Der folgende Text ist die Verschriftlichung meines gleichnamigen Vortrags auf der Night of the Profs des Jahres 2016. Er wird voraussichtl. auch in der Ausgabe 83 der Christiana Albertina erschienen.
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Vom „CSI-Effekt“ (CSI als Abk. für „crime scence investigation“) spricht man, wenn die Auswirkungen kriminologischer Fernsehserien auf das Verhalten sowohl von Gerichten, Anwälten als auch Verbrechern untersucht werden.
Der Begriff bezeichnet den Umstand, daß bei Gerichtsverhandlungen seit Mitte der 1990er Jahre, beeinflußt durch zahlreiche, die Forensik bzw. forensische Wissenschaften thematisierende Fernsehserien wie „CSI: Den Tätern auf der Spur“ verstärkt auf forensische Beweise gepocht wird und beim Fehlen ebendieser Angeklagte eher für unschuldig befunden, oder aber, wenn die Beweise gegen den Angeklagten sprechen, er unter Mißachtung weiterer Umstände schuldig gesprochen wird.
Sogar die Fachliteratur befaßt sich inzwischen mit diesem “Problem” und die Darstellung der forensischen Wissenschaften in den Medien suggeriert ja, daß mit den zu Gebote stehenden modernen Methoden fast alle Verbrechen aufklärbar seien, wodurch den Forensikern eine mit der Wirklichkeit kaum korrelierbare Bringschuld zugeschoben wird: in den wissenschaftlichen Anschein erweckenden und vermeintlich realistischen Forensik-Sendungen werden die CSI-Ermittler gerne inmitten eines Parks modernster Maschinen und Apparate in merkwürdig blau beleuchteten Räumen stets als coole, über den Dingen stehende und jeder Situation gewachsene Detektive dargestellt, die sich um die teils astronomischen Kosten und juristischen Probleme ihrer “Lösungswege” nicht scheren (müssen).
Diese Darstellung generiert eine stark verzerrte Wahrnehmung und damit Erwartungshaltung gegenüber den forensischen Wissenschaften und blendet zudem aus dem öffentlichen Bewußtsein aus, daß forensische Wissenschaft vor allem (zugegeben visuell unglamouröse) Forschung bedeutet. Das ist ein nicht unerhebliches Problem, weil sich so auch die Notwendigkeit unserer Forschung, der sich überhaupt und einzig der durchaus geschätzte Erfolg unserer Disziplin, auf die sich die Justiz immer stärker verläßt, verdankt, schwer vermitteln läßt. Denn viele forensische Wissenschaftler haben wegen zu schwacher Personalbesetzung vor lauter „Routine” gar nicht genug Zeit, um nebenher noch gute Forschung zu betreiben und auch die Drittmittelförderung solcher Projekte läßt zu wünschen übrig.
