Heute ist der internationale Tag des Blasphemie-Rechts. Dabei handelt es sich um einen leider notwendigen Feier- oder eher Bedenktag, an dem man sich ermutigt fühlen sollte, offen seine Kritik, Spott oder sogar Abscheu gegen Religionen und religiöse Glaubensinhalte zum Ausdruck zu bringen. Der 30. September wurde in Erinnerung an die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung und den hysterischen Reaktionen des internationalen Islamismus’ gewählt.
Vor fünf Jahren gipfelte der religiös, genauer islamisch motivierte Kampf gegen die Meinungsfreiheit in einem abscheulichen Anschlag auf die Redaktion des französischen Satire-Magazins Charlie Hebdo, anläßlich wessen diesen Monat der Auftakt des Prozesses gegen die Unterstützer der drei getöteten Terroristen stattfand. Für ihre Haltung zur Meinungsfreiheit und zur Religionskritik bewundere ich Frankreich und seinen Präsidenten E. Macron und bin neidisch auf deren zivilisatorischen Vorsprung vor unserer Kirchenrepublik: um das Recht auf Blasphemie zu verteidigen, stellt sich Macron mitten in einem mehrheitlich islamischen Land (Libanon) hin und sagt:
Das Recht auf blasphemische Äußerungen und Darstellungen sei in Frankreich durch die Gewissensfreiheit abgedeckt. […]
Seine Rolle als Präsident sei es, “diese Freiheiten zu schützen”, so Macron. Es sei nicht die Aufgabe des französischen Präsidenten, die redaktionellen Entscheidungen eines Journalisten oder einer Redaktion zu beurteilen. Quelle
Charlie Hebdo seinerseits nimmt den Prozessbeginn zum Anlaß, die Mohammed-Karikaturen nocheinmal neu aufzulegen!
“Wir werden niemals aufgeben”,
— Laurent “Riss” Sourisseau, Leiter von “Charlie Hebdo”
Hätte ich einen Hut, ich zöge ihn vor ihnen, denn natürlich gab es wie das Kinderschänden in der Kirche die üblichen Todesdrohungen und theatralischen und inszenierten Ausrastungen von Moslems in diversen Ländern (Türkei, Ägypten, Pakistan, Iran), in einigen von denen auf solche Form der Kunst und Meinungsäußerung die Todesstrafe steht.
Tja, und bei uns? In Deutschland, gibt es auch immer noch einen Blasphemieparagraphen, den die CSU sogar noch verschärfen möchte. Aber bei uns werden ja sogar “weltliche Götter” bzw. solche, die sich dafür halten, vor bösen Spöttern beschützt: wir erinnern uns an den Satiriker, der von der Bundeskanzlerin, die “in vorauseilendem Kotau vor Erdogan in die Knie gegangen” war, einem Prozess wegen Beleidigung eines ausländischen Diktators Tyrannen Kriegstreibers Männchens mit Gottkomplex Staatsoberhaupts auf Grundlage eines Uraltgesetzes aus der Kaiserzeit ausgesetzt und dessen Werk in Teilen zensiert wurde.
Ach… douce france…
Ich muß Macron nur in einem Punkt korrigieren, denn natürlich gibt es so etwas wie “Blasphemie” überhaupt nicht und der heutige Tag hat keinen anderen Zweck, als daran zu erinnern, daß Meinungs- und Kunstfreiheit auch unliebsame, unbequeme und verletzende Meinungen und Kunstwerke schützt. Es gibt kein Recht darauf, sich nicht beleidigt zu fühlen! Das gilt heute umso mehr, als das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht nur von religiösen sondern auch von politischen Ideologien wie der regressiven Linken in Frage gestellt wird.
Als “Blasphemie” werden also Meinungen, Äußerungen, Kunstwerke, also Manifestationen des Gebrauchmachens von der Freiheit der Meinung und der Kunst bezichtigt, um ihnen eine ideologisch, politisch oder sonstwie gewollte Straffälligkeit und/oder Verwerflichkeit beizulügen und in einigen beklagenswerten Ländern (darunter D) schließt sich sogar die Gesetzgebung dem an. Wo aber der erste Riß – und sei er noch so winzig – in die Unantastbarkeit der Meinungsfreiheit eingedrungen ist, da werden andere ansetzen und weiterreißen.
Und wie feiern wir nun diesen Tag? Er soll ja schließlich auch Spaß machen. Wie vor drei Jahren rege ich an, eine kleine Sammlung zusammenzutragen, mit Gedanken, Links, Bildern, Musik-, Film- oder Veranstalungsempfehlungen und/oder Ideen, die sehr gerne in den Kommentaren erscheinen dürfen.
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