Es muß eine entsetzliche Erfahrung sein, zu Unrecht eines Verbrechens angeklagt, dafür verurteilt, für viele Jahre, Jahrzehnte sogar, eingesperrt, der Freiheit und seiner besten Jahre beraubt und je nach Tat auch der Ächtung des Gesellschaft ausgesetzt zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man so etwas aushält und wie man, wenn das Unrecht eines Tages erkannt, die Verurteilung aufgehoben und die Freiheit wiedererlangt wird, danach ein normales Leben führen kann und soll, in dem Land und in dem Staat, der einem das angetan hat.

Es muß im Interesse jedes freiheitlichen Rechtsstaats liegen, Justizirrtümer und Fehlurteile unbedingt zu vermeiden, dafür zu sorgen, daß sie so selten wie nur irgend möglich auftreten und sie, wenn sich eine Möglichkeit bietet, nachträglich aufzuheben und die Opfer zu kompensieren. Es versteht sich von selbst, daß dafür auch Ressourcen aufgewendet und Aufwand betrieben werden müssen und daß, wann immer die Wissenschaft zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann, stets nur aktuellste und am besten von Daten gestützte wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden zur Anwendung kommen sollten.

Dieses Blog beschreibt seit vielen Jahren vor allem die Anwendung forensisch-molekularbiologischer Erkenntnisse und Methoden zum Zweck der objektiven Wahrheitsfindung und an Einrichtungen / Menschen, die zu dieser für die moderne Strafjustiz längst unersetzlichen Disziplin gehören, zu sparen oder sie gar abzuschaffen, habe ich als das verantwortungslose und gefährliche Versagen beklagt, das es ist.

Wie wichtig und effektiv eine – auch nachträgliche – Einbeziehung moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zur Wahrheitsfindung und (Wieder)herstellung von Gerechtigkeit ist, sieht man z.B. am  „Innocence Project“, das, in den 90er-Jahren in den USA gegründet, seitdem über 350 Freilassungen zu Unrecht Verurteilter erreichen konnte (in Deutschland gibt es übrigens seit einer Weile das ähnlich gelagerte „Projekt Fehlurteil und Wiederaufnahme“, zu dessen wissenschaftlichen Unterstützern ich gehöre).

Aber auch ein aktueller Fall aus Australien belegt hervorragend, wie wichtig es ist, wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem aktuellen Stand der Forschung heranzuziehen, um Fehlurteile zu vermeiden oder sie, wie in diesem Fall, zu revidieren:

Kathleen Folbigg wurde vor 20 Jahren wegen Mordes an ihren vier Kindern (die Kinder waren zwischen 1989 und 1999 jeweils plötzlich verstorben) verurteilt und saß seitdem im Gefängnis. Sie hatte stets ihre Unschuld beteuert, alle Rechtsmittel und -wege waren ausgeschöpft, die einzige Möglichkeit, ihren Fall neu zu prüfen, war, den Gouverneur von New South Wales dazu zu bewegen, eine neue Untersuchung anzuordnen.

Bereits 2018 waren auf Auftrag der Anwälte Folbiggs ihr Genom und das ihrer verstorbenen Kinder sequenziert und dabei Mutationen im Calmodulin-2-Gen entdeckt worden, die Herzarrhythmien auslösen und womöglich den Tod der Kinder erklären konnten. Diese Befunde wurden allerdings nicht für ausreichend befunden, um den Fall neu aufzurollen. Daraufhin wandte sich 2019 Carola Vinuesa, die Genetikerin, die die Sequenzierungen durchgeführt hatte, an die Australische Academy of Science (AAS) und gewann sie zur Unterstützung einer Petition an den Gouverneur, Folbigg auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, die den Tod der Kinder erklären konnten, zu begnadigen. In Vorarbeit erschien sogar eine eigene Publikation zur Abgrenzung von Kindstötung von Tod durch Arrhythmien [1].

Der Gouverneur stimmte schließlich zu, bestimmte die AAS zur wissenschaftlichen Beraterin und der Fall wurde neu untersucht. Zu diesem Zweck empfahl die AAS 30 wissenschaftliche Experten aus der ganzen Welt, darunter den auf Calmodulin-Proteine spezialiserten M. Toft Overgaard, von denen ca. die Hälfte später auch im Prozess aussagten und Evidenz präsentierten. Auf diese Weise wurde die neuesten und besten wissenschaftlichen Erkenntnisse von den führenden Experten der Welt zum Teil in ausgeprägter Detailtiefe präsentiert – eine zuvor nie dagewesene Situation. An einem der Prozesstage erklärte etwa Toft Overgaard über fünf Stunden lang, wie genau Mutationen im Calmodulin-Gen die Funktionen des Calmodulin-Proteins beeinträchtigen können! Zwischendurch wurde die Untersuchung sogar pausiert, damit Toft Overgaard und Kollegen ihre Daten mit Befunden aus eigens für den Prozess durchgeführten Experimenten aktualisieren konnten.

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Kommentare (13)

  1. #1 rolak
    19/08/2023

    @Ringvorlesung: da fand sich eben nix im www der Uni – gut versteckt oder nicht gut genug gesucht?