Es ist daher eine triviale Beobachtung, daß die mangelnde Forschungsförderung und die anhaltende Bedrängung und Beschneidung von rechtsmedizinischen Instituten (Schleswig-Holstein bildet hier übrigens und seit Kurzem eine rühmliche Ausnahme: unser Bundesland stellt sich hinter seine Rechtsmedizin und hat zu ihrer sicheren Finanzierung einen jährlichen Sockelbetrag von knapp 1 Mio. € eingerichtet), wo in Deutschland fast ausschließlich forensisch-molekularbiologische Forschung stattfindet, auf die Dauer dazu führen wird, daß die Modernisierung und Verbesserung unserer Techniken und Methoden ins Hintertreffen gerät. Das dürfte kaum im Interesse von Bevölkerung, Rechtsprechung und Staat liegen und auf ihrer 79. Konferenz in Celle wiesen die deutschen Justizministerinnen und Justizminister bereits „[…] mit allem Nachdruck darauf hin, daß ein weiterer Rückbau rechtsmedizinischer Institute und Einrichtungen dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung, insbesondere der Aufklärung schwerer Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, zuwider läuft.“
Wer es also für sinnvoll und anstrebenswert hält, daß Verbrechensaufklärung und damit auch Opferschutz auf höchstem technischen und wissenschaftlichen Niveau betrieben wird, der müßte eigentlich notwendig zugleich die Förderung – und das heißt: Finanzierung – der forensischen Forschung für wichtig halten. Leider bleibt es oft beim Konjunktiv…
Dabei hat die forensische Wissenschaft und speziell die forensische Molekularbiologie, die ich hier vertrete, sehr viel zu bieten und ist, das behaupte ich, spannender und besser als CSI und Konsorten: Unsere Routinetätigkeit läßt sich beschreiben als der Einsatz molekularbiologischer Methoden zur Unterstützung der Aufklärung und Beurteilung (straf)rechtlich relevanter Sachverhalte oder Begebenheiten. Darunter fallen, je nachdem, welche Behörde oder Institution man betrachtet, neben der allseits bekannten Analyse von Spuren und Asservaten, die im Rahmen von Ermittlungen nach Straftaten und Verbrechen gesichert wurden, auch die Identifikation unkenntlich gewordener Verstorbener, etwa durch Fäulnisveränderungen oder schwerste Verletzungen des Gesichts, mittels DNA-Analyse, aber auch die Begutachtung von Abstammungsverhältnissen in gerichtlichem oder privatem Auftrag.
Wichtig ist, zu verstehen, daß wir, gerade in der Rechtsmedizin, bei der Untersuchung von Spuren und Asservaten, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen durchgeführt werden, eine völlig unabhängige und neutrale Instanz sind, die zwar im Auftrag aber nicht im Dienst von, also nicht f ü r die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, sondern einzig im Interesse der Wahrheit tätig wird, welche auch lauten kann, daß der Tatverdächtige entgegen allem Anschein unschuldig ist. Unser Ziel ist und muß daher sein, einzig anhand vorhandener physikalischer Evidenz, so viele Details des Tathergangs wie möglich zu rekonstruieren und zwar so objektiv wie möglich und mit so wenigen Annahmen wie nötig.
Dieser Anspruch wird durch unsere Position in der dreistufigen Interpretationshierarchie widergespiegelt: Unsere Befunde ermöglichen vermittels Erstellung und Vergleich von DNA-Profilen in erster Linie die Individualisierung, d.h. die eindeutige Zuordnung von Spuren zu einer Person und bewegen sich damit auf der tiefsten Ebene der Hierarchie, der Quellenebene. Unter Verwendung von die DNA-Methodik komplementierenden Techniken, wie der forensischen RNA-Analytik, können wir, oft auch zusammen mit anderen forensischen Disziplinen wie der forensischen Toxikologie und der Rechtsmedizin, zur Kontextualisierung von Befunden beitragen und damit auf der nächsthöheren Interpretationsebene, der Handlungsebene, eine empirisch begründete Aussage dazu machen, wie es zu der Entstehung der gesicherten Spur gekommen sein kann. Die dritte und höchste Ebene jedoch, die Schuldebene, auf der die Befunde und Hypothesen der Quellen- und Handlungsebenen gewürdigt und dann juristisch die Schuld einer tatverdächtigen Person beurteilt wird, wird von forensischen Wissenschaftlern grundsätzlich nicht berührt.
Die wichtigste Methode auf der Quellenebene zur Individualisierung von Spuren ist die Analyse sogenannter „short tandem repeats“ also kurzer, hintereinander gelagerter Wiederholungsabschnitte im Erbgutmolekül, der DNA. Diese Abschnitte unterscheiden sich bei den meisten Menschen durch ihre Länge und werden unabhängig voneinander weitervererbt und wenn man eine ausreichende Zahl, (Faustregel: 8 oder mehr) davon kombiniert, analysiert und in einem Profil zusammenstellt, dann ist diese Kombination in aller Regel einzigartig auf der Welt für einen Menschen. Durch den Einsatz der Polymerasekettenreaktion (PCR) ist die moderne DNA-Analyse außerdem extrem empfindlich und es können inzwischen selbst aus Spuren die nur einige wenige Hautzellen enthalten, noch vollständige DNA-Profile generiert werden.
