Medizin, so hatte der Präsident der deutschen Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe laut dem Spiegel erklärt, sei “keine Naturwissenschaft“. Zum Zweck meiner folgenden Betrachtung will ich hier mal ganz unbegründet unterstellen, dass Hoppe eigentlich sagen wollte, Medizin sei nicht nur eine Naturwissenschaft, und ihm dann natürlich ganz eifrig beipflichten: Medizin ist auch eine soziale Funktion, die sich unter anderem aus dem Grundrecht “auf Leben und körperliche Unversehrtheit” (in Deutschland durch Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes garantiert; andere moderne Staaten haben ähnliche Passagenn in ihren Verfassungen) ableitet: Medizinische Versorgung ist also im Prinzip auch ein Menschenrecht. Will heißen: Mediziner agieren nicht nur auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern auch mit einer gesellschaftlichen und menschlichen Verantwortung. Und selbst in den nicht unbedingt als Hort sozialistischen Denkens bekannten Vereinigten Staaten von Amerika gibt es daher ein staatliches (= gesellschaftliches) System, dass selbst den Mittellosen eine medizinische Grundversorgung sichern soll.*
* Von der oft beklagten medizinischer Un(ter)versorgung sind weder die Armen noch die Reichen Amerikas wirklich betroffen – es ist die arbeitende Mittelschicht, die sich zwar oft die Kosten der Versicherung bzw. der Behandlung nicht leisten kann, aber andererseits nicht arm genug ist, um sich für staatliche Hilfe zu qualifizieren.
Aber was passiert, wenn dieses durch Medizin garantierte Recht auf Leben – im konkreten Fall geht es um lebensrettende Organtransplantationen – aus Kostengründen gestrichen wird? Der US-Bundesstaat Arizona hat, nachdem das Budget seines Medicaid-Programms (das in dort bezeichnender Weise Arizona Health Care Cost Containment System heißt – zu Deutsch etwa “Gesundheitsvorsorgekostenbegrenzungssystem”) zusammengestrichen wurde, rund 100 Personen, deren medizinische Notwendigkeit einer Organübertragung bereits anerkannt war und die daher bereits auf Wartelisten für Spenderorgane platziert waren, von den Wartelisten gestrichen (dazu steht mehr in diesem Artikel der New York Times vom Freitag). Genauer gesagt, sie dürfen ihren Platz nur behalten, wenn sie die Kosten der Operation selbst tragen – was angesichts sechsstelliger Dollarbeträge für die meisten nicht denkbar ist.
Auf das Argument, dass doch sowieso nicht alles, was mediznisch-technisch machbar wäre, auch in der Praxis sinnvoll beziehungsweise vom Aufwand her vertretbar ist, bin ich selbst auch schon gekommen. Einem 99-jährigen Kettenraucher mit unheilbarem Bauchspeicheldrüsenkrebs ein neues Herz einzupflanzen wäre nicht nur unsinnig, sondern auch ungerecht gegenüber allen anderen, die auf ein Spenderherz warten. Und ehe man einem ansonsten gesunden und belastbaren 35-Jährigen ein Magenband verpasst, damit er die lästigen 15 Kilo Übergewicht los wird, sollte man ihn auf Diät (und auf den Joggingparcours) schicken. Aber in Arizona handelt es sich um Personen, deren Notwendigkeit für eine Transplantation bereits erkannt und akzeptiert war. Sie verlieren ihre Hoffnung – von einem Tag auf den anderen, übrigens – nicht aus medizinischen Gründen, sondern weil es dem Staat = der Gesellschaft zu teuer wäre. Im Falle Arizonas liegt die erwartete Einsparung bei etwa viereinhalb Millionen Dollar jährlich; das entspricht etwa dem (natürlich nicht vergleichbaren) Jahresgehalt des Top-Baseballspielers in Phoenix, Adam LaRoche. (Die – zugegeben bescheidene – Budgets des Arizona Acupuncture Board of Examiners , das Lizenzen für Akupunteure erteilt, und des Board of Homeopathic and Integrated Medicine bleiben hingegen mit insgesamt knapp einer Viertelmillion Dollar unverändert.)
Eine Antwort fiele mir spontan auch nicht ein, außer dass es in einer modernen Gesellschaft doch immer möglich sein sollte, das Geld für nötige Operationen zur Verfügung zu stellen. Was sonst könnte mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit gemeint sein?
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