2017 hatte ich dafür plädiert (und darauf gehofft), daß Deutschland den damals seit den 80er-Jahren unveränderten §81e der Strafprozessordnung (StPO) endlich modernisieren und an neue wissenschaftliche Möglichkeiten anpassen würde. Ende 2019 war es dann endlich soweit, aber, wie üblich für Deutschland, war das, was wir bekamen, nichts Halbes und nichts Ganzes: die gesetzlichen Grenzen der forensischen DNA-Analyse wurden zwar erweitert, schlossen aber immer noch das forensisch und ermittlerisch besonders wertvolle Merkmal der “biogeographischen Herkunft” (BGA) [1] aus.

Ich verlieh meiner Hoffnung Audruck,

daß der Gesetzgeber durch Nachbesserung der Reform auch noch die Möglichkeit zur BGA-Bestimmung freigeben wird.

Das ist jedoch bis heute nicht geschehen und daß die Möglichkeit, die BGA zu bestimmen, 2019 nicht von vornherein in die StPO aufgenommen worden war, hatte keine wissenschaftlich-sachlichen sondern ausschließlich politisch-ideologisch Gründe und ist meiner Einschätzung nach zu großen Teilen der Einwirkung einer bestimmten Aktivistengruppe, die ich mit heutigem Verständnis in der akademisch-identitätspolitischen, crictical-social-justice-Ecke verorten würde, auf die damals politisch Verwantwortlichen zuzuschreiben.

Oder, wie es die FAZ ausdrückte:

jene diffuse Angst, “Minderheiten” (welche auch immer das sein sollen) zu diskriminieren

Der Anlass, zu dem dieser FAZ-Artikel erschien, war, daß am 18.09.2024 am Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf, ein Symposium der DGRM, UFG (@DGRM) und der Spurenkommission (gehostet von der Fa. Qiagen) mit dem Titel

„Möglichkeiten und Grenzen von erweiterten DNA-Analysen – ohne und unter Einschluss der biogeographischen Herkunft (BGA)“

stattgefunden hatte, an dem auch ich teilgenommen hatte. Neben der FAZ-Reporterin, zahlreichen Fachkollegen aus DACH, Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz war auch der NRW-Innenminister H. Reul anwesend, der ein ermutigendes Grußwort sprach

NRW-Innenminister H. Reul befürwortet BGA-Bestimmung

und sich, wie zuvor sein Parteikollege C. Heinz aus Hessen (ich berichtete), ebenfalls für die Zulassung der BGA-Bestimmung für die Strafverfolgung in Deutschland aussprach. Ein ausführlicher Bericht findet sich hier, aber der disziplinübegreifende allgemeine Tenor war ganz eindeutig die Befürwortung der baldestmöglichen gesetzlichen Zulassung der BGA-Bestimmung in Deutschland.

Besonders Herr Reul hatte sich sehr lobend über die Veranstaltung geäußert, der er wichtige Erkenntnisse und Anregungen abgewonnen habe welche er vermutlich in die Innenministerkonferenz vom 4.-6.12.24 weitertrug. In der Pressemitteilung zu dieser heißt es dann auch:

“Auf Vorschlag Hessens spricht sich die IMK dafür aus, die gesetzlichen Grundlagen auszubauen, um die biogeographische Analyse (BGA) zur Vorhersage der kontinentalen biogeographischen Herkunft einer Person mittels DNA-Analyse für Kriminalisten zu ermöglichen. Dazu erklärte Roman Poseck: „Wir haben auf der Grundlage unserer Initiative Einigkeit über einen Quantensprung in der Strafverfolgung erzielen können. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler brauchen moderne Methoden, um Schwerstverbrechern auf die Spur zu kommen. Deshalb ist es richtig, die Möglichkeiten der DNA-Analyse zukünftig auch zur Ermittlung der Herkunft eines Täters zu nutzen. Wir dürfen unseren Kriminalisten keine Befugnisse vorenthalten, wie es auch die Rest-Ampel mit der IP-Adressenspeicherung tut. Hier geht es auch um die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Eine weitere Ermittlungsmöglichkeit, um schwerste Verbrechen wie Mord, Totschlag und Raub aufzuklären, ist die Vorhersage der Herkunft einer Person aus einer Weltregion. Die sogenannte biogeographische Analyse kann der zielgerichteten polizeilichen Ermittlungsarbeit helfen, eine große Zahl an Spurenverursachern auf eine kleinere Personengruppe einzugrenzen. In der Schweiz und Österreich zum Beispiel, ist dies bereits möglich und hat in der Praxis bereits Ermittlungserfolge beschert. Es ist wichtig, dass wir diese Möglichkeit auch in Deutschland schaffen. Mit der BGA kann die Analyse von Haar-, Haut- und Augenfarben sowie des Alters einer Person, für deren Bestimmung es bereits seit 2019 eine Rechtsgrundlage gibt, präzisiert werden. Die IMK ruft das Bundesinnenministerium dazu auf, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, die BGA mittels einer entsprechenden Rechtsanpassung in Deutschland ebenfalls zu ermöglichen. Dies wäre ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit in Deutschland.“ (fett von mir)

