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Das ZDF hat nun jedenfalls die Geschichte dieses Falles im Rahmen eines aufwendig produzierten Films in der TV-Reihe “XY gelöst” veröffentlicht. In der Mediathek ist der Film hier zu finden, gesendet im TV wird er am 29.4.26.

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Kommentare (21)

  1. #1 Staphylococcus rex
    24/04/2026

    Glückwunsch zur erfolgreichen Aufklärung. Im Text bin ich etwas über die Formulierung “Bei der Gerichtsverhandlung verschob sich, nachdem auf der Sub-Quellenebene keine Fragen mehr offen waren, der Fokus des Interesses, wie ich es schon so oft erlebt habe, auf die Aktivitätsebene und es wurde ausführlich die Frage der Verteidigung diskutiert, auf welche andere Weise die Hautschuppen des Tatverdächtigen auf die Getötete bzw. deren Kleidung hätten gelangen können…” gestolpert.

    Das liegt aus meiner Sicht in der Natur der Sache. Forensische Spuren können relativ einfach die Frage Klären, ob sich der mutmaßliche Täter zur Tatzeit in räumlicher Nähe zum Opfer befunden hat. Diese räumliche Nähe ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für eine Verurteilung.

    Damit aus den Spuren ein hinreichender Beweis wird, ist die Aktivitätsebene unverzichtbar. Wenn “normale” Kontakte von Notfallpersonal und Polizisten jeweils nur eine Hautschuppe hinterlassen haben, vom Angeklagen dagegen 6 Hautschuppen gefunden wurden, spricht dies für einen sehr intensiven Kontakt, der über einen “normalen” Diskokontakt hinausgeht. Eine semiquantitative Auswertung der Hautschuppen erlaubt eine Sortierung der Kontaktpersonen und wenn zusätzlich der Tathergang die Übertragung von Hautschuppen vom Täter auf das Opfer zwingend erforderlich macht, dann handelt es sich hier um einen indirekten Beweis der Täterschaft. Wenn alle anderen Details stimmig sind (dazu müßte man den Film sehen), dann sprechen wir hier über eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit.

    Da bei einem cold case die forensischen Spuren oft das einzige Beweismaterial sind, handelt es sich bei der Aktivitätsebene nicht um Spielchen der Verteidigung, sondern um die Aufgabe, die Aussage zu Spuren so aufzuwerten, dass aus einer notwendigen Voraussetzung für eine Verurteilung eine hinreichende Voraussetzung wird.

  2. #2 RPGNo1
    25/04/2026

    Ich schließe mich den Glückwünschen von Staphylococcus rex an.

    Bei der Gerichtsverhandlung verschob sich, nachdem auf der Sub-Quellenebene keine Fragen mehr offen waren, der Fokus des Interesses, wie ich es schon so oft erlebt habe, auf die Aktivitätsebene und es wurde ausführlich die Frage der Verteidigung diskutiert, auf welche andere Weise die Hautschuppen des Tatverdächtigen auf die Getötete bzw. deren Kleidung hätten gelangen können und ob eine alternative Erklärung, in der der Tatverdächtige die Tat nicht begangen hat, das vorliegende Spurenbild besser oder zumindest gleich gut erklären könne.

    Hier müsste doch eigentlich Ockhams Rasiermesser greifen: “Von mehreren möglichen hinreichenden Erklärungen für ein und denselben Sachverhalt ist die einfachste Theorie allen anderen vorzuziehen.”

  3. #3 zimtspinne
    25/04/2026

    Trotz allem greift hier das Rechtsstaatsprinzip – dass auch die abartigsten Verbrecher ein Recht auf bestmöglichste Verteidigung (schon das Wort klingt absurd in diesem Kontext) haben und ihre Strafverteidiger mit allen legalen Tricks und Kniffen arbeiten dürfen.

    Dass Mord nicht verjährt, ist ja schon mal wichtig, ich würde mir das aber auch für Sexualstraftaten wünschen und insbesondere auch für sexuellen Kindesmissbrauch.
    Die Fristen für Sexualstraftaten betragen je nach Schwere von 5 – 20 Jahre.
    Für sexuellen Kindesmissbrauch wurden sie 2015 glücklicherweise geändert – beginnen nun mit dem 30 Lebensjahr des missbrauchten Kindes und enden frühestens mit dem 50. Lj.
    Das sollte man auf nie verjährend wie bei Mord abändern.
    Für Totschlag beträgt die Verjährungsfrist übrigens 20 Jahre. Darf auch gerne auf nie verjährend abgeändert werden.
    Aber evtl wird das nicht erfolgen, weil es mehr Arbeit für die Behörden bedeuten würde….

