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Das ZDF hat nun jedenfalls die Geschichte dieses Falles im Rahmen eines aufwendig produzierten Films in der TV-Reihe “XY gelöst” veröffentlicht. In der Mediathek ist der Film hier zu finden, gesendet im TV wird er am 29.4.26.

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Kommentare (1)

  1. #1 Staphylococcus rex
    24/04/2026

    Glückwunsch zur erfolgreichen Aufklärung. Im Text bin ich etwas über die Formulierung “Bei der Gerichtsverhandlung verschob sich, nachdem auf der Sub-Quellenebene keine Fragen mehr offen waren, der Fokus des Interesses, wie ich es schon so oft erlebt habe, auf die Aktivitätsebene und es wurde ausführlich die Frage der Verteidigung diskutiert, auf welche andere Weise die Hautschuppen des Tatverdächtigen auf die Getötete bzw. deren Kleidung hätten gelangen können…” gestolpert.

    Das liegt aus meiner Sicht in der Natur der Sache. Forensische Spuren können relativ einfach die Frage Klären, ob sich der mutmaßliche Täter zur Tatzeit in räumlicher Nähe zum Opfer befunden hat. Diese räumliche Nähe ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für eine Verurteilung.

    Damit aus den Spuren ein hinreichender Beweis wird, ist die Aktivitätsebene unverzichtbar. Wenn “normale” Kontakte von Notfallpersonal und Polizisten jeweils nur eine Hautschuppe hinterlassen haben, vom Angeklagen dagegen 6 Hautschuppen gefunden wurden, spricht dies für einen sehr intensiven Kontakt, der über einen “normalen” Diskokontakt hinausgeht. Eine semiquantitative Auswertung der Hautschuppen erlaubt eine Sortierung der Kontaktpersonen und wenn zusätzlich der Tathergang die Übertragung von Hautschuppen vom Täter auf das Opfer zwingend erforderlich macht, dann handelt es sich hier um einen indirekten Beweis der Täterschaft. Wenn alle anderen Details stimmig sind (dazu müßte man den Film sehen), dann sprechen wir hier über eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit.

    Da bei einem cold case die forensischen Spuren oft das einzige Beweismaterial sind, handelt es sich bei der Aktivitätsebene nicht um Spielchen der Verteidigung, sondern um die Aufgabe, die Aussage zu Spuren so aufzuwerten, dass aus einer notwendigen Voraussetzung für eine Verurteilung eine hinreichende Voraussetzung wird.