 

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Kommentare (16)

  1. #1 Kaktus
    13/12/2024

    Ich habe zum Thema der Zulassung der Bestimmung der BGA keine abgeschlossene Meinung, aber dein Beitrag wirft fragen auf.

    “In keinem dieser Länder ist es zur plötzlichen massenhaften Unterdrückung oder Diskriminierung von Migranten gekommen”

    1. Da du das sicher nicht einfach so behauptest, gibt es sicher entsprechende Untersuchungen. Belege?

    2. Was bedeutet dieses “nicht massenhaft”? Wie viel zusätzliche Diskriminierung haben die Untersuchungen (siehe 1) gezeigt? Ich würde das gerne nachlesen.

    3. Wie viel zusätzliche Diskriminierung ist denn gerechtfertigt? Reicht es, wenn sie “nicht massenhaft” stattfindet? Wenn ja, wer legt das fest?

    Gruß
    Michael

  2. #2 Cornelius Courts
    13/12/2024

    @Kaktus:
    zu 1) danke für das Nachfragen, so habe ich bemerkt, daß ich das falsche Wort geschrieben hatte (ist inzwischen korrigiert): dort sollte “Minderheiten” stehen. Ich kenne keine Belege, daß es vermehrte Diskiminierung gegeben hat. Daß es sie durch BGA geben würde, ist eine Behauptung, die andere aufgestellt haben und es gilt: wer eine Behauptung aufstellt, muß sie beweisen, nicht umgekehrt. Daher: gerne Belege bringen, daß es tatsächlich eine auf BGA-Feststellung rückführbare Diskriminierung von Minderheiten gegeben hat.

    zu 2) man könnte auch sagen “signifikant”; also statistisch relevant. Ansonsten s. 1)

    zu 3) angenommen, es gäbe Diskriminierung wegen BGA (was m.E. nicht der Fall ist, ansonsten s. 1)): es käme dann auf Ausmaß und Auswirkung der D. an für die Beantwortung der Frage, was hinzunehmen wäre. Da BGA-Feststellung maximal zu einer erhöhten Anzahl von Ansprachen durch Ermittler an Personen, die zu einer Phänotypvorhersage passen, niemals (!) aber zu einer falschen Verurteilung (ganz im Gegensatz zu menschlichen Augenzeugenaussagen) kommen könnte, wäre die eventuelle Auswirkung als äußerst milde anzusehen im Vergleich zum Nutzen. Das liegt doch auf der Hand. Das wäre also eine Rechtsgüterabwägung, die in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften andauernd vorgenommen werden.
    (mit anderen Worten: wer BGA-Feststellung verbieten will, sollte vorher mal besser menschliche Zeugenaussagen als Beweismittel bei Gericht abschaffen)

  3. #3 zimtspinne
    13/12/2024

    Ich wollte beim Lesen des ersten Teils gerade nachfragen, ob F andere Gesetzgebung hat, was in Teil zwei auch schon gestreift und damit beantwortet wird. So muss das sein ;D
    Ich ergänze später noch, wieso ich darauf komme. Hat was mit Infoverteilung und Nebenpfaden (über TV zB) zu tun.

  4. #4 N
    13/12/2024

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    Das bedeutet doch, dass im Privatbereich die Herkunftsbestimmung schon die Praxis ist.

  5. #5 zimtspinne
    13/12/2024

    Inzwischen habe ich meine Filmliste durchsucht und hatte in diesem Fall zum Glück das Chaos kurz unter Kontrolle und beides in einem Extraordner mit dem Zusatz “dna” im Film/Dateinamen.

    Zwei Tatorte beschäftigten sich zeitnah damit, einmal 2020 “Rebland” und einmal sogar ihrer Zeit voraus “Déjà-vu” aus dem Jahr 2018.