  4. #4 zimtspinne
    25/04/2026

    Ich bin gerade am Überlegen, wie bei so einem cold case nach Jahrzehnten noch die tatbezogenen Mordmerkmale nachgewiesen werden können.
    Also vorsätzlich handeln, Heimtücke sind ja als objektive Merkmale sogar schwierig nachzuweisen und erst die subjektiven Tatmotive wie niedere Beweggründe, Gier/Bereicherung, Hass, Rachsucht, Eifersucht etc.

    Oder war der geständig?

  5. #5 zimtspinne
    25/04/2026

    oh Mist, Mordlust, ganz vorne dabei bei Männern, hatte ich vergessen. Oder Lustmord eher. Ich müsste jetzt doch mal nachgucken, wie das alles korrekt bezeichnet wird, damit sich Cornelius nicht wieder über CSI-Effekte echauffieren muss 😉

    Mein Gedankengang war der, dass der Täter so lange Zeit hatte, sich Verdrängungsstrategien aufzubauen, dass er mittlerweile selbst daran glaubt und nicht mehr so leicht in Verhören zu knacken ist, auch weil er einfach sehr viel Abstand dazu hat durch die vergangene Zeit. Und Erinnerungen ja auch immer anfälliger für Verfälschungen und Selbsttäuschung werden.

  6. #6 nI
    26/04/2026

    Wichtig ist, dass eine Straftat aufgeklärt wird.
    Auch noch nach 50 Jahren.
    Die andere genauso wichtige Seite ist, wie wird man den Betroffenen gerecht, wie erfahren sie eine späte Wiedergutmachung.
    Ein Blick zurück.
    “Frühes Mittelalter (Sühne und Geld): Mord wurde oft als Delikt zwischen Familien verstanden, nicht als Verbrechen gegen den Staat. Täter konnten sich durch Wergeld (eine Geldzahlung an die Verwandten des Getöteten) von der Blutrache freikaufen.”
    Wäre sinnvoll bei Sexualdelikten, die Strafe bleibt im öffentlichen Interesse, ein (lebenslanges) privates “Bußgeld” zusätzlich für die Betroffenen wäre im Interesse der Geschädigten/Betroffenen.

  7. #7 Staphylococcus rex
    27/04/2026

    Wenn ich mich richtig erinnere, hatte ich mein erstes Handy und meine erste private e-Mail Adresse erst gegen Ende der 90-er Jahre (ca. 1997/98). Das bedeutet, erst in diesem Jahrhundert gibt es zahlreiche digitale Spuren (SMS, Zuordnung von Handys zu einem Sendemast, Mails, social Media, Handykameras mit Videofunktion). Und das wiederum bedeutet, aus dem vorigen Jahrhundert gibt es einfach wesentlich weniger Spuren, die bei der Aufklärung eines Verbrechens helfen können.

    Gleichzeitig geht es bei der Aufklärung von Verbrechen um Strafen. Wenn dabei ein Täter davon kommt, ist es äußerst unbefriedigend. Noch schlimmer ist es, wenn ein Unschuldiger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, dann haben wir einen freilaufenden Täter und ein zweites Opfer. Nehmen wir den Klassiker, eine Person wird von einem Zeugen blutbeschmutzt neben dem Mordopfer gesehen. Hypothese 1, es ist der Täter, der in flagranti erwischt wurde. Hypothese 2, es ist eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Opfers, die sich Sorgen gemacht hat, kurz nach der Tat am Tatort erschien und noch versucht hat, erste Hilfe zu leisten. Wie können wir zwischen Hypothese 1 und 2 unterschieden?