Die Beantwortung der Fragen auf der Handlungsebene, etwa, wie eine Spur entstanden ist oder aus welchen Komponenten eine Mischspur besteht, kann entscheidend für die Rekonstruktion eines Tathergangs sein, doch lassen sich diese Fragen durch die DNA-Analyse allein nicht beantworten. Zur Ergänzung dieser Methode verfügt die forensische Molekularbiologie daher über eine ganze Reihe von Techniken, von denen ich die RNA-Analyse, die einen meiner Forschungsschwerpunkte darstellt, besonders hervorheben möchte.
RNA besteht aus ähnlichen Bestandteilen wie die DNA, erfüllt aber ganz andere Funktionen in der Zelle und man kennt inzwischen eine Vielzahl verschiedener RNA-Arten. Seit der Entwicklung der ‘quantitativen reverse-transcription PCR‘ im Jahr 1996, einem Verfahren, das die exakte Bestimmung der Menge einer bestimmten RNA in einer Probe ermöglicht und damit eine Aussage über ihren differentiellen Expressionsstatus erlaubt, ist das Interesse an der RNA-Analytik und auch ihren forensischen bzw. rechtsmedizinischen Anwendungsmöglichkeiten deutlich angestiegen. Von forensischer Relevanz sind dabei vor allem die Boten-RNA (mRNA) und die micro-RNA, weil die Zusammensetzung der Gesamtheit dieser RNA-Arten spezifisch, d.h. jeweils kennzeichnend für einen Zell- oder Gewebetyp ist. Die RNA-Zusammensetzung in Blut ist also eine andere als in Speichel, Sperma oder Hautzellen und wenn man aus gesichertem Spurenmaterial sowohl DNA als auch RNA analysiert, kann man nicht nur sagen, von welcher Person das Material stammt, sondern auch aus welcher Körperflüssigkeit oder von welchem Gewebe, was einen entscheidenden Hinweis auf die Art der Betätigung und damit den Handlungsverlauf, der zur Deponierung der Spur geführt hat, liefern kann. Diese Art der Analyse ist inzwischen sehr gut erforscht und wird in fortschrittlicheren Ländern auch bereits in der Fallarbeit eingesetzt und vor Gericht anerkannt.
Zahlreiche Studien belegen inzwischen die überaus vielgestaltigen Möglichkeiten von Transkriptom- und Genexpressionsanalysen bei der Bearbeitung sehr verschiedener forensischer Fragestellungen. Zu nennen wären hier zunächst Zeitbestimmungen, etwa die Abschätzung des post-mortem-Intervalls (PMI) und Alterseinschätzung forensischen Spurenmaterials: man kann den Zerfall von RNA-Molekülen in Leichen oder Spurenmaterial als molekulare Uhr nutzen und aus dem Zustand der RNA auf den Zeitpunkt des Todes bzw. Spurenlegung und damit in den meisten Fällen den Tatzeitpunkt zu schließen. Aber auch die die zeitliche Eingrenzung von Wundalter und Heilungsprozessen wird erforscht. Noch eine weitere, andere Form der RNA-basierten Zeitbestimmung macht man sich in der Disziplin der forensischen Entomologie, also der forensischen Insektenkunde zunutze: nach dem Tod kann es sehr rasch zum Anflug leichenbesiedelnder Insekten kommen, die Eier auf dem Leichnam ablegen. Aus den Eiern schlüpfen Maden, die sich von der Leiche ernähren und sich, abhängig von der Insektenart und den äußeren Witterungsbedingungen, nach einer bestimmten Zeit verpuppen. Wird die Leiche gefunden, kann man, wenn man die Art der auf der Leiche vorfindlichen Insekten identifiziert und den Temperaturverlauf am Fundort rekonstruieren kann, auf den Eiablagezeitpunkt und damit den ungefähren Todeseintritt schließen. Dazu muß man jedoch ermitteln, wie alt die Insekten auf der Leiche sind, was, wenn sich die Maden bereits verpuppt haben, ein großes Problem darstellt, da sich von außen auch unter dem Mikroskop kaum erkennen läßt, ob eine Puppe einen oder 12 Tage alt ist, wodurch die Altersschätzung sehr ungenau werden kann. Hier kann die RNA helfen, denn während sich die Puppe mit der Zeit äußerlich kaum verändert, finden in ihrem Inneren sehr umfangreiche metamorphische Umbauprozesse statt, die mit täglich wechselnden RNA-Profilen einhergehen. Wenn man daher die RNA einer Insektenpuppe analysiert, kann man anhand des darstellbaren RNA-Profils ihr Alter bis auf den Tag genau bestimmen und damit eine wesentlich genauere Einschätzung der seit der Eiablage verstrichenen Zeit damit des minimalen PMI ermöglichen.
