Ich hatte hier schon früher von dem “Karnevalsmord” berichtet: ein brutaler Mord aus dem Jahr 1988 an Karneval in Köln. Wir hatten dazu

die DNA-Analyse an dem jahrzehntealten Spurenmaterial durchgeführt. Hinweis: 1988, als die Tat passierte, wurde in Deutschland bei Kriminalermittlungen noch gar nicht routinemäßig DNA untersucht, auch die PCR war erst ein paar Jahre zuvor erfunden worden, d.h. man hatte bei der Spurensicherung DNA gar nicht im Sinn und ging auch nicht mit der heute üblichen Vorsicht vor. Auf die Spur des in dieser Sache später Angeklagten kam man durch einen Hinweis eines Zuschauers der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst”.

Das Spurenmaterial, das uns vorlag, waren alte Fasersicherungsfolien, aus denen man damals schon die Fasern entnommen hatte, um sie in den Ermittlungen zu verwenden (diese Methode gab es in den 80ern schon). Die Folien waren also alt, hatten an einigen Stellen kleine Einschnitte, wo man die Fasern entnommen hatte und hatten knapp 40 Jahre lang in einer Asservatenkammer gelegen. Von diesen alten für die Sicherung von DNA-haltigem Material nicht optimierten Folien sammelten unsere hochspezialisierten technischen Assistentinnen Tausende (!) einzelner Hautschuppen ab. Später erhielten wir noch Original-Kleidungsstücke der Getöteten, von denen wir selbst (moderne) Folienabklebungen fertigten und dann auch diese aufwendig auf Hautschuppen untersuchten.

Insgesamt konnten wir 6 Hautschuppenpartikel finden, deren DNA-Profil dem des (inzwischen verurteilten) Tatverdächtigen zuordenbar war, von keiner anderen fremden Person wurde mehr als eine Hautschuppe gesichert. Bei der Gerichtsverhandlung verschob sich, nachdem auf der Sub-Quellenebene keine Fragen mehr offen waren, der Fokus des Interesses, wie ich es schon so oft erlebt habe, auf die Aktivitätsebene und es wurde ausführlich die Frage der Verteidigung diskutiert, auf welche andere Weise die Hautschuppen des Tatverdächtigen auf die Getötete bzw. deren Kleidung hätten gelangen können und ob eine alternative Erklärung, in der der Tatverdächtige die Tat nicht begangen hat, das vorliegende Spurenbild besser oder zumindest gleich gut erklären könne. Der Transfer der Hautschuppen des Tatverdächtigen durch Kontakt seiner Kleidung mit der der Getöteten in der gemeinsam besuchten Diskothek ist zwar eine mögliche Erklärung. Allerdings erklärt die direkte Übertragung der Schuppen bei Tatbegehung die gefundenen Spuren deutlich besser, vor allem in Anbetracht der Tatsache, daß von keiner anderen Person mehr als eine Hautschuppe gefunden wurde, die im Übrigen größtenteils nachträglich noch Berechtigten, wie Notfallpersonal, Polizisten etc. zuordenbar waren (in den 80ern wurde auf DNA-Kontamination nicht geachtet). Der wahre Täter hätte mithin keine einzige Hautschuppe an der Getöteten hinterlassen. Man muß hierbei bedenken, daß wir durch unsere extrem aufwendige Arbeit ja ein vollständiges Bild der vorhandenen Schuppen hatten, da der gesamte Körper der Getöteten mit Folien beklebt war. Insgesamt ist das Gericht auf Grundlage der Ermittlungen, unserer Befunde und der Erörterung des Spurenbildes auf der Aktivitätsebene zu der Überzeugung gelangt, daß der Tatverdächtige schuldig ist und verurteilte ihn. Die Revision der Verteidigung wurde vom BGH verworfen, es gab keine Rechtsfehler, das Urteil ist rechtskräftig.

Ein spektakulärer und sehr wichtiger Fall, ein Cold Case, bei dem Jahrzehnte nach der Tat noch die Wahrheitsfindung gelang und Gerechtigkeit geübt werden konnte. Er zeigt, wie auch dieser Fall, daß Mörder sich niemals sicher wähnen können. Es ist selbst für uns kaum zu erahnen, über welche Methoden wir in 40 Jahren verfügen werden und da Mord nicht verjährt, werden auch vorhandene Asservate nicht entsorgt. Der Fall zeigt aber auch, wie wichtig die Forensische Molekularbiologie und die stetige Weiterentwicklung ihrer Methoden, die auf universitärer Forschung beruht, sind. Auch mein eigener Schwerpunkt, die forensische RNA-Analyse, war schon oft entscheidend bei der Aufklärung schwerster Straftaten. Auch sie gäbe es nicht ohne eine universitäre Forensische Molekularbiologie. Ich sage das so deutlich, weil immer noch Abteilungen wie meine in Deutschland keinen Bestandsschutz haben, keine systematische Förderung genießen und chronisch unterfinanziert sind!

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Das ZDF hat nun jedenfalls die Geschichte dieses Falles im Rahmen eines aufwendig produzierten Films in der TV-Reihe “XY gelöst” veröffentlicht. In der Mediathek ist der Film hier zu finden, gesendet im TV wird er am 29.4.26.

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Kommentare (1)

  1. #1 Staphylococcus rex
    24/04/2026

    Glückwunsch zur erfolgreichen Aufklärung. Im Text bin ich etwas über die Formulierung “Bei der Gerichtsverhandlung verschob sich, nachdem auf der Sub-Quellenebene keine Fragen mehr offen waren, der Fokus des Interesses, wie ich es schon so oft erlebt habe, auf die Aktivitätsebene und es wurde ausführlich die Frage der Verteidigung diskutiert, auf welche andere Weise die Hautschuppen des Tatverdächtigen auf die Getötete bzw. deren Kleidung hätten gelangen können…” gestolpert.

    Das liegt aus meiner Sicht in der Natur der Sache. Forensische Spuren können relativ einfach die Frage Klären, ob sich der mutmaßliche Täter zur Tatzeit in räumlicher Nähe zum Opfer befunden hat. Diese räumliche Nähe ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für eine Verurteilung.

    Damit aus den Spuren ein hinreichender Beweis wird, ist die Aktivitätsebene unverzichtbar. Wenn “normale” Kontakte von Notfallpersonal und Polizisten jeweils nur eine Hautschuppe hinterlassen haben, vom Angeklagen dagegen 6 Hautschuppen gefunden wurden, spricht dies für einen sehr intensiven Kontakt, der über einen “normalen” Diskokontakt hinausgeht. Eine semiquantitative Auswertung der Hautschuppen erlaubt eine Sortierung der Kontaktpersonen und wenn zusätzlich der Tathergang die Übertragung von Hautschuppen vom Täter auf das Opfer zwingend erforderlich macht, dann handelt es sich hier um einen indirekten Beweis der Täterschaft. Wenn alle anderen Details stimmig sind (dazu müßte man den Film sehen), dann sprechen wir hier über eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit.

    Da bei einem cold case die forensischen Spuren oft das einzige Beweismaterial sind, handelt es sich bei der Aktivitätsebene nicht um Spielchen der Verteidigung, sondern um die Aufgabe, die Aussage zu Spuren so aufzuwerten, dass aus einer notwendigen Voraussetzung für eine Verurteilung eine hinreichende Voraussetzung wird.