    Selbst bei Zeugenaussagen besteht ein Restrisiko eines Irrtums oder einer Verwechslung.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Die_zw%C3%B6lf_Geschworenen_(1957)
    Das bedeutet, bei Beweisketten reden wir über Wahrscheinlichkeiten. Wenn sich ein Gericht zu einer Entscheidung durchringt, dann haben wir immer auch eine Irrtumswahrscheinlichkeit, die größer ist als Null. Der Anspruch an eine Beweiskette für eine Verurteilung sollte also mindestens eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für eine Hypothese sein. Einfacher ist es, wenn man mehrere unabhängige Beweisketten hat (wenn man z.B. beim Tatverdächtigen eine Trophäe aus dem Besitz des Opfers findet). Wenn es wie hier beim Karnevalsmord nur eine Beweiskette gibt, muss deshalb die Aktivitätsebene einbezogen werden, um die Irrtumswahrscheinlichkeit auf ein akzeptables Maß zu drücken. Deshalb ist eine erfolgreiche Aufklärung nach so langer Zeit nicht hoch genug einschätzbar.

    Wenn wir einen Täter suchen, dann schauen wir nach Gelegenheit und Motiv. Mindestens genauso wichtig ist die innere Bereitschaft, ein Verbrechen zu begehen. Diese innere Bereitschaft können wir aber nicht messen. Ein Lügendetektor misst nach meiner Einschätzung nicht die Lüge, sondern nur den Streß, der mit einer Lüge assoziiert ist. Deshalb sind objektivierbare forensische Spuren auch so wichtig.

    @RPGNo1, Ockhams Rasiermesse ist sicher sehr hilfreich bei der Hypothesenbildung. Bei unzureichender Datenlage haben wir aber immer noch das Problem mit der Irrtumswahrscheinlichkeit. Selbst wenn wir mit 98% Wahrscheinlichkeit sagen können, dies ist der Täter, stehen wir vor dem DIlemma, sind die 2% Wahrscheinlichkeit eines Fehlurteils akzeptabel?

  8. #8 nI
    27/04/2026

    Die Aufklärung von Altfällen findet ihre Grenzen in der Zeit.
    Neben dem (vermeintlichen) Täter gibt es auch noch (vermeintliche) Entlastungszeugen, die bei nachträglich gefundenen Beweisen, z.B. DNA, überprüft werden müssten, aber schon verstorben sind.

    Die Kriminalliteratur ist voll von solchen Fällen, wo ein pensionierter Kriminalkomissar den Täter noch überführen kann.
    Aktuell fällt mir ein Fall ein, bei der zwei Personen die Täter sein konnten, die sich aber gegenseitig beschuldigten.
    In einem solchen Fall ist die nachträgliche DNA -Lösung eindeutig.
    ….rex Restrisiko vermindern, für Altfälle könnte man die Verurteilung davon abhängig machen, dass der Richter + die Schöffen ihr Urteil einstimmig fällen müssen.

  9. #9 Staphyloccus rex
    27/04/2026

    Noch eine kleine Ergänzung: Nach meinem Verständnis orientiert sich die Rechtssprechung an den Regeln der formalen Logik und es sind immer wieder die gleichen Fragen, die beantwortet werden müssen:
    1) Deuten die vorhandenen Spuren/Aussagen auf eine konkrete Person?
    2) Gibt es entlastende Spuren/Aussagen in Bezug auf den Tatverdächtigen?
    3) Wurden andere mögliche Tatverdächtige mit der notwendigen Sorgfalt ausgeschlossen?
    4) Wurde ausgeschlossen, dass Spuren oder Aussagen manipuliert sind?

    Leider gibt es auch Beispiele, wo im Bereich der Justiz handwerklich unsauber gearbeitet wurde:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Justizirrt%C3%BCmern_in_der_deutschen_Rechtsprechung

    Beim konkreten Beispiel (Karnevalsmord) würde ich auf die o.g. Fragen folgendermaßen antworten:
    1) Klares Ja.
    2) Keine Ahnung, dazu müßte ich den Fernsehbeitrag sehen. Dies zu hinterfragen ist Aufgabe der Verteidiger.
    3) Ist aus meiner Sicht der schwierigste Punkt der Beweisführung. Personen ohne Schutzmaßnahmen (Polizisten, Rettungskräfte) haben jeweils eine Hautschuppe hinterlassen. Angenommen, ein Täter handelt im Affekt, dann sollte es hier eine ausreichende Menge an Spuren geben. Aber angenommen, der Täter handelt vorsätzlich und ist entsprechend gekleidet (es muss nicht gleich ein Raumanzug oder Biosicherheitsanzug sein), dann könnten u.U. verwertbare Spuren fehlen. Auch hier müßte man den Fernsehbeitrag sehen, um die Details des Tathergangs nachzuvollziehen.
    4) Ich gehe davon aus, dass Forensiker ihr Handwerk verstehen. In früheren Beiträgen von CC stand die Bemerkung, dass forensische Gutachten etliche Seiten lang sind und sich immer auch mit dieser Fragestellung beschäftigen.