  2. #2 Cornelius
    19/08/2023

    “gut versteckt oder nicht gut genug gesucht?”

    ersteres wohl leider. Die von letztem Jahr gibbet noch: https://jura.uni-koeln.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungen-einzelansicht/ringvorlesung-dem-verbrechen-auf-der-spur-operative-fallanalyse-profiling-in-deutschland

    die neue hamse wohl noch nicht hochgeladen… :-/

  3. #3 Staphylococcus rex
    19/08/2023

    Die Geschichte wirft für mich mehrere Fragen auf:
    1. Wie konnte es überhaupt zu einer Verurteilung kommen? In zivilisierten Ländern gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklage muß ihre Vorwürfe beweisen. Wenn die toten Kinder keine Spuren von Gewalt und keine Spuren einer Vergiftung aufwiesen, welche Todesursache steht auf dem Totenschein? Das Gericht hatte weder eine Tatwaffe noch einen nachvollziehbaren Tathergang noch ein Tötungsmotiv. Der einzig sichere Fakt war die Serie mit mehreren Todesfällen. Ein einzelner plötzlicher Kindstod kann Zufall sein, bei 4 toten Kindern ist ein Zufall äußerst unwahrscheinlich. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war das Konzept von Erbkrankheiten bekannt und um die Mutter zum damaligen Zeitpunkt zu verurteilen zu können, hätte man damals alle anderen Ursachen wie z.B. eine bisher unbekannte Erbkrankheit ausschließen müssen. Das war mit dem damaligen Wissen nicht möglich, die logische Konsequenz wäre ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Verantwortlichen im ersten Schuldspruch haben handwerkliche Fehler gemacht.
    2. Ein plötzlicher Kindstod ohne äußere Einwirkungen weckt den Verdacht auf eine Herzrhythmusstörung. Hat man bei den ersten Todesfällen bei den Eltern und den noch lebenden Kindern ein 24-Stunden-EKG gemacht? Wären bei Mutationen im Calmodulin-2 Gen Auffälligkeiten im Langzeit-EKG nachweisbar? Hätte man die Kinder z.B. mit einem Schrittmacher retten können? Also, hätten die kindlichen Todesfälle auch ohne Kenntnis der genauen genetischen Ursache zum damaligen Zeitpunkt vermieden werden können?
    3. Ein Gendefekt mit derartig dramatischen Folgen kann im Stammbaum nicht unbemerkt bleiben. Bei einem rezessiven Gen hätten beide Elternteile Träger sein müssen und es hätte nur ein Viertel der Kinder treffen dürfen. Bei einem dominanten Gen können u.U. alle Kinder betroffen sein, aber dann müßten auch bei Eltern oder Großeltern ähnliche Ereignisse auftreten. Also, wie sorgfältig war die Familienanamnese?

  4. #4 Neumann
    19/08/2023

    Ein modernes und spannendes Thema. Weiter so !

  5. #5 rolak
    19/08/2023

    Die von letztem Jahr

    Jo, dieser Querverweis matschte sämtliche Findelisten zu… Immerhin kann das verlinkte Plakat deutlich gelesen werden, sollte reichen.

    (EO)ben ganz vergessen: auch dieses Mal wieder interessant zu lesen, informativ und sogar mit HappyEnd mittendrin – mehr geht kaum!

  6. #6 Staphylococcus rex
    20/08/2023

    Auf jeden Fall ein wichtiges und spannendes Thema, bitte weiter so. Bei dieser Gelegenheit fällt mir ein, dass es einen alten Schwarz-Weiß-Film “Die 12 Geschworenen gibt”, mal schauen ob er in einer Mediathek verfügbar ist.

    Man kann dem Justizsystem zugutehalten, dass es sich bei der Entscheidungsfindung nicht einfach macht, offensichtliche Fehler können z.B. in einer Berufung/Revision korrigiert werden. Ich vermisse aber eine Fehlerkultur wie in der Luftfahrt, wo bei jedem Absturz eine detaillierte Ursachenforschung erfolgt. Ähnliches sollte auch bei Fehlurteilen erfolgen.

    In meiner Wahrnehmung orientiert sich das Rechtssystem an den Regeln der formalen Logik. Kritisch ist bei dieser Vorgehensweise der Schritt, wenn Informationen bestimmten Kategorien zugeordnet werden. Ist z.B. eine Zeugenaussage als Vermutung oder als sicherer Beweis zu werten? Hat ein Experte in seiner Wahrscheinlichkeitsbewertung wirklich alle Möglichkeiten betrachtet? Wenn ein Element einer Beweiskette fehlerhaft ist, dann kann u.U. der ganze Beweis in sich zusammenbrechen. Gibt es Untersuchungen, welche Irrtumswahrscheinlichkeit Richter bei ihren Urteilen intuitiv bereit sind zu akzeptieren?

  7. #7 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    Viel Erfolg mit diesem Projekt!