Neben den Zeitbestimmungen bieten sich RNA-analytische Zustandsbestimmungen an, wie beispielsweise die post-mortale Feststellung von Schwangerschaften oder molekulare Todesursachenermittlungen, etwa zur Abgrenzung zwischen Suizid, Homizid und Unfalltod und auch toxikogenetische Untersuchungen können durch RNA-Analyse informiert werden, indem die Art einer eingenommenen Substanz anhand der durch die Einnahme verursachten Veränderungen in der RNA-Zusammensetzung in bestimmten Blut- oder Gewebezellen identifiziert wird. In verschiedenen Arbeiten zur Quantifizierung der Stabilität und Integrität von RNA-Molekülen für die forensische Analytik erwies sich überdies die RNA in mehreren Studien in postmortalen Geweben aber auch in teils sehr alten biologischen Spuren und sogar in Spurenmaterial, das aus dem Inneren von Schußwaffen (Stichwort: molekulare Ballistik) gesichert wurde, als deutlich haltbarer und weniger degradationsempfindlich, als zuvor gemeinhin angenommen und immer neue Quellen werden für eine RNA-Extraktion erschlossen, selbst aus Knochen gelang kürzlich die Extraktion prozessierbarer RNA.
Jenseits von RNA haben auch epigenetische Forschungsansätze längst Einzug in die forensische Molekularbiologie gehalten. So lassen sich vermittels der Analyse differentieller DNA-Methylierung z.B. das biologische Alter einer (unbekannten) Person aber auch die Art und Zusammensetzung einer Spur recht genau bestimmen. Durch den Einsatz massiv-paralleler Sequenziertechnologie ist inzwischen sogar die lange für unmöglich gehaltene genetische Unterscheidung eineiiger Zwillinge gelungen, wodurch sich künftig auch Fälle wie der Millionenraub im Jahr 2010 zu Lasten des KDW, der mutmaßlich von einem von zwei eineiigen Zwillingsbrüdern verübt wurde, werden aufklären lassen.
Weitere Forschungsfelder befassen sich mit der DNA-Phänotypisierung, also der Bestimmung äußerlich sichtbarer Merkmale aus der DNA. Man kann inzwischen recht präzise etwa Haar-, Augen- und auch die Hautfarbe eines noch unbekannten Tatverdächtigen aus einer DNA-haltigen Spur, die am Tatort hinterlassen wurde, bestimmen. Weniger ausgereift aber Gegenstand aktiver Forschung ist die Feststellung charakteristischer Gesichtsmerkmale und der ungefähren Größe einer Person anhand von DNA-Merkmalen. Noch ist allerdings der Einsatz dieses sehr nützlichen Verfahrens in Deutschland laut Strafprozeßordnung unzulässig, doch nach dem Fall von Sexualmord, der im Oktober 2016 in Freiburg verübt wurde und bei dem die Ermittlungsarbeit erheblich von Hinweisen zum Äußeren des zunächst unbekannten Tatverdächtigen profitiert hätte, worauf die zu restriktive Gesetzgebung, die die Anwendung der Methode verbietet, öffentlichen Unmut hervorgerufen hatte, hat ein Umdenkprozeß begonnen.