  10. #10 Cornelius Courts
    28/04/2026

    @Staphylococcus rex: “Glückwunsch zur erfolgreichen Aufklärung.”

    Danke 🙂

    “Forensische Spuren können relativ einfach die Frage Klären, ob sich der mutmaßliche Täter zur Tatzeit in räumlicher Nähe zum Opfer befunden hat.”

    Das ist falsch. Spuren können indirekt transferiert werden. Daß jemandes (z.B. des “mutmaßlichen Täters”) DNA irgendwo gefunden wird, sagt exakt GAR NICHTS über die Aktivitäten, die die DNA dorthin befördert haben und besonders nichts über “räumliche Nähe” aus.

    “wenn zusätzlich der Tathergang die Übertragung von Hautschuppen vom Täter auf das Opfer zwingend erforderlich macht,”

    was, wie dargelegt, nicht der Fall war.
    Es gab, als wir auf die Aktivitätenebene wechselten, zwei Hypothesen.

    H (Anklage): Der Beschuldigte hat die Tat begangen und dabei die Getötete und ihre Kleidung berührt
    H (Verteidigung): Jemand anderes hat die Tat begangen. Die Kleidung des BES und der Getöteten lagen in der Diskothek aufeinander

    H (Verteidigung) würde bedingen, daß durch den Kontakt der Kleidungsstücke die Hautschuppen übertragen wurden, sowie, daß der wahre,unbekannte Täter keine einzige Hautschuppe auf der Getöteten hinterlassen hätte.

    Es stellte sich heraus, daß die H (Verteidigung) das vorliegende Spurenbild deutlich schlechter erklärt, als die H (Anklage). Exakt diese Aussage mußte dann das Gericht nutzen, um sich eine Überzeugung über die Wahrscheinlichkeit der beiden Hypothesen zu bilden, bzw. seine bereits bestehende Vorstellung zu AKTUALISIEREN. Man kann ja davon ausgehen, daß vor der Zurkenntnisnahme unserer Befunde aufgrund anderer Ermittlungsergebnisse bereits eine Vorstellung zu den “a priori”-Wahrscheinlichkeiten vorlag, daß also das “prior odds” nicht unbedingt mehr 1 war.

    “handelt es sich bei der Aktivitätsebene nicht um Spielchen der Verteidigung,”

    würde ich nie so sagen oder sehen; Im Gegenteil, wir sind ja regelmäßig (s. z.B. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2024/Schuldig-im-Sinne-des-Vorurteils,justizskandallasso102.html) auch im Auftrag der Verteidigung tätig, um die Wahrheitsfindung zu unterstützen, indem wir eine leitliniengerechte Begutachtung auf Aktivitätenebene durchführen.

    Im Karnevalsfall erfolgte dies leider ad hoc im Gerichtssaal, normalerweise sind solche Untersuchungen aufwendiger.
    Die Verteidigung hat jedenfalls die Aufgabe, ihre Mandanten bestmöglich zu verteidigen. Dazu kann es gehören, darauf zu bestehen, daß eine alternative Erklärung zur Entstehung der belastenden Spur 1. ernst genommen und 2. auf aktuellem wissenschaftlichen Stand geprüft wird. Dabei hat sie das Recht und Ihr Mandant den Anspruch und kann und sollte darauf bestehen, daß diese Prüfung gemäß verfügbarer Leitlinien der führenden wiss. Fachgesellschaften (ENFSI, ISFG, Spurenkommission) durchgeführt wird.
    Exakt das tun wir. Immer unabhängig und im Dienste der Wahrheitsfindung.

    “Selbst bei Zeugenaussagen besteht ein Restrisiko eines Irrtums oder einer Verwechslung.”

    Du meinst wohl besonders (!) bei Zeugenaussagen!

  11. #11 Staphylococcus rex
    28/04/2026

    @ CC, ich freue mich, wenn ich bei derartigen Diskussionen etwas dazu lernen kann. In meinem Fachgebiet spielen Leitlinien zur Analytik und Praeanalytik wie RiliBÄK und EUCAST eine wichtige Rolle und für mich ist es spannend zu sehen, welche Richtlinien für andere Fächer bindend sind, dies erweitert meinen Horizont und erspart mir zukünftig eine Reihe von Fragen.

