu deren Durchführung das Personal nicht so einfach wegrationalisiert werden kann, darunter insbesondere die forensische RNA-Analyse, aber auch die epigenetische Altersbestimmung, werden in Deutschland derzeit ausschließlich von universitären forensisch-genetischen Laboren angeboten. Auch FDP bieten neben dem BKA vornehmlich wir UFG-Labore an. Eine zur YHRD analoge Datenbank von weltweiter Bedeutung zur Durchsuchung mitochondrialer Haplotypen (EMPOP) wird von der forensischen Genetik der Universität Innsbruck betrieben. All das ginge verloren, wenn sich dieser fatale Trend von Billigheimerei und Kaputtsparen fortsetzte. Da mit dem Schwinden von UFG-Laboren zudem die Ausbildung auf der Strecke bliebe, könnten sich die großen Privatlaborefabriken aber auch die LKÄ und das BKA dann inskünftig ihre neuen WissenschaftlerInnen im Ausland suchen. Und, liebe Politik, Forscher, die z.B. dem Bundestag als Gutachter zur Verfügung stehen, gäb’s dann auch nicht mehr.

Ich kann also nur hoffen, daß die Charité als schlechtes Beispiel einzigartig bleibt und das Land Berlin diesen schlimmen Fehler bald einsieht, wenn es die Konsequenzen zu spüren bekommt. Ein Beispiel nehmen könnte man sich hingegen an Schleswig-Holstein, das sich zu seiner Rechtsmedizin bekennt und ihren Bestand (und damit unseren in der forensischen Genetik) und zusätzlich unsere Dienstleistungen im Rahmen des Opferschutzes mit einer jährlichen Sockelfinanzierung gewährleistet.

Ich bitte meine LeserInnen, die von der Bedeutung der universitären forensischen Genetik überzeugt sind, diesen Beitrag intensiv zu teilen und zu verbreiten. Danke für Eure Hilfe und

Principiis obsta!

__

Nachtrag am 02.03.2021: Die Spurenkommission ist über das Ereignis auch sehr besorgt und hat nun eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Zusätzlich zur  Weiterführung der von mir schon genannten YHRD-Datenbank sprechen für die Erhaltung der Abteilung aus Sicht der Kommission

neben der unbestreitbaren wissenschaftlichen Bedeutung für unser Fachgebiet auch einige sehr pragmatische Gründe.
Sie ist für die Sicherstellung der Rechtspflege in Berlin und Umgebung unverzichtbar, zum einen, da das DNA-analytische Untersuchungsaufkommen in Berlin trotz der Möglichkeit von Fremdvergaben im Rahmen von Ausschreibungen rein quantitativ nicht allein durch die Forensische DNA-Analytik des LKA bewältigt werden kann. Zum anderen erfordern komplexe forensische Fragestellungen immer häufiger ausführliche, detaillierte, biostatistisch valide und teilweise experimentell unterlegte gutachterliche Darstellungen, die nur in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen wissenschaftlichen Institut in hoher Qualität zu gewährleisten sind.

Diese Einschätzung wird auch von der Stellungnahme des Präsidenten des Berliner Landgerichts widergespiegelt, die schon am 25.02. der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zugegangen ist und derzufolge es

im Interesse der Berliner Strafgerichte und auch der Strafverfolgungsbehörden [liege], dass die getroffene Entscheidung zur Schließung im Lichte dieser Bedeutung kritisch hinterfragt und bestenfalls revidiert wird

___

Nachtrag am 04.03.2021: Die Proteste werden massiver. Nun hat auch die deutschsprachige Arbeitsgruppe der ISFG  einen offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Charité geschickt, um gegen die unmittelbar bevorstehende Schließung der Abteilung für Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Charité zu protestieren. Den Brief haben neben deutschen auch namhafte Wissenschaftler aus anderen Ländern unterzeichnet. Ich zitiere im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, Senator und Aufsichtsratsvorsitzender Müller,

Im Jahr 1985 erschien in der höchst-renommierten Wissenschaftszeitschrift NATURE der erste Fachartikel der Autoren Sir Alec Jeffreys und Peter Gill über den sogenannten genetischen Fingerabdruck, das revolutionäre molekular-genetische Verfahren zur individualen Identifizierung von Personen ausgehend von humanbiologischen Tatortspuren im Strafprozess. Seitdem ist die praktische Anwendung des genetischen Fingerabdrucks nach einigen Verbesserungen zu einem leistungsfähigen Beweismittel in weltweit ungezählten Strafverfahren zur Aufklärung von Kapitalverbrechen und zur Überführung der Straftäter, viel häufiger aber zum Ausschluss zu Unrecht Beschuldigter, geworden. Ebenso bedeutsam ist dessen Anwendung zur Identifizierung lebender und insbesondere toter vermisster Personen z.B. nach Kriegshandlungen, Völkermord, Naturkatastrophen und Massenunfällen.

Bereits zwei Jahre später gründete 1987 der weltweit angesehene Direktor des Institutes für Gerichtliche Medizin der Berliner CharitéProf. Dr. med. Dr. h.c. mult. Otto Prokop eine der ersten forensisch-genetischen Abteilungen in Deutschland, damals in der DDR, die unter ihrem Leiter Dr. Lutz Roewer rasch internationales Ansehen gewann. Lutz Roewer erhielt für seine wissenschaftlichen Erfolge auf dem Gebiet der forensischen DNA-Analyse 1990 und 1998 den Preis der Gesellschaft für Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und 1999 den Wissenschaftspreis der International Society for Forensic Genetics (ISFG). 1990 nach der deutschen Wiedervereinigung wurde das Institut für Gerichtliche Medizin Berliner Charité mit seiner Abt. für Forensische Genetik gründlich evaluiert und wegen ihres internationalen Ansehens und der politischen Nichtbetroffenheit aus DDR-Zeit in die neue Rechtsform der Charité übernommen. Seither führte die Abteilung mehrere Forschungsprojekte finanziert von der Europäischen Kommission und der Deutschen Forschungsgemeinschaft erfolgreich durch und schloss zehntausende von Spurenuntersuchungen für die Berliner Polizei und andere Auftraggeber erfolgreich ab. Ebenso erfolgreich wurde durch die Abteilung über viele Jahre hinweg die Transplantationsmedizin der Berliner Charité mittels molekulargenetischer Diagnostik unterstützt.

Diese Abteilung, sehr geehrter Herr Reg. Bürgermeister Müller, auf die das Land Berlin und ganz Deutschland stolz sein können, soll nun plötzlich geschlossen werden. Als Gründe für die bevorstehende Schließung werden der Verlust von Untersuchungsaufträgen der Berliner Polizei zur forensischen Spurenanalytik als Folge eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens und eine sich daraus ergebende „Unwirtschaftlichkeit“ der Abteilung, welche zum Institut für Rechtsmedizin der Charité gehört, angeführt.

Wie immer die Stellungnahmen der unmittelbar betroffenen Einrichtungen der Strafverfolgung –Polizeipräsident für das Landeskriminalamt, Generalstaatsanwaltschaft, Präsident des Landgerichts Berlin u.a. ausfallen, die den plötzlichen Ausfall der einzigen universitären, und damit unabhängigen Einrichtung für die kriminalistische Untersuchung biologischer Spuren in Berlin betreffen –geht es den Unterzeichnern vorrangig um die Erhaltung der DNA-Expertise im Fach Forensische Genetik innerhalb der Rechtsmedizin. Wir Unterzeichner haben von 1985 bis heute die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen der heutigen DNA-Spurenuntersuchungen geschaffen, die seitdem in zahllosen Strafverfahren bis hin zu den sog. „cold cases“ zur Wahrheitsfindung entscheidend beigetragen haben, bzw. deren weitere wissenschaftliche und technischen Weiterentwicklung maßgeblich vorangetrieben.

Die Unterzeichner, sämtlich weltweit führende DNA-Fingerprint-Forscher der ersten und zweiten Generation, protestieren nachdrücklich gegen eine Schließung der international anerkannten Abteilung für Forensische Genetik der Berliner Charité und geben zusätzlich Folgendes zu bedenken:

Die Abteilung für Forensische Genetik der Berliner Charité ist, wie jedes forensisch-genetische Labor anderer universitärerrechtsmedizinischer Institute keine kommerziell ausgerichtete Institution, sondern folgt dem universitätsmedizinischen Auftrag von Forschung, Lehre und Patientenversorgung (hier DNA-Spurenuntersuchung für Polizei und Staatsanwaltschaft zur Einhaltung hoheitlicher Aufgaben im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Gewährleistung von Rechtstaatlichkeit). Darüber hinaus ist die Abteilung für Forensische Genetik der Berliner Charité kein beliebiges „DNA-Routine Labor“, sondern steht an der Weltspitze forensisch-genetischen Forschung. Zum Beispiel wurde durch die Abteilung über eine großangelegte internationale Vernetzung die größte Y-chromosomale Haplotypen-Referenzdatenbank der Welt aufgebaut mit mehr als 300.000 Datensätzen. Diese öffentlich zugängliche Referenzdatenbank dient Kriminalisten aus der ganzen Welt zur Schätzung der Häufigkeit und somit des Beweiswertes Y-chromosomaler Merkmale, insbesondere bei schweren Straftaten wie Gewaltdelikten und in Fällen sexuellen Missbrauchs. Auch möchten wir die akademische Lehre die durch die Abteilung geleistet wird hervorheben, die über viele Jahre zu einer Aus-und Weiterbildung von Studierenden der Medizin, Rechtswissenschaft und Kriminalistik/Polizei auf hohem wissenschaftlichem und didaktischem Niveaubeigetragen hat.

Diese derart wichtige und erfolgreiche Abteilung der Berliner Charité soll nun aus rein wirtschaftlichen Gründen ohne Verhandlungsspielraum mit sofortiger Wirkung geschlossen werden. Das nationale und internationale Ansehen Berlins, der Hauptstadt Deutschlands, lebt auch von den Erfolgen ihrer Forschungseinrichtungen und würde durch diese Schließung schwer beschädigt. Inwieweit das Landeskriminalamt Berlin in Zukunft ihren Dienstaufgaben zur DNA-Spurenuntersuchungen ohne die bisherige tatkräftige Unterstützung der Abteilung Forensische Genetik der Berliner Charité erfolgreich nachkommen kann, ist offen.

Zum Schluss bekunden wir unsere Zuversicht, dass es der Charité –Universitätsmedizin Berlin und der Berliner Senatsverwaltung gelingen möge, für die Abt. der Forensischen Genetik ein tragfähiges Konzept für deren international hochangesehene und gesellschaftlich hochrelevante forensische Forschung, Lehre und Serviceaufgaben dauerhaft zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Unterzeichner:

Univ.-Prof.(em.) Dr.med. Dr.h.c.mult. Bernd Brinkmann, ehem. Direktor des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Münster i.W.

Univ.-Prof.(em.) Dr.med. Gunther Geserick, ehem. Direktor des Institutes für Rechtsmedizin der Charité Berlin

Univ.-Prof.(em.) Dr.med. Christian Rittner, ehem. Leiter des Institutes für Rechtsmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Professor Peter D. Gill, Forensic Genetics Research Group, Department of Forensic Sciences, Oslo University Hospital, Norway; Department ofClinical Medicine, University of Oslo, Norway

Professor Peter de Knijff, Head of the Forensic Laboratory for DNA Research, Department of Human Genetics, Leiden University Medical Center, Leiden, the Netherlands

Professor Manfred Kayser, Head of the Department of Genetic Identification, Erasmus MC University Medical Center Rotterdam, Rotterdam, the Netherlands

Professor Niels Morling, former Director of the Institute of Forensic Medicine, University of Copenhagen, Denmark

Professor Angel Carracedo, Forensic Genetics Unit, Institute of Forensic Sciences, University of Santiago de Compostela, Santiago de Compostela, Spain

___

Nachtrag am 13.03.21: In der SZ ist gestern ein kritischer Kommentar zur Schließung der Forensischen Genetik erschienen. Einen Satz möchte ich besonders hervorheben, der eine der Folgen von Billig-Billig-Billig darstellt:

So lassen sich zum Beispiel mittlerweile aus Spuren mit extrem geringem DNA-Gehalt noch Schlüsse ziehen – aber nur, wenn man hohen Aufwand betreibt. Es ist zu befürchten, dass kommerzielle Anbieter, die im Unterschied zu einem Unilabor viel stärker auf den Preis achten müssen, sich diese Mühe nicht leisten können. Wer das billigste Angebot einhalten muss, könnte umso öfter zurückmelden, dass die Probe leider unauswertbar sei.

