Es ist dem australischen Justizssystem hoch anzurechnen, daß es diesen Aufwand betrieben hat. Denn am Ende befand man, daß es „erhebliche Zweifel an der Schuld von Frau Folbigg für jedes der ihr vorgeworfenen Verbrechen“ gebe und entließ Folbigg in die Freiheit. Nach der Untersuchung werden nun Justizreformen diskutiert, um ein „wissenschaftssensibleres“ Justizssystem zu schaffen und etwas wie die „Criminal Case Review Commission“, wie es sie in Großbritannien gibt, einzurichten. Die Kommission kann Fälle wieder aufnehmen, wenn es Fortschritte in der Wissenschaft gab und neue einschlägige Beweise und Erkenntnisse hervorgebracht wurden.

(In diesem Zusammenhang: Eines der bekanntesten Fehlurteile aus England war der Fall von Sally Clark, der auch meinen eignen ehemaligen Forschungsgegenstand, den plötzlichen Kindstod (SIDS), berührte. Leider hat sich Frau Clark von dem Unrecht, das ihr widerfuhr, nie erholt und ist an den Folgen 2007 gestorben.)

Ich finde, dieser Fall zeigt anschaulich, daß und wie Justiz und Wissenschaft zusammenarbeiten können und wie wichtig und entscheidend für die Gerechtigkeit eine solche Zusammenarbeit sein kann. Meines Erachtens ist dafür auch in Deutschland noch viel Spielraum. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, daß Richter, aber auch Staats- und Rechtsanwälte, mal abgesehen vom CSI-Effekt, oft nicht den aktuellen Stand bzw. die Möglichkeiten der modernen forensischen Molekularbiologie kennen (dabei gibt es sogar ganz vernünftiges Info-Material dazu) und bestimmte Methoden, wie die forensische RNA-Analyse oder die Begutachtung auf Aktivitätenebene, die entscheidende Informationen liefern können, daher häufig und meist zum Nachteil des Falls nicht zur Anwendung kommen. Wir versuchen zwar, mit Fortbildungen dagegen anzuarbeiten, aber stellen immer wieder  fest, daß sich die Fortbildungsinhalte innerhalb der jeweiligen Communitys nicht suffizient multiplizieren und daher eine flächendeckende Kenntniserweiterung nicht gelingt.

Ich selber tue, was ich kann, um zu helfen, diese Situation zu verbessern: neben meiner  Beteiligung an Wiederaufnahme (s.o.) soll auch unser neues Projekt, das im Oktober starten wird, dazu beitragen: ein wichtiges Element des Projekt ist die Dissemination, d.h. die aktive Verbreitung der neuen Erkenntnisse aber eben auch der Grundlagen zu DNA-Transfer und der Begutachtung auf Aktivitätenebne. Die mit dem Projekt betraute Doktorandin wird zu diesem Zweck nicht nur auf den üblichen Kongressen sprechen, sondern in ganz Deutschland unterwegs sein, um das notwendige Wissen so weit und so zugänglich wie möglich zu verbreiten. In Köln arbeiten wir zudem gerade an Kooperationsideen mit meiner Kollegin Anja Schiemann von der juristischen Fakultät, um auch eine akademische Schnittstelle zwischen forensischer Wissenschaft und Justiz (bzw. Rechtswissenschaft) zu etablieren. Eine erste Manifestation dessen wird eine gemeinsame Vorlesungsreihe sein, zu der auch zwei Kollegen aus meinem Heimatinstitut zu Wundballistik und Blutspurenanalyse sprechen werden und die am 24. Oktober mit einer Auftaktveranstaltung von Anja Schiemann und mir beginnen wird:

 

wer Zeit und Interesse hat: gerne vorbeikommen!

__

Referenz:

[1] Brohus, M., Arsov, T., Wallace, D. A., Jensen, H. H., Nyegaard, M., Crotti, L., … & Schwartz, P. J. (2021). Infanticide vs. inherited cardiac arrhythmias. EP Europace, 23(3), 441-450.

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Kommentare (13)

  1. #1 rolak
    19/08/2023

    @Ringvorlesung: da fand sich eben nix im www der Uni – gut versteckt oder nicht gut genug gesucht?

