In den USA ist der medizinische Einsatz von Cannabis vor allem ein Politikum: In 17 Staaten ist der Konsum des halluzinogenen Hanfprodukts für medizinische Zwecke – zumeist zur Schmerzbewältigung bei Krebspatienten, aber auch für AIDS- und Multiple-Sklerose-Parienten – gedulded oder zumindest straffrei gestellt; auf Bundesebene gilt zwar immer noch die Gesetzgebung aus dem Jahr 1937, durch die Marihuana zur “controlled substance” und damit für illegal erklärt wurde; allerdings hat der US-Justizminister (Attorney General) Eric Holder mit einem Memorandum vom 19. Oktober 2009 den Konsum des Krauts für medizinische Zwecke de facto straffrei gemacht:
“Prosecution of individuals with cancer or other serious illnesses who use marijuana as part of a recommended treatment regimen consistent with applicable state law … is unlikely to be an efficient use of limited federal resources.”
(Die strafrechtliche Verfolgung von Personen mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen, die Marihuana als Teil eines empfohlenen Behandlungsprogramms im Einklang mit geltendem bundesstaatlichem Recht benutzen … stellt kaum einen effizienten Einsatz knapper Bundesmittel dar.)
Doch dank eines zehn Jahre langen Forschungsprogramms hat der medizinisch begründete Konsum von Tetrahydrocannabiol und den anderen cannabinoiden Substanzen nun auch einen konkreten wissenschaftlichen Rückhalt: Das Center for Medical Cannabis Research, eine vom ehemaligen kalifornischen Gouverneur Gray Davis ins Leben gerufene Forschungsstelle an der University of California in San Diego, hat nun seinen Bericht vorgelegt. Dieser Bericht basiert auf einem sechs peer-reviewten und veröffentlichten Studien, sowie acht weiteren Studien, die noch im vorklinischen Stadium oder derzeit noch am Laufen sind. Das Fazit ist zwar verhalten, wie es sich für den Ton einer Studie mit solcher Tragweite gehört, aber doch – in all seiner Verschränktheit – recht deutlich:
“Results of CMCR studies support the likelihood that cannabis may represent a possible adjunctive avenue of treatment for certain difficult-to-treat conditions like neuropathic pain and spasticity.”
Die “Ergebnise von CMCR-Studien stützen die Wahrscheinlichkeit dass Cannabis eine möglicher zusätzlicher Behandlungsweg für bestimmte, schwer behandelbare Konditionen” sein könnte.
Die Pointe bei dieser Studie ist übrigens, dass das Marihuana-Gesetz aus dem Jahr 1937 streng genommen auch solche wissenschaftliche Forschungen mit Cannabis verbietet.
Welche Auswirkung eine medizinisch-wissenschaftliche Anerkennung von Cannabis und seinen Inhaltsstoffen auch auf die deutsche Gesetzgebung haben könnte, bleibt abzuwarten. Ich bin ja weit weg und als lebenslanger Nicht-Konsument auch nicht mit den praktischen Details vertraut, aber so weit ich weiß, ist Cannabis nach wie vor dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen.
Foto: Rotational – Own work, Public Domain; via Wikimedia Commons
Kommentare (60)