Obwohl ein Unilabor aus der Probe womöglich noch etwas hätte herausholen können. Mir selbst sind sogar schon Fälle bekannt, wo Proben, die laut Privatlabor angeblich unauswertbar waren, in einem Unilabor noch ein Ergebnis brachten.

Es deutet sich also eine Parallele zur Misere der Rechtsmedizin an, wo aus Kostengründen in Deutschland viel zu wenig obduziert wird und daher dann beunruhigend viele Tötungsdelikte unentedeckt bleiben: Man darf sich schon fragen, wieviele mit etwas Mühe und innovativen Methoden noch durchaus auswertbare Spuren – und damit Chancen zur Aufklärung von Straftaten – künftig weggeworfen werden, weil sie bei Billig & Co., deren Riesenlabor vielleicht auch in einem ganz anderen Bundesland sitzt, nur den Betrieb aufhalten würden.

____

Nachtrag am 15.03.21: Auch die Initiative, der die hiesige Kommentatorin Veronika Lipphardt angehört (WIE-DNA), hat, Frau Lipphardts hier schon geäußerte Kritik an der Schließung der Forensischen Genetik an der Charité bestätigend, eine offizielle Stellungnahme auf Ihrer Website veröffentlicht. Darin wird, wie schon im oben erwähnten SZ-Kommentar, auch die vermeintliche Problematik der YHRD-Datenbank thematisiert, zu der man sich im Kommentarthread zu diesem Beitrag informieren kann, und einhergehend mit der Kritik an der Schließung argumentiert, daß diese Datenbank unbedingt nach wie vor in einer akademischen Infrastruktur unter wissenschaftlicher und ethischer Supervision verbleiben müsse.

Im Fazit, dem ich mich anschließe, heißt es:

Only if the position of forensic geneticists at German universities is strong can they fulfill their role of representing academic rigor and integrity. Shutting down their labs is very contra-productive and even dangerous.

____

Nachtrag am 19.03.21: Der Tagesspiegel berichtete gestern über die in der Stellungnahme der Spurenkommission schon angesprochenen, vielen Tausenden Proben, die noch in der forensischen Genetik der Charité gelagert sind, von denen viele noch nicht untersucht worden sind.

Außerdem hat rbb24 einen Beitrag über die Schließung gemacht, worin viele kritische Stimmen zu Wort kommen und verschiedene problematische Aspekte angesprochen werden, darunter eine mögliche Folge, wenn sich Gerichte statt auf  profilierte Charité-Wissenschaftler auf wechselnde kommerzielle Gutachter verlassen müssen, erklärt von Peter Schuster, Vorsitzender Richter am Landgericht:

Wenn der Sachverständige etwa in der Hauptverhandlung es nicht versteht, Zweifel auszuräumen an seinem Gutachten, dann kann das Gericht kaum anders, als dem zu folgen und das kann dann also zu einem falschen Freispruch führen.

Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, sagt dazu:

Die Charité ist ein Landesunternehmen. Die kann uns nicht so im Regen stehen lassen. Wenn sie nicht handelt, wird die Strafverfolgung um Jahrzehnte zurückgeworfen, das kann so nicht durchgehen, da muß der Wissenschaftsstaatssekretär, notfalls der regierende Bürgermeister intervenieren.

Abschließendes Fazit:

Schon jetzt hat Berlin bundesweit die schlechteste Aufklärungsquote.

Spitzen-Idee also, die Forensische Genetik zuzumachen!

_____

Nachtrag am 22.03.21: Die Berichterstattung setzt sich fort. Ein Artikel im Tagesspiegel thematisiert die für heute anstehende Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, in der es auch um die Forensische Genetik der Charité gehen soll.

Benedikt Lux von den Grünen (s.o.) soll dazu im Innenausschuss den SPD-Innensenator Andreas Geisel  befragen. Lux findet:

Mittelfristig muss die forensische Genetik als gesetzliche Aufgabe der Charité abgesichert oder das Institut in das LKA eingegliedert werden.

Ein Rechtsexperte der Linken, Sebastian Schlüsselburg macht dazu einen interessanten Vorschlag:

Es kann nicht sein, dass der Staat in diesem Bereich aus kapitalistischen Wettbewerbsgründen zu Vergabeverfahren gezwungen wird. Wir müssen die Direktvergabe an die Charité ermöglichen und dafür im Zweifel die nötigen gesetzlichen Ausnahmen schaffen.

Das wäre genau der richtige Weg aus der Billig-Falle!

_______

Nachtrag am 29.03.2021: Am 27.03. hat die Initiative, der die hiesige Kommentatorin Veronika Lipphardt angehört (WIE-DNA), zusätzlich zur vorherigen Stellungnahme (s. Nachtrag vom 15.03.) einen offenen Brief an eine ganze Reihe von Adressaten, darunter Charité-Vorstandspersonen und Berliner Senatoren, geschrieben. Der Brief, der wie die Stellungnahme zuvor, auch die YHRD thematisiert (s.o.), ist lesenswert und ein Fazit daraus, dem ich mich anschließe, will ich hier zitieren:

Aus den hier dargelegten Gründen wenden wir uns mit Nachdruck an Sie, die Verantwortlichen der Charité und der Berliner Politik, und fordern Sie auf, die Entscheidung zur Schließung des Labors zurückzunehmen oder auf die Rücknahme hinzuwirken. Sorgen Sie für eine unabhängige, verlässliche und ausreichende Finanzierung der universitären Forensischen Genetik aus Mitteln des Wissenschaftsministeriums oder anderen Landeshaushaltsmitteln. Zudem sollte ein interdisziplinäres Board eingerichtet werden, um die Einhaltung methodischer und ethischer Standards zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. (Fett im Original)

____

Nachtrag am 07.07.2021: Kürzlich hat sogar die Fachzeitschrift Nature über das Thema berichtet. Der Aufhänger dieses Artikels war zwar das Problem mit den Datenbankeinträgen in der YHRD-Datenbank (s. auch Kommentarthread hier), aber im letzten Teil des Artikels kommt auch die Schließung der Genetik an der Charité zur Sprache. Der Autor hat auf jeden Fall gut recherchiert, denn es wird dort auch dieser Artikel hier verlinkt:

wir sind der “huge outcry” 😉


flattr this!

Kommentare (49)

  1. #1 hto
    28/02/2021

    In der “freiheitlich”-wettbewerbsbedingten Symptomatik wird in Ränkespiele nach “Wer soll das bezahlen?” gearbeitet/verrichtet, und ja, das muss vor allem um der wirklich-wahrhaftigen Menschenwürde willen endlich aufhören, aber das geht nur in einer Organisation von unkorrumpierbaren Gemeinschaftseigentum.

  2. #2 Ludger
    28/02/2021

    Bei der Rechtsmedizin kann man halt sparen und damit gleichzeitig die Kriminalitätsstatistik verbessern.

  3. #3 Joseph Kuhn
    28/02/2021

    Es ist schwierig, mit Briefen, die die Bedeutung von “Y-Chromosom-Haplotyp-Referenzdatenbank (YHRD)” oder “Y-STRs und SNPs” betonen, politisch Einfluss zu nehmen. Besser wäre, 10 für jedermann und jedefrau verständliche wichtige Fragen zu formulieren, deren Beantwortung erschwert oder gar verunmöglicht wird, wenn das Labor dichtmacht.

  4. #4 Prof. Dr. Lutz Roewer
    Berlin
    01/03/2021

    Hoffentlich verständliche Beantwortung der wichtigen Frage, was fehlen wird:
    Auf einen Schlag fallen sechs anerkannte Gerichtsgutachter mit weit über hundert Jahren Erfahrung in Strafprozessen weg. Das entspricht ungefähr der Kapazität von sechs regulären Abteilungen für forensische Genetik in rechtsmedizinischen Instituten wie Kiel und Rostock, Leipzig und Essen, Jena und Würzburg usw.
    Keine Frage dass so der Rechtsstaat Deutschland nicht gestärkt sondern geschwächt wird.

  5. #5 Fluffy
    01/03/2021

    Ich lese hier als Nichtinsider.
    Eine kurze Suche nach Forensik auf der Chariteseite zeigt mir ein
    Institut für Forensische Psychiatrie an.
    Handelt es sich beim im Text genannten Institut um das
    Institut für Rechtsmedizin der Charite Berlin mit der Abteilung Forensische Genetik?

    Die Abteilung Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Charité ist eine der ältesten Deutschlands und wurde als “Genetisches Forschungslabor” bereits im Jahre 1987 durch den damaligen Direktor Prof. Dr. Otto Prokop gegründet.

    Für eine Einordnung und Verständnis des Vorganges wäre es für mich gut zu wissen ob es sich um die Schließung eines ganzen Instittutes oder einer Abteilung handelt.

  6. #6 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    01/03/2021

    Danke vielmals, Herr Courts, für diesen wichtigen und ernsten Beitrag. Meine KollegInnen und ich von der WIE-DNA sind von der Bedeutung der Universitären Forensischen Genetik (vs. Privatlabore und KTI-Labore) hier in Deutschland überzeugt und würden das Anliegen gerne unterstützen. Wir sind auch bestürzt über die drohende Schließung und ihre vielseitigen Implikationen – was für ein gravierender Fehler! Allerdings wird über die YHRD und ihre Nutzungsmöglichkeiten in letzter Zeit geforscht und geschrieben, und dabei wird auch Kritik geäußert: siehe die Publikationen des Informatikers Yves Moreau und anderer NaturwissenschaftlerInnen in Nature, Science und dem European Journal for Human Genetics; ein im Erscheinen befindliches Manuskript von Nils Ellebrecht über die aktuelle Praxis der BGA-Bestimmung in Deutschland; und schließlich unser im peer-review befindliches Manuskript über vulnerable Populationen, die in der YHRD repräsentiert sind: DOI: 10.13140/RG.2.2.16641.48484. Es geht um ethische Herausforderungen, vor denen die Forensische Genetik steht. Ich halte es für wichtig, daß die Universitäre Forensische Genetik diese Herausforderungen annimmt und einen offenen Umgang damit sucht. Dann wäre es für sozial- und geisteswissenschaftlichen KollegInnen, die über Forensische Genetik forschen und schreiben, leichter, die Universitäre Forensischen Genetik zu unterstützen, und man könnte an einem Strang ziehen. Die Charité könnte dann womöglich auch wirksamer an ihre institutionelle Verantwortung erinnert werden. Diese Verantwortung auf die beiden Berliner Forensischen Genetiker Roewer und Willuweit zu schieben, finde ich nicht akzeptabel. Beste Grüße, Veronika Lipphardt

  7. #7 Christian Meesters
    01/03/2021

    Auf einen Schlag fallen sechs anerkannte Gerichtsgutachter mit weit über hundert Jahren Erfahrung in Strafprozessen weg. Das entspricht ungefähr der Kapazität von sechs regulären Abteilungen für forensische Genetik in rechtsmedizinischen Instituten wie Kiel und Rostock, Leipzig und Essen, Jena und Würzburg usw.

    Genau _das_ sollte kommuniziert werden, da schliesse ich mich Joseph Kuhn an. Wir Laborheinis sprechen halt eine unverständliche Sprache.

  8. #8 Joseph Kuhn
    01/03/2021

    …. und wenn es, wie Fluffy fragt, wirklich um das Erbe Prokops geht, wäre das nach der Erfolgsserie „Charité“ ein guter Aufhänger für die Medien.

  9. #9 Fluffy
    02/03/2021

    Mir scheint, einige der hier postenden befinden sich in einer gewissen akademischen Blase. Zur Hinterfragung der eigentlichen Gründe würden mich als Außenstehenden folgende Fragen interessieren:

    Wenn es sich also um die Abteilung Forensische Genetik des Institutes für Rechtsmedizin der Charite Berlin geht, stelle ich fest, der Institutsleiter ist der medial äußerst präsente Prof. Tsokos. Die Abteilung selbst hat 6 wissenschaftliche Mitarbeiter und eine Sekretariatsmitarbeiterin. Die Personalkosten sind also im Rahmen des Gesamtbudgets der Charite überschaubar.
    # Geht es nur um’s Geld? Wer ist denn der Geldgeber im Land Berlin? Senator für Finanzen, Gesundheit, Forschung? Auf Grund der speziellen Expertise der Mitarbeiter gehe ich von unbefristeten Arbeitsverträgen bzw. von Verbeamtung aus, so dass Personalkosten gar nicht gespart werden können.
    # Handelt es sich um eine Umstrukturierung und die MA sollen an anderen Standorten weiterarbeiten?
    # Hat diese Abteilung zuwenig “Drittmittel” erwirtschaftet?