  2. #2 Cornelius
    19/08/2023

    “gut versteckt oder nicht gut genug gesucht?”

    ersteres wohl leider. Die von letztem Jahr gibbet noch: https://jura.uni-koeln.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungen-einzelansicht/ringvorlesung-dem-verbrechen-auf-der-spur-operative-fallanalyse-profiling-in-deutschland

    die neue hamse wohl noch nicht hochgeladen… :-/

  3. #3 Staphylococcus rex
    19/08/2023

    Die Geschichte wirft für mich mehrere Fragen auf:
    1. Wie konnte es überhaupt zu einer Verurteilung kommen? In zivilisierten Ländern gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklage muß ihre Vorwürfe beweisen. Wenn die toten Kinder keine Spuren von Gewalt und keine Spuren einer Vergiftung aufwiesen, welche Todesursache steht auf dem Totenschein? Das Gericht hatte weder eine Tatwaffe noch einen nachvollziehbaren Tathergang noch ein Tötungsmotiv. Der einzig sichere Fakt war die Serie mit mehreren Todesfällen. Ein einzelner plötzlicher Kindstod kann Zufall sein, bei 4 toten Kindern ist ein Zufall äußerst unwahrscheinlich. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war das Konzept von Erbkrankheiten bekannt und um die Mutter zum damaligen Zeitpunkt zu verurteilen zu können, hätte man damals alle anderen Ursachen wie z.B. eine bisher unbekannte Erbkrankheit ausschließen müssen. Das war mit dem damaligen Wissen nicht möglich, die logische Konsequenz wäre ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Verantwortlichen im ersten Schuldspruch haben handwerkliche Fehler gemacht.
    2. Ein plötzlicher Kindstod ohne äußere Einwirkungen weckt den Verdacht auf eine Herzrhythmusstörung. Hat man bei den ersten Todesfällen bei den Eltern und den noch lebenden Kindern ein 24-Stunden-EKG gemacht? Wären bei Mutationen im Calmodulin-2 Gen Auffälligkeiten im Langzeit-EKG nachweisbar? Hätte man die Kinder z.B. mit einem Schrittmacher retten können? Also, hätten die kindlichen Todesfälle auch ohne Kenntnis der genauen genetischen Ursache zum damaligen Zeitpunkt vermieden werden können?
    3. Ein Gendefekt mit derartig dramatischen Folgen kann im Stammbaum nicht unbemerkt bleiben. Bei einem rezessiven Gen hätten beide Elternteile Träger sein müssen und es hätte nur ein Viertel der Kinder treffen dürfen. Bei einem dominanten Gen können u.U. alle Kinder betroffen sein, aber dann müßten auch bei Eltern oder Großeltern ähnliche Ereignisse auftreten. Also, wie sorgfältig war die Familienanamnese?

  4. #4 Neumann
    19/08/2023

    Ein modernes und spannendes Thema. Weiter so !

  5. #5 rolak
    19/08/2023

    Die von letztem Jahr

    Jo, dieser Querverweis matschte sämtliche Findelisten zu… Immerhin kann das verlinkte Plakat deutlich gelesen werden, sollte reichen.

    (EO)ben ganz vergessen: auch dieses Mal wieder interessant zu lesen, informativ und sogar mit HappyEnd mittendrin – mehr geht kaum!

  6. #6 Staphylococcus rex
    20/08/2023

    Auf jeden Fall ein wichtiges und spannendes Thema, bitte weiter so. Bei dieser Gelegenheit fällt mir ein, dass es einen alten Schwarz-Weiß-Film “Die 12 Geschworenen gibt”, mal schauen ob er in einer Mediathek verfügbar ist.

    Man kann dem Justizsystem zugutehalten, dass es sich bei der Entscheidungsfindung nicht einfach macht, offensichtliche Fehler können z.B. in einer Berufung/Revision korrigiert werden. Ich vermisse aber eine Fehlerkultur wie in der Luftfahrt, wo bei jedem Absturz eine detaillierte Ursachenforschung erfolgt. Ähnliches sollte auch bei Fehlurteilen erfolgen.

    In meiner Wahrnehmung orientiert sich das Rechtssystem an den Regeln der formalen Logik. Kritisch ist bei dieser Vorgehensweise der Schritt, wenn Informationen bestimmten Kategorien zugeordnet werden. Ist z.B. eine Zeugenaussage als Vermutung oder als sicherer Beweis zu werten? Hat ein Experte in seiner Wahrscheinlichkeitsbewertung wirklich alle Möglichkeiten betrachtet? Wenn ein Element einer Beweiskette fehlerhaft ist, dann kann u.U. der ganze Beweis in sich zusammenbrechen. Gibt es Untersuchungen, welche Irrtumswahrscheinlichkeit Richter bei ihren Urteilen intuitiv bereit sind zu akzeptieren?

  7. #7 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    Viel Erfolg mit diesem Projekt!

    Fehlurteile der Justiz sind immer möglich, am besten hilft die Wissenschaft hier bestmöglich bei, um so zu minimieren zu versuchen. [1]

    Nachgewiesene Fehlurteile schaden nicht wenig dem Vertrauen in die Justiz, aber dieses Vertrauen wird dann doch wieder erhöht, wenn Fehlurteile (teils jahrelang) später, manchmal auch erst mit neu zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Methoden oder durch neue Zeugenaussagen oder durch bloßes erneutes Bewerten der Beweislage, korrigiert werden.
    (Sicherlich kann der so vermutlich (so ist manchmal auch nicht klar) falsch Verurteilte später oft nicht adäquat kompensiert werden, auch nicht durch staatliche Geldzahlungen.)