    Aus den o.g. Hinweisen habe ich für die Forensik folgende Quellen gefunden:
    https://enfsi.eu/about-enfsi/structure/working-groups/documents-page/documents/best-practice-manuals/
    https://www.isfg.org/Publications
    https://www.dgrm.de/arbeitsgemeinschaften/spurenkommission/empfehlungen-und-stellungnahme

    Für einen Außenstehenden mag dies ziemlich trocken daherkommen. Ich hoffe nur, dass ich, wenn ich es lese, nicht vollkommen die Freude an Krimisendungen wie CSI u.a. verliere. Aufgrund schwerer kognitiver Dissonanzen kann ich z.B. keine Krankenhausserien mehr sehen, selbst wenn dort sich beim Thema Seifenoper die Autoren die größte Mühe geben 😉

  12. #12 Cornelius Courts
    28/04/2026

    @ Staphylococcus rex:
    über Dein Interesse freue ich mich. Die Leitlinien, die ich meine, sind diese:
    European Network of Forensic Science Institutes. (2016) ENSFI Guideline for Evaluative Reporting in Forensic Science. 1-128. https://enfsi.eu/wp-content/uploads/2016/09/m1_guideline.pdf

    European Network of Forensic Science Institutes. (2022) Best Practice Manual for Human Forensic Biology and DNA Profiling (ENFSI-DNA-BPM-03)

    Gill, P., Hicks, T., Butler, J. M., Connolly, E., Gusmão, L., Kokshoorn, B., … & Taylor, D. (2020). DNA commission of the International society for forensic genetics: Assessing the value of forensic biological evidence-Guidelines highlighting the importance of propositions. Part II: Evaluation of biological traces considering activity level propositions. Forensic Science International: Genetics, 44, 102186.

    Vennemann, M., Oppelt, C., Grethe, S., Anslinger, K., Fimmers, R., Schneider, H., … & als Mitglieder der Spurenkommission, der gemeinsamen Kommission rechtsmedizinischer und kriminaltechnischer Institute. (2021). Möglichkeiten und Grenzen der forensischen DNA-Analyse unter dem Gesichtspunkt verschiedener Szenarien zur Spurenentstehung. Rechtsmedizin, 31(5), 395-404.

  13. #13 zimtspinne
    28/04/2026

    H (Verteidigung) würde bedingen, daß durch den Kontakt der Kleidungsstücke die Hautschuppen übertragen wurden, sowie, daß der wahre,unbekannte Täter keine einzige Hautschuppe auf der Getöteten hinterlassen hätte.

    Das wäre doch aber hinfällig, falls noch weitere, unbekannte, nicht zuordbare Spuren auf den Kleidungsstücken der Getöten gefunden wurden?

    Warum hat der Verteidiger nicht damit argumentiert, dass die Getötete ja in einer langen Nacht in einem Club zu mehreren Personen näheren Kontakt gehabt haben könnte?
    Oder unterscheiden sich die Spurenmuster eindeutig im Fall einer Tötung (Kampf zuvor?) und irgendwelchen “Discokontakten”, was ja auch mal so halbe Intimikontakte sein können…

    Wurde die Jacke in einer Garderobe abgegeben (das wäre schon schwieriger zu erklären, wie Spuren des Täters auch dorthin gekommen sein könnten) oder lagen die einfach so auf Stühlen herum?

    Ich würde mir gerne den Fall insgesamt mal anschauen, da hier nirgendwo auf die Motive und Beziehungsebene eingegangen wird.

  14. #14 zimtspinne
    28/04/2026

    Habe gerade den Artikel im KSA gelesen und habe ein wenig das Gefühl, in einer Seifenoper gelandet zu sein.

    Die Zeugenaussagen könnte man am besten mit “abenteuerlich” beschreiben.

    “für eine Puppe gehalten”
    Ja, am Wegesrand herumliegende, lebensgröße Puppen, wer kennt sie nicht an Karneval?

    Hier kommt man auch kurz auf das Tatmotiv zu sprechen: soll nicht sexueller Natur gewesen sein, sondern niedere Beweggründe, Habgier genauer.

    Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand wegen 100 Mark einen Mord begeht?
    Ganz ehrlich würde ich mir hier etwas mehr Erleuchtung wünschen, zB dass der Täter schon früher auffällig wurde in diese Richtung oder dass ein Motiv vorhanden ist, wie zB Beschaffungsdruck (Alkohol, Drogen o.ä.)