    Ich fürchte, die Berufung auf unersetzbare Expertise interessiert einige Leute im ministerialen Bereich relativ wenig.
    “Jeder ist ersetzbar, die Expertise findet sich auch an einigen anderen Standorten in Deutschland.”

    Also, was sind die wahren Hintergründe für den Vorgang?

  10. #10 Peter Schneider
    Köln
    02/03/2021

    Die Spurenkommission hat einen offenen Brief zur Schließung der Abt. für Forensische Genetik an den Vorstand der Charité veröffentlicht, der hier zu finden ist: https://www.gednap.org/de/spurenkommission/

  11. #11 Cornelius Courts
    02/03/2021

    @Peter Schneider: danke für den Hinweis, hatte ich oben in einem Nachtrag schon verlinkt 🙂

  12. #12 Cornelius Courts
    04/03/2021

    Noch ein Nachtrag: die deutschsprachige Arbeitsgruppe der ISFG hat einen offenen Brief an den Berliner Bürgermeister geschrieben.

  13. #13 Cornelius Courts
    04/03/2021

    @Veronika Lipphardt: “was für ein gravierender Fehler!”

    Danke, Frau Lipphardt, für das Teilen unserer Sorge und die Solidaritätsbekundung.

    “Allerdings wird über die YHRD und ihre Nutzungsmöglichkeiten in letzter Zeit geforscht und geschrieben, und dabei wird auch Kritik geäußert:”

    Das hat aber, mit Verlaub, absolut gar nichts mit der momentanen Situation zu tun.
    Außerdem ist im forensischen Routinebetrieb der Hauptzweck der YHRD nicht die Genealogie oder BGA-Analyse, auf die sich irgendwelche “Kritik” beziehen mag, sondern die Berechnung der Verursacherschaftswahrscheinlichkeit von männlichen DNA-Spuren mit Hilfe einer Datenbankabfrage, sehr häufig übrigens bei Sexualdelikten.
    S. auch: https://link.springer.com/article/10.1007/s00194-018-0244-8
    Dafür ist die YHRD unentbehrlich und ich hoffe, die Aufklärung solcher Taten ist sogar in Ihrem Sinne.

    “Es geht um ethische Herausforderungen, vor denen die Forensische Genetik steht. Ich halte es für wichtig, daß die Universitäre Forensische Genetik diese Herausforderungen annimmt und einen offenen Umgang damit sucht.”

    Nochmal: ich kenne Ihre Position und Ihre Haltung, wir hatten ja schon verschiedene Dispute dazu. Ich teile aber die Position nicht und die dazu vorgebrachten Argumente überzeugen mich nicht.

    FDP (Augen, Haare, Haut, Alter) ist inzwischen in Deutschland gesetzlich zulässig nach StPO-Aktualisierung. Selbst der Gesetzgeber sieht offenbar kein moralisches Problem damit. Forensisch-genetische Abteilungen wie die an der Rechtsmedizin Köln aber auch meine eigene bieten diese Untersuchungsformen inzwischen an, auch das BKA strebt dies an.
    Die für Ermittlungen sehr hilfreiche und die Ergebnisse der FDP-Analyse kontextualisierende Bestimmung der BGA einer unbekannten Täterin ist leider – aus rein politischen Gründen – in Deutschland noch (!) nicht erlaubt. Die Fachgesellschaften bedauern diese Auslassung und ich hoffe, daß dieser Lapsus bald behoben wird. Aber, wie gesagt, darum geht es hier überhaupt gar nicht.

    “leichter, die Universitäre Forensischen Genetik zu unterstützen,”

    wenn bisher nicht genug sehr gute Gründe vorliegen, die forensische Genetik zu unterstützen, kann ich Ihnen wirklich, wirklich nicht weiterhelfen.

    “Die Charité könnte dann womöglich auch wirksamer an ihre institutionelle Verantwortung erinnert werden.”

    Warum kommt mir das wie Erpressung vor? Absolut berechtigte Kritik und Protest Ihrerseits (s.o.) gegen die Schließung der ForGe an der Charité bringen Sie erst dann vor, wenn wir Männchen machen und endlich auch sagen, daß wir FDP und BGA ganz arg problematisch finden?

  14. #14 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    04/03/2021

    Schade, Herr Courts, daß Sie sich nicht die Zeit genommen haben, in die erwänten Publikationen und Preprints hineinzuschauen. Ich bin naiverweise davon ausgegangen, daß zumindest Moreau’s Publikationen grob in Ihrem Fach bekannt sind. Darin, und auch in meinen Preprints, geht es überhaupt nicht um FDP und BGA. Es geht um Informed Consent, Ethics Approvals, Privacy, gravierende forschungsethische Mängel und Vorgänge, die wir “Datenwäsche” genannt haben. Diese betreffen nicht nur die Forensische Genetik, aber die Forensische Genetik hat hier deutliche Schwachpunkte. Yves Moreau hat gezeigt, wie Forensische Genetiker in China mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten und dabei Menschenrechte verletzt werden. Springer hat schon zwei Studien zurückgezogen. In der YHRD sind die Daten noch zugänglich, so weit ich weiß. Außerdem gibt es in der YHRD auch noch andere problematische Daten, z.B. solche, die von einem LKA hochgeladen wurden, nicht publiziert sind und die deshalb gar keinen informed consent haben.
    Vielleicht hat “Fluffy” recht, und es gibt noch andere Gründe für die Charité als nur Kostengründe?
    Und nein, keiner muß sagen, daß FDP und BGA problematisch sind, und keiner muß Männchen machen. Ich habe in den letzten Jahren gut und vertrauensvoll mit einigen Ihrer FachkollegInnen zusammengearbeitet. Mein Dialogangebot an die UFG und auch an die ISFG habe ich tatsächlich ernst gemeint. Schauen Sie sich doch bitte unsere Kritik erst mal an, bevor Sie mir Erpressung vorwerfen.
    Unsere Initiative bereitet derzeit ein Statement für unsere Website vor. Ich würde es gerne so wenig konfrontativ wie möglich halten. Dazu braucht es aus meiner Sicht einen Dialog. Aber wenn Sie und andere FachvertreterInnen daran nicht interessiert sind, dann ist das halt so.

  15. #15 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    04/03/2021

    Hier noch ein Medienbericht, der die Thematik aufgreift:
    https://www.sueddeutsche.de/wissen/sinti-roma-genetik-verdacht-1.5114089

  16. #16 RPGNo1
    04/03/2021

    @Veronika Lipphardt

    Ihre Sorgen und ethischen Bedenken in Bezug auf die forensische Genetik und besonders die YHRD mögen berechtigt sein (ich kann es als Laie nicht beurteilen),

    Nur was hat es mit dem Artikelthema zu tun?

    Cornelius Courts hat es als ein Beispiel der (seiner Einschätzung nach) erfolgreichen Arbeit der Forensischen Genetik der Charité genannt. In Ihren Kommentaren jedoch beziehen Sie sich ausschließlich auf die möglichen oder tatsächlichen ethischen Probleme der YHRD bzw. forensischen Genetik.

    Es geht um Informed Consent, Ethics Approvals, Privacy, gravierende forschungsethische Mängel und Vorgänge, die wir “Datenwäsche” genannt haben. Diese betreffen nicht nur die Forensische Genetik, aber die Forensische Genetik hat hier deutliche Schwachpunkte.

    Nochmals: Was hat das mit Schließung einer erfolgreich arbeitenden Institution zu tun? Sie vermengen hier nach meiner Einschätzung zwei Themenkomplexe, die nichts miteinander zu tun haben.

    Denn wenn es noch andere Gründe zur Schließung geben, sollten diese offen kommuniziert werden statt nur “Finanzen” vorzuschieben. Dieses sollte im Interesse aller Parteien liegen: Der finazierenden Stellen (Stadt Berlin), der Unterstützer der forensischen Genetik und auch der Kritiker.

  17. #17 Till Andlauer
    München
    04/03/2021

    Lieber Herr Courts,
    ich vermute mit der Aussage “Die Charité könnte dann womöglich auch wirksamer an ihre institutionelle Verantwortung erinnert werden” meint Veronika Lipphardt, dass die Charité die YHRD als reines Privatprojekt von Lutz Roewer und Sascha Willuweit betrachtet und jede Verantwortung für diese Datenbank ablehnt.
    So eine wichtige Datenbank sollte – mit einer gewissenhaften Kontrolle des Vorliegens von Einverständniserklärungen und der Möglichkeit, dass sich Dritte bei Fragen zu Datensätzen an die Ethikkommission und die Datenschutzbeauftragten wenden können – offiziell von einer Institution wie der Charité betrieben werden, anstatt als Hobby von Privatpersonen.
    Die Forensische Genetik an der Charité sollte erhalten bleiben und gleichzeitig sollte sich die Charité aber zu ihrer Verantwortung für die YHRD bekennen und diese Verantwortung aktiv ausüben.
    Die YHRD ist ein sehr wichtiges Projekt der Forensischen Genetik der Charité und ihr Fortbestand ist durch die Schließung des Instituts vermutlich gefährdet, deshalb hat das durchaus etwas mit dem Artikelthema zu tun.

  18. #18 Cornelius Courts
    13/03/2021

    Gestern erschien in der SZ ein kritischer Kommentar zur Schließung an der Charité, einen Nachtrag habe ich oben ergänzt. Leider ist die Kommentatorin im zweiten Teil auch hier im Blog bekannten Bedenkenträgern auf den Leim gegangen, wenn sie, sich auf die YHRD-Datenbank beziehend, schreibt:

    [darin] finden sich zahlreiche Informationen von verfolgten oder diskriminierten Minderheiten wie Uiguren oder Roma, die ohne informierte Einwilligung dieser Menschen erhoben wurden und gegen sie verwendet werden können

    Das ist freilich grober Unfug. Die Datensätze, die in die YHRD eingetragen werden, sind vollständig anonym und für das Beitragen zur Datenbank gibt es strenge Regeln (ich weiß das, ich habe auch schon dazu beigetragen):

    Please make sure that your data do not include any ID numbers or other information relating to an identified or identifiable person. Do not keep lists which link the transmitted haplotypes with ID numbers or other information relating to an identified or identifiable person.

    Das bedeutet insbesondere, daß gar nichts gegen irgendwen “verwendet” werden kann. Wenn ich das Y-chromosomale DNA-Profil aus einer Spur gegen die Datenbank checke, bekomme ich einen Treffer (d.h. eine Aussage, wie häufig dieses Muster bereits in der Datenbank vorhanden ist) oder auch nicht und eine Schätzung, wie häufig mein Befund in einer bestimmten Population zu erwarten ist. Daraus kann ich dann eine Aussage ableiten, wie wahrscheinlich es wäre, daß ich einen Befund wie meinen zufällig erhalten würde. Es wäre schön gewesen, wenn die SZ-Schreiberin sich da besser informiert hätte.

  19. #19 RPGNo1
    13/03/2021

    @CC

    [darin] finden sich zahlreiche Informationen von verfolgten oder diskriminierten Minderheiten wie Uiguren oder Roma, die ohne informierte Einwilligung dieser Menschen erhoben wurden und gegen sie verwendet werden können

    Das ist freilich grober Unfug. Die Datensätze, die in die YHRD eingetragen werden, sind vollständig anonym und für das Beitragen zur Datenbank gibt es strenge Regeln (ich weiß das, ich habe auch schon dazu beigetragen):

    Man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass die Autorin aber auch weiter ausführt :

    Was zunächst gegen das Unilabor spricht, zeigt hingegen umso mehr, dass forensische Analysen in ein unabhängiges akademisches Umfeld gehören; also dorthin, wo die Einhaltung ethischer Standards am ehesten gelingen kann.

    Wenn ich Frau Lipphardts Ausführungen richtig deute, dann haben sie und ihre Mitstreiter große Bedenken, dass akademische Forschungseinrichtigungen eben das sind: unabhängig und ethischen Standards verpflichtet.

