Indirekt jedenfalls ist sie das. Denn im Gegensazt zu dem, was selbst deutsche Stammtischpolitiker glauben – “Kopf ab und Schluss!” – ist es keineswegs billig, jemanden juristisch korrekt vom Leben zum Tod zu befördern. Eine Studie des Urban Institute hat für den Staat Maryland mal nachgerechnet und festgestellt, dass zwischen 1978 und 1999 ein Todesurteil – einschließlich aller Justizvollzugskosten – im Schnitt 3 Millionen Dollar kostete. In kapitalen Fällen, in denen die Staatsawaltschaft jedoch vor vorne herein darauf verzichtete, die Todesstrafe zu beantragen, entstanden hingegen nur Gesamtkosten von durchschnittlich 1,1 MIllionen Dollar.
Mit anderen Worten: Bei vergleichbarer Rechtslage sind Todesurteile fast drei Mal so teuer. Und das liegt nicht nur daran, dass solche Verfahren durch viele Instanzen gehen und daher zwangsläufig höhere Prozesskosten verursachen müssen (1,7 Millionen Dollar statt 250.000) – auch die Kosten für die Inhaftierung der Verurteilten sind mit 1,3 Millionen statt 870.000 Dollar erheblich höher. Und selbst dann, wenn der Angeklagte der Todesstrafe entgehen kann, legt der Steuerzahler mehr hin als wenn diese Strafe erst gar nicht beantragt worden wäre: Ein solcher Prozess kostet immerhin noch runde 700.000 Dollar mehr als ein “lebenslängliches” Verfahren – allein 600.000 Dollar für erhöhte Gerichtskosten. Die Gesamtkosten für alle beantragten Todesurteile in Maryland addierten sich im betrachteten Zeitraum auf etwa 186 Millionen Dollar, oder knapp neun Millionen Dollar pro Jahr.
Kein Wunder also, dass die Zeiten knappen Geldes auch an diesem scheinbaren Grundstein amerikanischer Justiz (in 36 der 50 US-Staaten existiert die Todesstrafe noch) nagen: Im Jahr 2007 hatte New Jersey bereits unter ausdrücklichem Hinweis auf die Kosten die Todesstrafe aus seinem Gesetzbuch verbannt, Colorado, Kansas, Maryland, Montana, Nebraska, New Hampshire, New Mexico und Washington wollen nun nachziehen.
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