“Ärzte, Psychologen und andere Fachleute, die den Auftrag hatten, den Einsatz von ‘Waterboarding’, Schlafentzug und anderen ‘verschärften’ Befragungstechniken zu überwachen, sammelten Daten über die Folgen dieser Befragungen auf die Inhaftierten, um diese Techniken zu verfeinern und sicher zu stellen, dass sie innerhalb der Grenzen blieben, die von den Juristen der Bush-Regierung etabliert worden waren”, schreibt die New York Times heute. Basis ist ein am Montag veröffentlichter Bericht der Physicians for Human Rights. Sieht man davon ab, dass es sowieso schon schwer nachvollziehbar ist, wie sich Mediziner – die sich ja selbst einen Standeseid gegeben haben – für die Folter-Begleitarbeit hergeben können, würde mich die Frage schon mal interessieren, wie man als Forscher mit solchen später eventuell zu veröffentlichenden Daten (es gibt ja so etwas wie den Freedom of Information Act, der eine Offenlegung solcher Materialien erzwingen kann) umgehen würde. Dürfte man solche Daten – die sicherlich eine Menge Verwertbares für Mediziner wie für Psychologen enthalten könnten – wissenschaftlich verwenden, auch wenn sie nach allgemeiner Auffassung unter ethisch bedenklichen Umständen erhoben wurden?
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