  20. #20 Cornelius Courts
    13/03/2021

    @RPGNo1: “Man sollte aber nicht außer Acht lassen, ”

    Das heißt aber nur, daß in ihren Augen es bei den Privaten “noch schlimmer” wäre, läßt aber im Raum stehen, daß es an den Unis jetzt auch schon schlimm ist.
    Fakt ist, daß an dem Vorwurf, daß irgendwem durch die kostenlos von der ganzen Welt nutzbare YHRD-Datenbank Nachteile entstünden oder entstanden wären, gegenstandslos ist.

    “große Bedenken, dass akademische Forschungseinrichtigungen eben das sind: unabhängig und ethischen Standards verpflichtet.”

    Daß wir unabhängig sind (von Ermittlungsbehörden (Polizei, StA, LKÄ, BKA), Gerichten, dem Justizministerium etc.) brauchen wir nicht zu diskutieren, das ist schlicht Fakt.
    Daß wir – offenbar – nicht unabhängig davon sind, wieviel Profit wir machen, scheint an einigen Orten auch leider der Fall zu sein. Was freilich genausoviel Sinn ergibt und genauso förderlich für eine Gesellschaft und einen Rechtsstaat ist, wie eine Polizei oder Feuerwehr zuzumachen, wenn sie nicht genug Geld verdient.

    Hinsichtlich der “ethischen Standards”: das ist deutlich komplexer in der Beurteilung und verschiedene Personen haben unterschiedliche Auffassungen. Aber an den meisten Unis, schon allein, wenn sie Geld von der DFG erhalten wollen, sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten, außerdem gilt in D seit 2010 das Gendiagnostikgesetz.
    Die Regeln für das Einstellen von Datensätzen in die YHRD habe ich oben schon verlinkt. Für unsere wichtigste Fachzeitschrift FSI: Genetics gibt es ebenfalls strenge Richtlinien für die Veröffentlichungen von Populationsdaten.
    Und nicht zuletzt hat sich das EUROFORGEN-NoE Konsortium mit ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Anwendung forensisch genetischer Methoden befasst.
    Alle mir bekannten KollegInnen kennen und akzeptieren diese Regeln. Wenn es nachweislich Abweichungen von oder Verletzungen dieser Regeln gibt, kann und soll das bekannt gemacht und kritisiert werden, aber es sollte nicht die ethische Integrität des Faches und seiner Vertreter in Frage gestellt werden.

  21. #21 RPGNo1
    13/03/2021

    @CC

    Das heißt aber nur, daß in ihren Augen es bei den Privaten “noch schlimmer” wäre, läßt aber im Raum stehen, daß es an den Unis jetzt auch schon schlimm ist.

    Hm, das lese ich jetzt nicht so raus. Aber wahrscheinlich hast du als mittelbar Betroffener andere Sensoren und interpretierst Aussagen dementsprechend. Mir geht es bei Aussagen zu Themen wie Pharmaindustrie (gern in Verbindung mit “böse”), Medikamente und Zulassung nicht anders.

    Ansonsten danke ich dir für deine Verweise auf Standards und Leitlinien. Das ähnelt sehr dem, was wir in der Pharmabranche mit GMP oder GDP haben.

  22. #22 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    13/03/2021

    Lieber Herr Courts, ich finde es bedauerlich, daß Sie einen polemischen Tonfall einer sorgfältigen Prüfung vorziehen. So kenne ich Sie gar nicht.
    Die Kritik kommt nicht nur von den “üblichen BedenkenträgerInnen”, also mir und der WIE-DNA, sondern wurde in Nature, Science und Europea Journal for Human Genetics publiziert.

    Es ist das eine, ethische Standards und strenge Regeln auf eine Website zu stellen und sich mündlich dazu zu bekennen, und das andere ist, sie in der Praxis einzuhalten. Das ist manchmal außerordentlich schwierig, nicht nur für die YHRD Keeper und für FSI:G. Wenn ich das sage, heißt das nicht, daß ich Herrn Roewer und Herrn Willuweit angreife. Ich habe großen Respekt vor ihrer Arbeit. Aber daß die YHRD Daten anonymisiert sind, reicht nicht aus, um zu begründen, daß sie ethisch unproblematisch sind.

    Das von mir und anderen aufgezeigte Problem ist systemisch. Ich verstehe, daß es für FachvertreterInnen nicht angenehm ist, es als solches zu erkennen.

    Hier ein paar links, damit das Informieren erleichtert wird:

    Unser Statement zur Schließung des Berliner Labors:
    https://www.wie-dna.de/2021/03/10/shut-down-charite-forensic-dna-lab/

    Darin die links zu folgenden Publikationen von Yves Moreau und anderen:

    Moreau, Yves. 2019. “Crack down on Genomic Surveillance.” Nature 576 (7785): 36–38. doi:10.1038/d41586-019-03687-x.

    Forzano, Francesca, Maurizio Genuardi, and Yves Moreau. 2021. “ESHG Warns Against Misuses of Genetic Tests and Biobanks for Discrimination Purposes.” European journal of human genetics: EJHG. doi:10.1038/s41431-020-00786-6.

    Jones, Kathryn M., Robert Cook-Deegan, Charles N. Rotimi, Shawneequa L. Callier, Amy R. Bentley, Hallam Stevens, Kathryn A. Phillips, Yves Moreau et al. 2021. “Complicated Legacies: The Human Genome at 20.” Science (New York, N.Y.) 371 (6529): 564–69. doi:10.1126/science.abg5266.

    Ellebrecht, Nils and Dominik Weber (in print). Verbotener function creep: Genetische Herkunftsbestimmung im Spannungsfeld forensischer DNA-Analysen, polizeilicher Ermittlung und rechtlicher Vorgaben.

    Lipphardt, V./Surdu, M. (under review): DNA Data from Roma in forensic genetic studies and databases: Risks and challenges. Preprint DOI: 10.13140/RG.2.2.16641.48484.

    Siehe auch der SZ-Beitrag vom 14.11. 2020:
    https://www.sueddeutsche.de/wissen/sinti-roma-genetik-verdacht-1.5114089

    Lesen Sie selbst, es gibt einige Anhaltspunkte dafür, daß es tatsächlich problematische Aspekte gibt.
    Um sagen zu können, daß die YHRD ethisch unproblematisch ist, müßte man einen Stresstest machen, der alle notwendigen Kriterien miterfaßt.

    Ich wünsche mir eine ernsthafte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, nicht diskreditierende Polemik.

  23. #23 Peter Schneider
    Köln
    13/03/2021

    Nachdem das YHRD-Thema nun doch hier in diesem Thread hochgekocht ist, nutze ich nun doch diesen Anlass, um auf den Artikel von Frau Berndt in der SZ vom 14.11.2020 (Link s.o.) einzugehen. Ich hatte einen kurzen Leserbrief verfasst und persönlich an die Autorin und die Redaktion gesandt, aber trotz 2fachem Versand keine Reaktion erhalten. Ich denke auch, dass Sie, Frau Lipphardt, mit diesem Hintergründen der Verwendung von Sammlungen mit Haplotyp-Daten vertraut sind! Hier Auszüge aus meinem Leserbrief:

    “In der Kriminalistik dienen EMPOP (mtDNA Haplotypen) und YHRD (Y-Haplotypen) gerade nicht dazu, unbekannte Straftäter zu ermitteln; dies ist der DNA-Analysedatei beim BKA vorbehalten. Sie sind dafür überhaupt nicht geeignet, denn sie bilden die relative Verteilung weltweiter genetischer Daten ab, die die Gesamtheit aller mütterlichen bzw. väterlichen Linien repräsentieren sollen. EMPOP und YHRD tragen entscheidend dazu bei, den Beweiswert z.B. einer übereinstimmenden mtDNA-Sequenz aus einem Spurenhaar oder eines übereinstimmenden Y-Chromosoms aus einem männlich-weiblichen Mischsekret nach einem Sexualdelikt in einem Gerichtsverfahren beurteilen zu können. Sie werden also erst benötigt, wenn es bereits einen Beschuldigten gibt, der die gesuchten Merkmale besitzt. Dann stellt sich nämlich die Frage, wie häufig oder selten die nachgewiesenen mtDNA- oder Y-Merkmale sind, ob die nachgewiesene Übereinstimmung also eher zufällig, da häufig vorkommend ist, oder auf den Beschuldigten als Täter hinweist, da die Übereinstimmung sehr selten ist. Dies kann jedoch nur dann wissenschaftlich korrekt erfolgen, wenn die zugrunde liegende Sammlung repräsentativ für möglichst alle Teile der Weltbevölkerung ist und sowohl häufige als auch seltene mtDNA- bzw. Y-Merkmale einschließt. Würde man beispielsweise die derzeit enthaltenen Daten von Roma und Sinti aus den Sammlungen entfernen, und fände man nun z.B. an einem Spurenhaar einen mit einem Beschuldigten übereinstimmenden mtDNA-Typ, der fast nur bei dieser Bevölkerungsgruppe auftritt, so wäre dieser Typ extrem selten (da in der Datensammlung nicht vorkommend) und der Beweiswert entsprechend sehr hoch. Wären hingegen genetische Daten der Roma und Sinti in den Vergleichsdaten mit erfasst, so wäre dieser Typ nicht so selten und es bestünde also eher die Möglichkeit, dass dieses Haar auch von einer anderen Person stammen könnte und die Übereinstimmung auch zufällig sein könnte.

    Die eigentliche Ursache der vielfältigen Missverständnisse und Fehler in der Nutzung derartiger Datenbanken (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Heilbronner_Phantom ) beruht vor allem auf einem massiven Defizit in der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Kriminalistik und den unterschiedlichen Erwartungshaltungen auf beiden Seiten. Genau deshalb ist nicht die Löschung genetischer Daten von Minderheiten, sondern eine intensive Schulung der Bedarfsträger bei Polizei und Justiz ein entscheidendes Element des verantwortungsvollen Einsatzes dieser Datensammlungen.”

    Fazit: Je repräsentativer diese Sammlungen sind, desto ausgewogener sind die darauf beruhenden Häufigkeitsschätzungen einzelner Haplotypen.

    Das forensische Labor der Charité hat aus meiner Sicht immer die größte Sorgfalt darauf verwendet, die in ihrer YHRD-Sammlung verwendeten Daten aus seriösen publizierten Quellen zusammenzustellen und deren individuelle Herkunft zu schützen.

  24. #24 Cornelius Courts
    13/03/2021

    @Peter Schneider: danke für das Teilen des Leserbriefs. Schade, aber nicht unbezeichnend, daß die SZ nicht darauf reagiert, geschweige denn ihn veröffentlicht hat.

    ______

    @Veronika Lipphardt: “polemischen Tonfall”

    Wenn Sie, liebe Frau Lipphardt, hingehen und das Kommentariat eines Beitrags, der die Schließung einer renommierten und wichtigen Abteilung für forensische Genetik beklagt und kritisiert, mit einem YHRD-Kritik-Whataboutism zu kapern versuchen, dann sollten Sie doch auch die minimale diskursive Resilienz aufbringen können, um einen kleinen “Bedenkenträger” zu verkraften, oder?

    Zumal sie uns allen hiermit:
    “Es ist das eine, ethische Standards und strenge Regeln auf eine Website zu stellen und sich mündlich dazu zu bekennen, und das andere ist, sie in der Praxis einzuhalten.”

    ja lediglich Lippenbekenntnisse zu unseren Standards zugestehen, was schon ein starkes Stück und vielleicht nicht einmal von teuren Experten von Polemik (oder gar Zynismus?) zu unterscheiden ist.

    Ergänzend zum Kommentar meines Kollegen Peter Schneider in #23 und einem wichtigen Aspekt, den er darin schon angesprochen hat, möchte ich noch betonen, daß Repräsentation in der Datenbank konservativ, also schützend (!) wirkt, indem Zuordnungs- und daraus abgeleitete Schuldzuweisungswahrscheinlichkeiten sinken!

    Es ist also der Modus der Beschaffung von solchen Daten von deren Auswirkung in einer Datenbank für die beprobten Individuen zu unterscheiden. Man kann, mit anderen Worten, nicht eingehaltene Regeln bei der Datenbeschaffung kritisieren und dennoch den Effekt, den das Einspeisen der Daten zeitigt, gutheißen.
    Ich frage Sie, wie Sie diese beiden Seiten derselben Medaille gegeneinander abwägen und warum Sie es so tun.