    In beiden war das nicht nur in einem Nebensatz erwähntes Randthema. In einem der beiden nahm es eine zentrale Schlüsselposition in der Ermittlung ein, da ein mutmaßlicher Serienmörder zu fangen war und Amtshilfte aus F herbei eilte.
    Und eben diese (Delegation aus F) legte gleich in der ersten gemeinsamen Dienstbesprechung mit beiden Teams ihren Joker auf den Tisch: leider erinnere ich mich nicht, ob das im Film auch diese Abkürzung bekommen hatte, werde mir den heute oder morgen nochmal anschauen, zwecks menschlicher Erinnerungsschwächen und so 😉 Waren beides auch gute Episoden, soweit ich mich erinnere.

    In beiden entbrannten dann auch interne Kulturkämpfe, in einem waren das zwei leicht woke-angefärbte (aber nicht eingefärbte) junge Damen gegen den älteren weißen Chef-Mann. Also recht nah an der Realität vermutlich.
    Im Fall der Zusammenarbeit mit den Franzosen gewann auch der Pragmatismus die Oberhand, die beiden jungen Frauen ließen sich überzeugen, wenn auch die eine mit Bauchschmerzen. Die diskutierten das dann auch noch untereinander. Es wurde letztlich ein Ermittlungserfolg.
    Ich meine sogar, dieser Politiker Reul wurde kurz erwähnt, bin mir da aber nicht mehr sicher.

    Falsch wurde dargestellt, dass sogar die Schuhgröße ausgelesen werden kann, was natürlich Quatsch ist, andererseits könnte das auch die realistische Darstellung eines nicht umfassend informierten Ermittlungschefs gewesen sein, der das von sich gab.
    Das hätte man noch besser mit mehr Details einbauen und zB einen Forensiker zu Wort kommen lassen.

    MIt einer ziemlich großen Reichweite in alle Bevölkerungs- und Altersschichten ist der Tatort nicht der schlechteste Botschafter. Vielen Zuschauern wird das vollkommen neu gewesen sein, womöglich brachten es die meisten gar nicht mit der Realität in Verbindung. Manchmal findet ja im Anschluss noch eine Diskussionsrunde zu solchen im Film verwursteten authentischen gesellschaftspolitisch aktuellen Themen statt. Sowas schaue ich mir zwar nicht an, kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass die Sonntagstatorte oft in Familie und Freundes- und Kollegenkreis nachbesprochen werden. Ist evtl eher ein Frauending, aber nicht nur.

    Werde mir wie gesagt die beiden Werke die nächsten Tagen nochmal ansehen und, falls ich was vergessen habe, ergänzen.

  6. #6 zimtspinne
    13/12/2024

    Wie nicht anders zu erwarten, hatte ich doch alles verwechselt. In “Rebland” war das zentrales Thema laut Wiki.

    Der Film wurde vom 11. September 2019 bis zum 11. Oktober 2019 am Blankenhornsberg in Ihringen, am Rheinübergang mit Fähre Kappel-Grafenhausen/Deutschland / Rhinau /Frankreich, in Eichstetten und in Baden-Baden gedreht.[1][2]

    Im Film spielen die Möglichkeiten und ethische Aspekte von DNA-Untersuchungen eine zentrale Rolle. Ein Text am Ende des Films verweist explizit darauf:

    „Am 13.12.2019 wurde die erweiterte DNA-Analyse per Bundesgesetz eingeführt.

    Sie erlaubt nun auch die Analyse von Alter, Augen-, Haar- und Hautfarbe.“

    Dieser Ausschnitt bezieht sich wohl dann auf das NichthalbeNichtganze. Das wurde in der Ermittlungsarbeit letztlich großzügig ausgelegt und sich an den Franzosen orientiert. Wäre im echten Leben eher nicht möglich, vermutlich.

  7. #7 Kaktus
    13/12/2024

    Zu #2:

    Du forderst eine Änderung bestehender Regelungen und stellst zur Stützung deiner Forderungen die Behauptung auf: “In keinem dieser Länder ist es zur plötzlichen massenhaften Unterdrückung oder Diskriminierung von Minderheiten gekommen.”
    Wenn du dafür keine Belege hast, ist es eben genau das: Eine Behauptung. Das finde ich nicht überzeugend und da hilft auch der Trick nicht, dass die, die das Gegenteil behaupten, Belege beizubringen hätten.

    Ob eine vermehrte Ansprache aufgrund phänotypischer Merkmale als äußerst milde im Vergleich zum Nutzen anzusehen ist, halt ich für keineswegs “auf der Hand liegend.”

    Kann es sein, dass du Argumente und Belege gerne durch starke Worte ersetzt? Deine Aussagen “liegen auf der Hand”, das Gegenteil ist “bizarr” und so weiter.
    Wie gesagt: Nicht überzeugend.

    Gruß
    Michael.