Übrigens sind keineswegs ausschließlich menschliche Spuren von forensischem Interesse und es kann durchaus erforderlich sein, im Rahmen von Ermittlungen tierisches und/oder pflanzliches Material zu analysieren, etwa um die genaue Art eines Tiers oder einer Pflanze bzw. eines Teils davon zu bestimmen. Derartige Untersuchungen sind Teil der als ’Wildlife Forensic Science’ bezeichneten Disziplin, die angesichts des weltweiten Ausmaßes und finanziellen Volumens (im zweistelligen Milliardenbereich) des sogenannten ’Wildlife Crime’, also der Jagd auf und der illegale Handel mit geschützten und bedrohten Tieren, Pflanzen und deren Teilen, immer wichtiger wird. Für einige Arten, z.B. die Hanfpflanze Cannabis sativa, gibt es sogar bereits die Möglichkeit, einzelne Individuen zu identifizieren und somit im Zuge der Bekämpfung von Drogenkriminalität Zusammenhänge zwischen verschiedenen Funden nachzuweisen und womöglich Vertriebswege und Ursprungsorte einzelner Asservate nachzuvollziehen.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aber all diese sehr verschiedenen Methoden, die in ihrer Vielseitigkeit und Kreativität den Vergleich mit CSI & Co nicht zu scheuen brauchen, verdanken sich oder sind derzeit noch Gegenstand von beständigen Forschungsanstrengungen und sie alle haben zum Ziel, die allgemeine (Rechts)sicherheit zu verbessern und dienen letztlich der Gerechtigkeit, indem sie dazu beitragen, daß Straftaten besser verfolgt und aufklärt oder sogar verhindert sowie besser weil objektiver juristisch beurteilt werden können.
Vor diesem Hintergrund mutet es daher in meinen Augen etwas ironisch an, daß die Forschungsförderung für die forensischen Wissenschaften durchaus als zurückhaltend bezeichnet werden muß, während sich mit dem Jahresgehalt des Hauptdarstellers einer besonders beliebten CSI-Serie schätzungsweise die gesamte deutsche Forschung im Bereich der forensischen Molekularbiologie für mehrere Jahre finanzieren ließe. Und da in Deutschland forensisch-molekularbiologische Forschung fast ausschließlich an Instituten für Rechtsmedizin mit entsprechenden Fachabteilungen beheimatet ist, ist angesichts der häufig finanziell prekären und in ihrer Existenz bedrohten Lage vieler rechtsmedizinischer Institute eindringlich zu appellieren, daß endlich, grundsätzlich und flächendeckend die Rechtsmedizin als unersetzlicher, transdisziplinärer und unabhängiger Standort mit wichtigen Aufgaben nicht nur für Rechtspflege und Verbrechensaufklärung sondern auch für Forschung und Lehre anerkannt, finanziell besser gestellt und stärker in der Forschungsförderung berücksichtigt wird.
In diesem Sinne würde ich mich freuen, ein wenig dazu beitragen zu können, einen „guten” CSI-Effekt zu begründen, der dazu führt, daß das Wissen um die echten Verfahren und Methoden der forensischen Wissenschaften, ihrer Möglichkeiten aber eben auch ihrer Beschränkungen, allgemein zunimmt und vielleicht ja dazu taugt, das große durch CSI & Co. entzündete Interesse in der Bevölkerung zu fokussieren und auf den Stellenwert und die Wichtigkeit unserer Forschung und deren wohlwollendere wissenschaftspolitische Berücksichtigung zu lenken.
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