    Pflichtbewußt und wie schon erwähnt, bekenne ich mich zu den oben velinkten Regeln, ethischen und prozeduralen Leitlinien bei der Beschaffung und Publizierung genetischer Daten. Ich verurteile jegliche unethische Datenbeschaffung, würde sie in meinem Labor nicht dulden und als Gutachter etwa in einem mir vorgelegten Manuskript scharf kritisieren (das habe ich auch schon getan). Ich bin, nebenbei, ein entschiedener Gegner einer in China verbreiteten relativistischen Auffassung von Menschenrechten und vom Umgang der chinesischen Regierung mit Volksgruppen wie den Uiguren.
    Dennoch und da schließe ich mich Peter Scheiders Fazit gänzlich an, unterstütze ich die YHRD und wünsche mir ihre stetige Erweiterung, Ausbau und Verbesserung. Ich werde sie auch weiterhin in der täglichen Fallarbeit zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen und meine Doktoranden lehren, dies zu tun.

    “Ich wünsche mir eine ernsthafte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, nicht diskreditierende Polemik.”

    Da sind wir uns einig. Ich wünsche mir zudem die Einhaltung diskursiver Etikette.

  25. #25 RPGNo1
    13/03/2021

    @Veronika Lipphardt

    Es ist das eine, ethische Standards und strenge Regeln auf eine Website zu stellen und sich mündlich dazu zu bekennen, und das andere ist, sie in der Praxis einzuhalten.

    Das ist eine sehr zynische Sichtweise. Kommt es aus ihrer Forschung, siehe auch ihre Links, dass sie nur das Schlimmste von anderen Personen erwarten?

    Sie sollten Ihre Sichtweise hinterfragen.

  26. #26 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    13/03/2021

    Vielen Dank, endlich, so kann es weitergehen. Ich werde auf diese Entgegnungen antworten, es wird aber ein wenig dauern.
    Hier nur so viel: Ich habe nicht allen Forensischen GenetikerInnen unterstellt, daß sie ethische Standards nicht einhalten. Ich habe geschrieben, daß es manchmal sehr schwierig ist, ethische Regeln in Einklang mit der Praxis zu bringen, und zwar meinte ich damit nicht nur die YHRD Keeper und die FSI:G, auch nicht nur die Forensischen GenetikerInnen, sondern Wissenschaft mit großen Datensätzen im allgemeinen. Ich bin sehr zuversichtlich, daß Sie alle nach bestem Wissen und Gewissen handeln, aber vielleicht sind nicht alle Informationen zugänglich, um ethische Risiken ausreichend zu einzuschätzen.

  27. #27 Yves Moreau
    Belgium
    13/03/2021

    “Die Datensätze, die in die YHRD eingetragen werden, sind vollständig anonym.” You can’t have your cake and eat it too. Y-STR profiles are purposefully intended to identify males as accurately as possible – that IS the whole point – and RM Y-STRs are meant to increase this accuracy as far as possible. The situation is even worse for Y-SNP profiles. The data inside the YHRD database is not anonymous. The data IS the identity. A Y-chromosome is close to being a synonym for a male’s last name (and I do understand the limits of this statement). Whether a profile is linked to name and address is not essential. Cookies and IP addresses are recognized as identifiers in the GPDR, even though they are imperfectly linked to a unique individual. Even first and last names together are not enough to identify a person uniquely: there are plenty of Yves Moreaus (including a prosecutor, a historian, a business lawyer, a deceased journalist, a well-known cook, a minor league soccer coach, a high-school math teacher, etc.). Are we going to claim that sensitive data associated to the identifier ‘Yves Moreau’ is not personal data?!?

    It is also quite naïve to believe that the link between Y-STR profiles and names, national IDs, and addresses will have been destroyed in all cases, in particular in authoritarian regimes where it is impossible to carry out forensic population genetics research independently from authorities. It is ethically indefensible to take cover behind a simple statement on a web page. In such precarious situations, the onus is on the YHRD maintainers to demonstrate convincingly that such links do not exist. And even then, it would be insufficient because the data is its own identifier. For Chinese populations, there is no way to fix those problems and all data needs to be deleted in my opinion.

    The interface to YHRD is not meant to allow the identification of individuals, but rather to calibrate the probability of such matches, I do get that. But what matters from a privacy perspective is the data INSIDE the database, not what users are meant to see. Moreover, the identification of a unique profile in YHRD and the identification of its population of origin is entirely possible without having to start from a known profile. The design of YHRD makes it vulnerable to serious attacks. The fact that Charité refuses to acknowledge any liability for YHRD and has formally stated that it is a private project of Prof. Roewer and Mr. Willuweit makes things a lot worse. My conclusion is that the minimal conditions for the continued operations of YHRD are not met at this point. Continued operation of YHRD would require in my opinion (1) its return or transfer to an institution capable of facing legal liability for any wrongdoing linked to its operation, (2) an extensive redesign to fix its vulnerabilities, and (3) the appointment of an independent ethics board with control over its operation.

    I realize the shutdown of YHRD would be a most problematic outcome with far-reaching consequences and I only reluctantly came to the conclusion that continued operation of YHRD is not acceptable under current conditions. The forensic genetics community needs to acknowledge the magnitude of YHRD’s problems and come together to urgently fix them. Dismissive denial has reached a dead end.

  28. #28 Cornelius Courts
    14/03/2021

    @Yves Moreau: auch Ihnen sei gesagt: das Thema YHRD ist hier off topic. Darum geht es hier nicht und es nervt mich zusehends, daß durch diese Diskussion die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Thema, der Schließung der Forens. Genetik an der Charité, abgelenkt wird.

    Darüber hinaus sage Ihnen das gleiche wie ich damals auch Frau Lipphardt zum Thema FDP gesagt habe: nicht meine Baustelle, nicht mein Projekt. Erwarten Sie also nicht, daß ich hier etwas zum Datenbestand oder der rechtlichen Einschätzung der YHRD sage, wesentlich passendere Adressaten wären leichtestens zu ermitteln. Wenn Lutz Roewer hier sogar noch mitliest und sich bemüßigt fühlt, etwas zu Ihren Ausführungen zu sagen, steht ihm das frei (auch, wenn es OT ist).

    Nur noch eines, dann bin ich aus dieser Diskussion raus: wenn Sie, der offenbar keine Ahnung vom forensischen Routinebetrieb und erst recht nicht der Konfrontation mit den Folgen schwerster Straftaten hat, allen Ernstes hier anregen, den Betrieb der YHRD einzustellen, liegen unsere Auffassungen von Recht und Gerechtigkeit so himmelweit auseinander, daß ein weiterer Austausch ohnehin fruchtlos wäre. Ich fände es allerdings interessant zu erfahren, ob Sie bei all Ihrem beckmessernden virtue signalling diese Forderung auch noch stellen würden, wenn die Aufklärung einer Straftat, von der – was hoffentlich nie passieren wird – Sie oder eine Ihnen nahestehende Person betroffen wäre, von der Nutzung der YHRD abhinge…

  29. #29 Yves Moreau
    Belgium
    14/03/2021

    I reject the false dichotomy of having to choose between freedom and security. This is cheap blackmail. Society can get the benefits of forensic genetics without having to tolerate abuses. Please do not brandish The Law in my face when many high-profile forensic geneticists have for years been turning a blind eye to the irresponsible marketing of DNA profiling technology and to large-scale human rights abuses.

    You are trying to make a straw man out of my arguments. You should read my words more carefully and not assume that I mean something else than what I write. What I am saying is that the forensic genetics community should urgently come together to fix the problems of YHRD. I completely disagree with Charité’s position that YHRD is Prof. Roewer and Mr. Willuweit’s private database, but since they themselves seem to have accepted Charité’s position, I have so far been unable to convince Charité to come to a more reasonable stance. If YHRD ever gets hacked, should Prof. Roewer and Mr. Willuweit have to personally face liability in court? This would be utter madness.

    I never suggested that the forensic lab at Charité should be closed and I share the view of Prof. Lipphardt and her colleagues that this would be a grave mistake. I do however believe that the controversy surrounding YHRD has at least been an important catalyzer of Charité’s decision. The controversy surrounding YHRD is definitely on-topic. It is not because Charité has cited “economic reasons” for the closure of the lab that this is the whole story. Charité has been extremely nontransparent in its responses to our challenges and it is reasonable to second-guess its assertions. Charité has been investing resources in the development of YHRD for about two decades, but now this is a private project?!? I do not know academic institutions as being so munificent.

    I will fully support the reversal of the decision to close the Charité forensic genetics lab. Will you support the return of YHRD under the custody of Charité or its transfer to another institution? Will you support the removal of ethically tainted data from YHRD and its comprehensive redesign to fix its vulnerabilities so that it can operate in a responsible manner?

  30. #30 Cornelius Courts
    15/03/2021

    Auch die Initiative, der @Veronika Lipphardt angehört, hat inzwischen eine Stellungnahme auf ihrer Website veröffentlicht. Mehr dazu oben im Nachtrag.

  31. #31 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    Lieber Herrn Schneider, lieber Herr Courts,
    tut mir leid, wenn ich aus Ihrer Sicht den Blog „kapere“, aber das ist für mich (uns) derzeit die einzige Möglichkeit, um mit der Forensischen Genetik ins Gespräch zu kommen. Ich werde mehrere Kommentare schreiben und hoffe, ich sprenge damit nicht alle Regeln der Netiquette.
    Herr Schneider, es ist wirklich bedauerlich, daß die SZ den Leserbrief nicht abgedruckt hat, und auch, daß Sie ihn nicht früher hier veröffentlicht haben – denn dann hätte man darauf reagieren können und wir wären in der Diskussion jetzt schon viel weiter. Ich hoffe, Sie bleiben dran und lesen meine Argumentation.

    „Ich denke auch, dass Sie, Frau Lipphardt, mit diesem Hintergründen der Verwendung von Sammlungen mit Haplotyp-Daten vertraut sind!“

    Das ehrt mich sehr, daß Sie mein Fachwissen so einschätzen, Herr Schneider, es fühlt sich an wie ein Ritterschlag! In der Tat haben wir in unserem preprint (DOI: 10.13140/RG.2.2.16641.48484) etwas Differenziertes dazu geschrieben (warum das in der SZ nicht aufgegriffen wurde, weiß ich nicht, aber es wurden auch andere wichtige Punkte aus unserem paper nicht aufgegriffen – finde ich verständlich bei der Komplexität des Themas). Zu unseren Argumenten finden Sie mehr Infos in den folgenden Kommentaren.

  32. #32 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    REPRÄSENTATIVITÄT
    Herr Schneider, Sie schreiben: “Fazit: Je repräsentativer diese Sammlungen sind, desto ausgewogener sind die darauf beruhenden Häufigkeitsschätzungen einzelner Haplotypen.“
    Dazu schreiben wir:
    „If a suspect’s mtDNA matches the hair’s mtDNA, that does not identify the suspect as the per-petrator, because the exact same mtDNA haplotype belongs to many individuals in the same mtDNA lineage. But a query in EMPOP allows to roughly assess how frequent such a haplotype would be in a given country or region. If it is frequent, this would be information in favour of the suspect. However, as one can imagine, if populations are not represented well or not at all in the databases, this can lead to misinterpretations of results that can only be controlled by outstanding academic expertise.” […]
    Das Problem der Repräsentativität haben wir für die Datensets für Roma in einem weiteren Paper, verfaßt mit der Heidelberger Humangenetikerin Gudrun Rappold, stark ange-zweifelt (DOI: 10.13140/RG.2.2.13286.04165; in print). Um ein „repräsentatives“ sample für Roma zusammenzustellen, müßten Daten ganz anders gesammelt werden.
    Mit Blick auf die auffällige Überrepresentation von Roma in YHRD und EMPOP – eine weitere potentielle Verzerrung – schreiben wir:
    “There is no simple answer to the questions why, and to what effect, Roma are overrepresented in these databases. First of all, for the technology of BGA prediction by lineages, used when there is no atDNA match in the NDNAD, the problem has hitherto been largely neglected by aca-demics. It might be expected that in BGA prediction, overrepresentation implies a concrete risk of wrong assignments, overfocussing and misrepresenting the group. In order to better cha-racterize this risk, a transdisciplinary examination would be necessary.
    Secondly, in the case of calculating RMP, an assessment is even more complex: an overrepresentation of small and isolated groups might pose hitherto unrecognized problems for forensic statistics and its use in court, but it could also bring about effects that are advantageous for Roma suspects. On the one hand, overrepresentation of a population could result in a higher RMP and thus result in exoneration because the match shows to have limited importance. On the other hand, if the reference population comes from one small isolated community that cannot represent any other Roma communities, this could perhaps yield distorted results. The finding of a haplotype linked to a particular sub-population within a country dataset can be misinterpreted, which could exacerbate the problem. However, whether this poses a real and unfair threat for Roma suspects seems to depend on the technicalities of how one can search and use the database. This might be different for EMPOP and YHRD. Here, a transdisciplinary examination would be necessary too.”
    Daß isolierte Populationen für biostatistische Analysen besonders herausfordernd sein können, stellte ein in FSI:G kürzlich erschienenes paper auch für Gerichtsverfahren fest: “Using ap-propriate population databases is very important especially when a genetically isolated population might be involved” (Dotto et al., FSI:G, 2020: 102168.1).” Im Journal of Forensic and Legal Medicine erschien 2017 ein paper zum Problem der „substructure“ bei isolierten communities (Ehler/Vanek 2017).
    Diese Probleme sind auch für die YHRD und EMPOP noch nicht genügend beleuchtet worden.

