Das meine ich genau so ernst wie die Forderung, die Schöpfungsgeschichte zu lehren, und im Prinzip aus genau den gleichen Gründen: Weil man dadurch nämlich die Homöopater zwingen könnte, nach den Regeln der Wissenschaft zu spielen. Erstattung durch die Krankenkassen? Gerne, aber dann werden homöopatische Präparate auch dem Arzneimittelgesetz unterworfen – und das heißt, dass sie in ihrer Werbung und ihrer Verpackung in gesetzlich geregelter Form auf alle Risiken und Nebenwirkungen hinweisen müssen (dazu gleich mehr).
Allein schon, wenn auf der Packung die Zusammensetzung und vor allem die aktiven Wirkstoffe angegeben werden müssen, wäre dies für viele potenzielle Käufer ein Augenöffner: “Glukose und Saccharose: 100 Prozent. Aktive Wirkstoffe: 0,0000000 Prozent” oder so ähnlich … Und um gleich dem Einwand vorzugreifen, dass dies alles bei überzugten Homöopathie-Anhängern verschwendete Liebesmüh’ sei, halte ich mal die Vermutung dagegen, dass nur eine kleine Minderheit der Konsumenten überhaupt den Namen Hahnemann kennt und weiß, was die C- oder D-Chiffren auf den Packungen zu bedeuten haben oder wie Homöopathie ihre Wirkungsweise erklärt. Ich bin sicher, dass die Mehrzahl der Homöopathieschlucker einfach nur denkt, dass es sich dabei um ein Naturheilprodukt handelt.
Aber es geht ja noch weiter. Man kann dank gesetzlicher Regelung ja erstens mal den verordnenden Arzt oder Heilpraktiker (??) dazu vergattern, dass er seinen Patienten über die Dosierungen – sprich: Potenzierungen – aufklären muss. Wie immer weniger Substanz, bis hin zur Unmessbarkeit, immer stärkere Wirkungen haben soll, wird dem deutschen Durchschnittsdenker sicher nicht leicht zu erklären sein. Aber selbst wenn das noch gelänge, fliegt der Bumerang zurück: Wenn Potenzierung wirkt, dann muss es auch enorme Risiken geben.
Ist doch klar: Weil ja jede Verunreinigung des homöopathischen Mittels mit jeder Potenzierung ebenfalls verstärkt wird. Und egal, welche Wirkung diese Verunreinigung hätte – sie wäre per Definition eine Nebenwirkung (keine Nebenwirkung gäbe es jedoch nur, wenn es auch keine Wirkung durch Potenzierung gibt, ist ja logisch). Mehr noch: Da diese verunreinigende Substanz nicht mit Sicherheit zu bestimmen wäre, der Tatbestand der Verunreinigung aber allein aus fertigungstechnischen Gründen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in Kauf genommen werden muss, ist diese Nebenwirkung nicht klar definierbar – und allein das wäre ein Risiko, das der vorgeblichen Wirkung in ihren Dimensionen logischer Weise etwa vergleichbar sein müsste. Und dieses Risiko muss dann auch auf der Packung und im Gespräch mit dem Arzt oder Apotheker entsprechend deutlich gemacht werden.
Man kann sogar einen Schritt weiter gehen und den Hokuspokus der Homöoproduzenten gegen sie selbst verwenden: Weil nach ihrer Potenzierungsthese auch die Wirkung eventueller (und in jedem Fertigungsprozess mit einer statistisch ermittelbaren Wahrscheinlichkeit auftretenden) Verunreinigungen exponentiell verstärkt würde, dürfen homöopatische Erzeugnisse nur in Reinraumbedingungen gefertigt werden, die mindestens der Iso-Klasse 14644-1 entsprechen. Was nicht unter solch streng kontrollierten Bedingungen gefertigt wird, darf auch nicht als Homöpathie verkauft werden.
Spätestens hier würde die Globuli-Branche wohl das Handtuch werfen …
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