  8. #8 zimtspinne
    13/12/2024

    Ich habe eine kurze Suche nach Erfahrungen in Ländern, die diese Methode schon länger anwenden, gesucht, aber nicht viel gefunden. Wie gesagt, keine intensive Recherche.

    Aus der Schweiz kurz nach Start (daher wohl noch kaum längerfristige Erfahrungswerte):

    https://www.srf.ch/news/schweiz/dna-phaenotypisierung-so-wird-die-erweiterte-dna-analyse-eingesetzt

    Wurde hier evtl bereits verlinkt.

    Faszinierend finde ich, wie hier in D umgekehrt proportional Angst und Panik geschürt wird im Vergleich zum SBGG.

    Aus einer feministischen, nicht-butlerschen, Sichtweise könnte man fast meinen, Männer sorgen immer dafür, dass ihre Rechte maximal gewahrt werden.
    Wer sind denn ganz überwiegend die Täter bei jenen schweren Verbrechen, für die die Methode überhaupt in Frage kommt? Sexualstraftaten, Tötungsdelikte?

    Die ausgesetzten Säuglinge ausgenommen – würde mich aber nicht wundern, wenn auch dort häufig männliche Mittäter vorkommen.

  9. #9 zimtspinne
    13/12/2024

    Hier noch ein Bericht aus NL mit schon längerem Einsatz:

    https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/niederlande-dna-massentest-sucht-moerder-oder-dessen-verwandte

    Auch wenn das keine Morde mit diesem Hintergrund (Triebtaten) verhindern wird, es ist gut für die Angehörigen, auch viele Jahre nach begangenen Verbrechen die Täter noch ermitteln und überführen zu können.
    Vielleicht kann man ja eines Tages sogar Präventionsmaßnahmen für die Bevölkerung (insbesondere Frauen und Kinder als Opfer solcher Täter) ableiten. Fällt mir nicht schwer, mich in diesem Fall klar zu positionieren.

  10. #10 Cornelius Courts
    13/12/2024

    @Kaktus: “Du forderst eine Änderung bestehender Regelungen und stellst zur Stützung deiner Forderungen die Behauptung auf: “In keinem dieser Länder ist es zur plötzlichen massenhaften Unterdrückung oder Diskriminierung von Minderheiten gekommen.”
    Wenn du dafür keine Belege hast, ist es eben genau das: Eine Behauptung.”

    Falsch und ich lasse Dich mit dem Gewiesel bzw. “Trick” nicht davonkommen. BGA ist damals in D nicht eingeführt worden, weil behauptet wurde, daß dies zu Diskriminierung führen würde. Was nicht stimmt und wofür keine Belege gebracht wurden.
    Jetzt zu fordern, daß dieser Fehler endlich korrigiert wird, bringt nicht mich in die Beweisschuld sondern hält sie für diejenigen aufrecht, die schon damals keine Belege für ihre Behauptung hatten.
    (das ist so, wie zu fordern, daß man beweisen muß, daß es keinen Gott gibt, um verlangen zu dürfen, daß in Bayern die Kreuze im Gericht abgehängt werden, die von vorneherein nie hätten aufgehängt werden dürfen)
    Und jetzt bitte keine Ausreden mehr, sondern Belege!

    “ob eine vermehrte Ansprache aufgrund phänotypischer Merkmale als äußerst milde im Vergleich zum Nutzen anzusehen ist, halt ich für keineswegs “auf der Hand liegend.””

    Dann bin ich froh, nicht Deine sehr fragwürdigen moralischen Maßstäbe zu haben und hoffe, Du wirst 1.) niemals politische Verantwortung tragen und 2.) nie selber Opfer einer schweren Straftat, die dann nicht mit voller Effizienz verfolgt werden kann

    “Kann es sein, dass du Argumente und Belege gerne durch starke Worte ersetzt? Deine Aussagen “liegen auf der Hand”, das Gegenteil ist “bizarr” und so weiter. Wie gesagt: Nicht überzeugend.”

    und statt Argumente vorzubringen und Behauptungen zu belegen, die Stilistik anzugreifen, ist leider ziemlich schwach.

    _____

    @zimstpinne: “Aus einer feministischen, nicht-butlerschen, Sichtweise könnte man fast meinen, Männer sorgen immer dafür, dass ihre Rechte maximal gewahrt werden. Wer sind denn ganz überwiegend die Täter bei jenen schweren Verbrechen, für die die Methode überhaupt in Frage kommt? Sexualstraftaten, Tötungsdelikte?”