  33. #33 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    Ethisch problematische YHRD Uploads

    Herr Schneider:
    „Das forensische Labor der Charité hat aus meiner Sicht immer die größte Sorgfalt darauf verwendet, die in ihrer YHRD-Sammlung verwendeten Daten aus seriösen publizierten Quellen zusammenzustellen und deren individuelle Herkunft zu schützen.“

    Ja, das sehe ich auch so; aber auch die größtmögliche Sorgfalt von zwei exzellenten For-schern scheint nicht auszureichen, um die Herausforderungen einer solchen Datenbank zu meistern. Schließlich wird nur die technische Qualität streng geprüft; für die ethischen, die publikations- und datenschutzbezogenen Requirements reicht es, ein Kreuzchen zu setzen. Sicher gehen viele Contributors dabei sehr gewissenhaft vor; aber eben nicht alle. Es gibt in der YHRD Datensätze, die nirgendwo publiziert wurden und entsprechend auch kein ethical approval haben. In anderen Fällen liegt zwar eine Publikation vor, aber das ethical approval fehlt oder ist fragwürdig.

    Ein Beispiel für nichtpublizierte Daten (aus unserem preprint): LKÄ-Mitarbeiter haben ver-schiedene Datensätze in die YHRD hochgeladen, ohne eine Publikationsreferenz anzugeben. Für die Datensätze des LKA Baden-Württemberg haben wir dies nachzuvollziehen versucht. Herr Roewer verwies uns an Herrn Baessler vom LKA BaWü. Herrn Baesslers LKA-Kollegin erklärte am Telefon, die Daten seien sehr wohl publiziert – sie seien ja in der YHRD hochgeladen worden, also seien sie veröffentlicht. Eine Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift hielt sie nicht für notwendig. Auf nochmaliges Nachhaken hin schickte sie dann doch eine Publikation zu, die aber nur einen Bruchteil der vom LKA hochgeladenen Datensätze enthält. Unter den nichtpublizierten Datensätzen sind Daten von „Deutschen“ aus ver-schiedenen Bundesländern sowie Daten von 32 „Afghanen“ und 42 „Rumänen“, allesamt laut Dateneintrag in Deutschland erhoben. Auch MitarbeiterInnen von drei anderen LKÄ haben Daten ohne Publikationsnachweis hochgeladen, in keinem Fall aber so viele wie das LKA Baden-Württemberg.

    Offenbar haben diese Beiträger bei jedem Upload angegeben, daß die Daten publiziert sind und daß es ein Ethics Approval gibt. Das wirft sehr viele Fragen auf. Weshalb haben die LKÄ diese Daten hochgeladen, zu welchem Zweck, was haben sie sich davon erhofft? Gibt es eine geheime Ethikkommission für LKÄ? Wie – mit welchen Informa-tionen – haben ErmittlungsvertreterInnen von nach Deutschland immigrierten Afghanen und Rumänen eine Informierte Freie Einverständnis zum Upload der Daten in die YHRD erhalten? Und wenn die LKÄ hier unwahre Angaben gemacht haben: Wieso ist das für die LKÄ möglich? Wieso erkennt die Datenbank diese Fehler nicht? Weil es zu aufwendig ist, zu überprüfen, ob es eine Publikation gibt?

    Es gibt aber auch ethische Schwachstellen bei Datenuploads mit Publikationsnachweis. Hier steckt das Problem bereits in den wissenschaftlichen Publikationen selbst, was Schwächen im Review vermuten läßt. Selbst wenn in einem Artikel von informed consent und ethical ap-provals berichtet wird, sind diese Angaben nicht immer zuverlässig. Das hat Moreau für Da-ten von den Uighuren gezeigt; wir zeigen es für Daten von Roma, und es gäbe noch viele weitere Beispiele. Editors und reviewers haben offenbar nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt. Manche AutorInnen haben Mängel nicht erkannt oder, wie wir argumentieren, sogar verschleiert; wir nennen das „Datenwäsche“.

    Ein weiteres Problem ist, daß forensisch-genetische Zeitschriften erst ab 2010 von den Autor-Innen informed consent und ethical approvals verlangen. Viele vorherigen Datensammlungen dürften keine solchen Prozeduren durchlaufen haben. Das macht die Daten aber nicht ethisch unproblematisch, man kann sie nicht einfach weiterverwenden – und doch geschieht das andauernd. Wir haben sogar medizin- und populationsgenetische Publikationen gefunden, die solche forensisch-genetischen Daten ohne informed consent und ethical approval verwenden, und dieselben Daten wurden dann auch noch auf YHRD hochgeladen.

    Ich kenne das Argument, das eigentliche Problem sei, daß es zu wenige Daten gebe und die Datenbanken deshalb nicht repräsentativ seien. Das heißt also, um von dem schützenden Ef-fekt zu profitieren, müßten Minderheitsangehörige noch viel mehr Daten beisteuern (natürlich nicht ohne IC und EA, da sind wir uns schon einig?!). Dabei wird aber vergessen, daß Daten- und DNA-Abgaben zuallererst mal eine Frage des Vertrauens sind. Weshalb sollten Min-derheitenangehörige darauf vertrauen, daß die Daten, die sie freiwillig abgeben sollen, ethisch angemessen behandelt und nur im oben genannten Nutzungsmodell verwendet werden – obwohl die Daten ihrer Minderheit bisher komplett ohne jede ethische Sorgfalt erhoben und verwendet wurden? Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, müßte die Forensische Genetik sich der Problematik zuwenden, anstatt sie hartnäckig zu leugnen.

    Es ist aus meiner Sicht unabdingbar, daß man sich in der Forensischen Genetik mit der Problematik dieser Daten beschäftigt. Da gibt es aus meiner Sicht auch nichts abzuwägen, wie es Herr Courts vorschlägt. Und ob hier Abwägung stattfinden soll, und wer sie vornimmt, ent-scheidet auch nicht die Fachcommunity alleine und schon gar nicht ohne transparente Kom-munikation. Man stelle sich vor, Medizinischen GenetikerInnen würden unter sich sagen: „Wir nehmen einfach heimlich DNA-Proben von PatietInnen, ohne Informed Consent, und schummeln die um die Ethikkommission herum; ist ja zu einem guten Zweck: von den Ergeb-nissen könnten Tausende profitieren!“ Das würde in der weltweiten Forschungscommunity als absolut inakzeptabel angesehen, egal, wie großartig die Verwertungsschancen wären. Solches Verhalten hat eine ziemlich unrühmliche Geschichte.

    Analog dazu kann man in der Forensischen Genetik nicht sagen: „Egal, ob hier die Rechte von Minderheiten verletzt wurden, und egal, ob die Daten ethisch okay sind, wir verwenden sie trotzdem weiterhin, denn unsere Absichten sind ja gut: im Idealfall könnten die Daten für die Minderheiten schützend wirken – aber das auch nur, wenn wir noch mehr Daten sam-meln.“ Zudem ist es wahrscheinlich, daß diejenigen Datensammler, die diese Regeln bewußt verletzen, sich das eher nicht bei der Mehrheitsbevölkerung trauen, sondern eher bei margi-nalisierten Gruppen, die ihre Rechte nicht kennen oder nicht durchsetzen können und von denen deshalb wenig Widerstand zu erwarten ist. Vulnerable Gruppen tragen auch deshalb ein größeres Risiko für „Datenklau“ und den Mißbrauch ihrer Daten als die Allgemeinbevölkerung.

  34. #34 eronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    Kommunikationsdefizite

    Herr Schneider schreibt:
    „Die eigentliche Ursache der vielfältigen Missverständnisse und Fehler in der Nutzung derartiger Datenbanken (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Heilbronner_Phantom ) beruht vor allem auf einem massiven Defizit in der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Kriminalistik und den unterschiedlichen Erwartungshaltungen auf beiden Seiten. Genau deshalb ist nicht die Löschung genetischer Daten von Minderheiten, sondern eine intensive Schulung der Bedarfsträger bei Polizei und Justiz ein entscheidendes Element des verantwortungsvollen Einsatzes dieser Datensammlungen.”

    Ich stimme mit Ihnen überein in der Problemanalyse! Defizit in der Kommunikation, unterschiedliche Erwartungshaltung, fehlende Schulungen. Es fehlt aber auch an Kommunikation mit den Minderheiten, deren Rechte verletzt worden sind, als ihre Daten ohne ihr Einverständnis verwendet wurden; bei der Gelegenheit könnte man mit den MinderheitenvertreterInnen auch diskutieren, ob und inwiefern eine bessere Repräsentation in den Datenbanken ihnen helfen könnte oder eben nicht. In jedem Fall gilt: Ohne wenigstens die Bemühung um die Einhaltung ethischer Standards sind solche Daten nicht zu rechtfertigen.

    Was die Löschung von Daten betrifft: Warum sollte man Daten nicht vorübergehend sperren und sie gemeinsam mit MinderheitenvertreterInnen überprüfen, mit dem Ziel, sie wieder freizuschalten, wenn die Probleme behoben werden können?

  35. #35 ronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    Die Charité über die YHRD

    Ich habe die Charité Anfang Dez. 2020 angeschrieben und um eine Stellungnahme zu der Diskussion um die YHRD gebeten. In dieser Nachricht habe ich mich, trotz der angesproche-nen ethischen Defizite, explizit für die beteiligten Forensischen Genetiker und gegen eine Schließung der YHRD ausgesprochen und die Charité aufgefordert, ihrer institutionellen Ver-antwortung nachzukommen.

    Die Charité antwortete:
    „Bei der YHRD handelt es sich nicht um eine Datenbank der Charité. Die YHRD wurde und wird von Prof. Roewer und Herrn Willuweit im Rahmen ihrer grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit eingerichtet und kuratiert. Bitte richten Sie Fragen zu den hinterlegten Daten deshalb an die beiden Verantwortlichen.

    Die Hinweise von Herrn Moreau, die Sie ansprechen, haben wir eingehend geprüft, auch durch die Hinzuziehung von Expertinnen und Experten in den Bereichen Datenschutz, Bio-ethik und Genetik. Im Ergebnis konnten wir Herrn Moreau mit einer Ausnahme nicht folgen. Diese betraf die Sorge, dass bei Datenerhebungen in bestimmten Ländern, insbesondere bei wissenschaftlicher Kooperation mit Angehörigen dortiger Sicherheitsbehörden, der eingeholte informed consent der Betroffenen nicht belastbar ist. Wir haben unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb noch einmal für diese Problematik sensibilisiert.“

    Die Ethikkommission sei nicht zuständig, hieß es in der Email. Man solle zunächst „die Autor-innen und Autoren sowie die betreffende Zeitschrift darauf ansprechen“. (Geht halt nicht, in den Fällen, in denen es keine Publikation gibt. Und wo es eine gibt, antworten AutorInnen auf unsere Anfragen erst gar nicht. Manche Zeitschriften teilen mit, man könne da nichts machen, sei ja alles von einer Ethikkommission abgesegnet. Andere Zeitschriften haben Publikationen zurückgezogen, und trotzdem tut die Charité nichts, um diese Daten aus der YHRD zu entfernen.)

