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Ich komme mir in Cambridge zwar immer noch vor wie ein New Yorker im Exil, aber hier zu leben hat definitiv auch Vorteile. Zum Beispiel habe ich mich heute seit Jahren wieder zum ersten Mal auf dem Fahrrad in den Stadtverkehr getraut. In Manhattan muss man schon sehr wenig Interesse an einer zweistelligen Rest-Lebenserwartung haben, wenn man seinen Drahtesel außerhalb der (dafür allerdings bestens geeigneten) städtischen Parks, allen voran dem Central Park, besteigt. Cambridge hat praktisch auf jeder Straße eine Radfahrspur ausgewiesen. Und auch die Radlerinnen und Radler scheinen – all dies sind subjektive Eindrücke, die mir während des Strampelns durch den behelmten Kopf schossen – sich hier eher an die Verkehrsregeln zu halten. Manche bleiben bei Rot doch tatsächlich stehen! Doch eine nicht ganz legale Straßennutzung wird auch hier oft und gerne praktiziert: das Radeln gegen die Einbahnstraße.

Ich will hier keine Diskussion darüber anzetteln (wird aber bestimmt nicht ausbleiben), ob es sicherer oder riskanter ist, auf zwei Rädern gegen den Autoverkehr anzustrampeln – beide Seiten haben ihre Argumente. Hier geht es nur mal darum, dass im “gescheiten” Cambridge offenbar jemand in der Verkehrsbehörde auf die Idee kam, den Straßenverkehrs-Vorschriften nicht durch die sonst üblichen Ge- oder Verbotsschilder Nachdruck zu verleihen. “Wenn Sie das lesen, dann radeln Sie in die falsche Richtung” steht da.

Gewiss ein sanfterer Ton als “No biking on sidewalk” oder die sonstigen Anweisungen, die von Schildern drohen:

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Doch jedes Mal, wenn ich an dem, Schild vorbei lief (damals eben noch nicht mutig genug, um mich aufs Fahrrad zu setzen), stieß ich mich weniger an der mangelhaften Interpunktion, als an der irrigen Gewissheit des Schildes – nein, ich konnte es lesen, und ich radelte doch nicht in die falsche Richtung. Denn ich war ja zu Fuß unterwegs. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass ich mich als Fußgänger halt nicht angesprochen fühlen sollte und die Absicht des Schildes ja ganz klar war, auf das Radfahren gegen die Einbahn-Richtung hinzuweisen. In der – subtilen – Annahme, dass die derart Angesprochenen auch ohne ausdrückliche Verwarnung ihren Irrweg erkennen würden. Aber Cambridge ist die Stadt der Wissenschaftler, und hier nimmt man es mit der Korrektheit von Aussagen etwas genauer. Und so tauchte, leider nur für kurze Zeit*, nur ein paar Meter weiter (oder davor – wenn man sich an die Einbahn-Richtung hält), ein neues Schild auf, und zwar eines, das unbestreitbar wahr ist und in seiner bestechenden Schlüssigkeit den Finger auf die Mängel des vorangegangen Zeichens legt. Dort stand zu lesen:

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* Leider war diess Schild an dem Tag, als ich es fotografieren wollte, abmontiert worden – ob von amtlicher Seite oder von einem privaten Sammler, weiß ich nicht. Die Abbildung hier ist eine Photoshop-Montage.

flattr this!

Kommentare (3)

  1. #1 Karl Mistelberger
    15. Oktober 2010

    Die Stadtpolizei Brixen rät: https://www.flickr.com/photos/felson/3539777354/

  2. #2 BreitSide
    27. Dezember 2010

    stieß ich mich weniger an der mangelhaften Interpunktion, als an der irrigen Gewissheit des Schildes

    Meinst Du damit das dem Wort “Interpunktion” folgende Komma?

    Duckundwech…

    Das zweite Schild erinnert mich an den aaaalten Schülerstreich: Nicht lesen – Schon neidappt! Den fand ich immer besser als “wer das liest, ist doof”.

  3. #3 BreitSide
    27. Dezember 2010

    xxx