    Naja, ich denke, auch als Mann hat man ein Interesse an effizienter Strafverfolgung, insbesondere, weil deutlich (!) mehr Männer als Frauen Opfer von Gewalt- und Tötungsdelikten werden

  11. #11 Robert
    13/12/2024

    Ist die BGA wirklich so präzise, zumal bei der heutigen Mobilität? Es wäre interessant, ein paar reale Beispiele zu sehen. Meine Eltern waren z.B. gemischt deutsch/amerikanisch.

    Im aufgeführten Beispiel (Südostasien) wird auf die Häufigkeit bestimmter Augen- und Haarfarben verwiesen, aber gerade darum geht es doch eigentlich nicht, weil diese Merkmale auch direkt ermittelt werden können. Es geht wohl eher um weitere Schlussfolgerungen, wie in diesem Fall hohe Wangenknochen und asiatische Augen.

    Da verfängt man sich vielleicht unbewusst in Klischees, insbesondere wenn man auch noch auf Verhaltensmuster, Akzente etc. schließt. Die Person kann auch ganz anders sozialisiert sein; ich kam zwar in South Carolina auf die Welt, aufgewachsen bin ich aber in einem bayerischen Dorf und spreche Mundart.

  12. #12 Uli Schoppe
    14/12/2024

    Nunja, ich erinnere mich noch an das serienmordende Phantom von Heilbronn. Da haben die Osterreicher, die man zu Rate gezogen hat eben weil sie das Erbgut eingehender untersuchen durften, bestimmte Merkmale eben speziell Osteuropa zugeordnet, wenn ich das richtig im Kopf habe war schnell die Vermutung auf dem Tisch “Klar, ´ne Zigeunerin!”

    Nach der Vornamendiskussion bei Straftaten finde ich schon das hinreichend starke Indizien dafür gibt, das das ganze schnell rassistisch aufgeladen wird.

    Ganz ohne irgendwie woke aufgeladen zu sein finde ich schon das man zB wegen sowas vorsichtig sein muss, wenn man mit solchen Daten hantiert. Das es auch bei Polizisten vorkommt, das jemand Rassist ist ist ja nun belegbar. Die Probleme des racial profiling sind bekannt.

    Das wird echt lustig wenn zB genetisch untersucht auf den Tisch kommt “Palestina die Ecke!” “Oh, da wohnen Juden!”. Lass mich raten welche Schlussfolgerungen dann auch gezogen werden. Neben dem “Oh, da wohnen Araber!”
    Weil Menschen Menschen sind zB? Die Indizien damit zumindest sehr vorsichtig zu sein sind jedenfalls da…

    Irgendwie ein funfact in diesem Zusammenhang und der Erwähnung von wokem Denken in meinen Augen:
    ” “Es könnte also sein, dass wir es mit jemandem zu tun haben, der trotz seiner eindeutig weiblichen DNA wie ein Mann wahrgenommen wird”, so der Kriminalrat”

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-aktenzeichen-uwp-ungeloest-a-613763.html

  13. #14 zimtspinne
    14/12/2024

    Vielleicht eine “transidentifizierende” Frau auf Steroiden?

    Einige der letzten in USA stattgefundenen Amokläufe wurden von solchen Frauen verübt:

    https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/nashville-amoklauf-details-101.html

    Faszinierend, wie die durchgewokte Tagesschau in diesem Fall “misgendert” und den Transmann durchweg als weiblich, Frau, Täterin etc bezeichnet.

    Bei Männern hingegen, die sich als irgendwas trans ausgeben und Sexual- bzw Tötungsdelikte begehen, wird vom woken mainstream peinlich genau darauf geachtet, ja nicht zu “misgendern”. Am besten verschleiert man das Geschlecht des Täters völlig.

  14. #15 zimtspinne
    14/12/2024

    @ CC

    Wird Tatort-Spurenmaterial routinemäßig auch nach anabolen Steroiden untersucht?
    Langzeitnachweise sollten ja kein Problem sein….

  15. #16 Omnivor
    Am 'Nordpol' von NRW
    15/12/2024

    bestimmte Merkmale eben speziell Osteuropa zugeordnet, wenn ich das richtig im Kopf habe war schnell die Vermutung auf dem Tisch “Klar, ´ne Zigeunerin!”

    Damit lag die DNA-Untersuchung ja richtig. Die Packerin war aus Polen. Vorurteile haben nichts mit DNA-Untersuchungen zu tun.
    CC hat in dem am Anfang verlinkten Post von 2017 auf einen niederländischen Fall hingewiesen. Bei dem hatte der Mob bei einem Sexualmord sofort einen Schuldigen parar: einen Asylbewerber. Er wurde durch die BGA entlastet, der Täterkreis wurde auf Nordeuropäer eingeschränkt. Am Ende gestand ein einheimischer Bauer.