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Webbaer

    [1]
    Und darf wie gemeint auch staatlich gefördert werden, hier besteht offensichtlich ein Allgemeininteresse.

  8. #8 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    In meiner Wahrnehmung orientiert sich das Rechtssystem an den Regeln der formalen Logik.
    […]
    Gibt es Untersuchungen, welche Irrtumswahrscheinlichkeit Richter bei ihren Urteilen intuitiv bereit sind zu akzeptieren? [“Staphylococcus rex”]

    Mathematisch (“Irrtumswahrscheinlichkeit” und “Formale Logik”) ist hier wenig zu machen.
    Richter arbeiten bei der sogenannten Wahrheitsfindung mit dem sog. gesunden Menschenverstand und entscheiden letztlich, ein wenig böse formuliert, probabilistisch.
    Auch die Plausibilität meinend, Richter sind Menschen.
    Es hängt hier viel von der Qualität der Staatsanwaltschaften (die eigentlich auch entlastend suchen sollen), der Verteidigung (wichtiges Thema, ein schlechter Verteidiger verratzt sozusagen regelmäßig, wie nicht wenige vielleicht aus Zivilprozessen kennen) und der Richterschaft ab.

  9. #9 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    Philosophisch [1] ergänzend dazu :

    Ist z.B. eine Zeugenaussage als Vermutung oder als sicherer Beweis zu werten? [“Staphylococcus rex”]

    Zeugenaussagen (“Testamente”, verglichen werden darf an dieser Stelle auch mit der Bibel) sind keine Vermutungen und keine “sicheren Beweise” (Zitat).

    Ein Zeuge sieht etwas und berichtet, er stellt eine Tatsachenbehauptung [2] auf – und Tatsachen oder Fakten sind getätigt oder gemacht (Etymologie).

    Beweise müssen nicht richtig (“korrekt festgestellt”) sein, sie sind auch per se nicht wahr, sondern es sind Indizien (sozusagen Zeiger oder Anzeichen) – und die Richterschaft würdigt die Beweislage, am besten : sehr ausführlich, um dann zu entscheiden.

    [1]
    auch : rechtsphilosophisch

    [2]
    Zeugen können, so unter uns gesprochen, “lausig” (persönlich sozusagen) sein und die Schilderung eines Zeugen widersprüchlich, obwohl der sozusagen extra-integer, bestens beleumdet zu sein scheint.

    X Zeugen meinen X (nicht Y) Aussagen und diese passen oft nicht zusammen, widersprechen sich oft, sind in ihrer Gesamtheit nicht kohärent.
    Dies ist abär sozusagen Normalzustand, wenn Zeugen, also Menschen, über einstmals (zusammen) Erfahrenes berichten.
    Jeder Richter, jede Richterin, jede andere Person in der Justiz weiß so.

  10. #10 Stefan Zander
    OBERKIRCH
    21/08/2023

    Im weiteren Sinne gilt das wohl auch für Meinungsäußerungen, die im wissenschaftlichen Betrieb außerhalb der Blase getätigt werden. Einen Shitstorm in den sozialen Medien braucht keiner. Aber genau diese Angst behindert auch. Sollte man mal auf die Agenda setzen.

  11. #11 Dr. Webbaer
    21/08/2023

    Im Web wird am besten bedarfsweise, selektiv aufgenommen.

    “Blasen” gibt es nicht in dem Sinne, dass sich abgeschlossen wird.

    Vergleiche :

    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Eli_Pariser

    -> https://www.amazon.de/Filter-Bubble-Internet-entmündigt-werden/dp/3446430342


    Was es gibt, ist den Ausschluss von sozusagen falscher Meinung und sozusagen falsch(en) Meinenden.
    Auch Canceln oder von gegenrednerischer Seite “Cancel-Culture” genannt.

    Die Idee der Blasenbildung im Web ist eine kollektivistische.

    MFG
    WB

  12. #12 JLloyd
    22/08/2023

    Solange Juristen ohne Gesichtsverlust andere Wissenschaften, insbes. Naturwissenschaften, als “Hilfswissenschaften” bezeichnen wird der Bürger gegen fehlerhafte Anklagen & Fehlurteile durch diese Arroganzklasse unter den Wissenschaftlern nicht gefeit sein.

  13. #13 echt?
    22/08/2023

    Im Strafprozess wird – nahezu – ohne Rücksicht auf Kosten versucht aufzuklären. Das klappt meist recht gut, manchmal aber leider nicht. Einen Aspekt darf man aber nicht vergessen. Der Verurteilte zahlt die Zeche und ist dann i. d. R. pleite. Dagegen kann man sich auch leider nicht versichern.