    Und warum sollte das Mord gewesen sein und nicht Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag im Affekt? Warum Mord? Niedere Beweggründe, die auch nur unterstellt werden, können dafür nicht ausreichend sein, es müssen zwigend der Vorsatz und eine gewisse Planung hinzu kommen.

    Wurde da etwas bekannt über den Täter, ob er alkoholisiert war? Ist ja ziemlich wahrscheinlich in so einer Karnevalsnacht in einem Club. Und wie konstruiert man da jetzt die Mordabsicht?
    Aber gut, wenn der zwei Strafverteidiger am Start hat und die nicht auf Totschlag plädieren oder Köprerverletzung mit Todesfolge, sondern den “Mord” so stehenlassen, hat das sicher gute Gründe.
    Als Rechtsanwalt hätte ich mich dort festgebissen und nicht so sehr auf dieser Aktivitätsebene 😉
    Aber vielleicht hofften sie auf Freispruch und waren sich ihrer Sache recht sicher.

  15. #15 Joseph Kuhn
    29/04/2026

    @ zimtspinne:

    Ob Verteidiger gut beraten sind, solange die Täterschaft noch nicht geklärt ist, “auf Totschlag (zu) plädieren”, also die Täterschaft einzuräumen und nur noch das Mordmotiv zu bestreiten?

  16. #16 Cornelius Courts
    01/05/2026

    @Jospeh: “Ob Verteidiger gut beraten sind”

    wenn die Tat, für die sie auf Täterschaft plädieren, bereits verjährt ist, kann das eine clevere Strategie sein, doch.

  17. #17 Joseph Kuhn
    01/05/2026

    @ Cornelius Courts:

    Das wäre ein denkbares Kalkül, stimmt. Sie müssten natürlich zuversichtlich sein, den Mordvorwurf hinreichend gut in Zweifel ziehen zu können, sonst erweisen sie ihrem Mandanten einen Bärendienst.

    Wünsche einen schönen 1. Mai, ohne Morde und Labor!

  18. #18 spiritus
    04/05/2026

    Noch mal kurz zum Verständnis: im Aktenzeichen-Film war die Rede von 5000 einzeln analysierten Hautschuppen.
    Im Umkehrschluss waren also jeweils eine einzige Hautschuppe von 4994 verschiedenen Personen gefunden worden und 6 Hautschuppen des Verdächtigen?

    Ist das ein durchschnittlicher Wert, also das tausende Personen auf einem einzigen (?) Kleidungsstück per Hautschuppenanalyse nachweisbar eine “Probe” hinterlassen haben?

  19. #19 Staphylococcus rex
    04/05/2026

    @ Spiritus, den Film habe ich noch nicht gesehen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Hautschuppen ein Stufenschema durchlaufen haben, z.B. erst mikroskopische Prüfung, ob Hautschuppe und ohne weitere Spuren, dann DNA-Extraktion und semiquantitative Prüfung auf humane DNA und erst wenn die DNA-Qualität ausreichend ist, dann die Spezialteste auf personenspezifische DNA. Auch weiß ich nicht, ob ggf. mehrere eng beieinanderliegende Hautschuppen als eine Spur gewertet wurden und gemeinsam extrahiert wurden, um die DNA-Ausbeute zu erhöhen. Auf diese Fragen kann nur CC die passende Antwort geben.

  20. #20 spiritus
    04/05/2026

    Die Aussage war recht eindeutig: von keiner Person hat man mehr als eine Hautschuppe finden können, außer vom Verdächtigen.
    So eine absolute Aussage beinhaltet aus meiner Sicht, dass nicht mehr als 5 der gefundenen Hautschuppen unauswertbar waren. Wie könnte man sonst ausschließen, dass die unauswertbaren Proben von ein und derselben Person stammen und damit auch diese Person zum Kreis der Verdächtigen zuzurechnen wäre.
    Aber ja, auch ich glaube, da wird es eine plausible Erklärung für geben.

  21. #21 spiritus
    04/05/2026

    Habe gerade noch mal kurz nachgesehen.

    Es war die Rede von “über 4000 gefundenen Hautschuppen” (sorry für meine Falschangabe), von denen nur vom Verdächtigen “überhaupt mehr als eine einzige Hautschuppe gefunden wurde.”

    Damit bleibt der Kern meiner Nachfrage bestehen.