    Ich interpretiere dies so: Die Charité folgt der Argumentation, daß YHRD-Daten wie die aus China ethisch problematisch sind, will aber mit den Daten nichts zu tun haben und verortet die gesamte Verantwortung für etwaige Fehler bei Roewer und Willuweit. Ob das in deren Sinne ist, weiß ich nicht, aber ich finde es unfair, und vor allem beunruhigend, daß keine Institution sich für diese große, wichtgige, komplexe Datenbank verantwortlich fühlt.

    Jedenfalls bezweifle ich, genau wie Moreau, daß die Charité ihre Entscheidung komplett unab-hängig von diesen Vorgängen rund um die YHRD getroffen hat.

  36. #36 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    WIE-DNA ist schon seit 2018 öffentlich für Universitäre Forensische Genetik eingetreten

    Ungeachtet der Differenzen in inhaltlichen Fragen hat unsere Initiative von Beginn an darauf hingewiesen, wie wichtig es für den verantwortungsvollen Umgang mit erweiterten DNA-Analysen (und den zugrunde liegenden Datenbanken) ist, die Forensische Genetik an den Universitäten zu stärken. Darauf haben wir u.a. bereits im Mai 2018 in einem Debatten-Beitrag zum neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) explizit hingewiesen; siehe unten. Seither haben wir in jedem Fachgespräch, welches wir im Rahmen unserer Initiative mit Politikern und Vertretern aus Polizei und Justiz führten, auf die Gefahren für die wissenschaftliche Qualität und die ethische Handhabung erweiterter DNA-Analysen hingewiesen, die sich ergeben, wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht an Universitäten, sondern an die LKÄ und an externe Labore vergeben werden.

    >>Auszug aus: Fahndung nach dem genetischen Phantom: Bayern will umstrittene DNA-Analyse erlauben. Gastbeitrag von Anna Lipphardt, Peter Pfaffelhuber, Veronika Lipphardt und Matthias Wienroth, netzpolitik.de, 14.5.2018, https://netzpolitik.org/2018/fahndung-nach-dem-genetischen-phantom-bayern-will-umstrittene-dna-analyse-erlauben/

    „Externe Labore im Einsatz

    Offen bleibt in Bayerns neuem Polizeigesetz, wie auch in den anderen Gesetzesanträgen, wer die Erweiterten DNA-Analysen durchführen soll. Bereits jetzt leidet in der forensischen Molekularbiologie die universitäre Ausbildung und Forschung darunter, dass in Deutschland Aufträge für DNA-Analysen, die von den Kriminaltechnischen Instituten der Landeskriminalämter mengenmäßig nicht bewältigt werden, über offene, europaweite Ausschreibungen vergeben werden. Dabei werden meist kommerzielle Anbieter bevorzugt, die aus vielerlei Gründen kostengünstiger arbeiten.
    Sollten in Zukunft die Landeskriminalämter und kommerzielle Institute die Erweiterten DNA-Analysen durchführen, hat dies weitreichende Folgen. Zum einen würde sich dadurch das technologische Gefälle zwischen DNA-Forensik in den Ermittlungsbehörden sowie kommerziellen Laboren einerseits und den rechtsmedizinischen Instituten an den Universitäten andererseits vergrößern. Wegen der begrenzten Investitionen der Hochschulen würden diese endgültig den Anschluss verlieren. Zum anderen stellt sich die Frage, wie eine Qualitätskontrolle dieser wissenschaftlich äußerst voraussetzungsreichen Analytik gewährleistet werden soll, da hiermit auch die Entstehung einer der DNA-„Geheimwissenschaft“ an den Kriminaltechnischen Instituten und den kommerziellen Instituten droht. Deren Wissen ist dann der allgemeinen Forschung nicht zugänglich und somit auch der Überprüfung durch die kritische Selbstkontrolle der wissenschaftlichen Community entzogen.”

  37. #37 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    16/03/2021

    Zusammen forschen

    Jeden Upload-Einzelfall auf all diese Punkte hin zu überprüfen ist wirk¬lich viel Arbeit. Das können Lutz Roewer und Sascha Willuweit nicht zu zweit leisten. Wir haben uns lange mit der YHRD beschäftigt, forschend, analysierend, und trotzdem haben wir haben lange gebraucht, um die Schwachstellen aufzuspüren. Es ist also nicht verwunderlich, daß die Probleme den NutzerInnen nicht bekannt sind. Sie forschen ja nicht über die YHRD, sie nutzen sie.

    Herr Courts schreibt zu Recht, daß wir die tägliche Fallarbeit nicht kennen. Aber Sie kennen dafür die Arbeitsweisen und Erkenntnismöglichkeiten der Sozial- und Geisteswissenschaften nicht. Wir wissen Dinge über Forensische Genetik, die Sie nicht wissen. Also lassen Sie uns zusammen und komplementär arbeiten!

  38. #38 Cornelius Courts
    18/03/2021

    @Veronika Lipphardt:
    “um mit der Forensischen Genetik ins Gespräch zu kommen”

    also erstens gibt es DIE forensische Genetik nicht und zweitens möchte ich mich hier ungern zum Sprachrohr oder Repräsentanten unserer gesamten (zwischen Uni, KTI und Privatlaboren übrigens sehr heterogenen) Community machen lassen, das bin ich nicht und will ich nicht sein. Ob und wieviele KollegInnen hier mitlesen, weiß ich leider nicht, es steht aber allen frei, sich hier zu äußern, der Link zu diesem Artikel wurde bereits in der UFG-Community verteilt.

    Zur YHRD und zur EMPOP und auch zur ethisch fragwürdigen Datensammlung und meiner persönlichen Haltung dazu werde ich nicht mehr sagen, als ich es schon getan habe (#24). Ich wiederhole, daß Lutz Roewer und Sascha Willuweit hier gerne kommentieren können, sie sind die richtigen Adressaten und Walther Parson für die EMPOP.

    Das hier aber kann ich nicht unkommentiert stehen lassen:

    “Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, müßte die Forensische Genetik sich der Problematik zuwenden, anstatt sie hartnäckig zu leugnen”

    Nochmal, DIE forensische Genetik gibt es nicht (so wie es DIE Roma und Sinti ja auch nicht gibt) und pauschal einem gesamten Feld das Leugnen (!) eines Problems vorzuwerfen, hat leider nur noch wenig mit einem intellektuell redlichen, konstruktiven Diskurs zu tun.
    Es gibt sicher einige Leute wie mich, die einräumen, was ich in #24 eingeräumt habe und dennoch die YHRD nutzen wollen/müssen. Und selbst wenn wir fordern/begrüßen, daß/wenn unethisch erlangte Daten daraus entfernt werden, würden/müssten wir die YHRD dennoch weiter benutzen.
    Andere werden das Problem vielleicht auch sehen, es aber auf ihrer Prioritätenliste sehr weit hinter der Stelle einordnen, wo es bei Ihnen zu liegen scheint und die deshalb weder Zeit noch Mühe für eine Diskussion aufwenden wollen oder können. Und wieso sollte ausgerechnet Ihr idiosynkratisches Dringlichkeitsempfinden für diese Leute maßgeblich sein?
    Aber leugnen werden es wohl die wenigsten. Mir persönlich ist nicht ein/e KollegIn bekannt, der rundheraus abstreitet, daß die Beschaffung einiger Datensätze in der YHRD ethisch problematisch gewesen sein kann.

    Und dann noch:
    “Wir wissen Dinge über Forensische Genetik, die Sie nicht wissen”

    Interessant. Sie sehen “uns” aber schon noch auf Augenhöhe mit Ihnen, oder nur als Forschungsobjekt?
    Im Umkehrschluß nehme ich jetzt mal in Anspruch, daß “wir” dafür wohl einen rationalen, ungebiasten und neutraleren Blick auf bestimmte Teile (ich pauschalisiere bewußt NICHT) der Sozial- und Geisteswissenschaften und ihren selbstreferentiellen, postmodernistisch motivierten Problematisierungseifer haben.

    “Also lassen Sie uns zusammen und komplementär arbeiten!”

    Gern, dazu gehört, sehr geehrte Frau Lipphardt, aber dann bitte auch gegenseitige Kritik und Kritikfähigkeit. Sie holen mit solchen undifferenzierten Rundumschlag-Keulen wie “müßte die Forensische Genetik sich der Problematik zuwenden, anstatt sie hartnäckig zu leugnen” gewaltig aus, ich hoffe, Sie sind bereit, im Gegenzug und im Sinne der von Ihnen angestrebten (wenn, dann gleichberechtigten) “Zusammenarbeit” auch eine sehr kritische Sicht unsererseits auf Ihre Prämissen, Motive, Anreize und Prioritäten, Methoden, Kommunikation und vor allem jegliche womöglich darunter liegende Ideologie willkommen zu heißen.
    Mit anderen Worten: solche Anwürfe wie der oben erleichtern es nicht gerade, von “uns” ernst genommen und für eine vertrauenswürdige und in der Sache Verbündete gehalten zu werden.
    Genauso, wie Sie “uns” Lippenbekenntnisse zu unseren Standards und Regeln unterstellt haben, könnten “wir”, also Ihr “Forschungsobjekt”, unterstellen, daß Ihre “die universitäre forensische Genetik ist ganz wichtig!”-Verkündungen bloß dem Zweck Ihrer Daseinsrechtfertigung dienen.
    Ob das so zielführend ist, darf womöglich bezweifelt werden.

  39. #39 Cornelius Courts
    19/03/2021

    Und heute noch ein Nachtrag mit einem Bericht aus dem Tagesspiegel und einem kritischen Videobeitrag bei rbb24.

  40. #40 Veronika Lipphardt
    Freiburg
    19/03/2021

    Lieber Herr Courts,

    Sie stören sich an einer Verallgemeinerung, die sich durch mehrere meiner Kommentare hindurchzieht, und das zu Recht. Es tut mir leid, daß ich nicht mit der gebotenen Vorsicht formuliert habe. “Einige VertreterInnen der deutschen universitären Forensischen Genetik” wäre die bessere Formulierung gewesen. Zumal ich mir dieser Heterogenität ja bewußt bin (vielleicht kam es auch in meinen Kommentaren ein wenig zum Vorschein), und auch, weil in meinem Fach, der Wissenschaftsforschung, die Anerkennung von Heterogenität in Disziplinen ein wichtiges Prinzip ist. Also werde ich mich bemühen, in Zukunft diese Verallgemeinerung zu meiden, auch wenn es dann etwas sperriger klingt.

    Ein Erklärungs-, aber kein Rechtfertigungsversuch: Öffentlich sichtbar ist diese Heterogenität kaum; ebenso etwaige Differenzen hinsichtlich ethisch problematischer Daten, oder Differenzen zwischen UFG und Ermittlungsbehörden. Herrn Schneiders Leserbrief und Ihr Post #38 sind die ersten klaren öffentlichen Worte, die mir dazu bekannt geworden sind (sonst nur persönliche Äußerungen im Gespräch).

    Vielen Dank also für Ihre Kritik, ich habe etwas dazugelernt; und ich habe auch etwas Zitierfähiges. Z.B. könnte ich damit aufzeigen, daß es innerhalb der Universitären Forensischen Genetik Gespräche über ethisch problematische Daten in der YHRD gibt (und gab?); und ich könnte argumentieren, daß manche VertreterInnen der UFG nicht so stark mit den Ermittlungsbehörden übereinstimmen oder an einem Strang ziehen, wie man nach den öffentlichen Diskussionen 2017-2018 denken könnte. Man könnte weiterhin argumentieren, daß es höchst problematisch ist, wenn die UFG in ihrer Finanzierung von den Ermittlungsbehörden abhängig ist.

    Zum Thema Augenhöhe und Forschungsobjekt: Wenn ich “die Forensische Genetik” oder auch die Humangenetik nur als Forschungsobjekt betrachten würde, und noch dazu eins, über das ich negativ berichten wollte, hätte ich vieles anders gemacht. Z.B. die Nutzung der von mir gesammelten Daten. Wir haben eine Datenbank öffentlicher Äußerungen, darunter die vieler Forensischer GenetikerInnen; und wir haben mehrstündige Interviews mit Forensischen GenetikerInnen durchgeführt, darunter auch deutsche. Egal, wie diese Diskusion hier weitergeht: ich bin weit davon enfernt, dieses Material zu nutzen, um Ihrem Fach zu schaden.

