Auf dem Blog des New-York-Times-Kolumnisten Professor Stanley Fish wird gerade um das Thema “akademische Freiheit” gestritten – und das ist ja immer für eine Diskussion gut. Aufgehängt ist die Diskussion am Fall des kanadischen Professors Denis Rancourt, Physikprofessor an der University of Ottawa, dem die Entlassung droht, weil er sich weigert, seinen Studenten Noten zu geben oder ihnen einen Lehrplan vorzuschreiben. Dabei beruft er sich ausdrücklich auf die akademische Freiheit, die ihm das Recht gebe, sich gegen Vorschriften aller Art zu widersetzen, also auch die seiner eigenen Universität.
Sicher ein Extremfall, wenn ein Professor im Prinzip darauf beharrt, dass es zu den Privilegien seines Jobs gehöre, denselben nicht gemäß den Erwartungen seines Arbeitgebers auszufüllen. Ob dieser Fall eine Diskussion auf unserer Seite des Atantik wert wäre, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber die Diskussion, die Fish seit einigen Tagen schon “schürt”, vermutlich schon. Im Kern geht es ja darum, um die akademische Freiheit, also die Freiheit der Forschung, das individuelle Persönlichkeitsrecht des einzelnen Forschers ist – oder ob es ein Privileg ist, das der Forschung als Institution gewährt wird. Die dann aber wiederum das Recht hat, im Interesse dieser Freiheit (die ja einem höheren Zweck dient, nämlich der Förderung von Bildung und Wissen) ihre eigenen Mitglieder zu disziplinieren. Fish argumentiert dabei so, dass Akademiker im Prinzip nicht mehr Rechte haben sollten als andere Arbeitnehmer – also nicht das Recht, gegegn die expliziten Interessen seines Arbeitgebers zu agieren. Als Argumentationsbasis (Fish ist Juraprofessor an der Floridas International University) bezieht er sich dabei auf das Buch “For the Common Good – Principles of American Academic Freedom“, das Ende März bei der Yale University Press erscheinen wird und das Fish selbst in einem Blogpost im November 2008 rezensiert hatte. Aber das ist natürlich eine amerikanische Sichtweise, die vielleicht nicht unbedingt auf unsere Verhältnisse übertragbar ist. Bleibt also die Frage, die ich hiermit auch mal in den deutschen Raum stellen möchte: Ist akademische Freiheit die Freiheit der Forschung – oder die des Forschers?
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