    Fehlurteile der Justiz sind immer möglich, am besten hilft die Wissenschaft hier bestmöglich bei, um so zu minimieren zu versuchen. [1]

    Nachgewiesene Fehlurteile schaden nicht wenig dem Vertrauen in die Justiz, aber dieses Vertrauen wird dann doch wieder erhöht, wenn Fehlurteile (teils jahrelang) später, manchmal auch erst mit neu zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Methoden oder durch neue Zeugenaussagen oder durch bloßes erneutes Bewerten der Beweislage, korrigiert werden.
    (Sicherlich kann der so vermutlich (so ist manchmal auch nicht klar) falsch Verurteilte später oft nicht adäquat kompensiert werden, auch nicht durch staatliche Geldzahlungen.)

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Webbaer

    [1]
    Und darf wie gemeint auch staatlich gefördert werden, hier besteht offensichtlich ein Allgemeininteresse.

  8. #8 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    In meiner Wahrnehmung orientiert sich das Rechtssystem an den Regeln der formalen Logik.
    […]
    Gibt es Untersuchungen, welche Irrtumswahrscheinlichkeit Richter bei ihren Urteilen intuitiv bereit sind zu akzeptieren? [“Staphylococcus rex”]

    Mathematisch (“Irrtumswahrscheinlichkeit” und “Formale Logik”) ist hier wenig zu machen.
    Richter arbeiten bei der sogenannten Wahrheitsfindung mit dem sog. gesunden Menschenverstand und entscheiden letztlich, ein wenig böse formuliert, probabilistisch.
    Auch die Plausibilität meinend, Richter sind Menschen.
    Es hängt hier viel von der Qualität der Staatsanwaltschaften (die eigentlich auch entlastend suchen sollen), der Verteidigung (wichtiges Thema, ein schlechter Verteidiger verratzt sozusagen regelmäßig, wie nicht wenige vielleicht aus Zivilprozessen kennen) und der Richterschaft ab.

  9. #9 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    Philosophisch [1] ergänzend dazu :

    Ist z.B. eine Zeugenaussage als Vermutung oder als sicherer Beweis zu werten? [“Staphylococcus rex”]

    Zeugenaussagen (“Testamente”, verglichen werden darf an dieser Stelle auch mit der Bibel) sind keine Vermutungen und keine “sicheren Beweise” (Zitat).

    Ein Zeuge sieht etwas und berichtet, er stellt eine Tatsachenbehauptung [2] auf – und Tatsachen oder Fakten sind getätigt oder gemacht (Etymologie).

    Beweise müssen nicht richtig (“korrekt festgestellt”) sein, sie sind auch per se nicht wahr, sondern es sind Indizien (sozusagen Zeiger oder Anzeichen) – und die Richterschaft würdigt die Beweislage, am besten : sehr ausführlich, um dann zu entscheiden.

    [1]
    auch : rechtsphilosophisch

    [2]
    Zeugen können, so unter uns gesprochen, “lausig” (persönlich sozusagen) sein und die Schilderung eines Zeugen widersprüchlich, obwohl der sozusagen extra-integer, bestens beleumdet zu sein scheint.

    X Zeugen meinen X (nicht Y) Aussagen und diese passen oft nicht zusammen, widersprechen sich oft, sind in ihrer Gesamtheit nicht kohärent.
    Dies ist abär sozusagen Normalzustand, wenn Zeugen, also Menschen, über einstmals (zusammen) Erfahrenes berichten.
    Jeder Richter, jede Richterin, jede andere Person in der Justiz weiß so.

  10. #10 Stefan Zander
    OBERKIRCH
    21/08/2023

    Im weiteren Sinne gilt das wohl auch für Meinungsäußerungen, die im wissenschaftlichen Betrieb außerhalb der Blase getätigt werden. Einen Shitstorm in den sozialen Medien braucht keiner. Aber genau diese Angst behindert auch. Sollte man mal auf die Agenda setzen.

  11. #11 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    Im Web wird am besten bedarfsweise, selektiv aufgenommen.

    “Blasen” gibt es nicht in dem Sinne, dass sich abgeschlossen wird.

    Vergleiche :

    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Eli_Pariser

    -> https://www.amazon.de/Filter-Bubble-Internet-entmündigt-werden/dp/3446430342


    Was es gibt, ist den Ausschluss von sozusagen falscher Meinung und sozusagen falsch(en) Meinenden.
    Auch Canceln oder von gegenrednerischer Seite “Cancel-Culture” genannt.

    Die Idee der Blasenbildung im Web ist eine kollektivistische.

    MFG
    WB

  12. #12 JLloyd
    22/08/2023

    Solange Juristen ohne Gesichtsverlust andere Wissenschaften, insbes. Naturwissenschaften, als “Hilfswissenschaften” bezeichnen wird der Bürger gegen fehlerhafte Anklagen & Fehlurteile durch diese Arroganzklasse unter den Wissenschaftlern nicht gefeit sein.

  13. #13 echt?
    22/08/2023

    Im Strafprozess wird – nahezu – ohne Rücksicht auf Kosten versucht aufzuklären. Das klappt meist recht gut, manchmal aber leider nicht. Einen Aspekt darf man aber nicht vergessen. Der Verurteilte zahlt die Zeche und ist dann i. d. R. pleite. Dagegen kann man sich auch leider nicht versichern.