    Viel wesentlicher ist aber für mich folgendes: Ich forsche MIT, und nicht ÜBER NaturwissenschaftlerInnen (bin ja selbst eine halbe): mit KollegInnen aus der Populationsgenetik, Humangenetik, Forensische Genetik, Mathematik, Genetische Epidemiologie. Ich habe mit einigen dieser KollegInnen publiziert, in natur- und in sozial-/geisteswissenschaftlichen Zeitschriften, auch in forensisch-genetischen. “Forschen über” sieht anders aus. — Nicht alle in meinem Fach finden “Zusammen forschen” vertretbar, aber ich möchte nicht anders forschen.

    Zu Beginn der Zusammenarbeit haben einige der naturwissenschaftlichen KollegInnen sich an unserer kritischen Perspektive auf ihr Fach gestört. Vielleicht dachten manche ungefähr so: “Das kann nicht stimmen, was die Frau Lipphardt da behauptet, sie hat doch bestimmt keine Ahnung, sie hat wahrscheinlich was falsch verstanden”; aber auch, wie es bei WissenschaftlerInnen üblich ist: “Wenn das stimmen würde, wäre es sehr bedrückend und man müßte was machen; also muß ich mir das näher ansehen”. Wir haben dann viele Stunden zusammen in konstruktiver und angenehmer, humorvoller Atmosphäre ohne gegenseitige Unterstellungen geredet und uns unaufgeregt über gegenseitige Vorurteile ausgetauscht. Wir haben von ihnen gelernt, sie haben von uns gelernt.

    Einige haben uns gesagt, daß ihre anfängliche Abwehrhaltung mit fehlenden Informationen zu tun hatte. Wir haben gefunden, daß unsere Kritik durch die Zusammenarbeit stark an Differenziertheit gewonnen hat (das Ergebnis sehen Sie z.B. in unserem Artikel mit Gudrun Rappold, der auch durch das peer review ging.) Niemand von diesen KollegInnen hat an mir eine Art Ideologie entdeckt und umgekehrt. Über meine “Prämissen, Motive, Anreize und Prioritäten, Methoden, Kommunikation” haben wir ausführlich gesprochen, ebenso wie über die der anderen, und können sie gegenseitig verstehen, akzeptieren und sogar wertschätzen. Da gibt es viel Raum für Konsens. Keiner muß den anderen für unwissenschaftlich oder politisch motiviert erklären und sich selbst im Kontrast dazu als neutral und objektiv. Wir sind uns einig in einem unablässigen Bemühen um Neutralität.

    Deshalb ja, ich bin prinzipiell bereit und auch darin erfahren, mir Kritik zu allem möglichen inklusive meiner Person anzuhören, auch wenn sie heftig ausfällt, und dann immer noch zugewandt weiterzukommunizieren. Manche Kritik mag zutreffen, und dann gilt es, sie zu reflektieren und etwas zu ändern; andere Kritik ist vielleicht eher das Ergebnis von Abwehrreflexen und Vermutungen. Für letztere scheine ich eine gute Projektionsfläche abzugeben. An all dem zu arbeiten wäre dann also viel gemeinsame Arbeit.

    Nur, insgesamt gewinne ich langsam den Eindruck, daß Sie daran nicht interessiert sind, oder täusche ich mich? Dann wäre die ganze Mühe vielleicht nicht zielführend.

    Was Ihre Vermutung zu meiner Daseinsberechtigung betrifft: Nunja, das ist eine interessante Fehleinschätzung. Ich brauche die Zusammenarbeit mit der Forensischen Genetik nicht, meine Stelle ist unbefristet verbeamtet und ich genieße Lehr- und Forschungsfreiheit und habe einen bescheidenen Forschungsetat. Wenn “Forschen mit” deutschen universitären Forensischen GenetikerInnen nicht funktioniert, forsche ich eben mit ausländischen FachkollegInnen und HumangenetikerInnen weiter. Ich könnte auch mein Forschungsgebiet wechseln, ich habe schon ein paar Projekte im medizinischen Bereich in der Pipeline, die mir auch sehr gut gefallen würden.

    Ich würde aber am liebsten einen Projektantrag MIT Forensischen GenetikerInnen für ein Projekt stellen, in dem man gemeinsam, vom Ausgangspunkt unterschiedlicher Auffassungen ausgehend, die YHRD anschaut und versucht, zu klären, ob es gemeinsame Positionen geben kann oder nicht. Das wäre mir lieber, als einen Antrag für ein Projekt zu schreiben, in dem die im Internet zugänglichen Daten und Funktionen der Datenbank analysiert werden – Datensatz für Datensatz -, um dann genauer zu wissen, wie viele der Daten problematisch sind, und um eine vollständige Liste von AutorInnen problematischer Publikationen sowie ihrer Publikationsorte zu erhalten, um dann AutorInnen und Zeitschriften einzeln anzuschreiben (das wäre dann eher “Forschen Über”).

    Ich werde ab jetzt aufgrund verschiedener Verpflichtungen vermutlich nicht mehr in diesem Thread kommentieren können (lesen werde ich ihn weiterhin).

  41. #41 Cornelius Courts
    22/03/2021

    @Veronika Lipphardt: “Nur, insgesamt gewinne ich langsam den Eindruck, daß Sie daran nicht interessiert sind, oder täusche ich mich? Dann wäre die ganze Mühe vielleicht nicht zielführend.”

    Nun, der Ton macht die Musik. Und Ihren “Ton” (den ich ja fast ausschließlich aus Geschriebenem kenne) habe ich bisher doch gelegentlich als verallgemeinernd und bisweilen als provokant empfunden. Und wie man in den Wald ruft… bin halt nicht der defensive Typ…
    Ihr Kommentar #40 nivelliert und differenziert das aber erfreulicherweise etwas.

    Ansonsten stehe ich dazu, was ich schon gesagt habe: eine gleichberechtigte, wertschätzende Zusammenarbeit sine studio et ira ist erstrebenswert. Daß es dafür eine Grundlage geben kann, will ich glauben.

  42. #42 Cornelius Courts
    22/03/2021

    Und noch ein Nachtrag mit einem Artikel aus dem Tagesspiegel, der die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses thematisiert.

  43. #43 zimtspinne
    22/03/2021

    @ CC

    Obwohl ein Unilabor aus der Probe womöglich noch etwas hätte herausholen können. Mir selbst sind sogar schon Fälle bekannt, wo Proben, die laut Privatlabor angeblich unauswertbar waren, in einem Unilabor noch ein Ergebnis brachten.

    Werden solche gerade noch haarscharf vor Ende der Fahnenstange gefundenen Ergebnisse vom Gericht anerkannt? Als vollwertiges Entlastungs-/Belastungsmaterial?

    Was ich mich frage: Auf wie sicheren Füßen stehen diese Spurensucheergebnisse?

    Wenn sie der Bestätigung und Untermauerung eh schon vorhandenen Indizien und Beweismittel dienen, ja….
    aber wenn sie die einzigen verwertbaren Spuren sind, die es für einen Tatverdacht gibt? (weil die Tat schon länger zurückliegt o.ä.)

    Ja, ich gehe sogar soweit und fände es besser, sämtliche Ermittlungsergebnisse, Beweisstücke und Gutachten etc kämen nicht aus der Fließbandmassenabfertigung privater/kommerzieller Billigheimer Anbieter.
    Aber die Gutachter zB sind ja oft auch keine Staatsdiener (nenn ich jetzt mal so), sondern aus der freien Wirtschaft sozusagen?

    Ich bin nicht sicher, wie unabhängig diese tatsächlich im Einzelfall immer sind…
    evtl schaue ich auch zuviele Krimis mit aus der Rolle fallenden Gutachtern etc 😉

    Es sollte alles rund um die Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit in staatliche Hände gelegt werden und nicht nur ein Teil.

    Weil du Corona auch ansprichst:
    So wenige durchgeführte Obduktionen – ein Skandal für mich.
    Es hätte jeder einzelne Verstorbene obduziert werden müssen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen über eine Krankheit und ein Virus, die uns noch nicht so bald verlassen werden. Wenn überhaupt jemals.
    Und falls doch – die Nachfolger liegen bereits in den Startlöchern, auch gerade mit weiterer Regenwaldvernichtung und damit Freilegung von Lebensräumen, die noch einiges für uns bereithalten werden.
    Für anderen Mist ist ja auch Schotter vorhanden, ich sage nur Masken und umschweifige Verteilungswege.

    Apropos Obduktionen.
    Hoffentlich werden die nicht auch noch ausgelagert zukünftig.
    Habe schon von extrem enttäuschenden Erfahrungen mit privater Vet. Pathologie mitbekommen – fand in einem tierärztlichen Labor statt, war unangemessen teuer im Vergleich zu Obduktionen an Unikliniken oder TiHo Hannover (man könnte sein Tier auch gut gekühlt per Post/Kurier hinschicken). Und es gab nicht mal einen Befundbericht o.ä.

    Wir hatten einige Tiere, also Heimtiere, am staatlichen Landesuntersuchungsamt obduzieren lassen zur Klärung der Todesursachen und mit toxikologischer Untersuchung (Vergiftungsverdachtsfälle) waren die Preise echt i.O., ist halt auch aufwändiger als ‘einfache’ Obduktion.

    Bei irgendwelchen privaten (Tierärzte) oder kommerziell orientierten Anbietern wäre mein Vertrauen in solche Unternehmungen also eher gering.

    Dass dieses Betätigungsfeld kommerziell aus dem Boden schießt, ist aber auch eher nicht zu erwarten, da recht wenige Menschen diese Angebote überhaupt nutzen bzw davon wissen.

    Noch zwei Verständnisfragen:

    1990 nach der deutschen Wiedervereinigung wurde das Institut für Gerichtliche Medizin Berliner Charité mit seiner Abt. für Forensische Genetik gründlich evaluiert und wegen ihres internationalen Ansehens und der politischen Nichtbetroffenheit aus DDR-Zeit in die neue Rechtsform der Charité übernommen.

    Wie ist denn das “politische Nichtbetroffenheit” hier gemeint?

    Und hier hab ich mich schon beim ersten Lesen (habs heute nochmal gelesen, weil du mehrfach ergänzt hast) gewundert:

    Die für Ermittlungen sehr hilfreiche und die Ergebnisse der FDP-Analyse kontextualisierende Bestimmung der BGA einer unbekannten Täterin ist leider – aus rein politischen Gründen – in Deutschland noch (!) nicht erlaubt. Die Fachgesellschaften bedauern diese Auslassung und ich hoffe, daß dieser Lapsus bald behoben wird.

    ist die “unbekannte Täterin” ein Genderisierungsdingens (wie manche das in ihrem Blog machen) oder wie ist das gemeint bzw von welcher Täterin ist hier die Rede?

  44. #44 Cornelius Courts
    29/03/2021

    im heutigen Nachtrag (s.o.) möchte ich auf den offenen Brief der WIE-DNA-Initiative hinweisen.

  45. […] decision, made public in February, caused a huge outcry among geneticists and public prosecutors fearing loss of forensic expertise, who also pointed out how useful the YHRD was. In March, the […]

  46. […] determination, made public in February, prompted a huge outcry among geneticists and public prosecutors fearing loss of forensic experience, who additionally identified how helpful the YHRD was. In […]

  47. […] decision, made public in February, caused a huge outcry among geneticists and public prosecutors fearing loss of forensic expertise, who also pointed out how useful the YHRD was. In March, the […]

  48. […] decision, made public in February, caused a huge outcry among geneticists and public prosecutors fearing loss of forensic expertise, who also pointed out how useful the YHRD was. In March, the […]

  49. #49 Gen-ethisches Netzwerk
    09/08/2021

    Das Gen-ethische Netzwerk und andere Organisatisationen fordern die Charité auf Verantwortung für die Daten von diskriminierten Minderheiten in der YHRD zu übernehmen. Auch wir halten ein Herauslösen der Datenbank aus dem wissenschaftlichen Kontext für schlecht, da es weiter erschweren würde, geltende wissenschaftliche Standards in Bezug auf den Umgang mit Proband*innen und ihren Daten durchzusetzen.

    https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/pressemitteilungen/august-2021/schluss-mit-dem-unethischen-umgang-mit-forschungsdaten-von